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Autor Thema: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis  (Gelesen 21885 mal)

  • Beiträge: 721
Schade eigentlich, ich kenne einige örR-Nichtnutzer, die sich schon diesbzgl. vorbereitet hatten und definitiv gegangen wären ...


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich hatte meinen Sonderurlaub auch schon angekündigt und geplant...
Naja, man kann nicht alles haben!  ;)
Immerhin wird das jetzt mehr Leute Mut machen, hoffe ich.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Wer glaubt das es entschärft ist, irrt gewaltig! ;)

Die verzichten auf gar nichts und haben ganz bestimmt andere Mittel, um einen ferig zu machen! Ganz legal sozusagen.  >:(

Es wird doch schon ganz neidisch auf die Türkei geschaut!  (#)  8)

Die brauchen kein Knast!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2016, 18:09 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

C
  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/d/dd/Golem-de-Logo_2011-05-08.svg

Golem.de, 19.09.2016

ARD
Keine Haft mehr für Verweigerer der Rundfunkgebühr
von Achim Sawall

Zitat
Totalverweigerer der Rundfunkgebühr sollen nicht mehr in Erzwingungshaft kommen. Das hat ARD-Sprecher Steffen Grimberg Golem.de auf Anfrage erklärt. "Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollen solche Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren zum Rundfunkbeitrag grundsätzlich angemessen sein." Haft sei nicht angemessen. [..]

Anders als in Großbritannien ist die Nichtzahlung der Rundfunkgebühr keine Straftat in Deutschland. (Anm.: bitte Kommentar beachten) [..]

Welche Vollstreckungsbehörde im jeweiligen Bundesland wie weit gehe, sei jedoch nicht vorhersehbar, sagte Grimberg. Darum könne ein weiterer Fall wie in Chemnitz auch künftig nicht absolut ausgeschlossen werden.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.golem.de/news/ard-keine-haft-mehr-fuer-verweigerer-der-rundfunkgebuehr-1609-123323.html

Kommentar:
Und da wäre er wieder, der auch vor dem Bundesverwaltungsgericht von den ÖRR-Justitiaren benutzte Vergleich mit den Verhältnissen in Großbritannien. Diesmal hervorgebracht durch den ARD-Sprecher Grimberg, bei den Revisionverhandlungen durch die WDR-Justiziarin Eva-Maria Michel.

In Großbritannien hat man als Nichtnutzer die Möglichkeit der Abmeldung von der dortigen Rundfunkabgabe.

Die Nutzung ist in Großbritannien definiert als Benutzung des LIVE-Fernsehens, also der linearen Übertragung in Echtzeit.

Die Rundfunabgabe in GB beträgt 170 euro/Jahr.

Ohne die Rundfunkabgabe entrichten zu müssen, darf man
- die BBC Webseiten aufrufen. Selbst die Verwendung der Mediatheken ist erlaubt, solange es sich nicht um Live-Streams handelt.
- einen Fernseher besitzen, um ihn als Monitor zu verwenden
- BBC-Radio hören
Und das alles, ohne straffällig zu werden!

"Kurioserweise" wurden diese wichtigen Details weder von Herrn Grimberg, noch von Frau Michel in ihrer Argumentation erwähnt.

Zur sofortigen Entkräftigung des Zitats Grimbergs sei auf folgendes Posting verwiesen:

Rundfunkgebühren in den anderen EU-Ländern
Im Gegensatz zu der Behauptung der Vertretung der ÖRR bei der Verhandlung in Leipzig am BVG kann man in Grossbritannien NICHT wegen nichtgezahlter Rundfunkbeiträge ins Gefängnis kommen!
http://www.theguardian.com/society/2014/sep/24/in-court-non-payment-tv-licence-television-desperate-cases

Zitat
You cannot go to prison for non-payment of your licence fee, but you can be jailed for not paying a fine imposed as punishment for not paying for a licence, and in 2012, 50 people were imprisoned, up from 30 in 2009. Of those, 49 were given a sentence of less than three months; one person was given a sentence of somewhere between three and six months.

Bei nachgewiesener Nutzung ohne Zahlung der Public TV Licence gibt es eine Gerichtsverhandlung, bei der man - sollte man schuldig gesprochen werden - eine Geldstrafe erhält. Zahlt man DIESE nicht, kann man DAFÜR ins Gefängnis kommen.

Also ein mehrstufiges, überprüfbares Verfahren, strenger, aber vergleichbar mit der Ordnungswidrigkeitenregelung (§12 RBStV) in Deutschland, nur dass diese hier in Deutschland mit der zweifelhaften Direktanmeldung rechtswidrig umschifft wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2016, 22:54 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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