Was bringt eine übertrieben lange Begründung?
Meines Erachtens nichts. Eine Klagebründung sollte substantielle Ausführungen enthalten und sonst nichts.
> Bedenke, die vorlage bei der Kammer nicht beim Berichterstatter oder Einzelrichter.
Das verstehe ich nicht.
Er bezieht sich wohl auf § 6 VwGO und meint, dass einer Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung durch den Einzelrichter nicht zugestimmt werden soll. Verhindert werden kann das allerdings nicht.
Es bringt Zeit.
Wir haben bisher verstanden, dass der Boykott nicht viel bringt in 1. Instanz, man ist quasi immer auf dem Weg nach ganz oben und das kostet bis dahin erst mal Zeit und Zeit kann man sich schaffen. Die welche oben sind brauchen unsere Unterstützung in Form von Spenden. Das nicht unbedingt wir selber auch noch da hoch tigern müssen.
Die Gründe sollten eigentlich alle samt oder zum großen Teil für das Volk sprechen, sie sind logisch, nachvollziehbar, bewiesen, allerdings wird in der Justiz eine gewisse Befangenheit vermutet, dennoch hat der PROFÄT ganz tolle Arbeit geleistet bezüglich der Arbeitsbefugnisse der Rundfunkanstalten am Beispiel Berlin. Dass die sowas gar nicht dürfen ist auf jeden Fall klärungswürdig, von wegen Verwaltungsakte und so....
Anyways. Um so länger die Klage um so mehr muss man lesen, um so mehr Papier bekommen die und wenn es alle machen ist der Laden bis unters Dach mit Papier gefüllt, leider ist Papier aus Bäumen und das bedeutet dass der Beitragszwangs sogar noch umwelt-unfreundlich ist. Noch ein Argument. Es gibt hier wirklich viele Arguemnte die je an anderen Stellen greifen. Aber auf ganz normale menschliche Weise ohne § hat man glaube kaum probiert. Man muss es aber einfließen lassen. Wer 3 Jahre mit dem Quatsch sich rumärgern muss darf auch mal meckern und schimpfen, und das bringt locker 2 Seiten mehr. Es muss ja in jedem Fall jede Frage und Bedenken pro Klage beurteilt werden, schon jetzt sieht eine Person X wie salop der ÖR versucht Klage abzuweisen ohne überhaupt die anderen Teile einer Klage gelesen zu haben.
Wie schon gesagt, genau weiß ich es auch nicht mit der Kammer, aber ich mach es so, wird schon okay sein, wie ich las. Allerdings, wenn der Einzelrichter bemerkt es geht um Grundgesetze und so ist seine Befugnis und die des VG eh am Ende, kann sein dass es dann doch zur Kammer geht...weiß aber nicht ob das alles noch schriftlich gehen kann. Eine grundsätzlich wichtige Frage/ Klage, die einen großen Teil des Volkes beschäftigt sollte nicht an einem Richter hängen bleiben der vielelicht nicht mal richtiger Richter ist sonder Hauptschullehrer in Physik.