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Autor Thema: Klage abgewiesen/ Vollstr./ Erinn. 766ZPO/ Ablehnungsbeschl. AG > rüder Ton  (Gelesen 10903 mal)

B
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Hallo zusammen,

nach dem Lesen eines gelben Briefes, der Person XY heute zugestellt wurde, traf ihn die Aussage des Richters wie ein Blitz! Lest selbst! (Letzter Satz vor der Rechtsbelehrung).

Zitat
Dass der Schuldner offensichtlich zu dem Personenkreis gehört, der hartnäckig die Zahlung dieser Gebühren verweigert, erfordert umso mehr eine konsequente Vollstreckung, da sich dieser Personenkreis letztendlich mit pseudojuristischen Eingaben Leistungen erschleicht, die durch die übrigen Gebührenzahler finanziert werden.

Konkret ging es hier um eine Erinnerung gegen eine Zwangsvollstreckung - siehe
erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.0.html

Nach erfolglosem Widerspuch beim Vollstreckungsbeamten als auch dem Bürgermeister hieß es, dass die Vollstreckungsmaßnahmen fortgeführt werden. Dieses "fortgeführt" hieß für Person xy, dass bereits ein Vollstreckungsverfahren im Gange war. Daraufhin wurde Erinnerung eingelegt, um einer Vermögensauskunft etc. zuvorzukommen. Die Erinnerung wurde daher lediglich mit Stichworten verfasst und ohne Anlagen verschickt, um die Frist zu verkürzen. Belege/Nachweise würde man auf Nachfrage des Gerichts natürlich nachreichen.

Nach über 5 Wochen erhält Person xy heute plötzlich einen Beschluss des Amtsgerichts, ohne dass irgendwelche Rückfragen oder Schriftverkehr erfolgten. Da Person xy bereits für die ersten drei Bescheide Klage eingereicht und wie erwartet eine Nierlage kassiert hatte, beschränkte sich die Erinnerung lediglich auf die darauf folgenden Bescheide des WDR.

Interessant ist die Aussage, dass die Erinnerung gar nicht statthaft sei, da der Gerichtsvollzieher noch nicht tätig geworden ist. Richtig, Person xy hatte bisher nur mit dem Vollstreckungsbeamten der Stadt zu tun. Ist das ein Unterschied? Oder folgt der Gerichtsvollzieher dann erst im zweiten Schritt? Oder gar nicht?

Der Anhang ist zwecks Dateigröße mittels Word OCR generiert worden. Darstellungsfehler sind daher nicht ausgeschlossen.


Edit "Bürger":
Thread-Betreff musste angepasst werden.
Wenn auch der Unmut, ja die Empörung vollkommen verständlich ist, so ist mit rechtlich fragwürdigen, verkürzten Aussagen, die noch dazu nicht aussagekräftig den Inhalt eines Threads und damit das Kern-Thema wiedergeben, dem Forum nicht nur nicht geholfen, sondern potenziell geschadet.
Bitte trotz aller Wut beachten, dass das Forum - neben rein rechtlichen Belangen - auch auf seine Außenwirkung bedacht und um Verbesserung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht bemüht ist.
Das Forum ist auf die Unterstützung aller seiner Mitglieder angewiesen.
Jedes Forum-Mitglied sollte sich so verhalten, als ob es sich im Sinne des Forums und der Forum-Regeln selbst moderieren müsste.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2016, 23:14 von Bürger«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

B
  • Beiträge: 422
Anbei noch die Stellungnahme mit Argumenten des WDR

Erstaunlicher Weise ist plötzlich auch ein anderer Briefkopf zu finden, der den Absender an das Gericht -entgegen den bisherigen Schreiben an die Stadt, etc. - eindeutig erkennen lässt.

Auch hier ein OCR Scan zwecks Datengröße.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2016, 22:53 von Bürger«
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p
  • Beiträge: 38
Zwar sachlich vormuliert. Schlägt jedoch dem berühmten Fass den Boden aus.
Aus meiner Sicht eine absolute Frechheit!


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Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt

e
  • Beiträge: 811
Zitat
Dass der Schuldner offensichtlich zu dem Personenkreis gehört, der hartnäckig die Zahlung dieser Gebühren verweigert, erfordert umso mehr eine konsequente Vollstreckung, da sich dieser Personenkreis letztendlich mit pseudojuristischen Eingaben Leistungen erschleicht, die durch die übrigen Gebührenzahler finanziert werden.

Das ist Verleumdung der übelsten Art. Wir werden kriminalisiert!
Da fehlen mir die weiteren Worte!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2016, 23:13 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

B
  • Beiträge: 422
Der Richter ist wohl einer, der zwar keine Ahnung vom Geschehen hat, sich jedoch auch aktiv an der "recht"Sprechung seiner Kollegen beteiligen möchte.

"Gebühren" gibt es seit 2013 nicht mehr. Heute ist es ein "Beitrag".
Eine "Leistung", die von Person XY weder erwünscht noch genutzt wird, muss sie sich nicht "erschleichen".
Umso hartnäckiger wird XY dagegen vorgehen, wenn man ihr trotzdem dreist in die Tasche greift.

Muss sich Person XY diese persönliche und beleidigende Meinung des Richters in einem Beschluss gefallen lassen?
Bisher war XY ja einiges gewöhnt, aber wenn jemand schon derart persönlich wird...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2016, 23:16 von Bürger«
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  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Zitat
Dass der Schuldner offensichtlich zu dem Personenkreis gehört, der hartnäckig die
Zahlung dieser Gebühren verweigert, erfordert umso mehr eine konsequente
Vollstreckung, da sich dieser Personenkreis letztendlich mit pseudojuristischen Eingaben Leistungen erschleicht, die durch die übrigen Gebührenzahler finanziert werden

Wo bitte ist geschrieben oder definiert, dass eine Leistung erbracht wird und wenn ja welche?

Personenkreis = Man mag uns aber auch überhaupt nicht. Zu DDR-Zeiten hätte man uns abgeschoben.  :o 8)


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

1
  • Beiträge: 443
Die erste Vollstreckungsmaßnahme gegen die Erinnerung eingelegt werden kann ist ... "Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses "
Keine "Vollstreckungsmaßnahme !"  keine Erinnerung ...


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  • Beiträge: 721
Spielt der "Richter" mit dem Intendant des westdeutschen Rundfunks in einer Band? ::)

Kann aber eigentlich nicht sein, sonst wüsste er das es seit Jahren keine Rundfunkgebühren mehr gibt.

Aber er weiß ja möglicherweise auch nicht, das der "Personenkreis der hartnäckig die Zahlung dieser Gebühr verweigert" aus gutem Grund stetig wächst, ja bereits in die Millionen geht und sich ein Großteil der "übrigen Gebührenzahler" nur deswegen zähneknirschend übervorteilen lässt, weil es "Richter" wie ihn gibt, die entweder keine Ahnung haben, oder bestehende Tatsachen ignorieren.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2016, 09:26 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Der Richter ist wohl einer, der zwar keine Ahnung vom Geschehen hat, sich jedoch auch aktiv an der "recht"Sprechung seiner Kollegen beteiligen möchte.

"Gebühren" gibt es seit 2013 nicht mehr. Heute ist es ein "Beitrag".
Eine "Leistung", die von Person XY weder erwünscht noch genutzt wird, muss sie sich nicht "erschleichen".
Umso hartnäckiger wird XY dagegen vorgehen, wenn man ihr trotzdem dreist in die Tasche greift.

Muss sich Person XY diese persönliche und beleidigende Meinung des Richters in einem Beschluss gefallen lassen?
Bisher war XY ja einiges gewöhnt, aber wenn jemand schon derart persönlich wird...

