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  • VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016: 30. August 2016

Autor Thema: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016  (Gelesen 20461 mal)

L
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VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Autor: 09. August 2016, 09:41
AZ 2K 344/15

Geschätzte Wohnungsbeitragsgegner,

das Verwaltungsgericht Dresden hat sich gut 1 1/2 Jahre nach Klageerhebung dazu durchgerungen meine Klage ("wegen  Rundfunkbeiträgen") gegen den MDR zu verhandeln.

Die öffentliche Verhandlung findet am Dienstag 30.08.2016 13:00 Uhr im Saal 01 des Verwaltungsgerichts Dresden, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden statt.
Prozessbeobachter sind immer willkommen. (#)

Meine Klagepunkte sind die üblichen. Ich will versuchen in der Verhandlung auch auf die vom BVerwG in den letzen Entscheidungen rechtsmissbräuchlich ausgelegten Sachverhalte einzugehen.

Der
Linksabbieger


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. August 2016, 09:43 von Uwe«

s
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Ich hoffe, ich bin dir auch auf Klägerseite willkommen. >:D

Habe zur gleichen Zeit, gleicher Ort, Az. 2 K 832/15 ebenfalls Verhandlung vor dem VG DD.
Klage eingereicht: Ende Juli 2015. Beklagte bezieht sich auf die Widerspruchsbescheide als Klageerwiderung und beantragt Klage abzuweisen.

Klagegegenstand: Rundfunkbeiträge April-September 2014

Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung (siehe "Jahresbericht Beitragsservice") schreibe ich noch am Sahnehäubchen meiner Klage:
-   fehlende Finanzierungsverantwortung der Beitragspflichtigen für die Gruppe der Beitragsbefreiten
-   die sich aus dem Urteil des BverfG 1 BvL 1/09 ergebenden Vorgaben: Sozialstaat gewährt garantiertes Existenzminimum und legt diese im "Regelbedarf“ fest, siehe: § 77 SGB II, Statistiken des BMAS
-   gewürzt mit u.a. Kube und Kirchhof und Verweisen auf Gehörsrüge und Verfassungsbeschwerde
-   und weiteres bisher noch nicht Ausformuliertes.
Nach Art der zwangsbeitragspflichtigen Wohnung. In 2-facher Ausführung für VG DD und MDR. Serviert noch gegen Ende dieser Woche. Guten Appetit!

Prozessbeobachter und weitere Kläger willkommen!
zu: Linksabbieger und Sergal gegen MDR 30.08.2016, 13 Uhr, VG Dresden


"rise up and take the power back, it's time that the fat cats had a heart attack ..." (muse)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. August 2016, 22:08 von sergal«
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann rufe nicht die Menschen zusammen, um Holz zu sammeln, Aufgaben zu verteilen, und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
Antoine de Saint-Exupéry

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Gleicher Ort/ gleiche Zeit/ gleicher Saal
Dies und die Saalnummer deuten darauf hin, dass hier wieder mal eine "Akkord-Verhandlung" stattfinden soll... von mglw. bis zu 8 Klägern.

Wäre nicht das erste Mal.

Man wünscht gutes Gelingen... ;)


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Warum mieten die nicht gleich ein Stadion?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Ein Schelm, wer Böses dabei denkt  ::)


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Man munkelt, der MDR ziert sich, dieser Verhandlung selbst beizuwohnen... :o ::) ;D
...und dabei ist es nur ein Katzensprung.


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Hallo Mitstreiter,

heute morgen hat der Linksabbieger ein Schreiben des Verwaltungsgerichts Dresden aus seinem Briefkasten geholt, welches das Gerücht von Bürger (ein Beitrag vorher) bestätigt.
Das wird sicher eine lustige Verantaltung am 30. August.  (#)

meint
der
Linksabbieger


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Person A darf morgen auch hin und A hat kein plan was sie vortragen soll oO
A fehlte leider die Zeit aufgrund seines Fernstudiums...

habt ihr euch direkt darauf noch mal vorbereitet?


