A beantragte daraufhin mit seinem Anwalt die Zulassung zum Berufungsverfahren vorm OVG. Dieser Antrag wurde im Juni endgültig abgelehnt.
Nach bisherigem Kenntnisstand hätte Person A dann allenfalls noch Gelegenheit gehabt, innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Ablehnungsbeschlusses
Verfassungsbeschwerde einschl. vollumfänglicher Begründung einzulegen (da ja mit der Ablehnung der Rechtsweg "erschöpft" war).
Dies ist offensichtlich nicht geschehen...?
A könnte zwar die Begleichung der offenen GEZ-Gebühren in Höhe von knapp 700 Euro weiter hinauszögern - allerdings kommen dann zusätzliche Gebühren (Mahngebühren GEZ + Gebühren Gerichtsvollzieher) auf A zu. Wenn A dann aber schlussendlich sowieso zahlen muss, erscheint diese Form des Widerstandes A nicht länger sinnvoll...
Immer wieder "Achtung":
1) Die
"offenen Gebühren" von hier
"700€" betreffen vermutlich nicht den Streitwert der Klage sondern alle bislang aufgelaufenen Beträge, also den "offenen Gesamtbetrag". Der Streitwert und damit die zumindest bzgl. dieses Verfahrens vorläufig "rechtskräftig" gewordene Betrag dürfte vermutlich eher so um die 200...300€ liegen > richtig?
2) Wurden seit Klageerhebung bzw. auch seit Klageabweisung
weitere Bescheide erlassen und hat Person A gegen diese weiteren Bescheide wieder
Rechtsmittel/ Widerspruch eingelegt?Welche Optionen hat Person A jetzt noch?
Bleibt A jetzt noch etwas anderes übrig, als zu zahlen?
"Nach der Klage ist vor der Klage"...
Die aufgrund des vermutlich nicht fortgesetzten ersten Rechtswegs nun wohl rechtskräftig gewordenen Beträge könnte Person A ggf. über den Gerichtsvollzieher "abstottern".
Dabei könnte sie eine möglichst langfristige Ratenzahlungsvereinbarung treffen und die Beträge bar bezahlen.
Person A könnte vorab auch bei ihrer Landesrundfunkanstalt die
Barzahlungsmöglichkeit einfordern (selbstverständlich gebührenfrei und ohne Zusatzkosten! >
Suchfunktion ).
Bei
neueren Bescheiden könnte Person A
erneut Rechtsmittel einlegen und diese anhand aller neueren Erkenntnisse "verfeinern". Das letzte Wort ist jedenfalls noch lange nicht gesprochen... beachte hierbei auch folgende Hinweise:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.htmlViele Grüße aus Dresden,
Frank
Sofern die fiktive Person A ebenfalls aus Dresden stammen sollte:
Vielleicht sollte diese sich einfach mal beim dortigen nächsten "Runden Tisch" blicken lassen
Runder Tisch - Dresden (fast) jeden Donnerstag, 20 Uhrhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11083.0.htmlund auch diesen Termin schon mal im Auge behalten...
VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19833.0.htmlAnsonsten ist die hier mitschwingende Frage "Klage verloren > was nun?" im Forum auch schon mehrfach behandelt > hierzu bitte Suchfunktion nutzen - diese bietet einige Ergebnisse, so u.a. auch dies
Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19693.0.html
Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.