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Autor Thema: Dialog zwischen René Ketterer und Dr. Hermann Eicher (SWR-Justitiar)  (Gelesen 56005 mal)

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.485
Wir wissen alle das die Haushaltszwangsabgabe 2013 nur gekommen ist, weil die Flucht aus den ör Rundfunk schon in den Jahren zuvor erschreckend Formen annahmen.

Es ist hier niemand die Flucht angetreten. Die Leute informieren sich lediglich aus von Ihnen selbst gewählten Quellen. Diese Quellen sind heutzutage in sehr reichhaltiger Anzahl und unterschiedlichsten Ausprägungen vorhanden. Und der, seit 2013 per Zwangsbeitrag alimentierte, ÖRR ist offensichtlich immer weniger eine von den Leuten selbst und freiwillig aufgesuchter Quell von Informationen. Und genau diese eigene Entscheidung der Leute soll(te) doch durch das Grundgesetz geschützt sein!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2016, 20:56 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

C
  • Beiträge: 20
Prinzipiell finde ich es begrüßenswert und werte es als Erfolg für dieses Forum das das Justiziariat hier mit liest und diskutiert.
Schließlich bietet der uns alle störende Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wie eigentlich alle Gesetze und Verordnungen einen gewissen Interpretationsspielraum.
Es lieg z.B. im Ermessen des ÖRR die gesetzlich nicht geregelte Zwangsanmeldung zu unterlassen oder den vorhanden Härtefallparagrafen in unserem Sinne auszulegen.
Nichtnutzer sind auf Antrag zu befreien etc.


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  • IP logged

K
  • Beiträge: 810
Wir wissen alle das die Haushaltszwangsabgabe 2013 nur gekommen ist, weil die Flucht aus den ör Rundfunk schon in den Jahren zuvor erschreckend Formen annahmen.

Das Argument der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" geht zurück auf die Diskussion, ob internetfähige PCs als "neuartige" Empfangsgeräte der Gebührenpflicht unterlägen. Zu diesem Zeitpunkt wurde seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein riesiges Schreckgespenst aufgebaut. Ein Schreckgespenst deshalb, weil eine nicht weiter konkretisierte Bedrohung inszeniert wurde. Man verdeutliche sich, wie monströs die schranken- und konturenlose "Grundversorgung" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bereits zu Zeiten der Entstehung dieser Diskussion gewesen ist. Wer die Bedrohung einer "Flucht aus der Rundfunkgebühr" an die Wand malt, der möge anhand von objektiven Fakten nachweisen, dass eine derartige "Bedrohung" tatsächlich bestanden hat, und in welchem Ausmaß sie bestand. Von welcher Art von "Bedrohung" reden wir hier eigentlich? Reden wir darüber, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Verbreitung "neuartige Empfangsgeräte" in seinem Bestand existentiell gefährdet war oder reden wir hier darüber, dass sich ein überdimensionierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk durch die Verbreitung dieser Geräte hätte einschränken müssen?

Aufgrund der augenscheinlich absichtlich nicht weiter konkretisierten "Bedrohungslage" für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch "neuartige Empfangsgeräte" ähnelt das Argument der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" doch recht auffällig dem Argument des "Kampfes gegen den Terror". Das Argument des "Kampfes gegen den Terror" wird ebenfalls recht häufig dafür verwendet, eine vollkommen unrealistische Bedrohungslage zu inszenieren, die einen Staat in seinem Bestand existentiell gefährde, um damit die Beschneidung grundlegender Bürgerrechte zu Gunsten des Staates zu rechtfertigen.

Wenn doch Herr Dr. Eicher tatsächlich an einer sachlichen Diskussion mit den Kritikern der gegenwärtigen Rechtslage Interesse hätte, wäre dies nun eine gute Gelegenheit, ein grundlegendes Argument der Finanzierungsreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, nämlich die behauptete "Flucht aus der Rundfunkgebühr", anhand konkreter Daten und Fakten zu belegen, die man in der Gesetzesbegründung jedenfalls vergeblich sucht.


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m

mb1

  • Beiträge: 285
Welches Gesetz erlaubt die Einschränkung der Grundrechts eines jeden nach Artikel 5 GG, das verfassungsunmittelbare Grundrecht auf zensurfreie Meinungs- und Informationsfreiheit durch ungehinderte Unterrichtung aus  allgemein zugängliche Quellen der freien Presse und des freien Film und Rundfunks!?
Womit beweist hr. e. und der örr diesen Anspruch auf die Einschränkung der Grundrechts ?
Aus welchem Artikel unseres GG wird dieser behauptete Anspruch abgeleitet?

