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Autor Thema: Bundesländer legen Entwurf für Novelle des Deutschlandradio-Staatsvertrags vor  (Gelesen 1823 mal)

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medienkorrespondenz.de, 05.08.2016

Bundesländer legen Entwurf für Novelle des Deutschlandradio-Staatsvertrags vor
von Volker Nünning

Zitat
Die Bundesländer wollen die Mitgliederzahl der beiden Aufsichtsgremien des Deutschlandradios jeweils vergrößern. Der Hörfunkrat, der vor allem für die Programmkontrolle zuständig ist und dem aktuell 40 Personen angehören, soll auf 45 Mitglieder erweitert werden. Die Mitgliederzahl des Verwaltungsrats, der für die Prüfung der wirtschaftlichen Belange verantwortlich ist, soll von derzeit acht auf zwölf erhöht werden. Das sieht der aktuelle Entwurf der Länder zur Novellierung des Deutschlandradio-Staatsvertrags vor.

Am 6. Juli wurde der Entwurf auf der Internet-Seite der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei veröffentlicht. Gleichzeitig wurde dadurch eine öffentliche Anhörung gestartet; bis zum 17. August können Interessierte noch gegenüber der Mainzer Staatskanzlei schriftlich Stellung nehmen.[..]

Anteil der Staatsvertreter im Hörfunkrat [..] beträgt 47,5 Prozent. Seit dem Gründungsjahr (Anm.: 1994) des Deutschlandradios wurde die gesellschaftliche Zusammensetzung des Hörfunkrats nicht verändert.

Beim achtköpfigen Verwaltungsrat des Deutschlandradios beläuft sich der Anteil der Politiker sogar auf 50 Prozent. In dem Gremium haben die Länder drei Vertreter, die von den Ministerpräsidenten gemeinsam berufen werden; zusätzlich entsendet der Bund einen Vertreter, der von der Bundesregierung berufen wird. Die übrigen vier Plätze im Verwaltungsrat stehen der ARD und dem ZDF zu, die jeweils zwei Vertreter entsenden. Die Verteilung der acht Verwaltungsratssitze ist ebenfalls seit dem Jahr 1994 unverändert.

In dem künftig auf zwölf Sitze erweiterten Verwaltungsrat soll es weitere drei Plätze für Ländervertreter geben und einen weiteren für den Bund. Was die Ländervertreter angeht, ist vorgesehen, dass die Ministerpräsidenten gemeinsam festlegen, welche drei Länder je einen Vertreter entsenden. Im vergrößerten Verwaltungsrat sollen ARD und ZDF je drei Sitze erhalten (also jeweils einen mehr als bislang). Zusätzlich sollen im neuen Verwaltungsrat zwei Plätze für Sachverständige geschaffen werden.[..]

Mit der Novelle des Deutschlandradio-Staatsvertrags, die frühestens zum Juni 2017 in Kraft treten könnte, wollen die Bundesländer außerdem die Arbeit der Hörfunkanstalt transparenter machen. Auch den Punkt der Transparenz bei öffentlich-rechtlichen Sendern hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem ZDF-Urteil vom März 2014 hervorgehoben. Im neuen Deutschlandradio-Staatsvertrag soll verankert werden, dass der Hörfunkrat der Anstalt öffentlich tagt. Berät das Gremium über Personalangelegenheiten und Themen, in denen Geschäftsgeheimnisse Dritter offenzulegen sind, ist die Öffentlichkeit auszuschließen.

In „begründeten Ausnahmefällen“, die im Staatsvertragsentwurf nicht näher erläutert werden, kann der Hörfunkrat die Öffentlichkeit ebenfalls ausschließen.[..]


[..]es ist auch nicht davon auszugehen, dass die Länder derzeit den Programmauftrag des Deutschlandradios erweitern wollen. Es gehe darum, heißt es im Länderkreis, mit der Novelle die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den Sendergremien und zur Transparenz umzusetzen.

Weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundeslaender-legen-entwurf-fuer-novelle-des-deutschlandradio-staatsvertrags-vor.html


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K
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Oder so:
Anhand der zurückgehenden Akzeptanz in der Öffentlichkeit werden die Sender jetzt Stück für Stück zu einem echten Staatsfunk (nach russischem Vorbild) umgebaut, in dem ausserparlamentarischen Kräften nur noch ein Mitspracherecht (ohne Entscheidungsbefugnis) mehr gegeben wird.


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Zitat
"In „begründeten Ausnahmefällen“, die im Staatsvertragsentwurf nicht näher erläutert werden, kann der Hörfunkrat die Öffentlichkeit ebenfalls ausschließen.[..]"

Soll heißen, die können machen, was sie wollen, super!! |-

Und alles durch ominöse wunschverträge angeblich geregelt. Wird aber nicht näher erläutert. Also her mit der Kohle und Schnauze halten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2016, 16:38 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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cleverle2009

Und alles durch ominöse wunschverträge angeblich geregelt. Wird aber nicht näher erläutert. Also her mit der Kohle und Schnauze halten.

Total falsch!
Es ist so einfach für alle! Einfach nicht zahlen!


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Und alles durch ominöse wunschverträge angeblich geregelt. Wird aber nicht näher erläutert. Also her mit der Kohle und Schnauze halten.
Total falsch!
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DA HAST DU RECHT


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