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Autor Thema: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?  (Gelesen 18799 mal)

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Es sind übrigens Art. 32 und 49 WÜK

Ja, gerade dieser Art. 32 WÜK scheint wahrscheinlich offiziell nun derjenige zu werden,
mit dem Beitragsbefreiung für Botschaften gerechtfertigt werden soll.

So auch heute in der Antwort der Rheinland-Pfälzischen CDU.
Der Vollständigkeit halber hier:
Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Mail und die Anfrage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Konkret haben Sie gefragt, warum Botschaften und konsularische Einrichtungen anderer Staaten in Deutschland von der Rundfunkgebühr befreit sind.

So festgelegt ist das im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963. Es handelt sich hierbei um einen völkerrechtlichen Vertrag, der 1967 in Kraft trat und bis zum 1. Januar 2015 von 177 Staaten – auch von Deutschland – unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen regelt die konsularischen Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten, die Bedingungen, unter denen konsularische Aufgaben von Konsularbeamten ausgeübt werden, und die diesen gewährten Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten.

In Artikel 32, Absatz 1 des WÜK heißt es:

Artikel 32

Befreiung der konsularischen Räumlichkeiten von der Besteuerung

(1) Die konsularischen Räumlichkeiten und die Residenz des eine konsularische Vertretung leitenden Berufskonsularbeamten, die im Eigentum des Entsendestaats oder einer für diesen handelnden Person stehen oder von ihnen gemietet oder gepachtet sind, sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Beste Grüße,

Name
Wissenschaftlicher Referent/
Referent für Kommunikation
CDU Rheinland-Pfalz
Rheinallee 1a-d
55116 Mainz


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G
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Sehr gut! Jetzt müssen sich nur noch die Politiker untereinander und Politiker und Gerichte einig werden, ob ein Leistungsaustausch vorliegt oder nicht. Bis dahin zahle ich besser nichts.


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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich fasse es nicht!
Jetzt ist der "Beitrag" also doch eine Steuer? *lach*
Dieses Argument werde ich mir merken! Vielen Dank!


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Jetzt ist der "Beitrag" also doch eine Steuer? *lach*

Nicht so ganz, denn es steht ja da
Zitat
"Steuern oder sonstigen Abgaben"
"Sonstige Abgaben" können auch "Beiträge" sein...
...sofern es denn überhaupt "Beiträge" wären ;)

Ich finde diese Passage viel interessanter:
Zitat
[...]
Artikel 32

Befreiung der konsularischen Räumlichkeiten von der Besteuerung

(1) Die konsularischen Räumlichkeiten und die Residenz des eine konsularische Vertretung leitenden Berufskonsularbeamten, die im Eigentum des Entsendestaats oder einer für diesen handelnden Person stehen oder von ihnen gemietet oder gepachtet sind, sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden.

Dies könnte sich beißen mit der seit geraumer Zeit von ARD-ZDF-GEZ und den Gerichten etablierten Argumentation, dass mit dem "Beitrag" ja eine "Gegenleistung" entgolten würde...
(im Gegensatz zur bisherigen Argumentation, dass die Rundfunkabgabe "Finanzierungsfunktion" für die "funktionsgerechte Ausstattung" des ö.r. Rundfunks hat.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Vor einigen Tagen ist die postalische Antwort der brandenburgischen SPD-Landtagsfraktion
eingetroffen, die, sich der Mehrheit anschließend, ebenfalls mit dem bereits bekannten Art. 32 WÜK argumentiert.

Das Schreiben im Anhang.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2016, 21:59 von Bürger«

c
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Ah... es gibt da zwei Übereinkommen, die bei der SPD Schleswig-Holstein durcheinandergebracht wurden:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue01.html
Wie­ner Über­ein­kom­men über di­plo­ma­ti­sche Be­zie­hun­gen (im Folgenden: "WÜD")
vom 18. April 1961

und

http://www.ucca.at/einfuehrung/einfuehrung.htm
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK)
vom 24. April 1963

Art. 32 WÜK = Art. 23 WÜD

Wie interessant. Was man nicht alles wissen muss, um durch die Untiefen des Rundfunkrechts durchzusteigen..


