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Autor Thema: LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR  (Gelesen 167036 mal)

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Da das LG Tübingen mit dem Verweis auf die Sichtweise des VGH BaWü bzgl. der Ausnahme der Rundfunkanstalt(en) vom VwVfG (BaWü und analog auch andere Bundesländer) eine so "schöne" Vorlage gegeben hat:

Siehe nunmehr auch aktuelle Zusammenfassung/ Übersicht/ Erkenntnisse/ Diskussion u.a. unter

Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.0.html


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Beitrag des ÖRR zum Tübinger Urteil:

Zitat
Rundfunkbeitrag erledigt! – Ach nee, doch nicht…

http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/Beschluss_LG_Tuebingen.html

Man beachte den Schlusssatz:

Zitat
In diesem Sinne: Nach dem Beschluss ist vor dem Beschluss. Bis zum nächsten Mal!

Man darf gespannt sein... 8)



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/Beschluss_LG_Tuebingen.html

Das liest sich für mich so:

Das ist wohl nun schon die offizielle Ankündigung
dass der bereits schon einmal korrupt gewordene BGH also erneut Rechtsbeugung begehen wird
und den Beschluss 5 T 232/16 aufhebt.

Möglicherweise brauchen die vom BGH dieses angekündigte "Urteil" nicht mal selbst zu schreiben.
Es ist vielleicht schon längst fertig!

Markus


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S
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Beitrag des ÖRR zum Tübinger Urteil:
Zitat
Rundfunkbeitrag erledigt! – Ach nee, doch nicht…
http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/Beschluss_LG_Tuebingen.html
[...]

Zitat daraus:
Zitat
Das Gericht erklärte lediglich die Vollstreckung im konkreten Fall für unzulässig, weil nicht alle Vollstreckungsvoraussetzungen vorgelegen hätten, z. B. fehle dem SWR angeblich die für die Vollstreckung erforderliche "Behördeneigenschaft". Aber bereits 2015 hat der Bundesgerichtshof einen ähnlichen Beschluss des LG Tübingen aufgehoben und die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungen des SWR ausdrücklich bestätigt.

Wenn ich mich recht erinnere war es ein Urteil und dabei ging es um Mängel im Vorgehen bzw. bei der Systematik hinsichtlich des Verwaltungsaktes (z.B. fehlender Grundlagenbescheid). In dem nun vorliegenden Beschluss steht weniger der Verwaltungsakt an sich im Vordergrund, sondern der Behördenstatus einer LRA als Grundlage um überhaupt Verwaltungsakte erlassen zu dürfen. Das ist ein ganz anderes Kaliber und hat eine weitaus grössere Tragweite. Da wird sich der BGH um einiges weiter strecken und winden müssen, um das halbwegs glaubwürdig zu kassieren, denn mit den bisher vorliegenden Textbausteinen wird das wahrscheinlich nicht mal so eben machbar sein.

Wir wünschen viel Spass beim Verrenken und eine nachhaltige Zerrung.  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2016, 02:01 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Moderator++
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  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/Beschluss_LG_Tuebingen.html

So viele Logos von Sendern im Header - wer hört oder sieht die eigentlich alle?
Braucht man eigentlich so viele für eine Grundversorgung?

Zum unteren Teil gibt es kaum etwas hinzuzufügen - außer "Es gibt doch noch Richter in Deutschland die Mut zur Wahrheit haben!"
Weiter so und nicht locker lassen.
Wir schaffen das!


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

K
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Auf der Unterseite "Über uns" heißt es:

Zitat
Wir sind die GSEA Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio und für die externe Kommunikation rund um den Rundfunkbeitrag zuständig.

Man sieht: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Staat im Staate hat sogar eine eigene Propaganda-Abteilung, die vollkommen unverhohlen gegen jegliche Beitragskritiker schießt, sei es gegen das LG Tübingen, sei es gegen die von Norbert Häring in die Diskussion gebrachte Bargeldzahlungsmöglichkeit.

Mir fällt dazu nur ein Wort ein:

WIDERWÄRTIG!

Ich bitte um Entschuldigung, wenn mein Beitrag das Diskussionsthema nicht (vollständig) fördert.


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J
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Auch wenn das vor Gericht kaum Relevanz haben wird, der verlinkte Artikel auf www.dein-beitrag-bewegt-was.de zeigt doch recht deutlich, daß dem ÖR journalistische und/oder unabhängige Qualitäten völlig abgehen, wenn es um "die eigene Sache" geht.

Zitat
„Der Rundfunkbeitrag ist erledigt“ und „Das Ende der GEZ“ frohlocken die Beitragsgegner und GEZ-Boykotteure im Netz und freuen sich über die vermeintlich bahnbrechende Rechtsprechung des LG Tübingen.

Laut ÖR und Beitragsservice gibt es doch nur eine kaum wahrzunehmende Minderheit an Beitragsgegnern und GEZ-Boykotteuren.

