Hallo!
Angenommen Person K. hat geklagt. Antrag auf Aussetzung wurde abgelehnt, sowohl vom Gericht als auch vorher schon von der Anstalt. Die eigentliche Klage ist noch nicht abgeschlossen. Bisher keine Vollstreckung.
Demnächst ist K. zwei Monate außer Landes und hat keine Möglichkeit, auf Post zu reagieren. K. hat das Gericht darüber schriftlich informiert.
Was sollte K. bezüglich Rundfunkanstalt/GEZ unternehmen?
Eigentlich wollte K. weiter abwarten und erst bei drohender Vollstreckung unter Vorbehalt zahlen. Einen Schufaeintrag kann K. nicht gebrauchen.
Mir fallen bisher 3 Möglichkeiten für K. ein:
1. Nichts weiter tun.
Vorteil: Anstalt bekommt Geld nicht früher als nötig.
Nachteil: Mögliche Vollstreckung kann während Abwesenheit eingeleitet/durchgeführt werden ohne dass K. es mitbekommt, Zahlung unter Vorbehalt dann nicht mehr möglich, K. bekommt im Ausland u. U. kein Geld mehr wegen Kontosperrung und die Reise ist ruiniert, Schufa-Eintrag schafft Probleme.
2. Der Anstalt die Abwesenheit mitteilen und darum bitten, in der Zeit keine Briefe mit Fristen zu schicken.
Vorteil: Wenn sie sich dran halten, gibt es keine Probleme (aber K. weiß nicht, ob sie das tun werden).
Nachteil: K. weckt womöglich schlafende Hunde und dann wird nach der Rückkehr vollstreckt.
3. Vor Abreise unter Vorbehalt zahlen.
Vorteil: Keine Vollstreckung mit negativen Folgen für K.
Nachteil: Anstalt bekommt Geld sehr viel früher als nötig.
Für K. sieht es so aus, als hätte sie hier die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Irgendwelche Tipps, was K. sonst tun kann?