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darf morgen auch hin und habe kein plan was ich vortragen soll oO
fehlte leider die Zeit aufgrund meines Fernstudiums...

habt ihr euch direkt darauf noch mal vorbereitet?

na dann am besten vor oder bis 12 da sein, falls es fiktiv die gleiche Zeit sei, so ab 13:00 Uhr, lesenswert dürften noch die Ausführungen sein, welche im Forum in Bezug auf die bisherige Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hervorgebracht wurden

(stark Zusammenfassend kann dabei direkt erklärt werden, dass durch das Gericht nicht festgestellt wurde, dass diese Abgabe die Beitragskriterien erfüllt, es sei zwar auch keine Steuer, aber solange es kein Beitrag ist, ist es eine rechtlich unzulässige Abgabe, denn das Gegenteil wurde nicht festgestellt, Person A, sollte also nötigenfalls auf die Darlegung abzielen dass diese Abgabe natürlich die durch das Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Kriterien für Beiträge erfüllt)

siehe

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.msg128200.html#msg128200


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2016, 22:52 von Bürger«

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Person A werde mal eher da sein, den thread hatte A vorhin versucht durch zu arbeiten OO
aber dass schaffte A nicht mehr in seinen A-kopf XD
leider hat noch keiner eine gute zusammenfassung geschrieben nach dem Urteil


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leider hat noch keiner eine gute zusammenfassung geschrieben nach dem Urteil

...stimmt so nicht ;)

In oben bereits verlinktem "Sammelthread" werden u.a. auch diese beiden sehr guten Zusammenfassungen erwähnt...

Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.0.html

Dr. Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20028.0.html
[Anm.: Dr. Pagenkopf = Bundesverwaltungsrichter a.D.]

...allerdings sind diese Artikel nicht auf die Schnelle verfügbar, da entweder Abo oder Bibliothek.

Evtl. besteht ja die Möglichkeit, eine Kopie des Artikels (z.B. von einem der anderen fiktiven Kläger) für die eigene fiktive Verhandlung noch einmal zu kopieren und zum Bestandteil des Vortrags sowie des Schriftsatzes zu machen...?


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Sorry das Person A weg musste, hatte wirklich 5 min später ein wichtiges Telefonat wegen eventueller  Übernahme vom Techniker zum Ingenieur nach Studium dann oO

Aber extrem großen Respekt vor der Vorbereitung von euch, leider ist ohne Anwalt es wohl komplett hoffnungslos :(


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Sorry das Person A weg musste, hatte wirklich 5 min später ein wichtiges Telefonat wegen eventueller  Übernahme vom Techniker zum Ingenieur nach Studium dann oO

Aber extrem großen Respekt vor der Vorbereitung von euch, leider ist ohne Anwalt es wohl komplett hoffnungslos :(

Danke das du überhaupt da warst. :)
Der Respekt gebührt dir ebenso.


Folgendes hat jemand heute nacht geträumt:

Zitat
Solange ein fiktiver Kläger sein während des Traumes mitgeschriebenes subjektives Verhandlungsprotokoll  in “Stenokurzschrift” noch entziffern kann, folgt hier eine stichpunktartige, lückenhafte Schilderung des Verhandlungsablaufs. Alle Angaben ohne Gewähr der Richtigkeit. Falls weitere fiktive Kläger oder Prozessbeobachter dieser Verhandlung hier mitlesen, kann der Text gern vervollständigt und/oder korrigiert werden.

Grüße an das hier mitlesende Gericht!  ;D



- Verhandlung startet 13 Uhr mit der Feststellung der zur Verhandlung erschienenen Kläger durch den Einzelrichter. 3 von 5 geladene Kläger anwesend (alle ohne Rechtsbeistand), Beklagte fehlt unentschuldigt, was vom Gericht nicht weiter kommentiert wird. Mdr wurde zwar formal geladen, Anwesenheit lt. Gericht aber nicht entscheidungserheblich zur Sachverhaltsklärung.

