Hallo, folgende hypothetische Situation:
Mr X habe erstinstanzlich verloren und wolle in die 2. Instanz. X habe noch bis zum 30.08. 2016 Zeit, die Klage einzureichen (bis heute sei X mit anderen wichtigen Dingen beschäftigt gewesen, daher habe er sich nicht früher darum kümmern können).
Wie bekommt X auf die Schnelle einen Anwalt, der Verwaltungsrecht bearbeitet UND etwas auf dem Kasten hat?
Oder kann X die Klage einreichen und später die (vom Anwalt verfasste Begründung) nachreichen?
X habe weiterhin keine Rechtsschutzversicherung. Wären 3000,- EUR ausreichend, um die Anwalts-
und Gerichtskosten zu finanzieren?
Lässt sich die in der ersten Instanz nicht erreichte Ruhendstellung in der zweiten Instanz erreichen?
Im Voraus vielen Dank für die Beantwortung der natürlich hypothetischen Fragen.
MfG,
rundfunkverweigerer