Ich glaube man sollte die Anstalten mal vom Gesichtspunkt der Gemeinnützigkeit betrachten. Könnte auch ein eigenes Thema hergeben.
Zitat aus Wikipedia: Gemeinnützigkeit
Nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung verfolgt „eine Körperschaft […] gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“
Hier fehlt es ja vor allem an der Selbstlosigkeit
Zitat aus Wikipedia: Selbstlosigkeit
„wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke - zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke - verfolgt werden “
Vielleicht sollte man mal von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft prüfen lassen, ob die Vorraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit bei den LRA´s überhaupt noch gegeben ist.
Ich persönlich kann auch keine Förderung auf geistigem oder sittlichem Gebiet durch Rundfunk im allgemeinen erkennen. Eher dient das doch genau dem Gegenteil, also das Volk dumm und ruhig zu halten.