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Autor Thema: WG > A zahlte, B berief sich darauf > BS meldet A rückwirk.(!) ab und belangt B  (Gelesen 2223 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo, ich hatte keine Ahnung wo ich dieses Thema eröffnen soll und hoffe ich bin hier einigermaßen richtig.

Mir wurde letztens dieser völlig fiktive und dennoch kuriose Fall herangetragen.

Person A bekommt Mahnungsaufforderungen wegen nicht bezahlter Rundfunkgebühren. Da aber Person A in dem angegebenen Zeitraum in einer WG gelebt hat, in der Person B bereits Rundfunkgebühren bezahlt hat, reicht Person A Widerspruch ein.

Eine Weile geht die ganze Sache hin und her, mit Mahn- und Festsetzungsbescheiden und entsprechenden Widersprüchen. Schließlich sendet Person A ein Einschreiben an den ARD/ZDF Beitragsservice. Dieses enthält die Beitragsnummer von Person B. Ebenso bestätigt Person B per Unterschrift, dass Person A in dem angegebenen Zeitraum bei Person B im Haushalt gewohnt hat.

Person A hat dann für etwa 9 Monate Ruhe. Dann erhält Person A eine Zwangsvollstreckungssache. Darüber, woraus sich die geprüfte Summe zusammensetzt, ist keine Auskunft enthalten, obwohl sie um etwa 20€ von der letzten Forderung abweicht. Person A ist verwirrt und ruft daher bei der ARD/ZDF an. Dort erhält er folgende Auskunft:

Person B (B! Beh! Nicht A!) wurde (NACH eingang des Schreibens von Person A beim Rundfunkservice) für den angegebene Zeitraum (welcher die Grundlage für die Forderung an Person A ist) im Nachhinein vom Rundfunkbeitrag freigestellt.
Person B hat dies nicht beantragt. Person A wurde darüber nicht informiert.
Die Bearbeiterin am Telefon gibt zu, dass es sich dabei um einen Fehler handeln muss.


Gegen eine Zwangsvollstreckungssache mitsamt vollstreckbaren Titel scheint man dennoch nichts machen zu können.

Gibt es eigentlich irgend etwas, was Person A jetzt noch tun kann?
Es sieht wahrlich nicht so aus. Dennoch wollte ich diese fiktive Geschichte teilen.

Das besondere Merkmal ist diesmal, dass die kriminelle Vorgehensweise des ARD/ZDF Beitragsservice keinen finanziellen Vorteil für den selbigen ergeben hat. Es wäre wohl ein geringerer Verwaltungsaufwand (und damit billiger) gewesen, die Forderung an Person A ruhen zu lassen, als eine weitere Person B zeitlich befristet vom Rundfunkbeitrag zu befreien und eine Zwangsvollstreckung gegen Person A einzuleiten. Warum wurde es dennoch getan?

Entweder arbeiten beim Beitragsservice einzelne Leute, die so inkompetent sind, dass daraus wirtschaftliche Schäden für den Beitragsservice selbst und für andere entstehen. Oder es handelt sich hier um böswilliges Verhalten. Ein Mitarbeiter empfängt das Schreiben von Person A und denkt sich: "Damit ist zwar erwiesen, dass Anspruch an Person A unberechtigt ist, aber ich werde zusätzlichen Aufwand betreiben, um Person A trotzdem zu schaden."

Person A hatte nie etwas gegen das Konzept öffentlich rechtlicher Medien. Person A hatte auch nicht wirklich etwas gegen die Zwangsgebühr. Da Person A aber nur sehr ungern von Kriminellen ausgeraubt wird, schon garnicht wenn diese angeben im Auftrag der Öffentlichkeit zu handeln, hat Person A seine Meinung grundlegend geändert. Ein Glück ist Person A nur ein fiktiver Charakter.


