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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hamburg => Thema gestartet von: KnutK am 03. Oktober 2016, 14:43

Titel: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: KnutK am 03. Oktober 2016, 14:43
Moin.
Da es hier im Hamburger Thread sehr ruhig ist, wollte Person K mal fragen, was die aktuelle Entwicklung im Bezug auf Zwangsvollstreckung und Klagen in HH ist.


Wird noch vollstreckt (Tübinger Urteil vom 16.09.2016), wenn Fbs nicht zugestellt wurden?
Gibt es erfolgreiche Klagen?
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: somedude am 06. Oktober 2016, 18:42
Moin,
meine fiktive Person hat vor 10 Tagen eine "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung" bekommen. Da sie nie Briefverkehr mit dem "Beitragsservice" oder dem NDR hatte, hofft sie, die Vollstreckung mit Hilfe des neuen Tübinger Beschlusse abwehren zu können.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: KnutK am 06. Oktober 2016, 19:45
Ok, danke für die Info, fiktive Person, somedude.

Person K hofft auf weitere Nachrichten hinsichtlich der Zwangsvollstreckung in HH.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: erc am 25. Oktober 2016, 22:09
Eine PersonX muss sich so langsam bereit machen, einen Klageweg zu beschreiten:

Widerspruchsbescheid mit falschen Angaben,Fehler GEZ zum Festsetzungsbescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20343.msg133598.html#msg133598

Untermieter soll bezahlen, Hauptmieter bleibt verschont?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16860.msg133588.html#msg133588
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: nr2 am 08. November 2016, 15:03
Hallo Hamburger,

könnt ihr bitte Infos zu Klageverfahren einstellen.

Person A's  Klage ist seit seit 03/15 ausgesetzt.

A erhält keine Drohbriefe, keine Briefe vom Gericht, keine vom NDR. Zahlung wurde bis Klärung ausgesetzt und vom NDR bestätigt.

Person A fragt sich, wann es in Hamburg weitergeht....  1,5 Jahre sind schon ne recht lange Zeit  :angel:

A würde auch gerne mal wissen ob man zum Gericht muss oder nicht. Egal wie es ausgeht. Der Sand im Getriebe war es wert.

Und Seit Anne Will von dieser Woche mit der IS Propaganda erst recht.

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: hurzpfurz am 22. November 2016, 16:02
Seit Person H klagt, hat er auch nichts mehr von der zuständigen LRA gehört und vom BS sowieso nicht.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: Atomius am 03. Januar 2017, 00:42
Bei Person M geht es nach der Reaktion auf die Ankündigung der Zwangsvollstreckung der Stadtkasse HH mit der im Thread bereitgestellen Antwort weiter:
Finanzbehörde HH: NDR fällt unter Behördenbegriff (Vollstr. trotz Widerspr.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21403.0.html
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: Atomius am 31. Januar 2017, 20:40
Person M bekam die "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" zur Kenntnisnahme.. Sprich eine der Banken von Person M bekam das Schreiben ebenfalls und seitdem ist keine Überweisung mehr vom Tagesgeldkonto dieser Bank möglich.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: Nuada am 01. Februar 2017, 01:09
Moin,
im letzten Jahr hat Person N 2 Briefe von der Kasse.Hamburg bekommen. Mit dem Hinweis das Person N angeblich dem NDR Beiträge schulde.
Auf beide Briefe hat Person N geantwortet, dass er keine Mahnungen erhalten habe und das sie ihm dieses bitte mit amtlichen Dokumenten nachweisen sollen. Auf keinen der beiden Briefe hat Person N eine Antwort durch die Kasse.Hamburg erhalten. Im Dez. bekam Person N dann einen Pfändungs- und Einziehungsverfügung, den auch seine Chefin erhielt. Da Person N derzeit Krankengeld bezieht, hat sie die Forderung zurückgewiesen. Person N hat dann einen Brief an die Kasse.Hamburg geschrieben und dabei ebenfalls auf die beiden Tübinger Urteile hingewiesen. Dies hatte aber keinen Eindruck gemacht.
Am 27.12.2016 bekam Peson N dann einen gelben Brief von der Kasse.Hamburg, mit einer Zahlungsaufforderung und Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Auch dagegen hat Person N einen Widerspruch eingelegt, der auch zur Kenntnis genommen wurde.
Gestern war Person N dann der Einladung gefolgt und erschien bei der Kasse.Hamburg.
Man bot Person N an, den angeblich ausstehenden Betrag in Raten zu zahlen, um keine E.V. angeben zu müssen. Auf Nachfrage von Person N, ob es ein rechtskräftiges unterschriebenes Dokument gäbe, das beweist, dass Person N Schulden hätte, wurde verneint. Da alles auf elektronischen Wege zugestellt wird. Dementsrechend wurde es von von Person N abgelehnt, eine Vermögensauskunft abzugeben. Person N gab zu bedenken, dass jeder, der sich mit Scannen und OCR auskennen würde, solche Dokumente selber erstellen kann. Die Frage ob es sichergestellt werden könne, ob es sich tatsächlich um Original Anträge handelt, wurde nicht beantwortet. Was aber unbewusst beantwortet wurde ist, dass die Beamten der Kasse.Hamburg von oben die Order bekommen haben, die Anfragen der InkassoFirma Beitragsservice ohne Nachfrage zu bearbeiten. Was sehr auffällig war ist, dass es alles sehr entspannt zuging. Auch wurde Person N gefragt, ob er eine weitere Erklärung abgeben wolle. Person N hat angegeben, das er grundsätzlich bereit ist zu bezahlen, sofern ihm amtliche Dokumente vorliegen. Dies wurde im Protokoll eingetragen.
In diesem Sinne, alles Gute.
Nuada
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: Nichtgucker am 01. Februar 2017, 01:26
In meinem Fall, wo durch das Verwaltungsgericht unter Einbeziehung des NDR ein Ruhen des Verfahrens vereinbart wurde, um die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten, hält sich der NDR daran und schaltet den Beitragsservice nicht ein. Ich denke, ein solches Verhalten unter Umghehung des Gerichtes würde das Verwaltungsgericht auch nicht besonders gut finden ... Es wird wohl auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gewartet, da ich verfassungsrechtlich argumentiert habe.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: nr2 am 10. Februar 2017, 13:17
Habe nun nach einer gefühlten Ewigkeit mal wieder was gehört und ein Informationsschreiben "Zahlung Ihrer Rundfunkbeiträge" erhalten.
Darauf ist der Kontostand seit 2013 zu sehen.  Es ist definitiv kein Bescheid.