Na, ganz einfach, Art. 5 II GG erlaubt das:
Zitat
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
– Art. 5 Abs. 2 GG

Ein "allgemeines Gesetz" darf zum Schutz eines überragenden Rechtsguts (z.B. hier Rundfunkfreiheit) Schranken setzen. Das ist also ganz "einfach".

Im übrigen ist so eine Einschränkung dann auch NICHT zitierpflichtig!



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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Roggi hat das eigentliche Problem gut auf den Punkt gebracht:
... der gesamte Unterhaltungssektor, dessen Zwangsfinanzierung nun niemand ernsthaft fordern kann. ... Die Gründe, warum jemand lieber ins Gefängnis geht als diesen Zwangsrundfunk zu unterstützen, sind ... der Widerwille, an falscher Berichterstattung und überflüssiger Unterhaltung teilzunehmen (Rundfunkteilnehmer), was durch dessen derzeitige Finanzierung erzwungen wird sowie die allseits beklagten Grundrechtsverletzungen, die mit dem RBStV einhergehen. ...

Und Camelion hat sogar die einfache und mögliche Lösung dazu parat:
... bietet der ... Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ... einen gewissen Interpretationsspielraum. Es lieg z.B. im Ermessen des ÖRR die gesetzlich nicht geregelte Zwangsanmeldung zu unterlassen oder den vorhanden Härtefallparagrafen in unserem Sinne auszulegen. Nichtnutzer sind auf Antrag zu befreien etc.

Frei 8)


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  • IP logged
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Welches Gesetz erlaubt die Einschränkung der Grundrechts eines jeden nach Artikel 5 GG, das verfassungsunmittelbare Grundrecht auf zensurfreie Meinungs- und Informationsfreiheit durch ungehinderte Unterrichtung aus  allgemein zugängliche Quellen der freien Presse und des freien Film und Rundfunks!?
Womit beweist hr. e. und der örr diesen Anspruch auf die Einschränkung der Grundrechts ?
Aus welchem Artikel unseres GG wird dieser behauptete Anspruch abgeleitet?
Na, ganz einfach, Art. 5 II GG erlaubt das:
Zitat
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
– Art. 5 Abs. 2 GG

Ein "allgemeines Gesetz" darf zum Schutz eines überragenden Rechtsguts (z.B. hier Rundfunkfreiheit) Schranken setzen. Das ist also ganz "einfach".

Im übrigen ist so eine Einschränkung dann auch NICHT zitierpflichtig!

Sorry aber das zieht nicht, denn die "Rundfunkfreiheit" wird durch Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG überhaupt nicht tangiert. Das Recht sich aus allgemeinen Quellen ungehindert zu unterrichten schränkt doch nicht die "Rundfunkfreiheit" ein. Wie sollte es das auch? Dem Rundfunk steht es doch weiterhin völllig frei, zu senden was immer er will. Ausserdem müßte dann dasselbe auch für die Pressefreiheit gelten, denn beide stehen gleichberechtigt in Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Aber das Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG durch die Pressefreiheit eingeschränkt wird, habe ich bis jetzt noch nicht gehöhrt.

Streng genommen gewährleistet Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG Rundfunk und Film die Freiheit der Berichterstattung. Von einer "Rundfunkfreiheit" ist nicht einmal die Rede, lediglich die Pressefreiheit wird explizit benannt. Die Verfasser des Grundgesetzes werden sich schon etwas dabei gedacht haben. Jedenfalls ist nicht nachvollziehbar ersichtlich, daß Satz 1 des Artikel 5 Abs. 1 GG die Freiheit der Berichterstattung von Rundfunk und Film in irgendeiner Weise bedrohen würde und deshalb als "Schutzmaßnahme" eingeschränkt werden müßte. Ganz im Gegenteil, gerade Satz 1 des Artikel 5 Abs. 1 GG ist besonders in der heutigen Zeit geradezu essentiell für unsere Demokratie, denn dadurch wird wirkliche Meinungsvielfalt überhaupt erst ermöglicht.
Eine zwangsweise Einschränkung des Grundrechtes aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG bewirkt eher das genaue Gegenteil, nämlich Einseitigkeit statt Vielfalt.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Welches Gesetz erlaubt die Einschränkung der Grundrechts eines jeden nach Artikel 5 GG, das verfassungsunmittelbare Grundrecht auf zensurfreie Meinungs- und Informationsfreiheit durch ungehinderte Unterrichtung aus  allgemein zugängliche Quellen der freien Presse und des freien Film und Rundfunks!?
Womit beweist hr. e. und der örr diesen Anspruch auf die Einschränkung der Grundrechts ?
Aus welchem Artikel unseres GG wird dieser behauptete Anspruch abgeleitet?