Zitat
Dabei geht es hier gar nicht konkret um den Rundfunkbeitrag oder seine Rechtmäßigkeit selbst, sondern um die Art und Weise, wie der SWR die Beitragsforderungen vollstreckt.

Naja, das hat ja auch niemand behauptet. MIr würde es ja sehr gut gefallen, wenn da stehen würde "Wir haben erfahren, daß unsere Art, Vollstreckungen durchzuführen, nicht rechtmäßig ist".
Wenn ich wegen zu schnellem Fahren angehalten werde kann ich mich dem Polizisten gegenüber ja auch nicht damit rausreden, daß ich meine Steuererklärung rechtzeitig gemacht habe.

Zitat
Aber da beim Rundfunkbeitrag gern mal pauschalisiert wird,

Vor allem der ÖR pauschaliert gerne.
Es gehört schon viel Überheblichkeit dazu, sich als Opfer von Pauschalierungen darzustellen, kurz nachdem man ein Urteil in einen völlig anderen (und nicht zutreffenden) Kontext stellt.
Zitat
Solche Informationen verbreiten sich natürlich auch besser, obwohl viele Medien den Beschluss sachlich eingeordnet haben.

Das ist jetzt nur noch so eine Nebelwand.
Wer sind denn "viele Medien"? Ja, ich sehe viele Medien, die das ganze "sachlich" eingeordnet haben. Aber die sagen meistens, daß das Vorgehen eben nicht in Ordnung war. Und die sagen nciht so wirklich das, was der ÖR da gerne raushören würde.

Zitat
Aber was heißt das jetzt genau? Muss ich jetzt keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen, so wie es zuletzt in vielen Social Media-Kanälen und Blogs zu lesen war?

Zwar habe ich nicht danach gesucht, aber ich habe keinen einzigen Blog gelesen, in dem es hieß, man müsse keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen.

Zitat
Das Gericht erklärte lediglich die Vollstreckung im konkreten Fall für unzulässig, weil nicht alle Vollstreckungsvoraussetzungen vorgelegen hätten, z. B. fehle dem SWR angeblich die für die Vollstreckung erforderliche "Behördeneigenschaft".

"nicht alle Vollstreckungsvoraussetzungen"?
"es fehle dem SWR angeblich die für die Vollstreckung erforderliche Behördeneigenschaft"?

Und ich bin nur deswegen nicht Bundeskanzler, weil bei der letzten Bundestagswahl zu viele der Wahlzettel meiner Anhänger für ungültig erklärt wurden.
Ach ja, und weil der Kanzler nicht direkt gewählt wird.
Und außerdem ... egal. Wer mir die Kanzlerschaft absprechen will ist halt nur ein Querulant!

Zitat
Aber bereits 2015 hat der Bundesgerichtshof einen ähnlichen Beschluss des LG Tübingen aufgehoben und die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungen des SWR ausdrücklich bestätigt.

Was bitte war an dem Beschluß "Ähnlich"?

Zitat
In diesem Sinne: Nach dem Beschluss ist vor dem Beschluss. Bis zum nächsten Mal!

Das ist wohl der wahrste Abschlußsatz: Bis das ganze Ding endlich mal kippt, weil sich die Gerichte irgendwann nicht mehr weiter aus dem Fenster lehnen können ohne runterzufallen, wird es wohl einen Beschluß nach dem anderen geben. Am Montag wird der Fall Norbert Häring in Frankfurt verhandelt, öffentliche Sitzung, ich werde vielleicht hingehen. Kommt jemand von Euch?

Zu guter letzt ... vielleicht hilft uns der Slogan von occupy Wall Street zur Motivation ein wenig:
We are the 99%

In diesem Sinne, Julian!


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht weiter vom Kern-Thema dieses Threads abdriften, welches da lautet
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Siehe aktuelle Reaktionen/ Argumentationen der Rundfunkanstalten bzgl. des LG Tübingen Beschlusses...

Tübinger Beschluss 16.09.16, 1. Reaktion des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20795.0.html

Tübinger Beschluss 16.09.16 > Reaktion des MDR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21100.0.html


Die Reaktionen bitte in dortigen Threads vertiefen.
Hier bitte weiter beim Kern-Thema des hiesigen Threads bleiben, welches da lautet
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Siehe auch aktuelles Urteil des VGH Baden-Württemberg zum Tübinger Beschluss:

VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016 zu hoheitlicher Tätigkeit der LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21313.0.html


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Hallo Mitstreiter,

Person A ist aus Bayern ob hier das Tübinger Urteil von Vorteil ist weiß A nicht so ganz... Hat alles versucht aber GV, Amtsgericht, Landgericht haben immer nur Beschlüsse GEGEN Person A gefällt... Nun wurden Person A über 700,-€ vom Konto gepfändet...