Edit "Bürger":
Unpräziser/ nicht aussagekräftiger Betreff "Kuriosester Fall" musste präzisiert werden.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2016, 01:53 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A ist verwirrt und ruft daher bei der ARD/ZDF an. Dort erhält er folgende Auskunft:

Person B (B! Beh! Nicht A!) wurde (NACH eingang des Schreibens von Person A beim Rundfunkservice) für den angegebene Zeitraum (welcher die Grundlage für die Forderung an Person A ist) im Nachhinein vom Rundfunkbeitrag freigestellt.
Person B hat dies nicht beantragt. Person A wurde darüber nicht informiert.
Die Bearbeiterin am Telefon gibt zu, dass es sich dabei um einen Fehler handeln muss.

Eine "telefonische Auskunft"... etwas "schwach" und wenig belastbar, wie ich finde... :-\

Wer garantiert, dass ARD-ZDF-GEZ die Beträge, die sie nun (wenn ich richtig verstehe) rückwirkend von Person B für einen Zeitraum verlangen, für welchen von Person A schon bezahlt wurde, an Person A entsprechend erstattet wurden oder werden?

Person B könnte - auch im gerade erst begonnenen Vollstreckungsverfahren - gegenüber ARD-ZDF-GEZ ggf. darauf bestehen, dass sie allenfalls dann Beträge entrichten würde, wenn ihr die Rückerstattung an Person A nachweislich bestätigt würde.

Hierbei könnte es hilfreich sein, ein saftiges Schreiben an ARD-ZDF-GEZ aufzusetzen - gern an die Intendanz der Rundfunkanstalt, die das zu verantworten hat - und diese zur unverzüglichen Rücknahme ihrer Vollstreckung für Forderungen ohne Rechtsgrund ("Gebührenüberhebung") aufzufordern.

Mit diesem Schreiben könnte Person A zur Vollstreckungsstelle gehen, dieser ganz freundlich und kooperativ den Sachverhalt schildern, deutlich machen, dass sich Person A aktiv um eine Sachverhaltsklärung bemüht und angesichts dieser Umstände um Aufschub der Vollstreckungsmaßnahmen ersuchen.

Hintergrund:
Die Erkenntnis ist, dass Vollstreckungsstellen, denen man nicht "auf Krawall gebürstet" sondern sachlich/freundlich/kooperativ begegnet, von ihrem augenscheinlich vorhandenen Ermessensspielraum durchaus Gebrauch machen und so einen etwaig anberaumten Termin zur Vermögensauskunft gut und gern auch mal 6 Wochen verschieben oder (falls noch nicht angesetzt) mit der Setzung eines Termins zur Vermögensauskunft abwarten.

Dieser Termin ist insofern kritisch, als dass er bei Verweigerung zu einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis führen würde. Bei Vollstreckungssummen jenseits von 500€ könnten auch eine Pfändung drohen, da ARD-ZDF-GEZ dann ohne größere Umschweife von erweiterten Auskunftsrechten Gebrauch machen und somit etwaige Bankdaten etc. ausfindig machen können.
Diesen Termin also außergerichtlich und im Einvernehmen mit der örtlichen Vollstreckungsstelle zu verschieben, sollte wohl das Ziel der Übung sein.


Daher: Schnell aber besonnen handeln.
Gegenüber ARD-ZDF-GEZ mit allem Nachdruck!
Gegenüber der Vollstreckungsstelle mit aller Sachlichkeit und Kooperation.

Soweit erst mal eine erste fiktive Einschätzung...

Ergänzend:
Es könnte ja auch sein, dass Person A dazumal die gesamte Beitragshöhe getragen, jedoch lediglich durch Person B die Zahlungsmodalitäten erledigen ließ. Dann würde Person A somit doppelt belangt werden, für einen Zeitraum, in welchem sie bereits gezahlt hatte.
Im Übrigen besteht ja "Gesamtschuldnerschaft" - und somit keinerlei Anlass, diese seitens ARD-ZDF-GEZ eigenmächtig von einer Person auf eine andere zu übertragen.
Ähnliche - wenn auch nicht ganz vergleichbare Fälle - gab es durchaus schon... ;)
WG > BS meldet nichtzahlenden Schuldner ab, meldet aber Whg. auf Mitbewohner an?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19119.0.html



PS: Solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2016, 02:06 von Bürger«
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