5,4 % - DAS sind doch die Zahlen, die die Verwaltungsichter brauchen, um zu erkennen, dass von einem Vorteil durch Nutzung ÜBERHAUPT GAR NICHT die Rede sein kann!
Somit ist auch die Möglichkeit der Nutzung, mit der nach dem BVwG-Leipzig die Zwangsabgabe gerechtfertig wird, ÜBERHAUPT NICHT ERFORDERLICH!
Es ist ein Selbstzweck, wenn die Möglichkeit geschaffen wird, die niemand nutzt, um dafür Geld von Allen zu erpressen. Das ist das Sonderangebot der Firma "Kaufdichtot" für das Alle Wohnungsinhaber zu zahlen haben, denn ... Alle kaufen sich Wandfarbe, um damit zu 99 % die Wohnung zu renovieren. Dass nur 5,4 % die Wandfarbe dann bei "Kaufdichtot" (bzw. insgesamt max. 40 % bei der "Kaufdichtotgemeinschaft") abholen, ist nach Meinung des BVwG-Leipzig hinzunehmen.
Frau Schlesinger, bitte befreien Sie mich von Ihrer Zwangsabgabe für meine Wohnung! Sollte ich von Ihrem Angebot Gebrauch machen wollen, würde ich bei Ihnen Vereinsmitglied werden und meinen Beitrag zahlen, denn ich könnte dann die Satzung und den Vorstand und den Haushalt mitbestimmen! Zwingen Sie mich nicht!
(Niemand hat ein Recht zu gehorchen - Hannah Arendt)
Bis Montag in Karlsruhe!
mit besten Grüssen aus Ostbrandenburg