- Richter stellt fest, dass der Sachvortrag in den Klagebegründungen aller Kläger nehezu gleich war und deshalb auch die Kläger zur gleichen Verhandlung geladen wurden
- Einwurf eines Klägers: Antrag auf Protokollführung des vom Richter Gesagtem
Richter teilt mit, das er schon dabei ist das Protokoll zu führen, ein Wortprotokoll wird weder erstellt noch zugeschickt.
- Richter trägt kurz aus den Klagebegründungen der Kläger vor (schemenhaft) und sagt das sich darin teilweise ausführlichst zum Klagegegenstand geäußert wurde
- Richter nennt das, was von den Klägern am Festsetzungsbescheid kritisiert wurde (fehlendes Leistungsgebot, fehlende/fehlerhafte Gläubigerkennzeichnung, etc.)
- weiter: weder Fernsehen, noch Radio, noch einen rundfunkfähigen Internetempfang
- Richter trägt vor, das sich Beklagte darauf beruft rechtmäßig Bescheide zu erstellen und das Gesetz anzuwenden. Der Rundfunkbeitrag sei eben keine Steuer oder anderweitige Abgabe, dient der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Beitrag wird zwar vom mdr erhoben, fließt aber in den Verteilungstopf für alle LRA´s.
- Richter: Da jeder seine eigenen Vorstellungen von Meinungsvielfalt hat, ist es schon so eine Krux mit dem Rundfunkbeitrag. Gericht ist aber nur dazu befugt die Festsetzungsbescheide auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.

- Nach allen Verhandlungen bisher ist noch keinem Kläger mit den vorgebrachten Gründen Recht zugesprochen worden. Richter erwähnt in diesem Zusammenhangeine Verhandlung von heute morgen, indem ein Kläger recht lautstark von einem “Propagandaministerium” der ÖRR sprach.
- Richter: Es gibt keinen Zwang den Rundfunkbeitrag in besagter Weise zu erheben, es wäre sicher auch anders möglich. Die Verantwortung für den ÖRR tragen die einzelnen Bundesländer und ausdrücklich nicht der Bund. Rundfunkbeitrag entsteht nicht per Bescheid, sondern aufgrund Gesetz. Gesetzesänderung zum 1.1.13 vor allem aufgrund der Vereinfachung des Verwaltungswegs.
Bescheide werden nur aus formalen Gründen benötigt als Titel für die Vollstreckung.
- Das der mdr nachweisen muß, das Bescheide verschickt wurden und auch tatsächlich in der Wohnung des Beitragsschuldners angekommen sind ist lt. Richter vollkommen richtig. Dafür genügt, das die Bescheide nicht wieder wegen Unzustellbarbeit zurück an den mdr gekommen sind, bisher sei dies aber noch nicht der Fall gewesen.
- Von einem Kläger darauf angesprochen blättert der Richter im Beschluss des BverwG und liest eine RN daraus dazu vor.

- Dem ÖRR wird ein großer Gestaltungsspielraum für den Kostenmaßstab gegeben. Ein Gemeinwesen funktioniert, wenn alle Bürger mit daran arbeiten und warnt bezogen auf den Nachteil der fehlenden Rechtssicherheit vor den Reichsbürgern und deren Rechtsauffassung.
- Da der Instanzenweg erst mit dem BverwG beendet ist wurde vor 2 Jahren eine Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag vor dem BverfG deswegen als unzulässig verworfen.
- Gerichte neigen dazu sich auschließlich mit entscheidungserheblichen Gründen der Kläger zu befassen, alle Nebengründe werden ausgeblendet. Man kann es den Leuten nicht vorwerfen Blödsinn in ihren Klageschriften zu schreiben, da sie ja keine Juristen sind. Die Frage ist nur, ob die vom Kläger vorgebrachten Gründe entscheidungserheblich sind. Der Richter wünscht sich anhand der Klagebegründungen der einzelnen Kläger deswegen auch viel mehr politische Bildungssendungen im ÖRR.
- Die ÖRR verdienen nicht Geld um damit Gewinn zu machen, sondern um die Kosten zu decken. Die persönliche Meinung und Befinden der Kläger dazu hat nichts mit dem Rundfunkbeiträgen zu tun, […] von denen auch nur über einen relativ begrenzten Zeitraum die Rundfunkbeiträge von der Beklagten erhoben werden.