Erstmal vielen Dank an Blitzbirne für deinen Beitrag und wenn es nicht so traurig wäre, würde ich mich kaputtlachen über die Wortwahl und Ausdrucksweise eines Richters. Leider haben wir in den letzten Monaten erfahren müssen, dass auch in den oberen Instanzen Ausdrücke fallen, bei denen man sich fragen muss, ob diese wirklich von einem Richter "im Namen des Volkes gesprochen" wurden. Weiteren Kommentar erspare ich mir, weil ich mir nicht ausmalen möchte wie ich reagieren würde, wenn mich eine Person, ganz gleich ob Richter oder Nachbar, mich des ERSCHLEICHENS VON LEISTUNGEN ANPRANGERT!!! >:(

Mir ist nicht ganz klar, von welchen Leistungen dieser Richter hier spricht, sind es Sendeleistungen oder Gerichtsleistungen?
Eine Rückfrage und präzise Stellungnahme des Richters wäre interessant und notwendig. Würde sich seine Wortwahl auf Sendeleistung beziehen, dann liegt der Tatbestand des Erschleichens von Leistungen NICHT vor (siehe Blitzbirne). Meinte der Richter Gerichtsleistungen, dann liegt er auch hiermit falsch, denn das Gericht wird NICHT vom "Gebührenzahler" (Beitragszahler), sondern in erster Linie von Gerichtsgebühren und Steuern bezahlt. Lediglich die Vorkasse zu Vollstreckungsmaßnahmen und Kosten erfolgloser Vollstreckungsmaßnahmen werden vom Beitragszahler mitfinanziert.



Da hilft nur eins, weitermachen, Beschwerde einreichen mit den hier gesammelten Begründungen und.....genau...Sand ins Getriebe  >:D



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

s

six2seven

Zitat:
Dass der Schuldner offensichtlich zu dem Personenkreis gehört, der hartnäckig die Zahlung dieser Gebühren verweigert,….
Zitat Ende

Der Herr im schwarzen Rock  steht selbst mit einem Fuss im Fettnäpfchen,
beschimpft aber den Kläger  " pseudojuristicher Eingaben " in dem er " Gebühren "
fordert.
Kann`s noch bunter werden ?

Die Schönenborn`che  " Demokratie-Abgabe " hat Fahrt aufgenommen.


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Zitat
Dass der Schuldner offensichtlich zu dem Personenkreis gehört, der hartnäckig die Zahlung dieser Gebühren verweigert, erfordert umso mehr eine konsequente Vollstreckung, da sich dieser Personenkreis letztendlich mit pseudojuristischen Eingaben Leistungen erschleicht, die durch die übrigen Gebührenzahler finanziert werden.

Falls der Richter privat ein bekennender Rundfunkbeitragsschuldner ist, dann gehört er offensichtlich zu dem Personenkreis, der von der Situation wirtschaftlich gewinnt. Er zahlt ja nicht nach gebotenen "Leistung", sondern nur ein Beitrag in Höhe von 210€ pro Jahr.


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Hier ist das Problem, dass der Amtsrichter von Verwaltungsrecht überhaupt keine Ahnung hat und daher die entsprechenden Aussagen als "pseudojuristisch" bezeichnet. Mir hat einmal ein befreundeter Anwalt gesagt, er hasse Verwaltungsrecht, denn im Verwaltungsrecht sei alles gerade anders als man es sich mit normalem Rechtsverständnis vorstelle.


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Dass der Schuldner offensichtlich zu dem Personenkreis gehört, der hartnäckig die Zahlung dieser Gebühren verweigert, erfordert umso mehr eine konsequente Vollstreckung, da sich dieser Personenkreis letztendlich mit pseudojuristischen Eingaben Leistungen erschleicht, die durch die übrigen Gebührenzahler finanziert werden.

Zitat
§ 185 StGB - Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 StGB - Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB -Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


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Leider war dieser selbsternannte "Freisler" schlau genug, seine Beleidigung so zu verallgemeinern(Personenkreis), dass man ihn so nicht greifen kann.


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Leider war dieser selbsternannte "Freisler" schlau genug, seine Beleidigung so zu verallgemeinern(Personenkreis), dass man ihn so nicht greifen kann.

"Der Schuldner gehört zu dem Personenkreis,... " Das ist eindeutig genug. Und der Zusammenhang ist auch klar. Er philosophiert ja nicht ganz allgemein, sondern adressiert den Schuldner (in einem öffentlichen Beschluss, der ja z.B. auch von den Vollstreckungsbeamten und ggf. vom Beschwerderichter gelesen wird). Als Richter muss er höheren Maßstäben genügen als der Normalbürger.

Solche Entgleisungen in einer mündlichen Verhandlung sind schlimm genug. Aber in einem schriftlichen Beschluss....


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