Habe der ÖR Anstalt und dem Beitragsservice geschrieben, dass ich das als reine Information sehe, da die Klage ja bis zu einer Oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgesetzt ist und ich empfehle, von weiteren Bescheiden abzusehen, da auch diesen widersprochen würde und die dann ja ins laufende Verfahren müssten (Was Mehraufwand für alle Beteiligten ist).

Gibts hier ähnliche Erfahrungen in HH?
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: hurzpfurz am 10. Februar 2017, 13:57
Person X hat seit seiner Klage beim VG HH, vor einigen Monaten, keine Reaktion seitens des BS oder der LRA erhalten.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: Maverick am 11. Februar 2017, 09:13
Die Hamburger haben offenbar den Vorteil, dass das OVG Hamburg alle Berufungs-Verfahren bis zur verfassungsrechtlichen Klärung zurückstellt. Das führt wohl dazu, dass auf VG-Ebene auch aktuell noch Verfahren ruhendgestellt werden und bereits ausgesetzte Verfahren aus der Zeit vor der Entscheidung des BVerwG (also Zeitraum 2015) nicht wieder aufgenommen werden.

Mir ist kein anderes Bundesland bekannt, wo so "Kläger-freundlich" verfahren wird.

Warum das hier geht und in anderen Bundesländern nicht, wäre zu klären. Ein Grund -bezogen auf die 1.Instanz- könnte zB. sein, dass in anderen Bundesländern vor der Entscheidung des BVerwG bereits Urteile in 2.Instanz vor dem OVG/VGH getroffen worden sind, die damit einer Ruhendstellung in 1.Instanz in diesen Bundesländern oder gar einer Aussetzung das Wasser abgegraben haben.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang:
Gibt es in Hamburg Verfahren, die aktuell noch ruhendgestellt werden?
Gibt es in Hamburg Verfahren, die aktuell noch neu ausgesetzt werden mit Verweis auf die ausstehenden Verfahren vor dem OVG Hamburg?


Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: hurzpfurz am 11. Februar 2017, 11:44
Wenn man gegen den Rundfunkbeitrag an sich klagt, wird man vermutlich, wie bei den VGs in anderen Bundesländern auch, verlieren.
Es dauert in HH vielleicht länger, hat aber trotzdem keinen Sinn.
Person X klagt nicht gegen das Rundfunkbeitragssystem!
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: Nichtgucker am 11. Februar 2017, 13:25
@ Maverick

In Hamburg wurde vom Verwaltungsgericht nicht klägerfreundlich, sondern effizient gehandelt. Mit Klägern und Beklagter (NDR) eine Ruhendstellung vereinbaren, abwarten und nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes der Klage gegen den Rundfunkbeitrag entweder stattgeben oder die Rücknahme der Klage anregen - abhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und den individuell angeführten Klagegründen. 

Viele andere Gerichte lassen sich offenbar willfährig vor der Karren des ÖRR spannen, ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten. Das könnte peinlich enden, wenn aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die eigenen Urteile wieder aufgehoben werden müssen.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: Maverick am 11. Februar 2017, 15:01
@Nichtgucker

Klägerfreundlich kam mir in den Sinn, weil ich noch nicht verstehe, warum die Sache in Hamburg anders läuft.

Alle anderen VG vermitteln ja den Eindruck, dass ihnen mit dem Urteil des BVerwG als höchste Verwaltunsggerichtsbarkeit nun quasi die Hände gebunden sind und die Klagen abzuarbeiten und negativ zu bescheiden sind. Für Hamburg kommt hinzu, dass der NDR offenbar auch noch 2016 der Ruhendstellung zustimmt. Das lässt die Vermutung aufkommen, dass es hinter den Kulissen zwischen Gericht und NDR eine Vereinbarung gibt. Warum verfährt der NDR ansonsten so abweichend zu allen anderen LRA?

Ich glaube viele andere VG würden auch gerne effizient im Hamburger Sinne arbeiten, nur weigern sich die übrigen LRA in Folge der BVerwG-Entscheidung mittlerweile einer Ruhendstellung zuzustimmen bzw. rufen das ruhende Verfahren sogar wieder auf.

Ursache könnte daher in erster Linie der NDR sein, dann hat es natürlich weniger mit einem klägerfreundlichen Gerichtshandeln zu tun.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: drboe am 11. Februar 2017, 15:15
In Hamburg wurde vom Verwaltungsgericht nicht klägerfreundlich, sondern effizient gehandelt.

Im Prinzip trifft das zu. Auf meine Klage hin teilte mir das VG Hamburg mit, dass man angesichts ähnlicher Klagen intern erst einen Meinungsbildungsprozess durchlaufen würde. Einige Zeit später hat man mir vom VG HH dann einen anonymisierten Beschluss des Gerichts in einer vergleichbaren Sache zugestellt. Darin tauchten eins zu eins wörtliche Zitate auf, wie man sie auch aus anderen Urteilen kennt und die letztlich Position der ÖR-Anstalten wiedergaben. Es ist also nicht so, dass man sich in der Sache in Hamburg anders positioniert. Lediglich sparsam. Das Gericht hat mir in dem Schreiben die Rückname meiner Klage sozusagen nahegelegt. Sicher effizient, kein Prozess, kein Urteil, kein Stress, geringe Kosten. Aus verschiedenen Gründen habe ich das Angebot letztlich nicht angenommen, obwohl ich durchaus kurz davor stand. Später erhielt ich ein Schreiben, dass nun bereits vor dem OVG geklagt würde und man seitens des VG deren Entscheidungen abwarten würde. Seitdem: still ruht der See. Als die ersten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden wurden, habe ich mit einer weiteren Reaktion gerechnet. Es kam aber nichts. D. h. Ich zahle nun schon das fünfte Jahr nicht (seit 01.01.2013).

M. Boettcher
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: Maverick am 11. Februar 2017, 15:30
...
Später erhielt ich ein Schreiben, dass nun bereits vor dem OVG geklagt würde und man seitens des VG deren Entscheidungen abwarten würde. Seitdem: still ruht der See. Als die ersten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden wurden, habe ich mit einer weiteren Reaktion gerechnet. Es kam aber nichts. D. h. Ich zahle nun schon das fünfte Jahr nicht (seit 01.01.2013).

M. Boettcher

Und da wird auch bis zur Entscheidung des BVerfG nichts mehr kommen, weil die Verfahren vor dem OVG Hamburg einfach liegengelassen werden (nicht ruhendgestellt/nicht ausgesetzt).
Löblich aber ebenso verwunderlich im Vergleich zur bundesweiten Praxis.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: Atomius am 12. Februar 2017, 15:47
Hat Person M auch noch eine Chance auf den Klagenzug aufzuspringen? Die nächsten Festsetzungsbescheide sind schon im Haus, der nächste Brief der Stadtkasse ist nicht mehr weit. Eine Vermögensauskunft wird nicht mehr verlangt, da das Konto ja dummerweise von vorherigen Zwangszahlungen bekannt ist...
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: noGez99 am 12. Februar 2017, 15:57
Wenn  Person M eine Widerspruch hat, der schon 3 Monate lang nicht beantwortet wurde, kann  Person M Klage erheben.
Das müsste  Person M auch beim Verwaltungsgericht erfragen können, die sollten auf solche Fragen auskunft geben.
Angedrohte Vollstreckung ist ein guter Grund zu klagen.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: Nichtgucker am 13. Februar 2017, 14:22
Zitat
Die nächsten Festsetzungsbescheide sind schon im Haus ...

So verhält sich eine von der GEZ ("Beitragsservice") verfolgte Person X meines Erachtens am Besten:

1. Gegen jeden Festsetzungs- oder Beitragsbescheid muss fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden und eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.

2. Wenn kein Widerspruchsbescheid ergeht, sondern trotz Widerspruch konkret Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, sollte Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt werden mit Hinweis darauf, dass noch kein Widerspruchsbescheid vorliegt. Informationen dazu finden sich hier: http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Die_Aussetzung_der_Vollziehung/index.php (http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Die_Aussetzung_der_Vollziehung/index.php)

3. Liegt ein Widerspruchsbescheid vor, muss fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zugang Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden, damit der Widerspruchsbescheid nicht rechtskräftig und vollstreckbar wird. Eine Begründung ist zunächst nicht notwendig, sondern wird dann vom Gericht angefordert.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: hurzpfurz am 21. Februar 2017, 16:12
Gibt es fiktive Personen, die nach ihrer Klage beim VG HH noch Festsetzungsbescheide erhalten haben?
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: Frühlingserwachen am 22. Februar 2017, 17:46
Ja, eine Bekannte von mir bekam eine Woche nach Klageeinreichung erneut einen Festsetzungsbescheid.

Sorry, allerdings in BW
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: hurzpfurz am 22. Februar 2017, 21:23
Ok, fiktive Person X hat seitdem keinen mehr erhalten.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: tirb68 am 10. März 2017, 18:59
Habe nun nach einer gefühlten Ewigkeit mal wieder was gehört und ein Informationsschreiben "Zahlung Ihrer Rundfunkbeiträge" erhalten.
Darauf ist der Kontostand seit 2013 zu sehen.  Es ist definitiv kein Bescheid.

Gibts hier ähnliche Erfahrungen in HH?

Person X hat ein ähnliches Schreiben erhalten. Auch bei Person X wurde das Verfahren ruhend gestellt und kurz danach "versehendlich" versucht zu pfänden.
Neben den Beiträgen sei 2013 sind in dem Schreiben Kosten für die Einleitung der "versehentlichen" Zwangsvollstreckung aufgeführt.
Nun fragt sich Person X, ob es sinnvoll ist, das Schreiben zu beantworten und auf die Ruhendstellung hinzuweisen, oder den Festsetzungsbeschied abzuwarten und dann eine Anzeige wegen Betrugs zu machen.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: hurzpfurz am 13. März 2017, 09:15
@tirb68

Wieso eine Anzeige wegen Betrug?
Wo ist der Betrug?

Noch eine kleine Info zum aktuellen Stand bei Person H: Seit der Klage im Sommer 16 ist nichts vom BS gekommen.
Person H wundert sich also, dass der Zeitraum der Klage bis jetzt nicht in der herkömmlichen Art und Weise festgesetzt wurde.

Aber es soll natürlich nicht heißen, dass die Situation jetzt nicht ganz gut wäre. ;-)
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: beat am 13. März 2017, 10:17

Viele andere Gerichte lassen sich offenbar willfährig vor der Karren des ÖRR spannen, ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten. Das könnte peinlich enden, wenn aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die eigenen Urteile wieder aufgehoben werden müssen.


Peinlich ist es so oder so für die Verwaltungsrichter.
Das Kalkül dürfte aber vielerorts sein, dass zahlreiche Kläger aufgrund des Anwaltszwangs vor den höheren Instanzen aus finanziellen Gründen nicht in Berufung gehen, bzw. keine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, gegen ein abschliessendes Verwaltungsgerichtsurteil.
Dann ist das Urteil rechtskräftig nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, völlig egal, ob das Verfassungsgericht hinterher die Verfassungswidrigkeit feststellt. Richter und Rundfunk wissen dann, dass sie das Geld der Kläger, die vor dem Verwaltungsgericht abgebügelt wurden, schon mal sicher haben. Der Verwaltungsrichter weiss darüber hinaus, dass das rechtskräftige Urteil nie mehr aufgehoben wird, egal wie offensichtlich absurd es ist.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: tirb68 am 13. März 2017, 11:09
Wieso eine Anzeige wegen Betrug?
Wo ist der Betrug?

In der Angabe der Kosten für die Zwangsvollstreckung. Sie haben sich beim Gericht verpflichtet nicht zu vollstrecken, den Vollstrecker trotzdem geschickt und versuchen nun rückwirkend die Kosten geltend zu machen.
Dazu muss man sagen, dass die Bescheid vom BS verschickt wurde, der offensichtlich nicht weiß was der NDR vereinbart hat.

Um die Frage weiter oben zu beantworten:
Aktuell werden wieder Bescheide und Mahnungen verschickt, auch wenn das Verfahren ruhend gestellt und Klage eingereicht wurde. Person X hatte 2x innerhalb einer Woche Post. Die Klage wurde 2015 eingereicht. Dazwischen war Sendepause.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: seppl am 13. März 2017, 11:20
Dazu muss man sagen, dass die Bescheid vom BS verschickt wurde, der offensichtlich nicht weiß was der NDR vereinbart hat.

Bei Person Yps hat sowohl der NDR (durch einen Justitiar) als auch der BS (durch inzwischen altbekannte Mitarbeiter der Abteilung Recht und Personal) die Aussetzung unmissverständlich  !mit Unterschriften! bestätigt und trotzdem wurde im Januar die Vollstreckung eingeleitet (noch nichts passiert) und weiterhin mit Vollstreckung gedroht.

Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: Leen am 22. März 2017, 10:06
Moin,

Person A wollte sich hier auch mal zu Wort melden.Person A hat ebenfalls eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung erhalten. A zweifelt noch, ob die überhaupt rechtmäßig sein kann, da sie sich auf den Zeitraum bezieht, für den Person A Klage erhoben hat und eine gerichtliche Bestätigung über Aussetzung des Verfahrens bekommen hat..

Kurz zum Verständnis, seine GEZ-Geschichte:

Juli 2014 - erster Gebührenbescheid
-> Widerspruch seinerseits

Januar 2015 - Eingang eines negativen Widerspruchsbescheids

Februar 2015 - Klageherhebung beim VG Hamburg + Antrag auf Aussetzung  d. Vollziehung

März bis April 2015 - einiger Schriftwechsel mit dem VG HH. Hier bekam Person A eine Kopie eines Schreibens, wo das VG HH den NDR fragt, ob irgendwelche Gründe gegen eine Aussetzung des Verfahrens sprechen würden. Der NDR stimmt zu, es gäbe keine Gründe gegen eine Aussetzung (!)

April 2015 - Beschluss vom VG HH - sein Verfahren wird ausgesetzt (Grund: höchstrichterliche Entscheidungen abwarten)

von April 15 bis Februar 17 hat Person A weder vom VG HH, noch vom NDR was gehört...

Nun im März 2017 - Festsetzungsbescheid weiterer Gebühren für den Zeitraum NACH der Klage (sieht so aus, als müsste Person A nun ein neues Verfahren anfangen?? wie hirnlos!). In dem Festsetzungsbescheid ebenfalls wie bei allen anderen Usern die Floskel mit der Zwangsvollstreckung..


März 2017, einige Tage später - Ankündigung einer Zwangsvollstreckung. Sie betrifft den Zeitraum wo die Klage noch ruht und das Verfahren ausgesetzt ist. Äußerst dubios.


Ist sonst irgendwer schon an diesem Punkt?? Person A ist das jetzt zu dumm. A wird nachher einen Anwalt konsultieren und um vorerst ein einmaliges Beratungsgespräch bitten, soviel kann das ja nicht kosten.. Person A muss klären, ob das so überhaupt rechtmäßig sein kann und wie A der Kasse Hamburg nun verklickere, dass das mit ihrer ungeprüften Zwangsvollstreckung alles Quatsch ist. Person A wird über das Ergebnis dann hier berichten.


