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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: unGEZahlt am 08. März 2015, 06:29

Titel: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 08. März 2015, 06:29
Edit "Bürger":
Diskussion der Übersicht und zielgerichteten Diskussion wegen ausgelagert aus
TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html
da sie sich zu einem anderen, eigenständigen Thema entwickelt hat.


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Gerade bin ich am überlegen, ob die Verbraucherzentrale Hamburg in einer Antwort einfach nur Unsinn schrieb
oder
auf eine unerklärte Ungleichbehandlung hingewiesen hat:
Die Verbraucherzentrale ....:

....sollte ein Rundfunkempfang tatsächlich technisch überhaupt nicht möglich sein, dann kommt eine Abmeldung in Frage......


Da gibt es doch diesen Zwangsbeitrags-Paragraphen:
(15. Rästv.)
Zitat
§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
………
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
………
2. diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates.

Auch in Botschaften und Konsulaten ist ein Rundfunkempfang technisch möglich.
Für diese Befreiung gibt es doch, soweit mir bekannt, bisher noch keine vernünftige Erklärung.

Eine baulich abgeschlossene Raumeinheit kann doch vernünftigerweise kein Staatsgebiet sein (?)
Mit einem gesunden Verstand betrachtet ist es doch einfach nur eine baulich abgeschlossene Raumeinheit auf einem Gebiet.

Mit dieser Sichtweise müsste doch dann genauso jede andere Raumeinheit ( z. Bsp. eine Wohnung, Haus usw. ) zu einem anderen Staatsgebiet erklärt werden können?

Der 15. Rästv., § 5, (6), 2.
ist doch somit auch an dieser Stelle, denke ich,
ebenfalls ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung.

Markus


Anmerkung:
So wie ich das verstehe, müsste dieser § doch dann sogar bedeuten, dass jedes deutsche Konsulat und jede deutsche Botschaft in einem anderen Staat, in denen ein Rundfunkempfang technisch möglich ist ( DVB-S, DVB-T, Kabelempfang, Internet und Mobilfunk ), für den Rundfunkbeitrag zahlungsverpflichtet sein muss.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: Kurt am 08. März 2015, 12:10
hmmm - da gibt es ja auch noch den:

Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

mit Unterpunkt:
Zitat
(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.

Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: Gast am 08. März 2015, 14:34
Die Verbraucherzentrale ....:

....sollte ein Rundfunkempfang tatsächlich technisch überhaupt nicht möglich sein, dann kommt eine Abmeldung in Frage......
Scheint wirklich so zu sein, aber gesetzlich ist mir da nichts bekannt.

Zitat
Auch in Botschaften und Konsulaten ist ein Rundfunkempfang technisch möglich.
Für diese Befreiung gibt es doch, soweit mir bekannt,
bisher noch keine vernünftige Erklärung.
Die Erklärung findet man im Völkerrecht, Diplomaten.
Da hätten die Pfänder der rückständigen Beiträge, ernsthafte Probleme

Zitat
Die Räumlichkeiten der Mission, ihre Einrichtung und die sonstigen darin befindlichen Gegenstände sowie die Beförderungsmittel der Mission genießen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung (Art. 22 Abs. 3 WÜD). Gerichtsvollzieher, Polizei und Vollstreckungsbeamte des Empfangsstaates dürfen dort keine Amtshandlungen vornehmen, wenn der Missionschef damit nicht einverstanden ist.
Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Diplomatenstatus
Zitat
Anmerkung:
So wie ich das verstehe,
müsste dieser § doch dann sogar bedeuten, dass
jedes deutsche Konsulat und jede deutsche Botschaft in einem anderen Staat,
in denen ein Rundfunkempfang technisch möglich ist ( DVB-S, DVB-T, Kabelempfang, Internet und Mobilfunk ) ,
für den Rundfunkbeitrag zahlungsverpflichtet sein muss.
Kann nicht sein, denn der Rundfunk ist Ländersache in Deutschland und wie will ein Bundesland die Hoheit über einen Fleck dieser Erde, außerhalb des eigenen Bundeslandes haben?
Dies geht nicht. ;)
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 09. März 2015, 12:16
Zitat
Auch in Botschaften und Konsulaten ist ein Rundfunkempfang technisch möglich.
Für diese Befreiung gibt es doch, soweit mir bekannt,
bisher noch keine vernünftige Erklärung.

Die Erklärung findet man im Völkerrecht, Diplomaten.
Da hätten die Pfänder der rückständigen Beiträge, ernsthafte Probleme

Ja, ohne jeden Zweifel würden die Diplomaten natürlich auch auf gar keinen Fall das schlechte ARDZDFDR-Programm mitfinanzieren wollen
und denen sagen: "Was wollte Ihr denn, Ihr könnt uns nicht mal pfänden!"  ;D



Aber für die "offizielle" Erklärung können wir ja mal wieder die "Verbrauchzentrale" nutzen.

Eben an rundfunkbeitrag@vzniedersachsen.de gesendet:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Prüfung, ob Sie mir wegen einer neuerlichen Verständnisnachfrage zum Rundfunkbeitrag helfen können:

Laut dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der:
(Zitat)
㤠5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
………
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
………
2. diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates.“

 

Die baulich abgeschlossenen Raumeinheiten, die in Deutschl. als Botschaften und Konsulate genutzt werden,
verfügen sicherlich über die technische Empfangsmöglichkeiten von Rundfunk
( bspw. DVB-S, DVB-T, Kabelempfang, Internet und Mobilfunk).

Gibt es dafür nachvollziehbare Gründe, weshalb Botschaften und Konsulate vom Rundfunkbeitrag befreit sind?

Über eine Antwort würde ich mich wieder sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus

Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 16. März 2015, 11:15
Anm.
Da ich in Bezug auf die obige Diplomatenanfrage:

Aber für die "offizielle" Erklärung können wir ja mal wieder die "Verbrauchzentrale" nutzen.

Eben an rundfunkbeitrag@vzniedersachsen.de gesendet...

- derzeit noch antwortlos bin,
habe ich dieselbe Frage vorsichtshalber jetzt doch noch mal auch an zwei andere Verbraucherzentralen gesendet.

Eben an die Vz Rheinl.-Pf. ( rundfunkbeitrag@vz-rlp.de ) und
an die Vz Hamburg ( rundfunkbeitrag@vzhh.de ) .

