Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß kriegt man rechtlich nur dann *eins auf die Mütze* wenn gegen geltendes Recht - bzw. den Staatsvertrag verstoßen wird. Das ist augenscheinlich wohl nicht der Fall. Also ist n.m.M. der Vertrag als solches in Frage zu stellen, ob das aber nun Sache der Politik oder Justiz ist weiß ich leider nicht ... 
Dass gegen geltendes Recht verstoßen wird, ist sehr wohl der Fall.
Dass der Staatsvertrag bzw. dessen Zustimmungsgesetze als
"solche in Frage zu stellen" sind, dürfte ebenso Konsens sein.
Dass dies sowohl Sache der Politik als auch Sache der Justiz ist, ist denjenigen, die sich eng damit befassen ebenso klar.
Und dass gegen die (Un-)Rechtsgrundlagen als solche bereits juristisch vorgegangen wird und dies vor allem auch Sache des Bundesferfassungsgerichts ist, ist ja im Forum hinreichend behandelt und dokumentiert.
Und auch nicht vergessen:
Bei den sogenannten
"Übertragungsrechten" geht es ja ausschließlich nur um die
"Rechte an der Übertragung" - und also
nicht etwa um die eigentlichen
Sende- und Übertragungskosten.
Hier könnte es durchaus auch Aufgabe der Politik sein, für
"Grundversorgung" an solcherlei "Unterhaltung" keine
"Rechtevergütung" zuzulassen, sondern dieses Vorgehen zu reglementieren - wenn es denn so "existenziell" ist...

Eines steht fest:
Dieses
mediale "Wettrüsten" kann so nicht weitergehen...
...und schon gar nicht auf Kosten der Gering- und Geringstverdiener und NICHTnutzer.