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Autor Thema: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?  (Gelesen 10764 mal)

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J4N

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Wenn man dem Bundesverfassungsgericht unterstellt, es würde Zeit rausschinden, dann kann sich Person X das zu erwartende Urteil ersparen und die 800 € blechen.
Bisher war Karlsruhe ein Fundament, speziell wenn Urteile aus einer großen Hansestadt widerlegt werden mussten.


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Es könnte 2017 sein oder aber auch 2018 oder 2019.
oder 2020 usw.
Wozu diese Eile, Zeit ist Geld ?   >:D
Theoretisch könnte es auch 2020 oder noch später sein, ja. Allerdings ist die Annahme realistisch, dass eine Entscheidung bis Ende 2018 ergehen wird, spätestens 2019.


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Stimmt, hatte ich nicht erwähnt, lief aber bei Person X bilderbuchmäßig ab:

Verweigerer seit 2006
4x Bescheide (alle 2015)
4x widersprochen
lange Pause
Widerspruchsbescheid (gelber Brief)
Klageerhebung

Bedenke an worten nicht zu sparen mit 40 Seiten biste gut dabei.
Reiche diese in Teilen ein, 1 2 3 4 Viele Teile. Der Tatbestand ändert sich ständig, und es gibt sehr viel Kritik.
Bedenke man Klagt nur gegen eionen Widerspruchbescheid, nicht gegen alle und nicht gegen die voll summe, in den meisten Fällen.

Bedenke, die vorlage bei der Kammer nicht beim Berichterstatter oder Einzelrichter.
Denke an die Kopie 2x einmal Gegenpartei und einmal fürs Gericht.


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J4N

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Was bringt eine übertrieben lange Begründung? Zeit schinden? Den Richter davon zu überzeugen, dass er als erster Richter zugunsten von Person X entscheiden müsse? Wenn bis jetzt 4 Verfassungsbeschwerden eingegangen sind, muss dann jede weitere Klage ebenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gebracht werden?

> Bedenke, die vorlage bei der Kammer nicht beim Berichterstatter oder Einzelrichter.
Das verstehe ich nicht.


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Was bringt eine übertrieben lange Begründung?
Meines Erachtens nichts. Eine Klagebründung sollte substantielle Ausführungen enthalten und sonst nichts.

> Bedenke, die vorlage bei der Kammer nicht beim Berichterstatter oder Einzelrichter.
Das verstehe ich nicht.
Er bezieht sich wohl auf § 6 VwGO und meint, dass einer Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung durch den Einzelrichter nicht zugestimmt werden soll. Verhindert werden kann das allerdings nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2016, 22:44 von P«

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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Was bringt eine ... lange Begründung?
Viele verschiedene Argumente (wo es evtl. nicht für jedes einen Textbausten beim Gericht gibt und dann selber begründet geschrieben werden muss), viel für die Richter zu lesen, und eine umfangreichere Begründung des Urteils -> das ergibt Zeit, in der sich rechtlich viel tun kann bezüglich des Rundfunkbeitrages.

Bedenke, die vorlage bei der Kammer nicht beim Berichterstatter oder Einzelrichter.
Das verstehe ich nicht.
Ein Einzelrichter entscheidet allein, wenn dagegen die ganze Kammer entscheidet müssen mkehrere Menschen dieses Fehlurteil abnicken, unterschreiben und durchwinken -> was einerseits die Chancen zu gewinnen oder zur Ruhendstellung erhöht, oder eben wiederum ein Zeitgewinn darstellt.

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 710
Was bringt eine übertrieben lange Begründung?
Meines Erachtens nichts. Eine Klagebründung sollte substantielle Ausführungen enthalten und sonst nichts.

> Bedenke, die vorlage bei der Kammer nicht beim Berichterstatter oder Einzelrichter.
Das verstehe ich nicht.
Er bezieht sich wohl auf § 6 VwGO und meint, dass einer Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung durch den Einzelrichter nicht zugestimmt werden soll. Verhindert werden kann das allerdings nicht.