Markus
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 17. März 2015, 17:07
Die "Verbraucherschützer" aus Hamburg sind wohl nun zum ersten Mal ratlos.
Zum Diplomatenproblem kam heute von rundfunkbeitrag@vzhh.de nur:
Zitat
Sehr geehrter Herr,
 
bitte wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Frage an den Landesgesetzgeber in Ihrem Bundesland.
 
Mit freundlichen Grüßen
Fachbereichsleiterin
Telekommunikation / Internet / Medien

Auf http://www.sachsen-anhalt.de/nc/meta/kontaktformular/?tx_tsacontactform_pi1%5Bcaller%5D=27122 habe ich das jetzt getan.

Markus
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 02. April 2015, 13:47
... rundfunkbeitrag@vzhh.de ... :
Zitat

.....bitte wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Frage an den Landesgesetzgeber in Ihrem Bundesland.

Auf http://www.sachsen-anhalt.de/nc/meta/kontaktformular/?tx_tsacontactform_pi1%5Bcaller%5D=27122 habe ich das jetzt getan.

Da die anscheinend ebenfalls nicht gerade die Allerschnellsten sind,
eben nochmal eine Erinnerung an diese Landesdiener v. Sachs.-Anh. gesendet:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 17/03/2015 habe ich zu Ihnen eine Anfrage betreffend den Rundfunkbeitrag gesendet.
Dürfte ich Sie freundlicherweise um Überprüfung bitten, ob Sie diese Anfrage zur Kenntnis genommen haben und dazu auch eine Antwort Ihrerseits verfasst werden könnte?

Anmerkung:
Falls Sie in der Zwischenzeit den Text des Schreibens vergessen haben sollten, teilen Sie mir dies bitte freundlicherweise mit.
Dann werde diesen nochmals senden.

Ihnen schöne Osterfeiertage.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 18. August 2016, 09:49
Es ist zwar schon eine Weile her, aber selbst will ich immer noch gerne wissen,
ob auch beim Thema Botschaften/Konsulate ebenfalls eine ungerechte Ungleichbehandlung vorliegt.

Lt. 15. Rästv.
§ 5, (6), 2.:
sind ja bekanntlich die Botschaften u. Konsulate in Deutschl. Rundfunkbeitragsbefreit .
Möglicherweise, weil sie als kein deutsches Staatsgebiet gelten.

Analog dazu müssten die deutschen Auslandsvertretungen aber dann als deutsches Staatsgebiet gelten. Und diese deutschen Hoheitsgebiete in anderen Staaten haben ja mittlerweile
z. Bsp. über Satellitenübertragung -und wenn nicht- dann auf jeden Fall über das weltweite Internet
die Möglichkeit, ARDZDFDR-Grundversorgungs-Angebote zu empfangen. Geräteunabhängig, versteht sich.

Laut Auswärtigem Amt ( http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/AuswDienst/Mitarbeiter_node.html )
ist die Zentrale in Berlin und sie hat ca. 230 Auslandsvertretungen als deutsches Staatsgebiet und insg. 11 602 Mitarbeiter.

( Da könnte doch ein hübsches Sümmchen für den Beitragss. herausspringen? )

Wenn bspw. das Unternehmen Sixt am Hauptsitz in München angeblich dem BR gegenüber verpflichtet ist,
für sein Netz an Vertretungen auf deutschen Staatsgebiet den Rundfunkbeitrag zu entrichten

So wäre es doch nur gerecht:

Wenn die Institution Auswärtiges Amt am Hauptsitz in Berlin dem RBB gegenüber verpflichtet wäre,
für sein Netz an Vertretungen auf deutschem Staatsgebiet den Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Gibt es Zuspruch? Oder sehe nur ich es so?



Da ich ja unbedingt etwas darüber herausfinden will, habe ich erstmal auf der Außenamts-Kontaktseite eine Anfrage gesendet ( Falls die antworten, melde ich das hier. ) :
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Prüfung, ob Sie mir kurz Auskunft darüber geben können,
ob das Auswärtige Amt als Institution verpflichtet ist, den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 27. August 2016, 06:02
Bereits am 25/08/16 hatte das Außenamt auf die obige Frage geantwortet.
Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde.

In der Tat ist das Auswärtige Amt verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten und tut dieses auch.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Name
Auswärtiges Amt
Leiterin Hauptbüro



Da ich aber noch immer keine offizielle Erklärung bzgl. des Bootschaften-/Konsulatenproblems bekommen habe,
nun erstmal noch ein neuer Versuch über die SPDCDU-Landesverbände
E-Mail-Adressen habe ich von diesen unempfehlenswerten Seiten:
https://www.cdu.de/partei/landesverbaende
http://www.csu.de/dialog/kontakt
https://www3.spd.de/spd_organisationen/neumitglied/landesverbaende


Text:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, ist u. a. Ihr Landesverband für die Einführung
des Rundfunkbeitrages ab 2013 verantwortlich.
Leider gibt es bis heute immer noch unbeantwortete Fragen zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Hiermit bitte ich Sie um Überprüfung, ob Sie mir bei folgender Verständnisnachfrage
zum Rundfunkbeitrag weiterhelfen können.

Laut dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist nach (Zitat):
㤠5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
………
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
………
2. diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates.“

Die baulich abgeschlossenen Raumeinheiten, die in Deutschl. als Botschaften und Konsulate genutzt werden,
verfügen sicherlich über die technische Empfangsmöglichkeiten von Rundfunk
(bspw. DVB-S, DVB-T, Kabelempfang, Internet und Mobilfunk).

Gibt es logische, nachvollziehbare Gründe dafür, dass Botschaften und Konsulate vom Rundfunkbeitrag befreit sind?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen



Falls es Antworten von diesen 32 LV geben sollte, geht es weiter.

Markus
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 30. August 2016, 10:42
Auf den ersten Blick hat sich die CDU-Fraktion der Bremischen Bürgerschaft
zwar schon etwas Mühe gegeben, um das aufzuklären.

Aber ob das so i. O. ist, habe ich Zweifel.

Zur Prüfung mal hier die Antwort:
Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte.

Der Rundfunkstaatsvertrag sieht in § 5 Abs. 6 Satz 2 die Befreiung diplomatischer Vertretungen vor.

Diese stehen gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 und einem besonderen Schutz und sind gemäß Artikel 23 von Steuern und sonstigen Abgaben befreit. Diesem Völkerrechtsvertrag sind neben der Bundesrepublik fast sämtlichen Staaten der Weltgemeinschaft beigetreten und sind bindend. Eine Befreiung von Rundfunkgebühren ist demnach folgerichtig und wurde u.a. auch vom  rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in einem Urteil von 2014 bejaht (13. Mai 2014 – VGH B 35/12 , vgl. auch Göhmann/Schneider/Si***ann, in: Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl. 2012, § 5 RGebStV Rn. 89).

