Ich finde das prima. Auf diese Weise müssen alle, die weiterhin fernsehen wollen, sich anmelden, um sich freischalten zu lassen. Dadurch kann man genau ermitteln, wie viele Geräte in Dtl. zum Fernsehempfang genutzt werden und das mit den Unterstellungen bzgl. "Schwarzseher" abgleichen. Natürlich wird es durch die Umstellung mehr Aussteiger geben, aber genau das wird auch zeigen, daß das Fernsehen nicht für alle Bürger Wert zeigt.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.