Ich hoffe, ich bin dir auch auf Klägerseite willkommen.
Habe zur gleichen Zeit, gleicher Ort,
Az. 2 K 832/15 ebenfalls Verhandlung vor dem VG DD.
Klage eingereicht: Ende Juli 2015. Beklagte bezieht sich auf die Widerspruchsbescheide als Klageerwiderung und beantragt Klage abzuweisen.
Klagegegenstand: Rundfunkbeiträge April-September 2014
Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung (siehe "Jahresbericht Beitragsservice") schreibe ich noch am Sahnehäubchen meiner Klage:
- fehlende Finanzierungsverantwortung der Beitragspflichtigen für die Gruppe der Beitragsbefreiten
- die sich aus dem Urteil des BverfG 1 BvL 1/09 ergebenden Vorgaben: Sozialstaat gewährt garantiertes Existenzminimum und legt diese im "Regelbedarf“ fest, siehe: § 77 SGB II, Statistiken des BMAS
- gewürzt mit u.a. Kube und Kirchhof und Verweisen auf Gehörsrüge und Verfassungsbeschwerde
- und weiteres bisher noch nicht Ausformuliertes.
Nach Art der zwangsbeitragspflichtigen Wohnung. In 2-facher Ausführung für VG DD und MDR. Serviert noch gegen Ende dieser Woche. Guten Appetit!
Prozessbeobachter und weitere Kläger willkommen!
zu:
Linksabbieger und Sergal gegen MDR 30.08.2016, 13 Uhr, VG Dresden"rise up and take the power back, it's time that the fat cats had a heart attack ..." (muse)