- ein Verwaltungsrichter entscheidet nicht darüber, ob der Beitrag allgemein rechtmäßig ist, sondern nur ob er individuell rechtmäßig ist.
- Die möglicherweise fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite der Festsetzungsbescheide führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Bescheide sondern verlängert die Widerspruchsfrist auf ein 1 Jahr.
- Einwand von Klägern: Beklagte gibt einen Art. 4 auf der Rechtsbehelfsbelehrung an welcher mittlerweile aber aufgehoben wurde, was lt. Richter jedoch nichts mit dem Beitrag zu tun hat und auch kein Problem sei, da Art. 4 ja nur ersetzt und nicht aufgehoben wurde. Es spielt keine Rolle und ist für einen Bürger schwer zu verstehen.
- Frage eines Klägers an den Richter: in welchem Gesetz die Höhe des Rundfunkbeitrags genau festgelegt wurde. “Ich gucke, wo ich`s finde” Richter klickt mit der Maus und schaut in einen Monitor ... geschätzte 5 Minuten “Stille” im Verhandlungssaal … kann es nicht finden, Beitragshöhe nicht im 15. RbStV geregelt. Richter gibt zu das es ihm unangenehm ist es nicht finden zu können. Es gibt Beschlussfassungen der Länder. “Ich hätte jetzt gedacht, das die Regelung mit drin steht.”
- Antrag eines Klägers, das die fehlende Angabe der Beitragshöhe mit ins Protokoll aufgenommen wird.
- Ein weiterer Kläger rügt seit Klageerhebung bis zur Verhandlung keine Klageerwiderung der Beklagten erhalten zu haben, welche auch nicht zur Verhandlung erschienen ist, Kläger erwähnt den Grundsatz des fairen Verfahrens.

- Rundfunkbeitrag ist abgestellt auf das Innehaben einer Wohnung, ein Beitrag pro Wohnung. Das Grundgesetz fordert Belastungsgleicheit nicht in der Weise, wie es der Kläger fordert.
- Frage eines Klägers warum der besondere Vorteil nirgendwo definiert wird. Erwiderung des Richters: Vorteil ist definiert im Rundfunkstaatsvertrag. Kläger: Nennen sie mir bitte den Paragrafen. Erneut langes richterliches Suchen am Monitor. Richter hat leider gerade nur die alte Fassung des RstV dabei.
- Erneute Frage: Wie kann Vorzugslast erhoben werden, wenn der konkrete Vorteil nicht definiert ist. Erwiderung des Richters: Der Vorteil ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme. Wieder Kläger: Wo steht das, wo ist das definiert? Richter bringt ein Beschluss des BverfG von 1992 dazu vor. Der Beitrag bzw. Die Gebühr dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des ÖRR unter den Bedingungen der dualen Rundfunkordnung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG
- Ein Richter prüft nicht in´s Blaue hinein, ob die von den Klägern vorgebrachten Gründe zutreffend sind, sondern nur die Rechtmäßigkeit der Bescheide. Die Verhandlung dient nicht dazu festzustellen, ob der Rundfunkbeitragstaatsvertrag auch tatsächlich rechtmäßig ist.
- Die Allgemeinheit als Gesamtheit der Länder gleicht weiterhin auch den Zahlungsausfall aus.

-Antrag eines Klägers auf Beratung mit einem Beistand. Darauf Richter: Mit welchem Ziel? Aus welchem Grund? Kläger trägt vor. Richter: Ein Beistand ist so nicht vorgesehen, nur bei tatsächlicher Bedürftigkeit und eingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Kläger macht nicht den Eindruck und kann auch weiter selbst an der Verhandlung teil nehmen und sich zum Sachverhalt äußern
- Antrag des Klägers, die Ablehnung des Beistands durch den Richter mit in das Protokoll aufzunehmen.
- Richter trägt vor, das das Protokoll nur den wesentlichen Verfahrensablauf darstellt, nicht  inhaltlich die Verhandlung wiedergibt. Richter spricht in ein Mikrofon, Diktiergerät (?) den Antrag des Klägers auf protokollarische Erfassung, das Beistand richterlich abgelehnt wurde und der Kläger die fehlende gesetzliche Angabe der Beitragshöhe rügt.

