@Leen
Wo hat Person h geschrieben, dass es die Vollstreckungsstellen (also die Stadtkassen) interessiert? Die machen Dienst nach Vorschrift oder Anweisung!
Die Vollstreckungsstellen müssen nicht prüfen (und deshalb interessiert es sie auch nicht!), weil sie nicht haften sondern der Gläubiger!!
Person h meinte damit, dass nach der durchgeführten Vollstreckung Klage gegen die Vollstreckung erhoben werden sollte.
Spätestens dann sollte es interessieren!
Nochmal für alle, die hier mitlesen und mitdiskutieren:
Es macht laut Person h keinen Sinn gegen das Rundfunkbeitragssystem zu klagen!
Damit meint Person h eine Klage gegen den Rundfunk, weil er eventuell gegen das GG verstößt, man keinen TV benutzt, taub, blind und stumm ist ... usw. usf.
Ihr könnt euch vor Gericht auf den Kopf stellen oder den Hampelmann machen.
Es ist egal!
Das RB-System ist von der Politik in der jetzigen Form so gewollt.
Welches Gericht sollte gegen die Politik entscheiden? Ich sage es euch: Keines!
Es wird aktuell IMMER für den Rundfunk und gegen den einzelnen Bürger entschieden.
Da müsste schon das höchste Gericht entschieden haben, damit die "Kleinen" nachziehen.
Außerdem interessiert es die Richter eh nicht, da sie mit ihrer R-Besoldung eh auf etwas mehr als 200€ im Jahr schei*en.
Wie Person h schon weiter oben geschrieben hat, ist eine Klage gegen die Vollstreckung der
einzige Weg***, um das RB-System nicht zwangsweise zu finanzieren.
Nur eine Vollstreckung ist klipp und klar geregelt, wenn sie durch eine Behörde durchgeführt wird.
Und die Vollstreckungsvoraussetzungen werden eben in der Regel nicht erfüllt.
Die Vollstreckung für Rundfunkbeiträge wurde laut Person h, wie oben mit den §§ nachzuvollziehen ist, nicht 100% geregelt.
Das erkennt schon der verwaltungsrechtliche Laie, wenn er sich zumindest etwas mit der Thematik beschäftigt!
Dass dieser Weg nicht unbedingt klappen muss, sollte klar sein.
Es ist aber aktuell der einzige Weg!******Edit "Bürger":
Ausdrückliche Warnung vor Thesen wie diesen, die dem Forum genau das bescheren, was seit Monaten zu tausenden schon in den Vollstreckungsfällen ablesbar ist: keine Aussicht auf Erfolg, kein Hemmnis der Ursache, kein grundsätzlicher Schutz - aber dafür Konsequenzen wie Schuldnerregister, Konto- und Lohnpfändung.
Siehe auch explizite Hinweise unter
"Schnelleinstieg"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Das bewusste Provozieren von Vollstreckungen wird im Forum aus o.g. und aus Kapazitätsgründen ausdrücklich nicht behandelt!
Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass es nur einer (wenn auch tiefgreifenden) Änderung der Vollstreckungsmodalitäten bedürfte, um diese Strategie voll auflaufen zu lassen.
Zudem dürfte auch klar sein, dass bei "positiven" Urteilen bzgl. der Vollstreckungspraxis die Gegenseite mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bis in die höchsten Instanzen Rechtsmittel einlegen würde.
Das Grundübel wäre damit ebenso wenig beseitigt.
Auf dem regulären Rechtsweg kann auch die Bescheidungs- und Vollstreckungspraxis angegriffen werden.
Im Vollstreckungsverfahren besteht im Gegensatz dazu jedoch keine Möglichkeit mehr, Fragen der Rechtmäßigkeit der Forderung an sich zu behandeln.
Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.