LG

Edit Uwe:
 Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen, alles hypothetisch beschreiben.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: hurzpfurz am 22. März 2017, 10:44
@Leen

Über Kurz oder Lang wird seine Klage abgewiesen werden und A wird nicht nur den Rundfunkbeitrag (durch Pfändung) sondern auch noch die Gerichtskosten (und demnächst noch seinen Anwalt) bezahlen müssen.

A lese mal folgende Gesetze (ja, der RBStV ist auch ein Gesetz) durch:

§10 (5) RBStV
§2 (1) Satz 2  HmbVwVfG
§41 (2) HmbVwVfG

Danach stellst A im RBStV fest, dass die LRA rückständige Rundfunkbeiträge festsetzen dürfen. Ok?
Wie die Festsetzung aussieht, wie die Festsetzung durchgeführt wird bzw. wie die Festsetzung bekanntgegeben wird steht nicht drin und ist somit auch nicht geregelt.
Einzig, dass die Vollstreckung im Rahmen einer Amtshilfe durch die zuständige Behörde durchgeführt wird ist geregelt.

Also könnte hier schon ein Problem festgestellt werden, wie die LRA die Rundfunkbeiträge überhaupt festsetzen sollen.

Da der BS natürlich schlau ist, verweist er auf das VwVfG, welches in HH Ländersache ist.
Im VwVfG wird geregelt was ein Verwaltungsakt (ein FB soll ja ein VA sein) ist, wie dieser bekanntgegeben und vollstreckbar wird.
Im HmbVwVfG wird der NDR aber explizit ausgenommen!

Also kann das Gesetz gar nicht "benutzt" werden.

Also kann der BS und der NDR mit ihren Festsetzung machen was sie wollen!
Einzig wenn man artig widerspricht, erlangen die FB Wirksamkeit!

Und selbst wenn das HmbVwVfG herangezogen wird, muss der Verwaltungsakt nachweislich eingegangen sein!
Spätestens vor Gericht muss dies nachgewiesen werden.
 
Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen, alles hypothetisch beschreiben.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: Maverick am 22. März 2017, 11:09
@leen

Bitte beachten, dass im Forum nur "fiktive" Fälle betrachtet werden. ;)

Person A (nenne ich der einfachheithalber mal so) könnte die angekündigte Zwangsvollstreckung gegenüber der Stadtkasse einfach schriftlich zurückweisen. Kopie des Beschlusses vom April 2015 beilegen - fertig. Beweislage so eindeutig, dass stark zu vermuten ist, dass die Stadt sich damit nicht weiter befassen wird.

Zusätzliches Schreiben an die LRA mit Antrag auf Aufhebung des neuen Festsetzungsbescheides unter Verweis auf den Gerichtsbeschluss und die laufende Klage. Hilfsweise muss wohl dennoch fristwahrend Widerspruch inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.

Evtl. wurde die Kontensperre bei der LRA in Folge des Gerichtsbeschlusses nur zeitlich befristet bis Ende 2016 eingetragen und die relativ lange Verfahrensdauer hat nun dazu geführt, dass wieder neue Bescheide rausgehen und das Mahnverfahren wieder in Gang gesetzt wurde. Das könnte Person A evlt. vorab auch telefonisch bei der LRA in Erfahrung bringen und dort mal (neugierigerweise) fragen, wie das weitere Vorgehen in diesem Fall nun ist und die Forderung der Aufhebung des neuen Festsetzungsbescheid mit schriftlicher Bestätigung schon mal am Telefon fordern. Da die zu erwartende Bearbeitungszeit bei der LRA allerdings länger sein dürfte als die Rechtmittelfrist gegen den Bescheid muss wohl auch schriftlich reagiert werden (s.o.)

Edit:
das von hurzpfurz vorgeschlagene "Spiel" mit dem nicht nachweislichen Zugang der Festsetzugsbescheide kann man evtl. mal für einen Bescheid durchziehen, denn der könnte ja tatsächlich auch bei der Post verloren gehen und nicht den eigenen Briefkasten erreichen, die Argumentation aber für 3,4,5 usw. Bescheide zu nutzen - riskant und kostet auf jeden Fall viel Nerven und, falls der Stadt eine Kontoverbindung bekannt ist, wird man eine Kontopfändung damit oftmals nicht verhindern. Dazu gibt es genügend Beispiele im Forum.
 
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: hurzpfurz am 22. März 2017, 11:19
@Maverick

Ein Spiel ist es nicht. Es ist eher der volle Ernst!

Wenn man rechtliche Konsequenzen erleiden muss, dann sollte man auch alle Rechte nutzen, die einem zustehen.

Der BS kann doch ohne Beweise (nachweislicher Eingang) behaupten was er möchte!
Der Vorteil des Empfängers ist, dass man es nicht nicht nachweisen muss, dass man etwas nicht erhalten hat -wie auch?

Und wie oben schon erläutert, ist die Bekanntgabe für die FB gar nicht geregelt!
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: mistersh am 22. März 2017, 11:24
@hurzpfurz:

Diese Diskussion hatten wir in den letzten Tagen schon in einem anderem Thema. Das interessiert die Vollstreckungsstellen einfach überhaupt nicht wenn man sagt man hat nichts bekommen.

@leen:

Wenn ein Verfahren am laufen ist und schriftlich festgelegt wurde, dass es ruht/ausgesetzt ist, würde ich es wie maverick auch schon geschrieben hat, so weiterreichen an die Vollstreckungsstelle.