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Von der bayrischen CSU kam heute eine E-Mail.
( Sie scheinen also zu glauben, dass die Bundesregierung Rundfunkbeitragsbefreiungen gewähren darf.
Das passt aber nicht zu der sonst üblichen Phrase, wonach der "Rundfunkbeitrag allein Ländersache" sei. ? ? )

Trotzdem hier der Text:
Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Mail vom 27.08.16, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde.

Sie haben sich mit der Frage, warum Botschaften und Konsulate von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, an uns gewandt.

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist von diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) kein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Die Vorschrift knüpft an § 5 Abs. 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) an, wonach Rundfunkteilnehmer, die diplomatische Vorrechte genießen, von der Gebührenpflicht befreit waren.
Botschaften oder Konsulate bleiben demnach auch im neuen
Rundfunkfinanzierungssystem aufgrund ihres besonderen Status beitragsfrei.
Der besondere Status dieser Personen ergibt sich unter anderem aus dem Wiener Übereinkommen vom 18.04.1961 über diplomatische Beziehungen und aus dem entsprechenden Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen, wonach die Bundesregierung ermächtigt wird, ausländischen Missionen und ihren Mitgliedern weitergehende diplomatische Vorrechte und Befreiungen nach Maßgabe der Gegenseitigkeit zu gewähren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen ein wenig weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name
Referentin für Medienpolitik
Landesgeschäftsführerin CSU
CHRISTLICH-SOZIALE UNION
PRESSE UND KOMMUNIKATION

CSU-Landesleitung
Franz Josef Strauß-Haus
Mies-van-der-Rohe-Str. 1
80807 München


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2016, 12:34 von unGEZahlt«

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Anmerkung.

In diesem Wiener Übereinkommen steht einleitend ja u. a.:

Zitat
dass .... Vorrechte und Immunitäten nicht dem Zweck dienen, einzelne zu bevorzugen...

sondern,
dass diese Vorrechte und Immunitäten das

Zitat
.... Ziel haben, den diplomatischen Missionen als Vertretungen von Staaten
die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewährleisten....

( Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_online_db/ir_htm/frame_wued_18-04-1961.htm )


Das verstehe ich so:

Das bedeutet, dass bei einer Rundfunkbeitrags-Zahlungspflicht
die Botschaften u. Konsulate
ihre Aufgaben nicht mehr wirksam wahrnehmen könnten.

Ergo: Der Rundfunkbeitrag würde damit also die internationalen Beziehungen beeinträchtigen ( ? ? )


Markus



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2016, 11:26 von unGEZahlt«

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Die bekannte, berüchtigte rheinland-pfälzische Staatskanzlei
hatte vor einigen Tagen auch noch eine postalische Erwiderung gesendet.
Wie erwartbar, behaupten auch sie, der Rundfunkbeitrag wäre eine „sonstige Abgabe“.


Wenn der weiteren Wortwahl der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz Bedeutung zugemessen wird, ist interpretierbar, dass sie wohl ebenfalls davon überzeugt sind, dass die Staatsvertretungen sich genauso weigern würden, die ARDZDFDR-Lieferung zu bezahlen.
Sie scheinen deren Vollstreckungsimmunität ja wohl sehr zu bedauern.

Markus

Im Anhang das Schreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2016, 03:44 von Bürger«

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Zitat
... sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden. Letzteres trifft auf den Rundfunkbeitrag und traf früher auf die Rundfunkgebühr nicht zu, so dass das Privileg der Betragsbefreiung greift.
Hmmm.. Ich dachte der Beitrag würde für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs als ein besonderer Vorteil erhoben, also als eine "Gegenleistung" und nicht zur allgemeinen Finanzierung. Da diese Leistung auch den Botschaften zuteil wird, besteht eigentlich kein Grund für eine Ungleichbehandlung.