Na, ganz einfach, Art. 5 II GG erlaubt das:
Zitat
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
– Art. 5 Abs. 2 GG

Ein "allgemeines Gesetz" darf zum Schutz eines überragenden Rechtsguts (z.B. hier Rundfunkfreiheit) Schranken setzen. Das ist also ganz "einfach".

Im übrigen ist so eine Einschränkung dann auch NICHT zitierpflichtig!

Hallo @mb1

Vielleicht könnte das hier zur Klärung weiterhelfen:

>>Die Gesetzgebung hat gemäß Art. 1 Abs. 3 GG aus ihrer verfassungsmäßigen Pflicht zu garantieren, dass der Bürger als Grundrechtsträger keine Finanzierungspflicht auf das Grundrecht gemäß Art. 5 Abs. 1 GG zu übernehmen hat, auch nicht bei aktiver oder auch bei passiver Ausübung dieses Grundrechts<<

+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

s

six2seven

Zitat:
Trierscher Volksfreund, 09.08.2016
Zum Fernsehempfang haben alle Parteien im rheinland-pfälzischen Landtag klare Positionen. Auf eines legen alle Wert: Die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter müssen kostenfrei empfangbar bleiben.


Guten Tag Herr Dr. Eicher,

….nachdem die Politik überraschend eine bürgerfreundliche Lösung fordert, sollten Sie Ihre Position überprüfen, vielleicht haben Sie Grundsätzliches verpasst. 
Aber Spaß beiseite.

Wir Bürger müssen ja schließlich nur für die " Bereitstellung "  zahlen.
Programme sind ja kostenlos ,was man schnell an der Qualität der gelieferten Ware feststellt.
Die Frage bleibt jedoch, 8 Milliarden €  jährlich nur für die
 " Bereitstellung  der  Grundversorgung "  wie ist das erklärbar.

Also, was man nicht selber weiß, das muss man sich erklären und ich habe es mir so erklärt:

Die " Grundversorgung " ist nicht als Vorteil für den Bürger zu sehen, sondern kommt der Anstalt zugute.
Die "  Bereitstellung  dieser Grundversorgung "  also die Finanzierung, ist Aufgabe des Bürgers und wird bei Unterlassung/Verweigerung etc, mit Haft quittiert.

Das ist doch mal gut geregelt, so hat jeder seine Aufgabe, der Eine gibt, der Andere nimmt.

Einen schönen Tag noch.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Juristen des ÖRR sind primär sicher nicht dafür verantwortlich zu machen, wie die Rundfunkverträge gestaltet worden sind.
...na, na, na ;) dem gilt es, entschieden zu widersprechen:

SWR - Geschäftsbericht 2012, Justitiariat
http://www.swr.de/unternehmen/organisation/geschaeftsbericht-2012-justitiariat/-/id=7687068/did=11919294/nid=7687068/7i5wh2/index.html
Zitat
Für die ARD hat das SWR-Justitiariat vor allem die Federführung für das Rundfunkbeitragsrecht (früher Rundfunkgebührenrecht) inne.
sowie
Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln, Vortragsreihe WS 15/16
Referent - Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR
http://www.rundfunkrecht.uni-koeln.de/9283.html?&L=0
Zitat
[...] Seit 1998 betreut Eicher federführend in der ARD das Rundfunkbeitragsrecht (früher Rundfunkgebührenrecht) und war in dieser Funktion maßgeblich an der Entwicklung des neuen Beitragsmodells beteiligt. [...]