Es bringt Zeit.
Wir haben bisher verstanden, dass der Boykott nicht viel bringt in 1. Instanz, man ist quasi immer auf dem Weg nach ganz oben und das kostet bis dahin erst mal Zeit und Zeit kann man sich schaffen. Die welche oben sind brauchen unsere Unterstützung in Form von Spenden. Das nicht unbedingt wir selber auch noch da hoch tigern müssen.
Die Gründe sollten eigentlich alle samt oder zum großen Teil für das Volk sprechen, sie sind logisch, nachvollziehbar, bewiesen, allerdings wird in der Justiz eine gewisse Befangenheit vermutet, dennoch hat der PROFÄT ganz tolle Arbeit geleistet bezüglich der Arbeitsbefugnisse der Rundfunkanstalten am Beispiel Berlin. Dass die sowas gar nicht dürfen ist auf jeden Fall klärungswürdig, von wegen Verwaltungsakte und so....

Anyways. Um so länger die Klage um so mehr muss man lesen, um so mehr Papier bekommen die und wenn es alle machen ist der Laden bis unters Dach mit Papier gefüllt, leider ist Papier aus Bäumen und das bedeutet dass der Beitragszwangs sogar noch umwelt-unfreundlich ist. Noch ein Argument. Es gibt hier wirklich viele Arguemnte die je an anderen Stellen greifen. Aber auf ganz normale menschliche Weise ohne § hat man glaube kaum probiert. Man muss es aber einfließen lassen. Wer 3 Jahre mit dem Quatsch sich rumärgern muss darf auch mal meckern und schimpfen, und das bringt locker 2 Seiten mehr. Es muss ja in jedem Fall jede Frage und Bedenken pro Klage beurteilt werden, schon jetzt sieht eine Person X wie salop der ÖR versucht Klage abzuweisen ohne überhaupt die anderen Teile einer Klage gelesen zu haben.

Wie schon gesagt, genau weiß ich es auch nicht mit der Kammer, aber ich mach es so, wird schon okay sein, wie ich las. Allerdings, wenn der Einzelrichter bemerkt es geht um Grundgesetze und so ist seine Befugnis und die des VG eh am Ende, kann sein dass es dann doch zur Kammer geht...weiß aber nicht ob das alles noch schriftlich gehen kann. Eine grundsätzlich wichtige Frage/ Klage, die einen großen Teil des Volkes beschäftigt sollte nicht an einem Richter hängen bleiben der vielelicht nicht mal richtiger Richter ist sonder Hauptschullehrer in Physik.


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Hier mal eine Rückmeldung von Person X.

Klage wurde eingereicht zum Zeitpunkt Tag 0. In dem Schreiben wurde um 2 bis 3 Monate Zeit zur Klagebegründung gebeten. Das VG hat kurz darauf geantwortet, dass es X 3 Monate Zeit gibt. X hat nichts weiter unternommen. Tag 102: Gericht setzt Frist bis Tag 131 zur Einreichung der Klagebegründung, ansonsten würde die Klage fallengelassen werden. X reicht an Tag 131 die 10-seitige Klagebegründung ein. An Tag 152 erhält X die Klageerwiderung der betroffenen LRA vom VG zur Kenntnis (beim VG eingegangen ebenfalls an Tag 152, vom LRA datiert auf Tag 143). Der Beschluss über die Ablehnung des Antrags zur Aussetzung der Vollziehung wird vom VG auf Tag 170 datiert. Das Urteil mit Klageabweisung ist auf Tag 171 datiert.

Der Widerspruch von X auf Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung durch den Einzelrichter wurde vom VG nicht angenommen (offizielles Schreiben eingetrudelt an Tag 172).

