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Autor Thema: Vollstr. ohne Bescheid LG: "rechtl. Gehör im Beschwerdeverfahren gewährt bis..."  (Gelesen 1451 mal)

W
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Hallo Freunde,

Person A hat umfassende Beschwerde beim Landgericht eingereicht.
(Nichtzustellung Festsetzungsbescheid)

Nun antwortet das Gericht:
Zitat
"Es wird rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren gewährt bis 20.08.2016"

Frage:
Was bedeutet dies nun für Person A, sollte diese reagieren oder nicht?
Falls ja, was wäre zu tun?

Vielen Dank.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2016, 22:44 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wurde mit dem Schreiben mglw. eine Stellungnahme der Gegenseite mitgesendet?
Oder sonstige Aussagen (z.B. seitens des Gerichts selbst) getroffen, auf welche Person A Bezug nehmen könnte?

Wie umfangreich/ wie ausführlich war die Beschwerdeschrift von Person A?

Ansonsten:
Vielleicht einfach beim Gericht selbst nachfragen, was an der Beschwerde mglw. nicht hinreichend ist bzw. aus welchem genauen Grund Person A zusätzlich zur Beschwerde nochmals "rechtliches Gehör" gewährt werde...?


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