Das einzige, was man den Juristen des ÖRR vorwerfen kann und auch sollte, ist die offenbare Ignoranz der gesamteuropäischen wie nationalen Grundrechte.
[...]
Zu klären wäre also in jedem Falle, warum BS wie ÖRR, gezeigt durch schlüssiges Handeln, meinen, daß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union für sie keine Geltung habe.
Nein, das ist bei weitem nicht das "einzige" was man den Juristen des ÖRR "vorwerfen kann und auch sollte" - und zu klären wäre noch wesentlich mehr, insbesondere auch im Zusammenhang mit den Auftragsgutachten zum sog. "Rundfunkbeitrag".
Es gibt ein von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Kirchhof.
Dieses Gutachten ist unter "maßgeblicher Beteiligung" - wie insbesondere auch Hr. Eicher - in mehreren sehr wesentlichen Punkten nicht im Gesetz umgesetzt worden. Bis heute wird verleugnet, dass diese wesentlichen Punkte existieren oder Einfluss auf die Verfassungsmäßigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" hätten.
Es wurde (mit genau welchem Auftrag und aus welcher genauen Veranlassung heraus?!?) nach Inkrafttreten der Neuregelung ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben an Prof. Kube.
Die Verteidigungsargumente von ARD-ZDF-GEZ in den bisherigen Verhandlungen - insbes. auch vor dem BVerwG - hören und lesen sich 1:1 wie die Argumente aus dem Kube-Gutachten.
Ein Gutachten, um nachträglich die vom Kirchhof-Gutachten in mehreren Punkten deutlich abweichende (verfassungswidrige) Gesetzgebung nachträglich "legitimieren" zu versuchen...
All dies in vollem Bewusstsein auch und insbesondere des SWR-Justitiariats.
Nein, so leicht kann sich hier keiner aus der Verantwortung ziehen.
Ich erkenne nirgendwo, dass ARD-ZDF-GEZ und deren Justitiare auch nur ansatzweise vor der fehlenden Umsetzung solch wesentlicher Kritierien wie der von Kirchhof formulierten "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" gewarnt oder (O-Ton Kirchhof-Gutachten) "der Rechtssicherheit und öffentlichen Akzeptanz wegen" darauf gedrängt hätten.
Mehr dazu u.a. unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Das ist eine Schande. Und schon aus diesen Gründen solcher Scheinheiligigkeiten, Vertuschungen, einseitigen Vorteilsnahmen usw. hat das real existierende(!) System des sog. "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" keinerlei Akzeptanz (mehr) verdient.

Meine persönliche Meinung:
Der "Dialog" wurde schon im Zuge des Gesetzgebungsprozesses aufgekündigt.
Bald nun das vierte(!) Jahr in Folge werden die mehr als offensichtlichen Konsequenzen der Umstellung kleingeredet.
Das Modell wird als "Erfolg" gepriesen:
"sozial", "solidarisch", "fair", "gerecht", "zeitgemäß"...
Die sog. "Evaluierung", die lediglich verpuffende Alibi-"Feinjustierungen" vornahm, ist des Papiers nicht wert, auf dem sie steht. Sie ist ein Hohn, ja ein Schlag ins Gesicht derer, die sich ernsthaft mit den Auswirkungen dieses Machwerks auseinandergesetzt haben.
Stellungnahmen, Petitionen usw. in den Wind und zum Dialog ausgestreckte Hände ausgeschlagen.
Die rote Linie ist mehrfach überschritten.
"Vertrauen"?
"Glaubwürdigkeit"?

Adé...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2016, 23:15 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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  • Beiträge: 721
Was bewegt Menschen dazu, für eine Firma tätig zu sein, die Millionen Menschen unter Erzwingungshaftandrohung mit Hilfe gekaufter Gutachten und Richter fünfstellige Beträge in monatlichen lebenslangen Raten für eine ungewollte örR Nutzungsmöglichkeit aus der Tasche zieht? Ist es das fürstliche Gehalt? (bis zu 30000 Euro pro Monat plus Rentenrückstellungen in Millionenhöhe)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2016, 23:33 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Habe längst geantwortet :), an Herrn Ketterer

Ich muss etwas schmunzeln über den "Nick" von Herrn Eicher. Er versucht damit darzustellen: "Schaut her, ich melde mich hier mit Klarnamen an, ich stehe zu dem, was ich schreibe."

Leider übersieht er aber das Prinzip des "neuländischen" Internets, dass, insbesondere wenn es sich um Namensverwendung öffentlicher Personen im Nicknamen geht, davon ausgegangen wird, dass es sich dann gerade nicht um die genannte Person handelt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 7.392
Es darf darauf gewettet werden, ob von jenem, von dem hier zuletzt die Rede war, überhaupt nur eine der an ihn gestellten Fragen zeitnah, fachkompetent und sachgerecht beantwortet wird.

Wenn jene Person grundsätzlich pro ÖRR eingestellt ist, bzw. gar für den ÖRR kämpft, wird jene Person die an sie gestellten Fragen auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten sachkompetent beantworten.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

e
  • Beiträge: 811
Wo ist er nu?

Der Herr Eicher?

Keine Lust mehr, im Forum mitzuwirken?
Mitlesen aber schon?

Abgetaucht...


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Er darf seinen verdienten Urlaub in der Alpenrepublik in vollen Zügen genießen. Er wartet auch auf meine Antwort, die irgendwann in den nächsten Tagen zusammen mit seiner letzten Stellungnahme veröffentlicht wird.


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e
  • Beiträge: 811
Danke, René, für die prompte Info ;)

Eine Person X ist schon sehr gespannt auf die Antworten...



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