Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,
mit Interesse habe ich Ihre Antworten an Herrn Ketterer gelesen. Ich weiß zwar nicht, ob Sie diesen Kommentar jemals lesen werden, möchte aber einige Dinge dazu äussern.
Und nur ganz nebenbei: Natürlich hat sich kein „Nutzungsverweigerer“ (schon gar nicht die von GEZ-Boykott.de) bislang auch nur eine Minute der Fußball-Europameisterschaft angesehen. Eigentlich besteht ganz Deutschland ja nur aus „Nutzungsverweigerern“, wie man an der Einschaltquote von ca. 28 Millionen Zuschauern beim Spiel der Deutschen gestern Abend gegen die Slowakei auch sehen kann ...
Ich halte diese Art von Sarkasmus an dieser Stelle eher für unangebracht.
Ferner hat mich Ihre Wortkreation "Nutzungsverweigerer" doch überrascht und auch etwas entäuscht. Gerade Sie als gelernter Jurist sollten es eigentlich besser wissen, als auf solche Wortkreationen zurückgreifen zu müssen.
Im Prinzip reiht er sich in all die anderen schon verwendeten Begriffe - wie "Schwarzseher", Schwarzhörer", "Zechpreller" - nahtlos ein.
Aber was zusätzlich noch an dem Begriff "Nutzungsverweigerer" auffällt, ist die Tatsache, daß auch hiermit Nichtnutzer konsequent verleugnet werden. Denn auch dieser Begriff spricht eigentlich nur von Nutzern die allerdings etwas verweigern.
Herr Dr. Eicher, können Sie sich wirklich nicht vorstellen, daß es auch Menschen gibt, die mit dem ganzen Rundfunkzeugs, egal was für welchen, einfach nichts anfangen können und deshalb auch nichts damit zu tun haben wollen? Oder wollen Sie es sich einfach nur nicht vorstellen können, da Nichtnutzer einfach nicht in das Bild des 2013 eingeführten Beitragsmodells passen?
Natürlich wird das Grundgesetz nicht „umgedeutet“ und es wird auch nicht „verdreht, verbogen und missachtet“. Ich staune immer wieder, mit welchen platten Unterstellungen hier die Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks argumentieren. Damit da kein Missverständnis entsteht: Ich kann gedanklich absolut nachvollziehen, dass man gegen den Rundfunkbeitrag Position bezieht (auch wenn ich diese Einwände inhaltlich nicht teile). Aber der Justiz vorzuwerfen, sie missachte sträflich das Recht, sie sei „verfilzt“ mit Politik und Medien und deute letztlich das Grundgesetz um, dafür fehlt jede stichhaltige juristische oder sonstige Begründung.
Herr Dr. Eicher, alleine schon zu der Missachtung des Artikel 5 Abs.1 Satz 1 des Grundgesetzes gibt es einiges zu sagen, und das ist alles andere, als lediglich eine "platte Unterstellung".
An dieser Stelle möchte ich ein Zitat aus einem Schreiben Ihres sog. Beitragsservice in Köln einfügen:
"
Nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz hat jeder das Recht, sich aus allgemeinen zugänglichen Quellen zu unterrichten. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags stellt keinen Eingriff in dieses Grundrecht dar, da den Beitragsschuldnern keine Informationen oder Informationsquellen aufgedrängt werden."
Und dieses Zitat stammt lediglich aus einem reinen Informationsschreiben. Aber ich habe es auch schon identisch in verschiedenen Widerspruchsbescheiden gesehen.
Schon vor Monaten habe ich dem Beitragsservice die Frage gestellt, warum sie nicht in der Lage sind, den Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes korrekt zu zitieren. Bis heute habe ich noch keine Antwort auf diese Frage erhalten.
Und hier noch ein weiteres Zitat aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig:
"
Da nahezu jeder Beitragspflichtige über eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verfügt, zielt die Rundfunkbeitragspflicht weder darauf ab noch ist sie wegen der Höhe des Beitrags objektiv geeignet, Interessenten von Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fernzuhalten. Soweit sie sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen"
Dieser Wortlaut ist keine Eigenkreation sondern ein wortgetreues Zitat eines der höchsten Gerichte hier in Deutschland. Damit haben sich die Richter eigenmächtig über das Grundgesetz hinweggesetzt, indem sie Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes nach ihren persönlichen Vorstellungen ausgelegt haben. Die von Ihnen beanstandeten und als "platte Unterstellungen" genannten Begriffe: "umgedeutet", "verdreht, verbogen und missachtet" sind da noch die harmlosesten Bezeichnungen.
Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes ist in seinem originalen Wortlaut unzweideutig und unmissverständlich.
Ferner wird, wie oben bereits zitiert, immer wieder behauptet, daß einem keine Informationsquelle aufgedrängt wird. Diese Behauptung ist schlichtweg falsch, denn es spielt keine Rolle, ob einem eine ganze Informationsquelle oder aber nur ein Teil dieser Informationsquelle aufgedrängt wird.
Der Rundfunkbeitrag ist zweifellos ein Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dieser Teil wird selbst Nichtnutzern zwangsweise aufgedrängt.
Noch ein weiteres Beispiel um die Verletzung des Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes zu veranschaulichen:
Mal rein hypothetisch angenommen der Gesetzgeber würde beschließen, einen pauschalen kirchlichen Beitrag für die katholische Kirche einzuführen, welcher von jedem Haushalt in der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig der Konfessionszugehörigkeit, zu entrichten wäre.
Es würde hier eindeutig zu einer Kollision mit Artikel 4 des Grundgesetzes kommen. Und ich frage mich gerade, wie man wohl beispielsweise einem Moslem erklären wollte, daß er zwangsweise einen Beitrag für eine christliche Kirche zu entrichten hat.
Genauso kollidiert der Rundfunkbeitrag mit Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes indem auch Nichtnutzer zu einer Zahlung herangezogen werden sollen.
P.S. Gerne können Sie diesen Brief bei GEZ-Boykott.de veröffentlichen. Allerdings fände ich es angebracht, dass in Ihrem Forum der Schutzmantel der Anonymität endlich abgelegt wird und mit Klarnamen agiert wird. Herr Korte beispielsweise hatte sich dazu umgehend bereit erklärt, was ich sehr respektabel fand.
Schon in meiner Anfangszeit mit Internet habe ich gelernt, daß man mit persönlichen Daten im Internet sehr, sehr vorsichtig sein sollte. Ich finde es manchmal geradezu erschreckend, wie viele Menschen, selbst in meinem Bekanntenkreis, völlig sorglos mit ihren persönlichen Daten im Internet umgehen.
Mir sind Fälle bekannt, wo dieser sorglose Umgang mit seinen persönlichen Daten sogar schon zu Verbrechen geführt haben.
Auch wenn ich keinen Zweifel daran hege, daß es sich bei GEZ-Boykott.de um eine absolut seriöse Plattform handelt, so ist sie doch öffentlich und weltweit zugänglich.
Das ist einer der Gründe warum ich meine Kommentare unter dem Namen @Spark verfasse. Ein weiterer ist, daß der Begriff "Spark" auch in einem anderen Zusammenhang eine ganz persönliche Bedeutung für mich hat.
Ich möchte noch anmerken, daß dem Forumsbetreiber durchaus mein richtiger Name und auch meine Telefonnummer bekannt sind. Also so ganz Anonym, wie von Ihnen dargestellt, schreibe ich nun doch nicht.