Der 15. Rundfunkstaatsvertragsänderungsvertrag nennt diese Begründung im Übrigen explizit in § 2 Abs. 4:

„(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.“

Deutsche Vertretungen im Ausland sind natürlich von entsprechenden Abgaben und Gebühren ebenfalls befreit.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.

Mit freundlichem Gruß

Name
Wiss. Mitarbeiter für Wissenschaft, Medien,
Datenschutz, Kultur und kirchliche Angelegenheiten

CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft
Am Wall 135
28195 Bremen

Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 31. August 2016, 16:33
Die Staatskanzlei Sachs.-Anh. hat heute geantwortet.
Sie versuchen, sich mit einem anderen § zu rechtfertigen:

Zitat
Sehr geehrter Herr,

Ihre Anfrage vom 29.8.2016 wurde mir zur Beantwortung vorgelegt.

Der Status von Diplomaten wird durch das Wiener Übereinkommen von 1961 geregelt. Das Wiener Übereinkommen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue01.html

Nach Artikel 23 des Wiener Übereinkommens gilt folgendes:

„Der Entsendestaat und der Missionschef sind hinsichtlich der in ihrem Eigentum stehenden und der von ihnen gemieteten bzw. gepachteten Räumlichkeiten der Mission von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden.“

Aufgrund dieser Regelung sind diplomatische Vertretungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.

Mit freundlichen Grüßen

Name
Referatsleiter Medienrecht, Medienpolitik, Medienstandort
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 01. September 2016, 12:27
Mal der Vollständigkeit halber der heutige Erklärungsversuch der thüringischen CDU:

Zitat
Sehr geehrter Herr,

zu ihrer Frage, warum Botschaften und Konsulate vom Rundfunkbeitrag befreit sind, habe ich folgendes gefunden:

Die Befreiung öffentlich-rechtlicher Rundfunk- und Landesmedienanstalten sowie privater Rundfunkveranstalter und -anbieter ist gleichfalls durch vernünftige, einleuchtende Gründe gerechtfertigt, nämlich die Vermeidung einer Zahlungs­pflicht zum einen der öffentlich-rechtlichen Anstalten an sich selbst (LT-Drucks. 16/188, S. 26) und zum anderen der privaten Anbieter an ihre Konkurrenten. Dementsprechend enthielt bereits § 5 Abs. 5 RGebStV eine entsprechende Befreiungsregelung. Botschaften und Konsulate schließlich genießen schon aufgrund internationaler Regelungen Vorrechte, welchen der Rundfunkbeitrags­staatsvertrag Rechnung trägt (vgl. Göhmann/Schneider/Siekmann, in: Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl. 2012, § 5 RGebStV Rn. 89).
Quelle: https://rundfunkbeitragsklage.de/info/urteile/

Diesen internationalen Regelungen trägt der Rundfunkstaatsvertrag also insofern Rechnung, als das er nach §5(6) die Botschaften und Konsulate vom Beitrag befreit.

Wenn sie weitere Fragen und Anregungen haben, schreiben sie mir gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Name
Referent für Grundsatzfragen und strategische Planung
CDU Landesverband Thüringen
Friedrich-Ebert-Straße 63
99096 Erfurt
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: PersonX am 01. September 2016, 13:19
Zitat
Quelle: https://rundfunkbeitragsklage.de/info/urteile/

Kann bitte nochmals geprüft werden ob diese Quelle tatsächlich so angegeben wurde? Oder wurde das entsprechend in der Einstellung hier verlinkt?


Edit "Bürger":
Auf Nachfrage beim Ersteller des Beitrags sei der Link tatsächlich so in der Antwort der CDU wiedergegeben.
Zu dokumentarischen Zwecken bleibt dieser Link vorerst so stehen... ;)
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 06. September 2016, 20:59
Die Schleswig-Holsteinische SPD-Landtagsfraktion hat heute geantwortet.

( Wenn man dieses Schreiben ernst nimmt, müsste man dann annehmen, dass der
Rundfunkbeitrag = öffentlich-staatliche Abgabe  ? ? ?
ist.
Keine Steuer - aber eine Abgabe, die Beitrag genannt wird?
Zumindest habe ich es so verstanden. )


Zitat
Sehr geehrter Herr,

mir wurde als medienpolitsicher Sprecher der SPD - Landtagsfraktion Ihre Mail zugeleitet mit der Bitte Ihnen eine Auskunft  zu übermitteln.
Das will ich gerne tun, zumal der Sachverhalt auf den ersten Blick tatsächlich  als erklärungsbedürftig empfunden werden kann.

Ich glaube aber, dass ich ihn in seiner Sinngebung zumindest erklären kann:

Nach der amtlichen Begründung zum 15. RÄStV (betr. § 5 Absatz 6 des RBeitrStV) werden die Botschaften und Konsulate „aufgrund ihres Status“ beitragsfrei gestellt. Dies galt seit jeher. Dieser Status ergibt sich aus dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK), das u. a. „Vorrechte und Privilegien“ regelt.

Nach den Artikeln 23 und 34 WÜK genießt der Diplomat Befreiung von der Besteuerung des Empfangsstaates. Der Endsendestaat und der Missionschef sind hinsichtlich der in ihrem Eigentum stehenden und der von ihnen gemieteten oder gepachteten Räumlichkeiten der Mission von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden. Letzteres trifft auf den Rundfunkbeitrag und traf früher auf die Rundfunkgebühr nicht zu, so dass das Privileg der Betragsbefreiung greift.
 
Mit freundlichen Grüßen

Name
SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: cook am 06. September 2016, 21:36
Zitat
... sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden. Letzteres trifft auf den Rundfunkbeitrag und traf früher auf die Rundfunkgebühr nicht zu, so dass das Privileg der Betragsbefreiung greift.

Hmmm.. Ich dachte der Beitrag würde für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs als ein besonderer Vorteil erhoben, also als eine "Gegenleistung" und nicht zur allgemeinen Finanzierung. Da diese Leistung auch den Botschaften zuteil wird, besteht eigentlich kein Grund für eine Ungleichbehandlung.

(Es sind übrigens Art. 32 und 49 WÜK)
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 13. September 2016, 11:06
Es sind übrigens Art. 32 und 49 WÜK

Ja, gerade dieser Art. 32 WÜK scheint wahrscheinlich offiziell nun derjenige zu werden,
mit dem Beitragsbefreiung für Botschaften gerechtfertigt werden soll.

