Mündliche Erörterung?
Entweder wollen die gleich ein Urteil sprechen oder sie haben irgendwas nicht verstanden und müssen deshalb nachfragen. Üblicherweise schreibt ein Richter ja keinen Brief: Lieber Kläger, ich verstehe Deine Argumentation nicht in diesem und jenem Punkt, kannst Du das mal bitte mit einfachen Worten erklären...
Hätte ich auch Sorge vor, weil man ja schnell ein negatives Urteil für einen bekommen kann.
Vielleicht wäre es sinnvoll, noch zusätzlich völlig andere Argumente vorrätig zu haben.
Oder ein Anruf bei Gericht sorgt für Klärung, was da konkret gemeint ist, theoretisch müßte man im Anschluß daran aber auch formal zur Hauptverhandlung übergehen können, deshalb mal lieber noch ein paar neue Argumente vorbringen, insbesondere die vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren.