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Umfrage

Welche Partei würdet oder werdet ihr zur Landtagswahl am 15.10.2017 in Niedersachsen wählen?

SPD
0 (0%)
CDU
0 (0%)
DIE LINKE
1 (12.5%)
AfD
5 (62.5%)
FDP
0 (0%)
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
0 (0%)
Sonstige
2 (25%)
Nichtwähler oder dergleichen
0 (0%)

Stimmen insgesamt: 7

Umfrage geschlossen: 16. Oktober 2017, 02:40

Autor Thema: Landtagswahl in Niedersachsen 2017: Wahlprogramme der Parteien  (Gelesen 4128 mal)

  • Beiträge: 56
Die Landtagswahl in Niedersachsen 2017 ist die Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag und soll am 15. Oktober 2017 stattfinden. Grund genug sich einmal näher mit den Wahlprogrammen der Parteien auseinanderzusetzen, die voraussichtlich in den Landtag einziehen werden.

Die Wahlprogramme zur Landtagswahl in Niedersachsen 2017 von SPD, CDU, FDP, GRÜNE, AfD und LINKE können gesammelt auf der Internetseite des Norddeutschen Rundfunks (bitte verzeiht mir) auf https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/landtagswahl_2017/Das-sind-die-Wahlprogramme-der-Parteien,landtagswahl1328.html heruntergeladen werden.

Beachten sollten Wähler, dass die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunk in Deutschland nach Art. 70 Abs. 1 GG bei den Ländern liegt, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden 1. Rundfunk-Urteil feststellte.


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Das Wahlprogramm zur Landtagswahl in Niedersachen 2017 der Partei SPD findet man in der Vollversion auf der Internetseite der SPD Niedersachen: https://www.spdnds.de/regierungsprogramm/

Das Thema Medienpolitik und öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird im Wahlprogramm auf S. 136 angerissen:

Zitat
Eine neue Medienpolitik ist nötig

Eine weitere Herausforderung der Medienpolitik im Zeitalter der Digitalisierung ist die Gestaltung einer Medienordnung, die auf die zunehmende Verschmelzung klassischer Fernsehprogramme mit audiovisuellen Angeboten im Internet reagiert. Eine SPD-Landesregierung will gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern auf diese neuen Nutzungsgewohnheiten eingehen. Über das Medienkonzentrationsrecht wird sie faire Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen sicherstellen und ein vielfältiges Medienangebot gewährleisten. Dabei wird sie sich besonders für einen zukunftssicheren öffentlich- rechtlichen Rundfunk engagieren. Die Zulassungspflicht für Streaming-Angebote sollen abgeschafft und durch eine Anzeigepflicht ersetzt werden.

Auch die Film- und Medienförderung muss sich an diese Entwicklung anpassen. Eine SPD-Landesregierung wird diese Einrichtungen deshalb zu einer Förderung von audiovisuellen Inhalten unabhängig von der Form ihrer Verbreitung fortentwickeln. Dabei wird sie 137 auch mit einer auskömmlichen Finanzierung der niedersächsisch-bremischen Förderinstitution „nordmedia“ zu einer guten Entwicklung des Medienstandortes beitragen.





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  • Beiträge: 56
Das Wahlprogramm zur Landtagswahl in Niedersachen 2017 der Partei CDU findet man in der Vollversion auf der Internetseite der CDU Niedersachen: http://cdu-niedersachsen.de/regierungsprogramm/

Das Thema Rundfunkbeitrag und Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird im Wahlprogramm auf S. 37 und  S. 93 angerissen:

Zitat
Unsere Wirtschaft und die Arbeitsplätze nach vorne bringen
Für eine sichere Zukunft von Mittelstand und Handwerk

Wir werden das System der Rundfunkbeiträge evaluieren, um Mehrbelastungen für Mittelstand und Handwerk zu reduzieren. Dazu gehört auch eine Berichtigung der Betriebsstättenabgabe, insbesondere der sogenannte Kfz-Beitrag. Kleinere Unternehmen dürfen nicht stärker als größere belastet werden.


Zitat
Die Medien nach vorne bringen

Niedersachsen verfügt über eine journalistisch wie wirtschaftlich hochwertige Medienlandschaft. Auch in Zukunft müssen Radio, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften die Chancen haben, sich frei von ideologischen und bürokratischen Barrieren zu entwickeln.

• Seit Jahren schreitet die technische Annäherung der verschiedenen Medien voran. Qualitätsmedien wachsen zusammen. Wir werden die staatliche Aufsicht und Regulierung von Medienveranstaltern neu definieren.

• Vor dem Hintergrund der Digitalisierung, des gewandelten Medienkonsums und der geänderten Rolle von Medien und Journalisten muss der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten offen und öffentlich neu definiert werden. Wir werden uns an die Spitze der Diskussion stellen.



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  • Beiträge: 56
Das Wahlprogramm zur Landtagswahl in Niedersachen 2017 der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet man in der Vollversion auf der Internetseite des Landesverbandes: https://www.gruene-niedersachsen.de/programm/

Das Thema Medienpolitik und öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird im Wahlprogramm auf S. 116 f. umfangreich erläutert:

Zitat
Vielfältige und unabhängige Medien

Demokratie, Gewaltenteilung, Grundrechte, eine freie Presse und eine lebendige Zivilgesellschaft sind untrennbar verbunden. Eine offene Gesellschaft braucht vielfältige und unabhängige Medien. Wir GRÜNEN stehen zu dem dualen Rundfunksystem mit kommerziellen Anbietern auf der einen und beitragsfinanzierten öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten auf der anderen Seite. [/u]Wir unterstützen darüber hinaus besonders die nicht-kommerziellen lokalen Bürgermedien, die einen wichtigen Beitrag für die Information, Meinungsbildung und Teilhabe der Bürger*innen in ihren Kommunen leisten. Presse, Rundfunk und Nachrichtenagenturen erfüllen nicht nur eine Informationspflicht – sie tragen auch eine regulative Verantwortung in unserer Demokratie. Wir wollen deshalb möglichst unabhängige Medien, deren Mitarbeiter*innen frei von staatlicher, parteipolitischer oder wirtschaftlicher Einflussnahme agieren können. Sie sollten dazu, auch um ihre Glaubwürdigkeit zu bewahren, die eigenen Strukturen und finanziellen Abhängigkeiten öffentlich und transparent machen.


Transparent und unabhängig
Mit der Novelle des Niedersächsischen Mediengesetzes haben wir GRÜNEN für mehr Transparenz und Vielfalt der Medienlandschaft gesorgt, insbesondere durch die Aufnahme von Gruppierungen wie etwa den muslimischen Verbänden, dem Schwulen- und Lesbenverband, der Verbraucherzentrale oder dem Flüchtlingsrat. Das wichtigste Gremium, die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), arbeitet nun in öffentlicher Sitzung und ist in seiner Autonomie gegenüber Politik und Wirtschaft gestärkt. Sie hat mehr Kompetenzen erhalten, um die Meinungsvielfalt bei den Rundfunkveranstaltern zu sichern, bei der Ausschreibung des Direktors der Medienanstalt sowie bei der Zuweisung und Verlängerung von Sendefrequenzen. Wir GRÜNEN haben uns in der Landesregierung mit der Novelle auch erfolgreich dafür eingesetzt, die Bürgermedien Niedersachsens finanziell besser abzusichern. Wir haben zudem im ZDF-Fernsehrat und in der NLM für mehr gesellschaftliche Vielfalt in den Gremien gesorgt und wollen dies auch im Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks erreichen.


Neue Medien und mehr Vielfalt
Inzwischen entstehen vielfach neue journalistische Initiativen und Formate – insbesondere im Netz – wie Recherchebüros, Blogs und Stadtteilzeitungen. All diese tragen zur lokalen Medienvielfalt, Meinungsbildung und Demokratie vor Ort bei. Dies geschieht sowohl im Rahmen neuer Geschäftsmodelle als auch in Form von gemeinwohlorientiertem bürgerschaftlichen Engagement. Eine Möglichkeit, wie diese neuen unabhängigen Medien gefördert werden können, die wir GRÜNEN prüfen lassen wollen, ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von journalistischer Tätigkeit. Das würde einen zusätzlichen Anreiz schaffen, privates Engagement zu aktivieren, und damit die Presse- und Meinungsvielfalt vor Ort zu stärken.
Plattformanbieter, also Unternehmen, die Rundfunkprogramme und Telemedien zu einem Gesamtangebot zusammenfassen, entscheiden eigenmächtig darüber, welche Inhalte den Empfänger* innen verfügbar gemacht werden. Wir sprechen uns dafür aus, dass Kabelnetzbetreiber die Meinungs- und Anbietervielfalt widerspiegeln müssen und alle Anbieter von Rundfunkinhalten die gleichen Zugangsbedingungen erhalten. Die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Mitteln aus dem Rundfunkbeitrag hergestellten Hörfunk- und Fernsehinhalte sollen grundsätzlich allen Beitragszahler*innen auch in den Mediatheken der Sender zeitlich unbeschränkt zum Abruf zur Verfügung stehen. Bislang sieht der Rundfunkstaatsvertrag vor, dass die Sender ihre Inhalte grundsätzlich nur sieben Tage lang nach Ausstrahlung in den Mediatheken vorhalten dürfen. Wir GRÜNEN setzen uns für eine Abschaffung dieser „Depublikationspflicht“ nach sieben Tagen durch eine Anpassung des Rundfunkstaatsvertrags ein. Beim Abruf der öffentlich- rechtlichen Programmangebote ohne zeitliche Beschränkungen sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten gehalten, allen Urheber*innen sowie den Produktionsbeteiligten eine angemessene und faire Beteiligung an der über die bisherige 7-Tage-Frist hinausgehenden Verwertung zu sichern.


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Das Wahlprogramm zur Landtagswahl in Niedersachen 2017 der Partei AfD findet man in der Vollversion auf der Internetseite der AfD Niedersachen: http://afd-niedersachsen.de/politik/leitantrag-zum-afd-programm-niedersachsen

Das Thema Rundfunkbeitrag und Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird im Landeswahlprogramm leider nicht besprochen.


Näheres ansonsten im Thread zur Bundestagswahl unter:
Wahlkampf 2017 - Die AFD zum Rundfunkzwangsbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24143.0.html


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Das Wahlprogramm zur Landtagswahl in Niedersachen 2017 der Partei DIE LINKE findet man in der Vollversion auf der Internetseite der LINKE Niedersachen: http://www.dielinke-nds.de/wahlen/landtagswahl_2017/wahlprogramm/

Das Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk bzw. Bürgerrundfunk wird im Wahlprogramm auf S. 43 besprochen:

Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist das Eigentum der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler. Die Aufsicht obliegt ihnen. Medienkompetenz entwickelt sich nicht zuletzt durch eigenes Tun. Inhalte kritisch hinterfragen zu können, ist nur möglich, wenn die Konsument*innenperspektive verlassen werden kann, und Bürgerinnen und Bürger zu Produzentinnen und Produzenten werden können. Die Bürger*innenmedien müssen eine echte dritte Säule im Rundfunksystem bilden.





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  • Beiträge: 56
Das Wahlprogramm zur Landtagswahl in Niedersachen 2017 der Partei FDP findet man in der Vollversion auf der Internetseite der FDP Niedersachen: http://www.fdp-nds.de/service/wahlprogramm.html

Das Thema Medien, Rundfunkbeitrag und Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird im Wahlprogramm auf S. 20 besprochen:

Zitat
Pluralismus und Medien
Niedersachsen profitiert von einer freien und vielfältigen Presse- und Medienlandschaft. Sie ist Garant für ein demokratisches Miteinander und wichtige Kontrollinstanz für die Politik. Eine freie Berichterstattung gewährleistet den Meinungsbildungsprozess und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an gesellschaftlichen Debatten.

Ein fester Bestandteil dieser Medienlandschaft sind die Privatmedien sowie privater und öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Dieser soll sich in seiner Arbeit an seiner Kernaufgabe, der Grundversorgung, orientieren. Angebote aus den Bereichen Information, Bildung und Kultur müssen gestärkt werden, Unterhaltungssendungen sollen im Gegenzug reduziert werden. Immer neue beitragsfinanzierte Konkurrenzmodelle zum Angebot privatwirtschaftlicher Anbieter insbesondere im Online-Bereich lehnen wir ab. Insbesondere die Preistreiberei bei Sportrechten muss beendet werden.



Wir Freie Demokraten fordern deshalb:

•  Die Höhe des Rundfunkbeitrages sollte sich an den Empfehlungen der KEF (Kommission
zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) orientieren.
Das bedeutet, dass
Überschüsse konsequent in die Senkung der Rundfunkbeiträge und nicht in die Schaffung
von Rücklagen fließen. Unfaire Doppelbelastungen im Rahmen der Haushalts- und
Betriebsstättenabgabe wollen wir abschaffen.


•  Die Größe aller Gremien der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und der
Landesmedienanstalt sind auf Effektivität, Repräsentativität und Arbeitsfähigkeit hin zu
überprüfen und die Größe dem Ergebnis der Prüfung entsprechend anzupassen.

•  Die Filmförderung des Landes Niedersachsen über die Nordmedia sollte auf tatsächliche
wirtschaftliche Effekte ausgerichtet werden. Ziel soll nicht die bloße Förderung einzelner
Projekte sein, es sollten grundsätzlich auch immer Teile der Produktion an
Niedersächsischen Standorten erfolgen, um Effekte für Tourismus, Hotellerie und das
Standortmarketing zu erzeugen.

•  Der wirtschaftliche Fokus der Medienpolitik des Landes sollte auf erfolgreiche Nischen
fokussiert werden, da ein Wettlauf mit den großen Medienstandorten wie Köln, Berlin
oder Hamburg im Bereich „Film" nur mit größten, nicht im Verhältnis stehenden
finanziellen Anstrengungen aufzuholen wäre. Diese Nischen können zu Leuchttürmen
weiterentwickelt werden. Eine solche Nische mit riesigem Potenzial stellt beispielsweise
die hiesige, bereits erfolgreich der Nordmedia befindliche Gaming-Industrie dar.

•  Die Position des Landesfunkhauses in Hannover soll gegenüber der Hamburger NDR-Zentrale
weiter gestärkt und neue Produktionen nach Niedersachsen verlegt werden, um
positive Effekte im Land zu erzeugen.

•  Ziel ist immer Ausbau und Erhalt der Vielfältigkeit des medialen, journalistischen
Angebots in Niedersachsen. Die Regionalfenster der privaten Fernsehbetreiber müssen
gestärkt werden, die Abwanderung der Hauptredaktionen von Hannover nach Hamburg
war für den Standort kontraproduktiv.

•  Das Landesmediengesetz muss reformiert werden. Wir wollen durch eine Reform
erreichen, dass die politische Einflussnahme auf die Landesmedienanstalt und die
Besetzung ihrer Führungspositionen abnimmt.


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cleverle2009

Auch in Niedersachsen wurde der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 15.12.2017 von David McAllister CDU als Ministerpräsident unterschrieben. Eine vorherige Debatte im Landtag konnte ich nicht auffinden. Auch das Volk wurde nicht befragt.

Niedersächsische Verfassung
Vom 19. Mai 1993
Zum 01.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Artikel 42
Gesetzgebungsverfahren

(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen.
Quelle:
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfNDV3Art57&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VerfNDpArt42

Der Ministerpräsident hat in eigener Machtvollkommenheit die Niedersächsische Verfassung missachtet.
Der Landtag hat dann auf Zuruf abgenickt.

Die Parteien im Landtag in der 16. Wahlperiode:

Fraktion Anzahl der Mitglieder
CDU          68
SPD         48
FDP         13
GRÜNE  12
LINKE    11
 Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Nieders%C3%A4chsischen_Landtages_(16._Wahlperiode)

Stellung und Aufgaben des Landtages
Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er allein verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.
Quelle:
http://www.landtag-niedersachsen.de/organisation/


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  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Zu dieser Landtagswahl gibt es 16 Optionen.

Es sind in Nieders. 15 Parteien wählbar.

CDU, SPD, GRÜNE, FDP, DIE LINKE., AfD
und
- Grundeinkommenspartei BGE
- Deutsche Mitte
- FREIE WÄHLER
- Liberal-Konservative Reformer 
- ÖDP
- Die PARTEI
- MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei
- PIRATEN
- V-Partei³
 
( Quelle: https://www.landeswahlleiter.niedersachsen.de/presse_service/presseinformationen/15-landeswahlvorschlaege-vom-landeswahlausschuss-zugelassen-157724.html )

16. Option wäre die Nichtwahl.



( Ein Hinweis persönlicher Natur: Das Forum-Umfrageergebnis hier ist ja dann öffentlich einsehbar.
Es ist keine Protest- und Wutabstimmung.
Es sollte tatsächlich nur so gewählt, wie es der Wirklichkeit entspricht.
Ich bitte um eine realistische Auswahl. )


Markus


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L
  • Beiträge: 353
Auch in Niedersachsen wurde der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 15.12.2017 von David McAllister CDU als Ministerpräsident unterschrieben. Eine vorherige Debatte im Landtag konnte ich nicht auffinden. Auch das Volk wurde nicht befragt.

Die Unterschrift erfolgte wohl nicht im Jahre 2017 sondern früher, vermutlich 2011?

Die 'Transformation' in Landesgesetz erfolgte durch Zustimmung des Landtages nach der Unterschrift des Ministerpräsidenten, siehe dazu auch die Übersicht beim Thema:
Abstimmungsverhalten im Ratifizierungsprozess
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11179.0.html


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cleverle2009

Danke @LECTOR,

Der Schreibfehler sollte berichtigt werden.

Es sollte heißen 15.12.2010

Bekanntmachung
des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung
rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

 

Vom 13. Dezember 2011
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13027&vd_back=N675&sg=&menu=1


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Wenn die Linken schreiben

Zitat
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist das Eigentum der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler. Die Aufsicht obliegt ihnen."

geht das an der Realität vorbei. Es könnte als politische Zielsetzung formuliert werden: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll das Eigentum der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler werden. Die Aufsicht soll ihnen obliegen."

Naja, mit den Gebühren ist das auch nicht mehr ganz aktuell ... 


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n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Naja, mit den Gebühren ist das auch nicht mehr ganz aktuell ... 
:-))

Aber dafür korrekt gegendert mit
Zitat
Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler
man muss doch Prioritäten setzen.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

  • Beiträge: 984
Zitat
Aber dafür korrekt gegendert mit

Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler


Auf der Höhe der Political Correctnes wäre es, von den "Gebührenzahlenden" zu sprechen. Damit würden dann auch alle erfaßt, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen lassen wollen ... ;


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