So auch heute in der Antwort der Rheinland-Pfälzischen CDU.
Der Vollständigkeit halber hier:
Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Mail und die Anfrage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Konkret haben Sie gefragt, warum Botschaften und konsularische Einrichtungen anderer Staaten in Deutschland von der Rundfunkgebühr befreit sind.

So festgelegt ist das im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963. Es handelt sich hierbei um einen völkerrechtlichen Vertrag, der 1967 in Kraft trat und bis zum 1. Januar 2015 von 177 Staaten – auch von Deutschland – unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen regelt die konsularischen Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten, die Bedingungen, unter denen konsularische Aufgaben von Konsularbeamten ausgeübt werden, und die diesen gewährten Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten.

In Artikel 32, Absatz 1 des WÜK heißt es:

Artikel 32

Befreiung der konsularischen Räumlichkeiten von der Besteuerung

(1) Die konsularischen Räumlichkeiten und die Residenz des eine konsularische Vertretung leitenden Berufskonsularbeamten, die im Eigentum des Entsendestaats oder einer für diesen handelnden Person stehen oder von ihnen gemietet oder gepachtet sind, sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Beste Grüße,

Name
Wissenschaftlicher Referent/
Referent für Kommunikation
CDU Rheinland-Pfalz
Rheinallee 1a-d
55116 Mainz
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 13. September 2016, 11:58
Sehr gut! Jetzt müssen sich nur noch die Politiker untereinander und Politiker und Gerichte einig werden, ob ein Leistungsaustausch vorliegt oder nicht. Bis dahin zahle ich besser nichts.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: Philosoph am 13. September 2016, 20:53
Ich fasse es nicht!
Jetzt ist der "Beitrag" also doch eine Steuer? *lach*
Dieses Argument werde ich mir merken! Vielen Dank!
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: Bürger am 13. September 2016, 21:17
Jetzt ist der "Beitrag" also doch eine Steuer? *lach*

Nicht so ganz, denn es steht ja da
Zitat
"Steuern oder sonstigen Abgaben"
"Sonstige Abgaben" können auch "Beiträge" sein...
...sofern es denn überhaupt "Beiträge" wären ;)

Ich finde diese Passage viel interessanter:
Zitat
[...]
Artikel 32

Befreiung der konsularischen Räumlichkeiten von der Besteuerung

(1) Die konsularischen Räumlichkeiten und die Residenz des eine konsularische Vertretung leitenden Berufskonsularbeamten, die im Eigentum des Entsendestaats oder einer für diesen handelnden Person stehen oder von ihnen gemietet oder gepachtet sind, sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden.

Dies könnte sich beißen mit der seit geraumer Zeit von ARD-ZDF-GEZ und den Gerichten etablierten Argumentation, dass mit dem "Beitrag" ja eine "Gegenleistung" entgolten würde...
(im Gegensatz zur bisherigen Argumentation, dass die Rundfunkabgabe "Finanzierungsfunktion" für die "funktionsgerechte Ausstattung" des ö.r. Rundfunks hat.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 17. September 2016, 21:28
Vor einigen Tagen ist die postalische Antwort der brandenburgischen SPD-Landtagsfraktion
eingetroffen, die, sich der Mehrheit anschließend, ebenfalls mit dem bereits bekannten Art. 32 WÜK argumentiert.

Das Schreiben im Anhang.

Markus
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: cook am 17. September 2016, 22:11
Ah... es gibt da zwei Übereinkommen, die bei der SPD Schleswig-Holstein durcheinandergebracht wurden:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue01.html
Wie­ner Über­ein­kom­men über di­plo­ma­ti­sche Be­zie­hun­gen (im Folgenden: "WÜD")
vom 18. April 1961

und

http://www.ucca.at/einfuehrung/einfuehrung.htm
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK)
vom 24. April 1963

Art. 32 WÜK = Art. 23 WÜD

Wie interessant. Was man nicht alles wissen muss, um durch die Untiefen des Rundfunkrechts durchzusteigen..
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 19. September 2016, 12:26
Von der bayrischen CSU kam heute eine E-Mail.
( Sie scheinen also zu glauben, dass die Bundesregierung Rundfunkbeitragsbefreiungen gewähren darf.
Das passt aber nicht zu der sonst üblichen Phrase, wonach der "Rundfunkbeitrag allein Ländersache" sei. ? ? )

Trotzdem hier der Text:
Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Mail vom 27.08.16, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde.

Sie haben sich mit der Frage, warum Botschaften und Konsulate von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, an uns gewandt.

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist von diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) kein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Die Vorschrift knüpft an § 5 Abs. 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) an, wonach Rundfunkteilnehmer, die diplomatische Vorrechte genießen, von der Gebührenpflicht befreit waren.
Botschaften oder Konsulate bleiben demnach auch im neuen
Rundfunkfinanzierungssystem aufgrund ihres besonderen Status beitragsfrei.
Der besondere Status dieser Personen ergibt sich unter anderem aus dem Wiener Übereinkommen vom 18.04.1961 über diplomatische Beziehungen und aus dem entsprechenden Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen, wonach die Bundesregierung ermächtigt wird, ausländischen Missionen und ihren Mitgliedern weitergehende diplomatische Vorrechte und Befreiungen nach Maßgabe der Gegenseitigkeit zu gewähren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen ein wenig weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name
Referentin für Medienpolitik
Landesgeschäftsführerin CSU
CHRISTLICH-SOZIALE UNION
PRESSE UND KOMMUNIKATION

CSU-Landesleitung
Franz Josef Strauß-Haus
Mies-van-der-Rohe-Str. 1
80807 München
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 25. September 2016, 11:15
Anmerkung.

In diesem Wiener Übereinkommen steht einleitend ja u. a.:

Zitat
dass .... Vorrechte und Immunitäten nicht dem Zweck dienen, einzelne zu bevorzugen...

sondern,
dass diese Vorrechte und Immunitäten das

Zitat
.... Ziel haben, den diplomatischen Missionen als Vertretungen von Staaten
die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewährleisten....

( Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_online_db/ir_htm/frame_wued_18-04-1961.htm )


Das verstehe ich so:

Das bedeutet, dass bei einer Rundfunkbeitrags-Zahlungspflicht
die Botschaften u. Konsulate
ihre Aufgaben nicht mehr wirksam wahrnehmen könnten.