Widerspruch gegen den neuen FB würde ich mit Hinweis auf das laufende Klageverfahren einlegen. Das rumkaspern mit LRA ist wohl auch nicht wirklich sinnvoll, musste ich persönlich feststellen.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: kayjayhh am 27. März 2017, 07:50
moin moin!

ich habe grad mal auf der homepage des hh verfassungsgerichtes nach neuen urteilen geschaut und alle, die mit rundfunkgebühren zu tun haben, sind pro "beitragsservice" ausgegangen. wirklich entmutigend. eine fitkive person hatte bis eben überlegt, klage einzureichen, aber wird das nun wohl doch sein lassen. diese person hat anfang märz seit knapp 1 jahr wieder einen brief vom "beitragsservice ndr" erhalten, einen widerspruchsbescheid (briefwechsel mit "gez" mit forderungen, bescheiden, widersrüchen etc. besteht seit märz 2014).
gegen diesen widersprucsbescheid könne sie beim verfassungsgericht klage erheben. doch wenn alle fälle vorher auch schon abgelehnt wurden? gez zu zahlen sei europarechtlich und verfassungsrechtlich ok. warum kann sie nicht weider direkt den ndr anschreiben mit widersprüchen? in dem fall dieser fiktiven peron handelt es sich um fast 700 euro, die bereits verlangt werden. wenn sie diese jetzt nicht zahlt und nichts weiter in die wege leitet, kann sie dann mit einer zwangsvollstreckung rechnen? die person ist grad etwas unschlüssig/hilflos...
habt nen schönen tag!
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: drboe am 27. März 2017, 09:08
@kayjayhh: wo werden denn Entscheidungen des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag publiziert? Unter http://justiz.hamburg.de/entscheidungen/ ist diesbezüglich nichts zu finden. Zudem würde ich auf Urteile aus Hamburg nicht sonderlich viel geben, da inzwischen mindestens 50 Kläger bis zum Bundesverfassungsgericht vorgedrungen sind. Es sieht auch so aus, als würde sich das BVerfG noch dieses Jahr mit dem Thema beschäftigen, so dass spätestens 2018 eine Entscheidung zu erwarten ist.

Jeder kann nur für sich persönlich entscheiden, ob er sich mit dem Moloch öffentlich-rechtlicher Rundfunk fetzt oder nicht. Ich persönlich bin kein Anhänger von Duldungsstarre; vor allem nicht, nachdem nahezu 100% der Verwaltungsgerichte bis hinauf zum Bundesverwaltungsgericht die Rundfunkgesetzgebung offenbar für sakrosankt halten, an die die Maßstäbe der Verfassung nicht anzulegen sind. Entsprechend unplausibel sind deren Urteile. Was die Entscheidung des BVerfG bringen wird, ist bislang unklar. Aber auch bei einem negativen Ausgang - aus der Sicht der Zahler - gehe ich davon aus, dass der Streit nicht beendet sein wird. Womöglich geht er dann sogar erst richtig los, in dem man nämlich politisch mobil macht.

M. Boettcher
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: samson_braun am 27. März 2017, 09:46
Lieber hr. Böttcher

ich sehe das ähnlich - allerdings: Was kann man erwarten?
Ich gehe nicht davon aus, dass das gericht zugunsten der Bürger entscheiden wird. Es wäre äußerst schön, wenn ich mich irre! Und wie soll man politisch mobil machen? Da doch alle Parteien in der gleichen Suppe rühren? Nicht eine ist dabei, die das kritisch sieht. Wie auch? Die aussicht auf einen netten Nebenverdienst ala Ratsmitglied ist doch zu verlockend?

Der alte Satz hat nach wie vor Bedeutung:

MACHT KORRUMPIERT,
absolute Macht korrumpiert absolut!

Lord Acton 19. Jhrdt.

Und da die Gerichte den Rundfunkt sakrosankt stellen, gilt dies doch als absolut oder nicht?
Den ollen König hat damals auch keiner an den karren k*** dürfen / können ohne Nachspiel (meistens Rübe ab oder auf ewig gesiebte Luft)
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: hurzpfurz am 27. März 2017, 11:18
@Leen
Wo hat Person h geschrieben, dass es die Vollstreckungsstellen (also die Stadtkassen) interessiert? Die machen Dienst nach Vorschrift oder Anweisung!
Die Vollstreckungsstellen müssen nicht prüfen (und deshalb interessiert es sie auch nicht!), weil sie nicht haften sondern der Gläubiger!!
Person h meinte damit, dass nach der durchgeführten Vollstreckung Klage gegen die Vollstreckung erhoben werden sollte.
Spätestens dann sollte es interessieren!

Nochmal für alle, die hier mitlesen und mitdiskutieren:

Es macht laut Person h keinen Sinn gegen das Rundfunkbeitragssystem zu klagen!
Damit meint Person h eine Klage gegen den Rundfunk, weil er eventuell gegen das GG verstößt, man keinen TV benutzt, taub, blind und stumm ist ... usw. usf.
Ihr könnt euch vor Gericht auf den Kopf stellen oder den Hampelmann machen.
Es ist egal!

Das RB-System ist von der Politik in der jetzigen Form so gewollt.
Welches Gericht sollte gegen die Politik entscheiden? Ich sage es euch: Keines!
Es wird aktuell IMMER für den Rundfunk und gegen den einzelnen Bürger entschieden.
Da müsste schon das höchste Gericht entschieden haben, damit die "Kleinen" nachziehen.
Außerdem interessiert es die Richter eh nicht, da sie mit ihrer R-Besoldung eh auf etwas mehr als 200€ im Jahr schei*en.
 
