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Autor Thema: Pastor verweigert Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen  (Gelesen 10015 mal)

Uwe

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Pastor verweigert Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen

Quelle: evangelisch 21.09.2016


Zitat
Die Frage, ob jemand die Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen verweigern darf, hat am Dienstag das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße beschäftigt.

weiterlesen auf:
https://www.evangelisch.de/inhalte/138525/21-09-2016/pastor-verweigert-rundfunkbeitrag-aus-gewissensgruenden


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K
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Sieh an! Der Evangelische Pressedienst kann sich reißerischer Formulierungen wie "Schwarzseher" im Zusammenhang mit der Verweigerung der Zahlung von Rundfunkbeiträgen tatsächlich enthalten!

...liegt wohl daran, dass der Kläger Pastor war.

Es ist schon wirklich krank, wie die Gegner des Rundfunkbeitrags diffamiert werden: Schwarzseher, Leistungsschleicher. In dieser Aufzählung fehlt nur noch "Beitragshinterzieher" oder "Demokratiequerulant". Eventuell wird so etwas Ähnliches dann in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu lesen sein.


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C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Siehe auch
Klage auf Zulassung der Befreiung aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14159.0.html


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K
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hier auch nochmal - gestern war sein Forumsname Programm: er gab sich ganz "zwanglos":


Bildquelle: http://static.rheinpfalz.de/fileadmin/Configuration/Public/Images/logo.gif

Südwestdeutsche Zeitung
An Rhein und Saar

Mittwoch, den 21. September 2016

Zitat
Pastor verweigert Rundfunkbeitrag
Neustadt. Die Frage, ob jemand die Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen verweigern darf, hat gestern das Verwaltungsgericht in Neustadt beschäftigt. Geklagt hatte der Pastor einer evangelisch-freikirchlichen Gemeinde aus der Pfalz. Nach dem Gerichtstermin sagte er: Er könne die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mitfinanzieren, weil sie Gewalt und außereheliche sexuelle Beziehungen zeigten. Außerdem würden bibeltreue Christen regelmäßig in Beiträgen von ARD und ZDF „verunglimpft“. Ein Urteil blieb gestern noch aus. Die Entscheidung werde den Beteiligten innerhalb der kommenden zwei Wochen zugestellt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Bislang wurde der verpflichtende Rundfunkbeitrag in ähnlichen Rechtsstreitigkeiten stets als zulässig bestätigt. epd

Quelle: http://www.rheinpfalz.de/nachrichten/titelseite/
Ausgabe    Die Rheinpfalz - Ludwigshafener Rundschau - Nr. 221
Datum    Mittwoch, den 21. September 2016
Seite    15


Weiterlesen auf (nur mit Abo): http://epaper.rheinpfalz.de/EPaper/PHP-Files/archivedpages.php#


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2016, 18:38 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

z
  • Beiträge: 196
Die Meldung kam auch nochmal bei Jesus.de

Der Pastor hat bei allen Medien einen Leserbrief nachgereicht, um den doch etwas kurz dargestellten Sachverhalt weiter zu erläutern :-). Mit Hinweis auf das Forum natürlich. Wenn Ihr weitere Medien findet, in denen die Meldung kam, sagt Bescheid. Dann hake ich da auch nach. Wenn wir schon mal ein bisschen wahrgenommen werden, muss man die Gunst der Stunde nutzen.

Liebe Grüße


Zitat
Als der prozessbeteiligte Pastor möchte ich die Gelegenheit nutzen, meine Argumentation ausführlicher darzustellen. Aus folgenden Gründen wehrte ich mich vor Gericht gegen den Finanzierungszwang des öffentlichen Rundfunkprogramms, alles mit vielen Beispielen und Fakten belegt:

1.) Die Zwangsabgabe auf Wohnen zugunsten des öffentlichen Rundfunks (ÖR) beruht auf der heute unhaltbaren Behauptung, dass jeder, der ein Empfangsgerät besitzt, damit auch den ÖR konsumiert. Was wahr war vor 60 Jahren, als dieser das Monopol hatte, gilt heute bei hunderten privaten Anbietern nicht mehr. Der Marktanteil von ARD, ZDF und den dritten Programmen liegt bei 38% (AGF, 2013). Das Meinungsbildungsgewicht von ARD und ZDF liegt bei 30% (DML, 2015). Es ist unmoralisch, ein das elementare Grundbedürfnis „Wohnen“ belastendes Gesetz auf einer falschen Annahme aufzubauen.