Ergo: Der Rundfunkbeitrag würde damit also die internationalen Beziehungen beeinträchtigen ( ? ? )


Markus

Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 07. Oktober 2016, 19:48
Die bekannte, berüchtigte rheinland-pfälzische Staatskanzlei
hatte vor einigen Tagen auch noch eine postalische Erwiderung gesendet.
Wie erwartbar, behaupten auch sie, der Rundfunkbeitrag wäre eine „sonstige Abgabe“.


Wenn der weiteren Wortwahl der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz Bedeutung zugemessen wird, ist interpretierbar, dass sie wohl ebenfalls davon überzeugt sind, dass die Staatsvertretungen sich genauso weigern würden, die ARDZDFDR-Lieferung zu bezahlen.
Sie scheinen deren Vollstreckungsimmunität ja wohl sehr zu bedauern.

Markus

Im Anhang das Schreiben.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: ChrisLPZ am 13. Februar 2018, 10:40
Zitat
... sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden. Letzteres trifft auf den Rundfunkbeitrag und traf früher auf die Rundfunkgebühr nicht zu, so dass das Privileg der Betragsbefreiung greift.
Hmmm.. Ich dachte der Beitrag würde für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs als ein besonderer Vorteil erhoben, also als eine "Gegenleistung" und nicht zur allgemeinen Finanzierung. Da diese Leistung auch den Botschaften zuteil wird, besteht eigentlich kein Grund für eine Ungleichbehandlung.

Diese Feststellung wurde auch durch Dr.Sprißler in seiner vor kurzem erschienenen jur.Abhandlung in der Fachzeitschrift "Multimedia und Recht" aufgegriffen:
Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
[…] V. Art. 70, 105 GG – Fehlende Gesetzgebungskompetenz
[…] Wenn Rundfunk eine staatliche Aufgabe darstellen soll, bedarf diese keiner staatsfernen Finanzierungskonstrukte. Die verbreitete Aussage, Finanzmittel dürften wegen der Unabhängigkeit der Sender nicht gesetzlich festgelegt werden, ist absurd: Auch die Finanzmittel noch unabhängigerer Gerichte werden vom Gesetzgeber festgelegt.

Der Gesetzgeber geht sogar selbst davon aus, dass es sich um eine Steuer handelt. Nur so lässt sich erklären, dass in § 3 Absatz 4 RBStV ausdrücklich Diplomaten nach dem Wiener Übereinkommen vom Beitrag ausgenommen werden. Das Wiener Übereinkommen sieht aber nur eine Ausnahme von der Besteuerung vor, nicht eine Befreiung von Zahlungen, denen eine Gegenleistung gegenübersteht […]

Thread zur zitierten jur. Abhandlung:
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.0.html
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: boykott2015 am 13. Februar 2018, 13:50
Daraus folgend eine Frage:
Erschleichen Diplomaten eine Leistung? Sie kriegen doch eine Gegenleistung für 0 Eigenleistung.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: pinguin am 13. Februar 2018, 14:07
Zitat
Das Wiener Übereinkommen sieht aber nur eine Ausnahme von der Besteuerung vor, nicht eine Befreiung von Zahlungen, denen eine Gegenleistung gegenübersteht. […]
Es erfolgt aber keine Gegenleistung, weder nach BVerfG, noch nach EuGH.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: NichtzahlerKa am 13. Februar 2018, 14:10
Daraus folgend eine Frage:
Erschleichen Diplomaten eine Leistung? Sie kriegen doch eine Gegenleistung für 0 Eigenleistung.
Sie werden ja nicht zur Finanzierung herangezogen, also kann man ihnen keinen Vorwurf machen. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt, also liegt der Fehler dort.
Die Begründung
Zitat
(1) Die konsularischen Räumlichkeiten und die Residenz des eine konsularische Vertretung leitenden Berufskonsularbeamten, die im Eigentum des Entsendestaats oder einer für diesen handelnden Person stehen oder von ihnen gemietet oder gepachtet sind, sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden.
Ist das eigentliche Pfund. Es gibt keinen Grund für eine Sonderbehandlung von Diplomaten, denn angeblich bezahlen wir ja gerade für eine Leistung. Das heißt, wir werden durch das Gesetz diskriminiert.
Die Botschaften selbst sind als Arbeitgeber wiederum nicht befreit, oder? ;)
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 13. Februar 2018, 14:55
Es erfolgt aber keine Gegenleistung, weder nach BVerfG, noch nach EuGH.
Nach allen Verwaltungsgerichten leider doch. Verkehrte Welt. Wird Zeit für die Entscheidung des BVerfG oder des EuGH.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: Bürger am 16. Februar 2018, 21:37
Es erfolgt aber keine Gegenleistung, weder nach BVerfG, noch nach EuGH.
...aber nach Sichtweise bzw. Argumentation der "Beitrags"-Verfechter einschl. der Gerichte, die mit dem Argument der (angeblichen) Gegenleistung den Begriff des "Beitrags" retten wollen - und auf Gedeih und Verderb vermeiden wollen, dass es als Steuer offiziell enttarnt wird, weil damit das gesamte Kartenhaus zusammenfallen und sich zudem die gesamte Gesetzgeber- und Richterschaft hochnotpeinlich bloßstellen würde.
Genau um dies bloßzustellen, genau dazu dürfte die Aussage Dr. Sprißlers dienen... ;)

Unter diesen Gesichtspunkten erhält die Eingangsfrage und das Kern-Thema dieses Threads
Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
eine neue Note, welche weiterverfolgt werden sollte...
...z.B. mit neuerlichen Anfragen/ Rückfragen an die bereits angefragten Stellen?
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: pinguin am 17. Februar 2018, 00:09
...aber nach Sichtweise bzw. Argumentation der "Beitrags"-Verfechter einschl. der Gerichte, [...] - und auf Gedeih und Verderb vermeiden wollen, dass es als Steuer offiziell enttarnt wird, weil damit das gesamte Kartenhaus zusammenfallen und sich zudem die gesamte Gesetzgeber- und Richterschaft hochnotpeinlich bloßstellen würde.
Diese "Bloßstellung" wird doch aber um so peinlicher, je später sie erfolgt? Der nationale Aspekt mag ja peinlich sein, der internationale ist aber evtl. peinlicher, weil die Deutschen dann ihren moralischen Zeigefinger steckenlassen können, wenn andere Nationen realisiert haben, seien sie nun innerhalb oder außerhalb der EU, daß es die Deutschen mit der Einhaltung internationaler Verträge selbst nicht so genau nehmen, auch mit Blick auf die Mißachtung des Art. 10 EMRK, also einem Teil der internationalen Menschenrechte.

