Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/d/dd/Golem-de-Logo_2011-05-08.svgGolem.de, 19.09.2016ARDKeine Haft mehr für Verweigerer der Rundfunkgebührvon Achim Sawall
Totalverweigerer der Rundfunkgebühr sollen nicht mehr in Erzwingungshaft kommen. Das hat ARD-Sprecher Steffen Grimberg Golem.de auf Anfrage erklärt. "Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollen solche Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren zum Rundfunkbeitrag grundsätzlich angemessen sein." Haft sei nicht angemessen. [..]
Anders als in Großbritannien ist die Nichtzahlung der Rundfunkgebühr keine Straftat in Deutschland. (Anm.: bitte Kommentar beachten) [..]
Welche Vollstreckungsbehörde im jeweiligen Bundesland wie weit gehe, sei jedoch nicht vorhersehbar, sagte Grimberg. Darum könne ein weiterer Fall wie in Chemnitz auch künftig nicht absolut ausgeschlossen werden.[..]
Weiterlesen auf: http://www.golem.de/news/ard-keine-haft-mehr-fuer-verweigerer-der-rundfunkgebuehr-1609-123323.htmlKommentar: Und da wäre er wieder, der auch vor dem Bundesverwaltungsgericht von den ÖRR-Justitiaren benutzte
Vergleich mit den Verhältnissen in Großbritannien. Diesmal hervorgebracht durch den ARD-Sprecher Grimberg, bei den Revisionverhandlungen durch die WDR-Justiziarin Eva-Maria Michel.
In Großbritannien hat man als
Nichtnutzer die
Möglichkeit der Abmeldung von der dortigen Rundfunkabgabe.
Die Nutzung ist in Großbritannien definiert als Benutzung des
LIVE-Fernsehens, also der linearen Übertragung in Echtzeit.
Die Rundfunabgabe in GB beträgt
170 euro/Jahr.
Ohne die Rundfunkabgabe entrichten zu müssen, darf man- die
BBC Webseiten aufrufen. Selbst die
Verwendung der Mediatheken ist erlaubt, solange es sich nicht um Live-Streams handelt.
- einen
Fernseher besitzen, um ihn als Monitor zu verwenden
-
BBC-Radio hörenUnd das alles, ohne straffällig zu werden!"Kurioserweise" wurden diese wichtigen Details weder von Herrn Grimberg, noch von Frau Michel in ihrer Argumentation erwähnt.Zur sofortigen Entkräftigung des Zitats Grimbergs sei auf folgendes Posting verwiesen: Rundfunkgebühren in den anderen EU-Ländern Im Gegensatz zu der Behauptung der Vertretung der ÖRR bei der Verhandlung in Leipzig am BVG kann man in Grossbritannien NICHT wegen nichtgezahlter Rundfunkbeiträge ins Gefängnis kommen!
http://www.theguardian.com/society/2014/sep/24/in-court-non-payment-tv-licence-television-desperate-cases
You cannot go to prison for non-payment of your licence fee, but you can be jailed for not paying a fine imposed as punishment for not paying for a licence, and in 2012, 50 people were imprisoned, up from 30 in 2009. Of those, 49 were given a sentence of less than three months; one person was given a sentence of somewhere between three and six months.
Bei nachgewiesener Nutzung ohne Zahlung der Public TV Licence gibt es eine Gerichtsverhandlung, bei der man - sollte man schuldig gesprochen werden - eine Geldstrafe erhält. Zahlt man DIESE nicht, kann man DAFÜR ins Gefängnis kommen.
Also ein mehrstufiges, überprüfbares Verfahren, strenger, aber vergleichbar mit der Ordnungswidrigkeitenregelung (§12 RBStV) in Deutschland, nur dass diese hier in Deutschland mit der zweifelhaften Direktanmeldung rechtswidrig umschifft wird.