Wie Person h schon weiter oben geschrieben hat, ist eine Klage gegen die Vollstreckung der einzige Weg***, um das RB-System nicht zwangsweise zu finanzieren.
Nur eine Vollstreckung ist klipp und klar geregelt, wenn sie durch eine Behörde durchgeführt wird.
Und die Vollstreckungsvoraussetzungen werden eben in der Regel nicht erfüllt.

Die Vollstreckung für Rundfunkbeiträge wurde laut Person h, wie oben mit den §§ nachzuvollziehen ist, nicht 100% geregelt.
Das erkennt schon der verwaltungsrechtliche Laie, wenn er sich zumindest etwas mit der Thematik beschäftigt!

Dass dieser Weg nicht unbedingt klappen muss, sollte klar sein.
Es ist aber aktuell der einzige Weg!***


***Edit "Bürger":
Ausdrückliche Warnung vor Thesen wie diesen, die dem Forum genau das bescheren, was seit Monaten zu tausenden schon in den Vollstreckungsfällen ablesbar ist: keine Aussicht auf Erfolg, kein Hemmnis der Ursache, kein grundsätzlicher Schutz - aber dafür Konsequenzen wie Schuldnerregister, Konto- und Lohnpfändung.
Siehe auch explizite Hinweise unter
"Schnelleinstieg"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Das bewusste Provozieren von Vollstreckungen wird im Forum aus o.g. und aus Kapazitätsgründen ausdrücklich nicht behandelt!
Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass es nur einer (wenn auch tiefgreifenden) Änderung der Vollstreckungsmodalitäten bedürfte, um diese Strategie voll auflaufen zu lassen.
Zudem dürfte auch klar sein, dass bei "positiven" Urteilen bzgl. der Vollstreckungspraxis die Gegenseite mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bis in die höchsten Instanzen Rechtsmittel einlegen würde.
Das Grundübel wäre damit ebenso wenig beseitigt.
Auf dem regulären Rechtsweg kann auch die Bescheidungs- und Vollstreckungspraxis angegriffen werden.
Im Vollstreckungsverfahren besteht im Gegensatz dazu jedoch keine Möglichkeit mehr, Fragen der Rechtmäßigkeit der Forderung an sich zu behandeln.
Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: drboe am 27. März 2017, 11:59
Es macht keinen Sinn gegen das Rundfunkbeitragssystem zu klagen!

Wenn damit gemeint ist, dass das BVerfG nicht dafür sorgen wird, dass der ÖR-Rundfunk ohne Finanzierung dasteht: stimmt. Allerdings bin ich recht vergnügungssüchtig und möchte mein verfestigtes Vorurteil zum BVerfG gern einmal schriftlich bestätigt sehen.

Dennoch lohnt sich m. E. eine Klage gegen den sogn. Rundfunkbeitrag für die Allgemeinheit. So gut wie nichts hat in der Vergangenheit dermaßen gut offengelegt, dass die angebliche Unabhängigkeit der Gerichte letztlich nicht existiert. Zumindest für die Verwaltungsgerichte ist diese behauptete Unabhängigkeit, vor allem durch die Uniformität der Ablehnungsbegründungen aller Klagen und der fast vollständigen Ignoranz bedenkenswerter verfassungsrechtlicher Kritik am sogn. Rundfunkbeitrag, widerlegt. Selbst wer nicht erwartet, dass ein Gericht dieser Kritik folgt, darf in einer Demokratie mit funktionierender Gewaltenteilung selbstverständlich davon ausgehen, dass sich die Gerichte mehrheitlich mit den gestellten Fragen ernsthaft inhaltlich auseinandersetzen. Bis hinauf zum BVerwG ist diesbezüglich jedoch totale Fehlanzeige festzustellen.

Wie Person h schon weiter oben geschrieben hat, ist eine Klage gegen die Vollstreckung der einzige Weg, um das RB-System nicht zwangsweise zu finanzieren.
Nur eine Vollstreckung ist klipp und klar geregelt, wenn sie durch eine Behörde durchgeführt wird.
Und die Vollstreckungsvoraussetzungen werden eben in der Regel nicht erfüllt.

Wenn die Dominanz der Politik derart groß ist wie oben behauptet, Gerichte bundesweit versagen, - Absprache und Rechtsbruch trifft es eher - obwohl in den höheren Instanzen stets Profis die Kläger vertreten und diverse Gutachten und Stellungnahmen von namhaften Juristen vorliegen, ich verweise beispielhaft auf die Kritik von Dr. Martin Pagenkopf, dann ist wohl auch die Annahme berechtigt, dass die Abwehr der Vollstreckungen am Ende ebenso Schiffbruch erleiden muss. Temporäre Erfolge unterer Gerichte würden nämlich von höheren Instanzen letztlich ebenso geblockt werden wie die von der Linie abweichenden Ansichten des Gerichts in Tübingen jeweils erledigt wurden. Und für die ÖR-Anstalten ist es ja kein finanzielles Problem in jedem Fall bis zum Ende des Rechtsweges durch zu halten. Wer klagt, streut aber immerhin Sand ins politisch gut geschmierte Getriebe und zwingt die handelnden Personen hinter dem Zwangssystem zu immer abenteuerlicheren Verrenkungen.
Und wer weiß, vielleicht kommen der deutsche Michel und seine Partnerin ja eines Tages doch soweit, diese und weitere Fragen nicht allein juristisch sondern politisch klären zu wollen. Dass dies durchaus funktionieren kann, zeigen z. B. der Kampf gegen den alten §218 des StGB, immerhin mit einem Teilerfolg, oder die Verweigerung der Volkszählung in den 1980er Jahren. Auch wenn die Duldungsstarre der Bürger heute wohl größer ist als seinerzeit, so sollte man die Hoffnung auf Besserung nicht aufgeben.