EUV, AEUV wie auch EMRK sind verbindliche internationale Verträge.

Kaum auszudenken, wenn Deutschland gerade ob der Nichteinhaltung internationaler Verträge bei internationalen wirtschaftlichen Aufträgen mal leer ausgehen sollte.


Edit "Bürger":
Bitte nicht weiter vom eigentlichen Kern-Thema abdriften, sondern bitte wieder dahin zurückkehren und die Eingangsfrage und das Kern-Thema dieses Threads
Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
unter den neuerlichen Gesichtspunkten weiterverfolgen...
...z.B. mit neuerlichen Anfragen/ Rückfragen an die bereits angefragten Stellen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 18. Februar 2018, 20:24
Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
... mit neuerlichen Anfragen...?

Anm.:
Die Qualität der bisherigen "Antworten" der "Volksvertreter" zum Botschaften-Problem war ja bisher so gut,
dass ich genauso gut auch zu Hause hier meine Wand hätte befragen können.

Deshalb:
Persönlich sehe ich da wieder nur bei einer Person die Möglichkeit, eine inhaltsbezogene Antwort zu erhalten.
(Ist wieder ein bisschen überfreundlich ausgefallen. Aber ich will ja seine Stellungnahme haben.)

Eben per Mail angefragt.
Zitat
Anfrage Rundfunkbeitrag f. Botschaften/Konsulate

Sehr geehrter Herr Dr. Eicher

dafür, dass Sie uns Gegnern des Rundfunkbeitrages stets Anfragen beantwortet haben und auch immer Ihre Kommunikationsbereitschaft angeboten haben, möchte ich großen Respekt aussprechen.
Und auch gleich wieder die Gelegenheit nutzen, eine neue Antwort zu erbitten.

Es geht um die Beitragsbefreiung für Botschaften und Konsulate unter 15. Rästv., § 5, (6), 2.
Zitat:
㤠5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
………
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
………
2. diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates.“

Wahrscheinlich ist Ihnen dies schon bekannt:
Im MMR Heft 02/2018, unter -Der aktuelle Rundfunkbeitrag, Kollision mit Grundgesetz und Europarecht? Untersuchung zum gegenwärtigen Beitragssystem.-
hat Herr Dr. Sprißler u . a. auch dies untersucht.
Ein Zitat:
„Der Gesetzgeber geht sogar selbst davon aus, dass es sich um eine Steuer handelt. Nur so lässt sich erklären, dass in § 3 Absatz 4 RBStV ausdrücklich Diplomaten nach dem Wiener Übereinkommen vom Beitrag ausgenommen werden. Das Wiener Übereinkommen sieht aber nur eine Ausnahme von der Besteuerung vor, nicht eine Befreiung von Zahlungen, denen eine Gegenleistung gegenübersteht.“

Das würde bedeuten, die Verwaltungsgerichtsbarkeit hätte bisher die mögliche
Rundfunk-Leistungsnutzung der Diplomaten unterschlagen?
Sie würden damit zu Unrecht Beitragsbefreit sein, da der Rundfunkbeitrag ja gar keine Steuer sein soll?

Da, wie immer, auch bei gez-boykott.de stets großes Interesse an Ihren Antworten besteht, würde ich, Fragesteller Markus Korte, gerne diesmal auch wieder bei Ihrer Beantwortung diese dann, mit meiner Namensnennung, veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus

Bisher hat der SWR-Justitiar ja immer geantwortet.
Wahrscheinlich folgt eine Fortsetzung.

Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: Mork vom Ork am 19. Februar 2018, 13:31
Es gibt mehrere Wiener Übereinkommen! Ich habe zwei gefunden:

1. Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen
https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_online_db/ir_htm/wued_18-04-1961.htm#art23 (https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_online_db/ir_htm/wued_18-04-1961.htm#art23)

Zitat
Artikel 23
(1) Der Entsendestaat und der Missionschef sind hinsichtlich der in ihrem Eigentum stehenden und der von ihnen gemieteten bzw. ge-pachteten Räumlichkeiten der Mission von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden.

(2) Die in diesem Artikel vorgesehene Steuerbefreiung gilt nicht für Steuern und sonstige Abgaben, die nach den Rechtsvorschriften des Empfangsstaats von den Personen zu entrichten sind, die mit dem Entsendestaat oder dem Missionschef Verträge schließen.

2. Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 07.10.1971
https://www.jurion.de/gesetze/wienkouebk/32/?from=1%3A165851%2C1%2C19711007 (https://www.jurion.de/gesetze/wienkouebk/32/?from=1%3A165851%2C1%2C19711007https://www.jurion.de/gesetze/wienkouebk/32/?from=1%3A165851%2C1%2C19711007)

Zitat
Art. 32 WienKoÜbk – Befreiung der konsularischen Räumlichkeiten von der Besteuerung
(1) Die konsularischen Räumlichkeiten und die Residenz des eine konsularische Vertretung leitenden Berufskonsularbeamten, die im Eigentum des Entsendestaats oder einer für diesen handelnden Person stehen oder von ihnen gemietet oder gepachtet sind, sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden.

(2) Die in Absatz 1 vorgesehene Steuerbefreiung gilt nicht für diese Steuern und sonstigen Angaben, wenn sie nach den Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats von einer Person zu entrichten sind, die mit dem Entsendestaat oder der für diesen handelnden Person Verträge geschlossen hat.

Es ist in der Tat spannend, dass die Diplomaten nicht von Abgaben befreit sind, die Vergütungen von empfangenen Dienstleistungen sind.
Es wird ja von den Rundfunkanstalten und den Verwaltungsgerichten bisher immer der Gegenleistungscharakter des Rundfunkbeitrags gepredigt, obwohl das BVerfG Leistung und Gegenleistung bereits verneint hatte.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: unGEZahlt am 26. Februar 2018, 13:44
Auf die von mir, Markus Korte, gestellte Anfrage unter #31,
hat der SWR-Justitiar heute geantwortet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Korte,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.02.2018.

Die Befreiung von diplomatischen Vertretungen bzw. ihrer Mitglieder ergibt sich aus § 2 Abs. 4 sowie § 5 Abs. 6 Nr. 2 RBStV. Diese Vorschriften beziehen sich auf Art. 37 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18.04.1961. Für diplomatische Vertretungen ergeben sich daraus bestimmte Vorrechte, wozu auch die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. vormals von der Gebührenpflicht gehört.