2.) Der ÖR ist in der Praxis politisch beeinflusst, was die Vorgänge rund um die Landtagswahlen in diesem Jahr allein hinreichend illustriert haben. Der SWR ließ sich von den Ministerpräsidenten erpressen. Die Rundfunkgremien sind voll von politischen Funktionären.

3.) Man könnte als Beobachter der Verfahren gegen die Rundfunkzwangsgebühr auch von der deutschen Justiz den Eindruck gewinnen, nicht von dem Einfluss der Politik und der Übermacht des ÖR unbeeinflusst zu sein. Als Verwaltungsorgan steht ein Richter einem weisungsunterworfenen Beamten gleich. Wäre es denkbar, dass unangepasste Urteile die Karriere beeinträchtigen könnten?

4.) Ich bewerte das Programm des ÖR in weiten Teilen als schädlich für meine Mitmenschen (insbesondere junge). Es ermutigt zu einer Lebensführung, die nicht mit christlichen Grundsätzen vereinbar ist. Levin und Kilbourne berichten von 300 Studien, die zeigen, dass die permanente Aussetzung  gegenüber erotisierender Werbung, Pop-Musik, Fernsehserien usw. dazu führt, dass sich Mädchen als pure Objekte empfinden, oft mit einer gestörten Wahrnehmung ihres Körpers im Vergleich zu den ihnen vorgehaltenen Vorbildern. Die traditionelle Ehe und Familie, in der noch immer die meisten Menschen leben und die 85% der Bevölkerung als die sinnvollste Form des Zusammenlebens ansehen, wird als Auslaufmodell dargestellt und kläglich unterrepräsentiert in der Scheinwelt des Fernsehens. Ich möchte nichts unterstützen, was Menschen und Familien zerstört.

5.) Im ÖR Fernsehen werden regelmäßig bibelgläubige Christen diffamiert und verleumdet . Z.B. wurden ermordete, aus Nächstenliebe handelnde christliche Krankenschwestern mit ihren Mördern ( islamistischen Selbstmordattentätern) in einen Topf geworfen.

6.) Auch die Journalisten des ÖR sind natürlich nicht objektiv und versuchen die Öffentlichkeit im Sinne ihrer Meinung zu überzeugen.

7.) Für mich ist es offensichtlich, dass der ÖR seinem Rundfunkauftrag nicht nachkommt, umfassend und ausgewogen zu berichten. Unterhaltung überwiegt. ARD und ZDF haben einen 10% höheren Anteil an Serien, Fernsehfilmen und Kinofilmen als RTL und Sat1.

8.) Für mich ist es auch offensichtlich, dass der ÖR Mittel in unvorstellbarem Maß verschwendet. Er ist der weltweit teuerste Rundfunk. Neuseeland kostet sein ÖR 69 Mio., Österreich 600 Mio. und Deutschland 7,5 Mrd.! Wir Bürger bezahlen alle mehrfach dafür, für jede Firma, Schule, Kindergarten, Supermarkt, Behörden, ... für Millionengagen, Luxuszusatzrenten, Doppelstrukturen und dieses Programm!

9.) Der ÖR ist gewillt, exzessive Gewalt bei der Durchsetzung seiner Forderungen in Kauf zu nehmen (Eine Frau saß 61 Tage in Erzwingungshaft).

 10.) Das Grundgesetz und der Bundesverfassungsgerichtshof räumen der Menschenwürde und Gewissensfreiheit den Vorrang vor anderen Rechten ein. Ich bin der Überzeugung, dass der Zwangsbeitrag auf Wohnen auch noch viele weitere Grundrechte verletzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2016, 19:37 von Bürger«

r
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10 sehr überzeugende Argumente, mit denen sich wahrscheinlich viele Menschen identifizieren können (mehr als mit dem ÖR). Danke für das Posten der Erläuterungen.


