( Nachdem ich u. a. versucht hatte, mit mehreren Politikern ( z. Bsp. abgeordnetenwatch )
und mit derzeitigen/ehemaligen Verfassungsrichtern zu konversieren, war ich sehr enttäuscht, dass da entweder nur unzureichend oder ausweichend geantwortet wurde - und ich auch leider oft nur einfach ignoriert wurde. )
Deshalb bin ich sehr froh, dass im Gegensatz dazu
Herr Dr. Eicher als SWR-Justitiar da sehr viel mehr einsetzt, um Fragen zum Rundfunkbeitrag zu beantworten.
Bisher habe ich ihm vier Anfragen gestellt und er hat stets relativ schnell, sachlich und auch genau fragenbezogen geantwortet.
Deshalb ist es mir auch sehr wichtig, die Chance zu nutzen, hier mit einer der wichtigsten Persönlichkeiten, die in die Diskussion um den Rundfunkbeitrag involviert ist, kommunizieren zu können.
Selbstverständlich u. a. durch Respektieren der gegenteiligen Meinung und
selbstverständlich auch rein sachlich. Denn der Rundfunkbeitrag ist ja sachbezogen.
Hiermit rege ich an, da ein juristischer Leiter einer LRA ja auch sehr viele Aufgaben zu erledigen hat,
bei Fragen unbedingt nochmal zu prüfen, ob sie vielleicht woanders schon einmal beantwortet wurden.
Nur wenn es zu einer
Frage noch keine inhaltliche Antwort gibt,
sollte sie dann hier gestellt werden.
Bspw. mich hatte die Verbraucherzentrale Hamburg zur Beantwortung einer Anfrage an die Landesgesetzgebung verwiesen.
Trotz zweimaliger schriftlicher Kontaktaufnahme wurde ich dort leider ignoriert.
Und hoffe, dass Sie, Herr Dr. Eicher mir weiterhelfen können?
Die Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Prüfung, ob Sie mir wegen einer neuerlichen Verständnisnachfrage zum Rundfunkbeitrag helfen können:
Laut dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der:
(Zitat)
„§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
………
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
………
2. diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates.“
Die baulich abgeschlossenen Raumeinheiten, die in Deutschl. als Botschaften und Konsulate genutzt werden,
verfügen sicherlich über die technische Empfangsmöglichkeiten von Rundfunk
( bspw. DVB-S, DVB-T, Kabelempfang, Internet und Mobilfunk).
Gibt es dafür nachvollziehbare Gründe, weshalb Botschaften und Konsulate vom Rundfunkbeitrag befreit sind?
Über eine Antwort würde ich mich wieder sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Korte