Wichtig: Einmal mehr ein verlorener Prozess der ARD's, der für alle anderen Gerichte bundesweit unsichtbar gemacht werden soll. Derartige Entscheide sammle ich, um die Manipulation der Rundfunkrechts-Kommentarwerke in vorgesehenen Landesverfassungsberschwerden zu beweisen
Falls einverstanden, dann bitte den Brief des WDR und vielleicht auch etwas vom Gericht unter Löschung der individuellen Daten hier einstellen -
oder mit oder ohne diese Löschung mir übersenden über das Nachrichtensystem.
Auf jeden Fall benötige ich allerdings für eine Verwertung das Aktenzeichen.
Der Trick ist wie von gewissen mafia-artig handelnden Finanzkonzernen bei Anlegerbetrug bekannt: Beispiel "Schott-Immobilien", Börsen-Berichtspflichten nicht eingehalten usw-usw.:
Sobald negative Rechtsprechung droht, wird der Einzelfall mit Zahlung weg erledigt - kein Urteil - keine Publizierung - kommt nie in Rechtskommentar-Bücher - bestens... Dadurch sind alle Richter bundesweit dann beeindruckbar:
"bisher alle Rechtsstreite gewonnen" - mit Aktenzeichenliste - nämlich alle Prozesse, wo die Rechtsanwälte der Bürger nicht siegten, was manchmal noch nicht einmal die Folge schlechter Schriftsätze ist.
Ist dies "juristische Hochstapelei"? Das wage ich nicht so zu formulieren. Aber jedenfalls kennen wir das ja alle aus den Bausteinbriefen des Beitragsservice: "Bisher hat kein Gericht gegen uns entschieden" usw. usw.. - "Jede Menge von Gerichten" "hätte" gegen die ARDs entschieden, sofern nicht etwas passiert werde wie hier ersichtlich, nämlich vermutlich in über 1000 Fällen - vermutlich über 1000 durch die ARDs verlorene Prozesse.
Der Strategie-Trick ist immer der gleiche, soweit hier aus Einzelfällen ableitbar:
Das Verwaltungsgericht schlägt Rücknahme der Klage vor unter ausdrücklicher Kostentragung.
Das erfolgt beispielsweise gern, sobald Zeugenladung beantragt wird - besonders, falls Personen vom Kölner Beitragsservice. Denn dann hat der Kläger "Pech" - der Richter muss feststellen, dass mangels Rechtsperson des Kölner Service dieser keine "ladungsfähige Anschrift" hat. Dann wird erst versucht, dem Kläger dies auszureden. Beharrt der Kläger auf Ladung, so ist wohl hohe Aussicht, dass die ARD-Anstalt die Erledigung des Prozesses beantragt. Denn über den Nachweis der Nichtigkeit von allem, was der Kölner Beitragsservice gegenüber Bürgern tut und ist, soll bitte keinerlei Richterurteil entstehen.
Will der Kläger trotzdem fortsetzen, um endlich mal die "nicht ladungsfähigen" 2 Zeugen aus Köln ein paar 100 Kilometer weit anreisen zu sehen, so sagt der Richter dem beispielsweise in der mündlichen Verhandlung, dass mangels Rechtsschutzinteresse dann abgewiesen werden würde - Kosten dann aber zu Lasten des Klägers, also des Bürgers.
Dem Richter wird von seinen Volljuristen-Kollegen schon wieder einmal "das Urteil geschrieben"? Interessant nämlich die Formulierung
Der Rechtsstreit wird seitens der Beklagten unter ausdrücklicher Übernahme der Kosten für erledigt erklärt.
Seit wann kann ein Beklagter einen Rechtsstreit für "erledigt" erklären? Das können nur Kläger und Gericht, würde ich sagen - ?
Man beachte, dass beim verwaltungsrechtlichen Verfahren das Gericht nicht an Parteien-Vortrag gebunden ist, sondern - nicht zuletzt Zum Schutz der weniger rechtserfahrenen Bürger - eine gesetzliche Aufklärungs- und Gestaltungspflicht hat. Das ist also etwas anders als beim Zivilprozess.
Also nochmals die Bitte hier und allgemein an alle: Erfolge bei Gerichtsverfahren bitte dokumentieren, am besten für alle, aber bitte mit Nachricht immer an mich über die Fundstellen, damit ich das in die Sammlung der Beweisstücke übernehme.
Sollten im Forum andere Erfolgsnachweise herumschwirren aus den letzten 2 Jahren, vielleicht haben die Moderatoren das in der Erinnerung und im Blick? Dann freue ich mich über kleine Hinweise auf die Fundstellen - vielleicht in desem Thema für alle?