Person A sieht nur noch die Möglichkeit über einen Anwalt hier was zu erreichen...

Wer kann A sagen welcher Anwalt die Klägerin in Tübingen vertreten hat..?
A ist für alle Tipps dankbar

Gruß Robby

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2016, 21:19 von Uwe«

  • Beiträge: 7
Bin hier in Bayern und werde für meine Zweitwohnung in Aachen seit 2013 von Sascha Giller, PWB Rechtsanwälte vertreten.

http://pwbanwaltjena.de/aktuelle-stellenangebote/veranstaltung-detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=561&newsid=561&cHash=6cb99bd44944bec630172f7f9a6ab254

Jedes Schreiben von der GEZ (ca. 20) als Scann an meinen Anwalt geschickt.
ca. 50€ Anwaltsgebühr und 100€ fürs Gericht bezahlt. Rest zahlt meine Rechtschutz ((Advokat) ist aber nicht zu empfehlen).
Bisher wurde alles abgeblockt. Ich hoffe es bleibt so.
Muß mich um fast gar nichts kümmern. Einfach die Schreiben scannen, dann per Mail an die Kanzlei, fertig.



PS. Habe ein Sparkonto auf das ich jeden Monat 17,50€ überweise, falls ich doch noch zahlen muß.


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Ich halte Fernsehen für gefährlicher als die Kernenergie
(Helmut Schmidt)

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Wer kann A sagen welcher Anwalt die Klägerin in Tübingen vertreten hat..?

Vielleicht einfach mal direkt Kontakt aufnehmen mit dem LG Tübingen...?
Sofern es ggf. eine Verhandlung gegeben hat, wäre diese vermutlich öffentlich gewesen - insofern Klägervertretung wohl auch nicht geheim. Gleiches gilt mglw. auch, selbst wenn es keine öffentliche Verhandlung gab. Einfach mal fragen.
Wobei es nicht ausgeschlossen wäre, dass der Kläger gar keine Vertretung hatte.
Das LG Tübingen scheint ja das einzige weit und breit zu sein, welches einem gerichtlichen Amtsermittlungsgrundsatz überhaupt - und hier auch noch sehr engagiert - nachkommt.
Es muss also nicht unbedingt am Anwalt liegen - der könnte bei anderen Landgerichten mit der gleichen Argumentation unterliegen.


Hier im Thread bitte keien Einzelfalldiskussionen sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
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Siehe auch neueren Beschluss des LG Tübingen:
LG Tübingen legt nach! Beschluss vom 09. Dezember 2016 – 5 T 280/16
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21363.0.html


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a
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Ich verstehe die Abgabenordnung als Bundesrecht und Grundlage des Handelns der Vollstreckungsbehörden so:

Im § 249 bis § 251 ist festgelegt, dass eine Vollstreckungsbehörde für eine andere Vollstreckungsbehörde tätig werden darf.
Im § 249 sind die Vollstreckungsbehörden namentlich genannt. TV Sender sind nicht eine der dort genannten Stellen. Eine Vollstreckung auf diesem Wege ist an diesem Punkt also regelmäßig gescheitert.
Die Beantwortung einer entsprechenden Anfrage an die Senatsverwaltung für Finanzen (Berlin) als Vorgesetzte Behörde steht noch aus.

In den Landesverfassungen ist festgelegt, wer die örtliche Verwaltung wahrnimmt. TV Sender sind es nicht. Wer nicht Teil der Verwaltung ist, der kann auch keine Verwaltungsakte, die Grundlage einer Verwaltungsvollstreckung, erlassen. Da ein Verwaltungsakt ein Hoheitsakt ist, benötigt man zum erlassen von Verwaltungsakten Hoheitsrechte (Die Behörden als Organ des Staates haben). An wen diese übertragen werden dürfen ist im Art 24 GG geregelt. TV Sender sind es nicht.
Ich verstehe das so, dass die Behörden den TV Sendern ihre Hoheitsrechte als Dienstleistung zur Verfügung stellen.

Ich stelle sogar in Frage, ob auf Grund der vorgegebenen Staatsferne, überhaut die Rechtsform einer Anstalt zulässig ist.
Ich stelle auch die Gewaltenteilung in Frage, da die TV Sender als Anstalten durch ihre Satzungen objektives Recht schaffen, Bescheide erlassen und diese ohne Richter vollstrecken (aus [gewolltem] Mangel an Vollstreckungsabteilung lassen) Sie vereinen alle 3 Gewalten (Rechtsprechung, ausführende Gewalt und Gesetzgebung) in sich.


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Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

g
  • Beiträge: 77
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine kurze Verständnisfrage:
Die erste Instanz der Klage ist doch beim Verwaltungsgericht einzureichen, die zweite Instanz wäre doch dann das Oberverwaltungsgericht.

Warum ist hier ein Landgericht am "Werk"?  :o

Gruß


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