Diese Feststellung wurde auch durch Dr.Sprißler in seiner vor kurzem erschienenen jur.Abhandlung in der Fachzeitschrift "Multimedia und Recht" aufgegriffen:
Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
[…] V. Art. 70, 105 GG – Fehlende Gesetzgebungskompetenz
[…] Wenn Rundfunk eine staatliche Aufgabe darstellen soll, bedarf diese keiner staatsfernen Finanzierungskonstrukte. Die verbreitete Aussage, Finanzmittel dürften wegen der Unabhängigkeit der Sender nicht gesetzlich festgelegt werden, ist absurd: Auch die Finanzmittel noch unabhängigerer Gerichte werden vom Gesetzgeber festgelegt.

Der Gesetzgeber geht sogar selbst davon aus, dass es sich um eine Steuer handelt. Nur so lässt sich erklären, dass in § 3 Absatz 4 RBStV ausdrücklich Diplomaten nach dem Wiener Übereinkommen vom Beitrag ausgenommen werden. Das Wiener Übereinkommen sieht aber nur eine Ausnahme von der Besteuerung vor, nicht eine Befreiung von Zahlungen, denen eine Gegenleistung gegenübersteht […]

Thread zur zitierten jur. Abhandlung:
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.0.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Daraus folgend eine Frage:
Erschleichen Diplomaten eine Leistung? Sie kriegen doch eine Gegenleistung für 0 Eigenleistung.


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Zitat
Das Wiener Übereinkommen sieht aber nur eine Ausnahme von der Besteuerung vor, nicht eine Befreiung von Zahlungen, denen eine Gegenleistung gegenübersteht. […]
Es erfolgt aber keine Gegenleistung, weder nach BVerfG, noch nach EuGH.


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Daraus folgend eine Frage:
Erschleichen Diplomaten eine Leistung? Sie kriegen doch eine Gegenleistung für 0 Eigenleistung.
Sie werden ja nicht zur Finanzierung herangezogen, also kann man ihnen keinen Vorwurf machen. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt, also liegt der Fehler dort.
Die Begründung
Zitat
(1) Die konsularischen Räumlichkeiten und die Residenz des eine konsularische Vertretung leitenden Berufskonsularbeamten, die im Eigentum des Entsendestaats oder einer für diesen handelnden Person stehen oder von ihnen gemietet oder gepachtet sind, sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden.
Ist das eigentliche Pfund. Es gibt keinen Grund für eine Sonderbehandlung von Diplomaten, denn angeblich bezahlen wir ja gerade für eine Leistung. Das heißt, wir werden durch das Gesetz diskriminiert.
Die Botschaften selbst sind als Arbeitgeber wiederum nicht befreit, oder? ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2018, 21:45 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

G
  • Beiträge: 1.548
Es erfolgt aber keine Gegenleistung, weder nach BVerfG, noch nach EuGH.
Nach allen Verwaltungsgerichten leider doch. Verkehrte Welt. Wird Zeit für die Entscheidung des BVerfG oder des EuGH.


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Es erfolgt aber keine Gegenleistung, weder nach BVerfG, noch nach EuGH.
...aber nach Sichtweise bzw. Argumentation der "Beitrags"-Verfechter einschl. der Gerichte, die mit dem Argument der (angeblichen) Gegenleistung den Begriff des "Beitrags" retten wollen - und auf Gedeih und Verderb vermeiden wollen, dass es als Steuer offiziell enttarnt wird, weil damit das gesamte Kartenhaus zusammenfallen und sich zudem die gesamte Gesetzgeber- und Richterschaft hochnotpeinlich bloßstellen würde.
Genau um dies bloßzustellen, genau dazu dürfte die Aussage Dr. Sprißlers dienen... ;)

Unter diesen Gesichtspunkten erhält die Eingangsfrage und das Kern-Thema dieses Threads
Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
eine neue Note, welche weiterverfolgt werden sollte...
...z.B. mit neuerlichen Anfragen/ Rückfragen an die bereits angefragten Stellen?


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