X überlegt nun, ob er einen Anwalt konsultiert und welcher Aufwand (zeitlich, finanziell) dann auf ihn zukommen würde und wie die langfristigen Erfolgsaussichten ausschauen. Oder ob er das Urteil akzeptiert, den Streitwert von etwa sechshundert Teuro bezahlt und das Spiel von vorne beginnen wird. Aber bis Tag 200 ist noch etwas Zeit.


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Wie hoch liegen die Kosten für die zweite Instanz, wenn man einen der hier bekannten Anwälte nimmt?
Gerichtskosten + Anwalt?


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Frag doch einfach einen der Anwälte, hab ich auch gemacht. Die beissen (Dich) nicht, das ist deren Beruf, die leben davon.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2017, 13:17 von DumbTV«

O
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Eine fiktive Person O hätte vor einigen Wochen in einer vergleichbaren Situation sein können. Ihre Klage wurde nach rund einem Jahr Bearbeitungszeit abgewiesen.

Person O ist aber nicht der Meinung, dass sie durch die abgewiesene Klage zur Zahlung verurteilt wurde.

Siehe hier:
Ungewöhnlich sanfte Töne vom Bayerischen Rundfunk
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21352.0.html

Seit dem Bettelbriefchen ist Ruhe im Briefkasten.
Falls sich ein Gerichtsvollzieher melden sollte, gibt es ja durch die aktuellen Urteile aus Tübingen und dem Forum hier fast unbegrenzt Munition zum zurückschießen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2017, 13:22 von DumbTV«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Falls sich ein Gerichtsvollzieher melden sollte, gibt es ja durch die aktuellen Urteile aus Tübingen und dem Forum hier fast unbegrenzt Munition zum zurückschießen.

Genau und wenn alle Stricke reißen, könnte man möglicherweise eine Klage auf Barzahlung gemäß Norbert Häring starten.

Berufung eingelegt: Anti-Bargeld-Urteil des VG Frankfurt nicht rechtskräftig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21274.msg136597.html#msg136597

Es ist anGerichtet 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2017, 13:27 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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J4N

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Die Munition zum Zurückschießen muss man hier erstmal finden. X will es natürlich vermeiden, dass ein vollstreckbarer Titel dabei rauskommt. Geschweige denn von Schufaeinträgen. Also in jedem Fall keine Überweisung tätigen, damit die Bankverbindung nicht bekannt wird.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
X reicht an Tag 131 die 10-seitige Klagebegründung ein.
Mittlerweile kursieren sehr gute 60-80 seitige Klagebegründungen im Forum. Eine 10-seitige Klagebegründung macht es für eine Richterin oder einen Richter möglicherweise in vielen Fällen einfacher zu urteilen. Hier muss man leider sagen, "viel kann viel helfen". Sicher gibt es Richter die das Kopieren- und Einfügen-System bevorzugen, aber ich unterstelle mal den meisten Richterinnen und Richtern, dass sie sich Gedanken über den Inhalt einer Klage machen, wenn man ihnen Argumente liefert. Man kann es aber auch positiv sehen, aus einer verlorenen Klage hat man viel gelernt und die nächste Klage wird noch besser. ;) 

NACH DER KLAGE IST VOR DER KLAGE 8)


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Also X fand die Erstellung der 10-seitigen Klage schon umfangreich. Zumal in den Beispielen hier nun wirklich sehr stark um den heißen Brei geredet wird. Und verlieren tut man trotzdem garantiert. Wozu also der Aufwand? Um Zeit zu schinden? Die Klagebegründung wird sicherlich von der Justizobersekretärin gelesen, aber es werden dann nur die Schlagworte rausgesucht und mit Textbausteinen geantwortet. Wie sonst hat das Urteil keine drei Wochen gedauert. Mündliche Verhandlung wäre noch schlau gewesen. X empfand es als wichtig, alle wirklich relevanten Punkte für eine eventuelle Fortführung in 2. Instanz drinstehen zu haben. Wichtig ist jetzt erstmal, wie macht X weiter...


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