M. Boettcher
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: drboe am 27. März 2017, 20:15
@samson_braun: Ich kann, auch wenn ich eine Brille benötige, leidlich gut lesen. Es genügt mir daher, wenn die Schrift normale Größe hat. Was die politschen Möglichkeiten angeht, so ist politische Arbeit ja nicht nur in den bestehenden Parteien möglich. Die Uniformität bezüglich bestimmter Themen bzw. das es welche gibt, die nicht oder nicht ausreichend vertreten sind, hat in der Vergangenheit schon zur Gründung neuer Parteien geführt. Bürgerinitiativen wirken auch politisch, ohne den gleichen Overhead von Parteien zu benötigen. Sie entstehen oft, weil von etablierten Parteien kein Signal kommt sich den Interessen von Teilen der Bürger anzunehmen. Einige sind bzw. waren von Dauer, andere erledigen sich mit dem Kernthema. Bedenke auch, dass z. B. Gewerkschaften ähnlich entstanden sind. Auch Unternehmer, Ärzte etc. sind vielfältig organisiert und wirken über ihre Organisation bis tief in Parteien hinein und beeinflussen wie selbstverständlich auch Regierungshandeln. Wer sollte Rundfunknutzer also hindern, sich zu organisieren und für ihre Interessen zu streiten?

Ich wiederhole mich zwar, aber ich halte es für einen Fehler, vom BVerfG die Lösung politischer Differenzen zu erwarten. Das Gericht steht vor dem Problem, es sich entweder mit denen zu verscherzen, die sie in ihre Position berufen haben. Da sind ja einige darunter, deren Qualifikation durchaus fragwürdig ist und die sich in der Reputation des Amtes sonnen. Oder das Gericht stößt Millionen Bürger vor den Kopf und macht sich noch dazu in der Fachwelt unglaubwürdig, was die Auslegung der Verfassung angeht. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich ja offenbar für diese Variante entschieden.

Was also könnte bei diesem Konflikt maximal herauskommen?

Ein Blick in meine Glaskugel sagt: Das BVerfG bemängelt an einigen Stellen Verfassungsverstöße des Gesetzes zum sogn. Rundfunkbeitrag, erlaubt aber dessen weitere Anwendung für einen Übergangszeitraum um den ÖRR weiter zu finanzieren. Innerhalb der definierten Zeit müssen die Länder die Fehler korrigieren. Im Ergebnis zahlen dann alle weiter. Fehler des sogn. Rundfunkbeitrags sind z. B. die faktische Finanzierung durch die Allgemeinheit, die Unentrinnbarkeit vor der Abgabe u. a. m. Der Gesetzgeber wird dann voraussichtlich die Zeit voll ausnutzen oder sogar verstreichen lassen, siehe Urteil zur Gremienzusammensetzung beim ZDF, und einen Staatsvertrag zusammenzimmern, der weiterhin Verhältnisse zementiert, die dem ÖRR sprudelnde Finanzquellen sichert - unser Geld nämlich. Kurz: Nach dem Urteil des BVerfG wird sich nicht viel ändern, die Politiker werden sich loben und bestätigt fühlen, der Rundfunk fordert Sicherheit bei der Finanzierung, diese wird zugesichert und alle, alle sind zufrieden. Alle, bis auf uns.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema des Threads bleiben, welches hier lautet
Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Vom Kern-Thema abschweifende, eigenständige Diskussionen bitte in ggf. bereits vorhandenen Threads oder - falls nicht vorhanden - in einem neuen Thread mit aussagekräftigem Betreff gezielt fortführen.
Thread muss geprüft/ moderiert und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: seppl am 12. April 2017, 14:20
Eine hamburger Mitstreiterin hat mir gestern telefonisch mitgeteilt, dass das VG Hamburg die Aussetzung ihrer Klageverhandlung nach §94 VwGO beabsichtigt. Die Mitstreiterin ist eine in meinen Augen zuverlässige Quelle.

Als Begründung dafür wurden die vor dem OVG Hamburg anhängigen Klagen
5 Bf 203/14
5 Bf 2/15
5 Bf 3/15

Sowie die Vefassungsbeschwerden vor dem BVerfG

1 BvR 2284/15
1 BvR 2594/15
1 BvR 1675/16
1 BvR 1856/16
u.a.

genannt.

Ich werde versuchen, AZ und scan des Schreibens nachzureichen.
Titel: Re: Aktueller Stand in Sachen Zwangsvollstreckung und Klagen in HH
Beitrag von: tirb68 am 19. Juni 2017, 19:49
Es gibt eine Fortsetzung bei Person X zu
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20410.msg143208.html#msg143208

Der NDR hat bestätigt, dass "gemäß der richterlichen Verfügung vom ... die Vollsteckungsmaßnahmen weiter ausgesetzt sind. Das wurde Person X als Abschrift vom VG zur Kenntnisnahme zugestellt.

Weiterhin wurde seitens des NDR festgestellt, dass der Festsetzungsbescheid nur zur Fristenwahrung diente. Das VG hat das nicht kommentiert. Das Schreiben mit dem Titel "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" fand keine Erwähnung in der Abschrift.