- Frage eines Klägers auf welcher gesetzlichen Grundlage die vom ÖRR vorgenommenen “Direktanmeldungen” beruhen. Erwiderung des Richters dazu: DA nicht Teil des Festsetzungsbescheids. Grundlage ist das Innehaben einer Wohnung. Kläger gibt an das die DA  irrtümlich auf seinem Namen auf eine falsche Adresse erfolgte, Richter möchte dies genauer wissen, Kläger möchte dies nicht, darauf der Richter (genervt): “Entweder sie teilen dem Gericht zur Verhandlung ihre damalige Wohnsituation mit oder sie lassen ihre Spielchen!”
- DA erfolgte lt. Richter weil der vom mdr damals angeschriebene Kläger seiner Mitwirkungspflicht zur Selbstauskunft nicht nachkam. DA trotzdem rechtmäßig auch wenn sie vom nichtrechtsfähigen Beitragsservice vorgenommen wurde, da der BS ja die Verwaltungseinheit des rechtsfähigen ÖRR ist. Und infolge der fehlenden Mitwirkungspflicht des vermuteten Wohnungsinnehabers wandte sich der mdr eben an die Meldebehörde. Weiter ist die vom mdr verschickte DA auch nicht als “unzustellbar” an den mdr wieder zurück gekommen. Die DA gilt somit als zugestellt und dem Beitragsschuldner kund gegeben.
- Bei weiteren Nachfragen des zwangsangemeldeten Klägers zur DA, antwortete der Richter mit “Menschenskinder!” und erwähnte ein weiteres Fallbeispiel einer Klägerin, die infolge fehlender Mitwirkungspflicht doppelt mit 2 Wohnungen (?) zwangsangemeldet wurde und deswegen weitere Probleme mit Landratsamt und mdr bekam.
- Der zwangsangemeldete Kläger trägt vor, das es genau hier wichtig gewesen wäre, einen Vertreter der Beklagten zur DA zu hören, was so der Richter nicht entscheidungserheblich war, da es in der Verhandlung wie schon erwähnt nur um die Rechtmäßigkeit der Festsetzungsbescheide geht. Wenn es tatsächlich entscheidungserheblich gewesen wäre hätte das Gericht auch zwangsweise laden können
- Die Vermutung der Wohnungsinhaberschaft ist widerlegbar solange wie auch der vom mdr angeschriebene vermutete Wohnungsinhaber seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Mdr wird mit der DA hoheitlich tätig und ist auch befugt dazu. Verpflichtet zur Zahlung ist der tatsächliche Wohnungsinhaber, der nur vermutete Inhaber hat erstmal nur seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen, dem mdr mitzuteilen wo er wohnt und ob er auch der Wohnungsinhaber der angeschriebenen Adresse ist. Der Kläger habe diesbezüglich ein Verständnis von Verwaltungsverfahren, welches nicht mit dem Recht übereinstimmt.


- Richter beendet die Verhandlung um 15.15 Uhr, beantwortet anschließend noch bis 15.55 Uhr Fragen der Prozessbeobachter und der noch anwesenden Kläger der Verhandlung:

- 250 Verfahren zum Rundfunkbeitrag wurden dieses Jahr vor dem VG Dresden bereits abgeschlossen, bisher über 500 insgesamt seit 2013 und bundesweit ca. 25000 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag.
- Der Richter kennt das gez-boykott-Forum, welches vom Gericht auch mitgelesen wird, so wie auch dieser Thread hier. Richter möchte aber nicht wissen, wer sich nun hinter den einzelnen Pseudonymen verbirgt
- Richter nimmt Kläger die vermutlich ohne anwaltliche Vertretung an der Verhandlung teilnehmen bevorzugt nachmittags, da er dann gegebenenfalls mehr Zeit hat, den Sachverhalt näher zu erläutern und Fragen zum Verfahrensablauf etc. zu beantworten.


Der Traum ist aus.
Gibt es ein Land auf der Erde, wo der Traum Wirklichkeit ist?


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Antoine de Saint-Exupéry

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
... und bundesweit ca. 25000 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag..

Whow, doch so viele :) 8) ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2016, 15:14 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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