Hallo, ich hatte keine Ahnung wo ich dieses Thema eröffnen soll und hoffe ich bin hier einigermaßen richtig.
Mir wurde letztens dieser völlig fiktive und dennoch kuriose Fall herangetragen.
Person A bekommt Mahnungsaufforderungen wegen nicht bezahlter Rundfunkgebühren. Da aber Person A in dem angegebenen Zeitraum in einer WG gelebt hat, in der Person B bereits Rundfunkgebühren bezahlt hat, reicht Person A Widerspruch ein.
Eine Weile geht die ganze Sache hin und her, mit Mahn- und Festsetzungsbescheiden und entsprechenden Widersprüchen. Schließlich sendet Person A ein Einschreiben an den ARD/ZDF Beitragsservice. Dieses enthält die Beitragsnummer von Person B. Ebenso bestätigt Person B per Unterschrift, dass Person A in dem angegebenen Zeitraum bei Person B im Haushalt gewohnt hat.
Person A hat dann für etwa 9 Monate Ruhe. Dann erhält Person A eine Zwangsvollstreckungssache. Darüber, woraus sich die geprüfte Summe zusammensetzt, ist keine Auskunft enthalten, obwohl sie um etwa 20€ von der letzten Forderung abweicht. Person A ist verwirrt und ruft daher bei der ARD/ZDF an. Dort erhält er folgende Auskunft:
Person B (B! Beh! Nicht A!) wurde (NACH eingang des Schreibens von Person A beim Rundfunkservice) für den angegebene Zeitraum (welcher die Grundlage für die Forderung an Person A ist) im Nachhinein vom Rundfunkbeitrag freigestellt.
Person B hat dies nicht beantragt. Person A wurde darüber nicht informiert.
Die Bearbeiterin am Telefon gibt zu, dass es sich dabei um einen Fehler handeln muss.
Gegen eine Zwangsvollstreckungssache mitsamt vollstreckbaren Titel scheint man dennoch nichts machen zu können.
Gibt es eigentlich irgend etwas, was Person A jetzt noch tun kann?
Es sieht wahrlich nicht so aus. Dennoch wollte ich diese fiktive Geschichte teilen.
Das besondere Merkmal ist diesmal, dass die kriminelle Vorgehensweise des ARD/ZDF Beitragsservice keinen finanziellen Vorteil für den selbigen ergeben hat. Es wäre wohl ein geringerer Verwaltungsaufwand (und damit billiger) gewesen, die Forderung an Person A ruhen zu lassen, als eine weitere Person B zeitlich befristet vom Rundfunkbeitrag zu befreien und eine Zwangsvollstreckung gegen Person A einzuleiten. Warum wurde es dennoch getan?
Entweder arbeiten beim Beitragsservice einzelne Leute, die so inkompetent sind, dass daraus wirtschaftliche Schäden für den Beitragsservice selbst und für andere entstehen. Oder es handelt sich hier um böswilliges Verhalten. Ein Mitarbeiter empfängt das Schreiben von Person A und denkt sich: "Damit ist zwar erwiesen, dass Anspruch an Person A unberechtigt ist, aber ich werde zusätzlichen Aufwand betreiben, um Person A trotzdem zu schaden."
Person A hatte nie etwas gegen das Konzept öffentlich rechtlicher Medien. Person A hatte auch nicht wirklich etwas gegen die Zwangsgebühr. Da Person A aber nur sehr ungern von Kriminellen ausgeraubt wird, schon garnicht wenn diese angeben im Auftrag der Öffentlichkeit zu handeln, hat Person A seine Meinung grundlegend geändert. Ein Glück ist Person A nur ein fiktiver Charakter.
Edit "Bürger":
Unpräziser/ nicht aussagekräftiger Betreff "Kuriosester Fall" musste präzisiert werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.