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Autor Thema: Beitragsschulden (vierstellig) > ALG2 > Ratenzahlung reduzieren bzw. aussetzen?  (Gelesen 1197 mal)

M
  • Beiträge: 1
Hallo miteinander

es geht hier um Person X die aufgrund von Schulden beim Beitragsservice monatlich 32,50 € in Raten zurückzahlt. Die Raten wurde willkürlich vom Beitragsservice festgelegt. Es geht hier um Schulden im vierstelligen Bereich die durch die begonnene Ratenzahlung akzeptiert wurden (fragt jetzt nicht warum das so ist, es ist eine lange sehr sehr traurige Geschichte)
X zahlt die Raten obwohl X derzeit Arbeitslosengeld 2 bezieht.

X möchte diese Raten aufgrund der finanziell angespannten Situation jedoch reduzieren oder am besten ganz aussetzen bis X wieder Arbeit hat.

Wie muß X da jetzt vorgehen?
Selbständig die Raten auszusetzen bzw. zu reduzieren wäre wahrscheinlich keine gute Idee.

Gibt es ein Schreiben, das X an den Beitragsservice schicken kann, in dem X aufgrund von Arbeitslosigkeit die Ratenzahlung selbständig aussetzen bzw. reduzieren kann?

MFG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2016, 02:29 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bitte kurz erläutern
- für welche Zeiträume die aufgelaufene Forderung besteht
- wann die "Ratenzahlung" "vereinbart" wurde
- für welche Zeiträume Person X Befreiungstatbestände erfüllt(e)

Ist die "vierstellige" Gesamtsumme jemals vollständig mit Bescheiden auch tatsächlich festgesetzt worden?

Oder ist die "vierstellige" Summe "nur" die "offene Gesamtforderung"?
Dies ist ein wesentlicher Unterschied!

bzgl. der "Ratenzahlung" beachte u.a. auch die Hinweise unter
Ratenzahlung/ Ratenzahlungsvereinbarung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12173.0.html


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