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kann ich nur bestätigen ,super Argumente


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Es ist unmoralisch, ein das elementare Grundbedürfnis „Wohnen“ belastendes Gesetz auf einer falschen Annahme aufzubauen.

Ja. Richtig. Und aus genau diesem Grund, weil es unmoralisch ist, das elementare Grundbedürfnis des Wohnens zu bebeitragen, plädiere ich in meiner Klageschrift, dass der Rundfunkbeitrag rechtswidrig ist, weil er gegen die guten Sitten verstößt. Und genau dieses Argument werde ich in der mündlichen Verhandlung*** deutlich hervorbringen.

3.) Man könnte als Beobachter der Verfahren gegen die Rundfunkzwangsgebühr auch von der deutschen Justiz den Eindruck gewinnen, nicht von dem Einfluss der Politik und der Übermacht des ÖR unbeeinflusst zu sein. Als Verwaltungsorgan steht ein Richter einem weisungsunterworfenen Beamten gleich. Wäre es denkbar, dass unangepasste Urteile die Karriere beeinträchtigen könnten?

Richtig. Die Uniformität der zahlreichen Urteile legt diesen Schluss nahe. Auch dies werde ich bei meinem Verhandlungstermin ansprechen. Er wird allerdings aller Voraussicht nach noch mehr als ein Jahr auf sich warten lassen.

Die traditionelle Ehe und Familie, in der noch immer die meisten Menschen leben und die 85% der Bevölkerung als die sinnvollste Form des Zusammenlebens ansehen, wird als Auslaufmodell dargestellt und kläglich unterrepräsentiert in der Scheinwelt des Fernsehens. Ich möchte nichts unterstützen, was Menschen und Familien zerstört.

Dem Staat ist -entgegen dem im Grundgesetz enthaltenen Postulat des besonderen Schutzes der Familie- schon seit langem daran gelegen, die traditionelle Familie aufzulösen. Die Demagogin und Steuerhinterzieherin Alice Schwarzer hat einen großen Beitrag dazu geleistet. Dass sie immer noch Trägerin des Bundesverdienstkreuzes ist, ist eine große Schande für dieses Land.

6.) Auch die Journalisten des ÖR sind natürlich nicht objektiv und versuchen die Öffentlichkeit im Sinne ihrer Meinung zu überzeugen.

Man sehe sich nur an, wie viele Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Mitglieder der Atlantikbrücke sind.

7.) Für mich ist es offensichtlich, dass der ÖR seinem Rundfunkauftrag nicht nachkommt, umfassend und ausgewogen zu berichten.

Das ist auch für viele andere offensichtlich. Man sehe sich nur die Haltung gegenüber Russland an. Das ist aber kein Wunder, wenn derart viele Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Mitglieder der Atlantikbrücke sind.

9.) Der ÖR ist gewillt, exzessive Gewalt bei der Durchsetzung seiner Forderungen in Kauf zu nehmen (Eine Frau saß 61 Tage in Erzwingungshaft).

Bevor es überhaupt erst zur Erzwingungshaft gegenüber Sieglinde Baumert gekommen ist, mussten sich viele Menschen mit diesem Fall beschäftigen. Und nicht einer von ihnen hat ZIVILCOURAGE gehabt. Diese Menschen sind allesamt duckmäuserische Systemlinge ohne Gewissen. Denn: Hätten sie ein Gewissen gehabt, wären sie aufgestanden und hätten ihre Stimme erhoben.


***Edit "Bürger":
Der Eigenständigkeit der sich daraus ergebenden Fragen wurde die hier abschweifende Diskussion ausgelagert nach
mündliche Verhandlung > nachweisliche Dokumentation/(Wort-)Protokoll einfordern?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19948.msg131067.html#msg131067
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2016, 01:54 von Bürger«

 
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