Entgegen der Annahme von Herrn Dr. Sprißler beziehen sich die in Art. 29 bis 36 des Wiener Übereinkommens bezeichneten Vorrechte nicht lediglich auf Steuern, sondern auch auf öffentliche Abgaben, wie unter anderem ein Blick in Art. 34 Satz 1 des Übereinkommens zeigt. Darin heißt es: „Der diplomatische Vertreter ist von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben befreit“.

Aus der gesetzlich vorgesehenen Beitragsfreiheit zugunsten diplomatischer Vertretungen ergibt sich somit nicht die Schlussfolgerung, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer sei.
Ausschlaggebend für den Verzicht auf die Erhebung von Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben wie bspw. des Rundfunkbeitrags ist nach dem Wiener Übereinkommen vielmehr das sog. „Prinzip der Gegenseitigkeit“. Nach der Präambel des Übereinkommens dienen diese Vorrechte und Immunitäten nämlich nicht dem Zweck, Einzelne zu bevorzugen, sondern haben zum Ziel, den diplomatischen Missionen als Vertretungen von Staaten die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewährleisten. Zur Erreichung dieses Ziels sollen nach Vorstellung der unterzeichnenden Staaten, Personen, die die Vorrechte nach diesem Übereinkommen genießen, von den beschriebenen Verpflichtungen des jeweiligen Staates befreit sein, denen sie ansonsten grundsätzlich unterliegen würden. Die Landesgesetzgeber sind dieser Zielsetzung durch die genannten Vorschriften des RBStV nachgekommen.

Ich hoffe, Zweck und Reichweite dieser Regelungen verdeutlicht und Ihre Fragen diesbezüglich geklärt zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann Eicher
Justitiar
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 26. Februar 2018, 13:54
DER JUSTITIAR weicht aus. Er erwähnt den Artikel 23 mit keiner Silbe. Typisch.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: pinguin am 26. Februar 2018, 15:14
Da hat es aber noch was.

Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19610070/index.html

(Wie schon zitiert, nur von einer neutralen Quelle und mit einem anderen Artikel).

->
Zitat
  Art. 34

Der diplomatische Vertreter ist von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben befreit; ausgenommen hiervon sind

a.
    die normalerweise im Preis von Waren oder Dienstleistungen enthaltenen indirekten Steuern;
b.
    Steuern und sonstige Abgaben von privatem, im Hoheitsgebiet des Empfangsstaats gelegenem unbeweglichem Vermögen, es sei denn, dass der diplomatische Vertreter es im Auftrag des Entsendestaats für die Zwecke der Mission im Besitz hat;
c.
    Erbschaftssteuern, die der Empfangsstaat erhebt, jedoch vorbehaltlich des Artikels 39 Ziffer 4;
d.
    Steuern und sonstige Abgaben von privaten Einkünften, deren Quelle sich im Empfangsstaat befindet, sowie Vermögenssteuern von Kapitalanlagen in gewerblichen Unternehmen, die im Empfangsstaat gelegen sind;
e.
    Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben, die als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden;
f.
    Eintragungs-, Gerichts-, Beurkundungs-, Beglaubigungs- und Hypothekengebühren sowie Stempelabgaben in Bezug auf unbewegliches Vermögen, jedoch vorbehaltlich des Artikels 23.

Keine Abgabe- und Steuerbefreiung für die in den Buchstaben a. bis f. genannten Inhalte, insbesondere gemäß e. dürfte eine Befreiung nur dann zulässig sein, wenn es sich eben nicht um eine Gegenleistung handelt, die auf Basis der Zahlung des Rundfunkbeitrages entsteht.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: volkuhl am 26. Februar 2018, 15:36
Zitat
...
Ausschlaggebend für den Verzicht auf die Erhebung von Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben wie bspw. des Rundfunkbeitrags ist nach dem Wiener Übereinkommen vielmehr das sog. „Prinzip der Gegenseitigkeit“.
...

Finde ich extrem gut - sollten wir auch so handhaben: Ich nutze nicht, also zahle ich nicht.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: MMichael am 27. Februar 2018, 10:32
Entschuldigung bitte!
Aber, die Frage "Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?", ist doch klar mit dem verfassungswidrigen Gesezt RBStV zu bantworten.
Da stehen doch in den §§ 2 und 5 die "Befreiungstatbestände" drin. (z.B. für Bafög-Studierende und ProSiebenSAT1 und die Chinesischen Botschaften usw.)

Somit schreibt der Herr Eicher richtig:
Die Befreiung von diplomatischen Vertretungen bzw. ihrer Mitglieder ergibt sich aus § 2 Abs. 4 sowie § 5 Abs. 6 Nr. 2 RBStV

Der Rest ist dann (wieder) Nebelkerzenzündungsallerlei, freie Meinungsäußerungen nach GG Artikel 5 -
inklusive Irrtum!?
 
Oder ist es absichtliche Irreführung, wenn Herr Eicher schreibt:
Zitat
Entgegen der Annahme von Herrn Dr. Sprißler beziehen sich die in Art. 29 bis 36 des Wiener Übereinkommens bezeichneten Vorrechte nicht lediglich auf Steuern, sondern auch auf öffentliche Abgaben, wie unter anderem ein Blick in Art. 34 Satz 1 des Übereinkommens zeigt.
??

Denn die (polemische?) Anmerkung von Dr. Sprißler konkretisiert keinen Artikel, sondern bezieht sich auf die Steuern und Abgaben auf Gegeleistungen, von denen die Botschaften / Diplomaten nach dem Übereinkommen von Wien eben nicht befreit wären.
 
Zitat
Der Gesetzgeber geht sogar selbst davon aus, dass es sich um eine Steuer handelt. Nur so lässt sich erklären, dass in § 3 Abs. 4 RBStV ausdrücklich Diplomaten nach dem Wiener Übereinkommen vom Beitrag ausgenommen werden. Das Wiener Übereinkommen sieht aber nur eine Ausnahme von der Besteuerung vor, nicht eine Befreiung von Zahlungen, denen eine Gegenleistung gegenübersteht.

Also:
Da die Behausungsabgabe1 ohne Gegeleistung, voraussetzungslos erhoben wird, ist sie eine Steuer, von der die Diplomaten nach dem Wiener Übereinkommen befreit sind.

Dem wird mit § 2 Abs. 4 sowie § 5 Abs. 6 Nr. 2 RBStV Rechnung getragen. Darauf hat Herr Dr. Sprißler hingewiesen - oder?!


