Auch wenn das vor Gericht kaum Relevanz haben wird, der verlinkte Artikel auf
www.dein-beitrag-bewegt-was.de zeigt doch recht deutlich, daß dem ÖR journalistische und/oder unabhängige Qualitäten völlig abgehen, wenn es um "die eigene Sache" geht.
„Der Rundfunkbeitrag ist erledigt“ und „Das Ende der GEZ“ frohlocken die Beitragsgegner und GEZ-Boykotteure im Netz und freuen sich über die vermeintlich bahnbrechende Rechtsprechung des LG Tübingen.
Laut ÖR und Beitragsservice gibt es doch nur eine kaum wahrzunehmende Minderheit an Beitragsgegnern und GEZ-Boykotteuren.
Dabei geht es hier gar nicht konkret um den Rundfunkbeitrag oder seine Rechtmäßigkeit selbst, sondern um die Art und Weise, wie der SWR die Beitragsforderungen vollstreckt.
Naja, das hat ja auch niemand behauptet. MIr würde es ja sehr gut gefallen, wenn da stehen würde "Wir haben erfahren, daß unsere Art, Vollstreckungen durchzuführen, nicht rechtmäßig ist".
Wenn ich wegen zu schnellem Fahren angehalten werde kann ich mich dem Polizisten gegenüber ja auch nicht damit rausreden, daß ich meine Steuererklärung rechtzeitig gemacht habe.
Aber da beim Rundfunkbeitrag gern mal pauschalisiert wird,
Vor allem der ÖR pauschaliert gerne.
Es gehört schon viel Überheblichkeit dazu, sich als Opfer von Pauschalierungen darzustellen, kurz nachdem man ein Urteil in einen völlig anderen (und nicht zutreffenden) Kontext stellt.
Solche Informationen verbreiten sich natürlich auch besser, obwohl viele Medien den Beschluss sachlich eingeordnet haben.
Das ist jetzt nur noch so eine Nebelwand.
Wer sind denn "viele Medien"? Ja, ich sehe viele Medien, die das ganze "sachlich" eingeordnet haben. Aber die sagen meistens, daß das Vorgehen eben nicht in Ordnung war. Und die sagen nciht so wirklich das, was der ÖR da gerne raushören würde.
Aber was heißt das jetzt genau? Muss ich jetzt keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen, so wie es zuletzt in vielen Social Media-Kanälen und Blogs zu lesen war?
Zwar habe ich nicht danach gesucht, aber ich habe
keinen einzigen Blog gelesen, in dem es hieß, man müsse keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen.
Das Gericht erklärte lediglich die Vollstreckung im konkreten Fall für unzulässig, weil nicht alle Vollstreckungsvoraussetzungen vorgelegen hätten, z. B. fehle dem SWR angeblich die für die Vollstreckung erforderliche "Behördeneigenschaft".
"nicht alle Vollstreckungsvoraussetzungen"?
"es fehle dem SWR angeblich die für die Vollstreckung erforderliche Behördeneigenschaft"?
Und ich bin nur deswegen nicht Bundeskanzler, weil bei der letzten Bundestagswahl zu viele der Wahlzettel meiner Anhänger für ungültig erklärt wurden.
Ach ja, und weil der Kanzler nicht direkt gewählt wird.
Und außerdem ... egal. Wer mir die Kanzlerschaft absprechen will ist halt nur ein Querulant!
Aber bereits 2015 hat der Bundesgerichtshof einen ähnlichen Beschluss des LG Tübingen aufgehoben und die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungen des SWR ausdrücklich bestätigt.
Was bitte war an dem Beschluß "Ähnlich"?
In diesem Sinne: Nach dem Beschluss ist vor dem Beschluss. Bis zum nächsten Mal!
Das ist wohl der wahrste Abschlußsatz: Bis das ganze Ding endlich mal kippt, weil sich die Gerichte irgendwann nicht mehr weiter aus dem Fenster lehnen können ohne runterzufallen, wird es wohl einen Beschluß nach dem anderen geben. Am Montag wird der Fall Norbert Häring in Frankfurt verhandelt, öffentliche Sitzung, ich werde vielleicht hingehen. Kommt jemand von Euch?
Zu guter letzt ... vielleicht hilft uns der Slogan von occupy Wall Street zur Motivation ein wenig:
We are the 99%In diesem Sinne, Julian!
Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht weiter vom Kern-Thema dieses Threads abdriften, welches da lautet
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.