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Autor Thema: LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR  (Gelesen 167674 mal)

S
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Aus:

https://www.jurablogs.com/go/lg-tuebingen-beschluss-vom-16-punkt-09-punkt-2016-5-t-232-strich-16

Zitat
Es handelt sich – wie wir es von der fünften Tübinger Zivilkammer gewohnt sind – um eine neuerliche juristische Widerstandstat. Sie ist sehr gut begründet und zumindest im Ergebnis nachvollziehbar. Dass sich der BGH von den dargebrachten Argumenten überzeugen lassen wird und den Rundfunkbeitrag formell oder gar materiell kippt, wird man aber nicht erwarten dürfen.

Warum aber der letzte Satz?

Eine Antwort: weil die Rundfunkanstalten viel Geld bekommen und man ihnen es nicht mehr entziehen kann.

Aber warum? Und warum wiegt das mehr als die Grundrechte der Bürger?

Die Grundrechte werden eigentlich geleugnet, die offensichtliche Verletzung wird nicht anerkannt, und so werden Präzedenzfälle geschafft. Diese Demokratieabgabe korrompiert den Rechtsstaat.


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K
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Ich glaube eher, dass die Politik den freien Rundfunk korumpiert hat. Ist nicht auszuschliessen, dass auch dieses Urteil aus Tübingen zur Inszenierung gehört. Letztlich widerspricht der ÖR in seiner jetzigen Form dem Grundgesetz, da er ja nicht frei ist, sondern von der Politik gelenkt und finanziert. Der Verrat liegt ja bei denen, die dem Gesetz zugestimmt haben und bei den Richtern die dem entsprechen. Das Urteil stellt ja auch nicht fest, dass der Beitrag an sich unrechtmässig wäre. Das wäre aber das, worauf wir alle warten.


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Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
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(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
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Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Was das Urteil des LG Tübingen anbelangt, wird die Gegenseite sicher in Kürze vor dem OLG dagegen vorgehen. Man sollte sich daher nicht zu früh freuen. Als ein Sieg darf es natürlich schon gewertet werden.

Die Rechtsbeschwerde geht hier direkt an den Bundesgerichtshof, es gibt keine OLG Entscheidung dazwischen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. September 2016, 22:16 von Bürger«

S
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Die Rechtsbeschwerde geht hier direkt an den Bundesgerichtshof, es gibt keine OLG Entscheidung dazwischen.

Hoffentlich gibt es die Beschwerde. Gibt es Kontakt mit dem potentiellen Beschwerdeführer?



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Der potenzielle "Beschwerdeführer" wäre hier ja der SWR... ;)
...denn dieser war ja beim LG Tübingen haushoch unterlegen ;D ;D

Vielleicht weiß ja Herr Eicher mehr dazu? ;)


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Das Urteil stellt ja auch nicht fest, dass der Beitrag an sich unrechtmässig wäre. Das wäre aber das, worauf wir alle warten.

Das LG Tübingen kann  nicht entgegen allen anderen Entscheidungen den Beitrag als solchen als verfassungswidrig qualifizieren. Der Richter tut was er kann, sehen wir weiter. Der BGH wird jede Menge Arbeit damit haben, diesen Beschluß mit wischi-waschi Behauptungen zu kassieren.


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Hallo zusammen,

wer weiß denn ob und wie man an den im Tübinger Beschluss zitierten "Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016" kommt?

Hätte Interesse daran diesen zu lesen...

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Die Rechtsbeschwerde geht hier direkt an den Bundesgerichtshof, es gibt keine OLG Entscheidung dazwischen.

Dies kann ich bestätigen, denn diese Aussage habe ich von einem Rechtsgelehrten (Anwalt für Verwaltungsrecht) auch bekommen.
Er hat mir allerdings wenig Hoffnung auf weiteren Erfolg gemacht. Das Gespräch war sehr ernüchternd. Leider...


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wer weiß denn ob und wie man an den im Tübinger Beschluss zitierten "Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016" kommt?

Hätte Interesse daran diesen zu lesen...

In der Rechtsprechungsdatenbank stehen die als veröffentlichungswürdig erachteten  Entscheidungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch zur Verfügung.

Siehe hier --> http://www.amtsgericht-bad-urach.de/pb/,Lde/Startseite/Entscheidungen


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p

ph

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Mal angenommen, Person X hat einen Schufaeintrag - innerhalb einer vergangenen Zwangsvollstreckungsmaßnahme - erhalten, weil diese die Vermögensauskunft verweigerte.

Ist dieses Urteil somit Rückwirkend anwendbar? Kann es als Argumentationsgrundlage verwendet werden, damit der Schufaeintrag gelöscht wird?


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Die Rechtsbeschwerde geht hier direkt an den Bundesgerichtshof, es gibt keine OLG Entscheidung dazwischen.

Dies kann ich bestätigen, denn diese Aussage habe ich von einem Rechtsgelehrten (Anwalt für Verwaltungsrecht) auch bekommen.
Er hat mir allerdings wenig Hoffnung auf weiteren Erfolg gemacht. Das Gespräch war sehr ernüchternd. Leider...

@Hailender:
Kannst du uns an deiner Nüchternheit teil haben?  ;) ::)
Danke  8)
Gruß
Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

D
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Der Beschluss ist mir auch schon einige Tage bekannt und kommt genau zur richtigen Zeit.  8) Wie gewisse GV´s über die Tübinger Richter denken, konnte ich bei meinem heutigen Gespräch zwecks gütlicher Erledigung selbst feststellen. Als ich der GV´in entgegnete, daß ich mich mit Verbrecherorganisationen niemals gütlich einigen würde und mir weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht wurden, konnte ich einfach nicht anders als zu sagen: "Zum Glück gibt es in diesem Land noch Richter am LG Tübingen, die pro Verweigerer entscheiden würden. Worauf sie lapidar und sinngemäß antwortete: "Ach, diese kleinen Richter haben doch eh nichts zu melden!!! Das würde schon lange im Internet, Facebook und Co. umherschwirren.

Den Beschluß werde ich der Erinnerung einfach beifügen und wenn sie es immer noch nicht begreifen will, dann soll sie eben den Haftbefehl beantragen.  ;D ;D ;D

Es findet sich immer ein Gesprächspartner mit mehr Hirnmasse!  ;)


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"Zum Glück gibt es in diesem Land noch Richter am LG Tübingen, die pro Verweigerer entscheiden würden. Worauf sie lapidar und sinngemäß antwortete: "Ach, diese kleinen Richter haben doch eh nichts zu melden!!!

So etwas wird den GV(innen) wohl bei den Fortbildungsseminaren des Beitragsservice eingetrichtert.

Siehe
Seminare für Vollziehungsbeamte
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11390.msg77092.html#msg77092
und
hr/BS-Seminar: Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20233.0.html

Einfach schockierend  :(


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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@Hailender:
Kannst du uns an deiner Nüchternheit teil haben?  ;) ::)

Aber sehr gerne doch und ich fasse das fast 2 stündige Gespräch in ein paar Worten zusammen.

Von der Politik und den Gerichten haben wir nichts zu erwarten.
Das einzigste was hilft ist nicht zahlen solange wie möglich und auf die Straße gehen.
Am Montag, den 03.10.2016 machen wir in Karlsruhe den Anfang dafür.

Leider, eine andere Chance haben wir nicht wenn wir etwas erreichen wollen.


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