1Re: Neue Klagebegründungen aufgrund Urteil des BVerwG vom 16./17. März?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18784.msg166760.html#msg166760


Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: Mork vom Ork am 27. Februar 2018, 15:02
Herr Eicher hat schon Recht damit, dass der Umkehrschluss nicht möglich ist. Daraus, dass die Diplomaten befreit sind, ergibt sich nicht zwangsläufig, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist, denn es kann sich ja auch um eine Abgabe ohne konkrete Gegenleistung handeln (also keine Dienstleistung). Genau dies verschwieg aber Herr Eicher durch das unvollständige Zitat, das hätte lauten müssen:

Zitat
Art. 32 WienKoÜbk – Befreiung der konsularischen Räumlichkeiten von der Besteuerung
(1) Die konsularischen Räumlichkeiten und die Residenz des eine konsularische Vertretung leitenden Berufskonsularbeamten, die im Eigentum des Entsendestaats oder einer für diesen handelnden Person stehen oder von ihnen gemietet oder gepachtet sind, sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden.

Und genau auf diese fehlende Gegenleistung bezieht sich auch Herr Sprißler.

Dieser Umstand, der auf eine fehlende Gegenleistung hinweist, gehört mit in die Waffenkiste gegen den Rundfunkbeitrag!
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: boykott2015 am 05. März 2018, 12:14
Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz über fragdenstaat vom 05.03.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-botschaften-diplomaten/
https://fragdenstaat.de/files/foi/84396/NAMENAME_26622_geschwaerzt.pdf
Zitat
§ 2 Absatz 4 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages entspricht inhaltlich dem bisherigen § 5 Absatz 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Gegenüber Personen, die unter diese Regelung fallen, kann die Beitragspflicht nicht zwangsweise durchgesetzt werden.

Diese Begründung finden Sie im Internet unter
https://www.rlp.de/fr/landesregierung/staatskanzlei/medienpolitik sowie in dieser Datei
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Begruendung_15._RAEStV-endg1-Fassung_RLP.pdf

Begründung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
S. 24

Zitat
Absatz 6 nimmt – wie schon im bisherigen Recht § 5 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages – bestimmte Rechtsträger und Unternehmen sowie ihre Immobilien samt Kraftfahrzeugen und eventuellen Gästezimmern gänzlich von jeder möglichen Beitragspflicht nach Absatz 1 und 2 aus. Die Prüfung der Beitragsfreiheit erfolgt durch die Rundfunkanstalten. Nachweise sind nicht zu verlangen. Nummer 1 befreit alle Betriebstätten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten von einer Zahlungspflicht an sich selbst. Da der Rundfunkbeitrag der Gesamtveranstaltung Rundfunk dient, werden auch die privaten, in Deutschland zugelassenen Veranstalter oder Anbieter von Rundfunk befreit. Nummer 2 stellt wie bisher Botschaften und Konsulate aufgrund ihres Status beitragsfrei. Auf die Angabe der einschlägigen Rechtsvorschriften wurde verzichtet, um eine umfassende Beitragsfreiheit auch bei sich ändernden Rechtsquellen zu sichern.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: Schluss-mit-lustig am 05. März 2018, 13:06
Wenn ich das richtig verstanden habe lautet die Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz kurzum: Weil es im Rundfunkgebührenstaatsvertrag schon so war wurde es einfach in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch so übernommen.

Es wurde lediglich auf die Gesetzesbegründung vom RBStV verwiesen, welche allerdings auch nicht die Frage beantwortet, sondern gar eine weitere Frage aufwirft. Nämlich: Welcher genaue Status ist in diesem Satz

Zitat
Nummer 2 stellt wie bisher Botschaften und Konsulate aufgrund ihres Status beitragsfrei.

gemeint, welcher es zulässt, dass Botschaften und Konsulate von einer Abgabe mit angeblicher Gegenleistung befreit werden?

Die Antwort überzeugt jedenfalls nicht. Es beschleicht mich das Gefühl, dass sich hier ein weiterer Verstoß gg. das Gleichbehandlungsgebot an die ohnehin schon lange Liste anreiht.

Die große Frage bleibt: Wieso soll der gemeine deutsche Wohnungs- und Geschäftsinhaber für eine herbeigeredete Gegenleistung etwas bezahlen, diplomatische Vertretungen eines ausländischen Staates aber nicht?
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 05. März 2018, 13:11
Wieso soll der gemeine deutsche Wohnungs- und Geschäftsinhaber für eine herbeigeredete Gegenleistung etwas bezahlen, diplomatische Vertretungen eines ausländischen Staates aber nicht?

Weil die Diplomaten unsere Politiker auslachen würden, wenn diese die "potentielle Empfangsmöglichkeit" als Gegenleistung bezeichnen.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: pinguin am 05. März 2018, 19:03
Begründung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Begruendung_15._RAEStV-endg1-Fassung_RLP.pdf

Seite 2

Zitat
Beachtung der rundfunkverfassungsrechtlichen, finanzverfassungsrechtlchen, datenschutzrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben mit dem Ziel, die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu verbessern.

Das in Blau Hervorgehobene ist ja wohl gründlich schiefgegangen, auch, weil das in Rot Hervorgehobene nicht gebührend beachtet worden ist.
Titel: Re: Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
Beitrag von: Mork vom Ork am 07. März 2018, 11:16
Es gibt noch das Kapitel "IV. Beitragsfreiheit aufgrund internationaler Abkommen (Abs. 4)" im
Beck'schen Kommentar Rundfunkrecht 3. Auflage:

Zitat
S. 1994
Nach Art. 37 des Wiener Übereinkommens vom 18. 4. 1961 (BGBl. 1964 II S. 987 ergeben sich für das Verwaltungs- und Hauspersonal sowie für das technische Personal von diplomatischen Vertretungen bestimmte Vorrechte.
[...]
Bei Konsulatsangehörigen findet das Wiener Übereinkommen vom 24. 4. 1963 für konsularische Beziehungen (BGBl. 1996 II S. 1585) als entsprechende Vorschrift i.S.v. Abs. 6 Anwendung.
[...]
Entsprechende Rechtsvorschrift i.S.v. Abs. 6 ist auch der NATO-Truppenvertrag vom 4. 8. 1959 (BGBl. 1961 II S. 1218). Dessen Art. 60 Abs. 5 Ziffer b lautet: "Eine Truppe, ein ziviles Gefolge, ihre Mitglieder und Angehörige können Ton- und Fernseh-Rundfunkempfangsanlagen rundfunkgebührenfrei und ohne Einzelgenehmigung errichten und betreiben."[..]"

Jetzt wissen wir also, auf genau welche Abkommen sich bezogen wird.