Es kam ein Widerspruchsbescheid vor paar Tagen. Erst jetzt wird klar, dass der MDR von einer Wohngemeinschaft ausgeht und A stellvertretend für den Eigentümer herangezogen werden soll, der 2 Jahre lang vorübergehend ausgefallen war. Dieser wohnt dort in einem Zirkuswagen (wenn er nicht unterwegs ist). Sonst gabts da nur Wiese, Stall und Scheune - und den Briefkasten von A.
Sie stützen sich auf alte Meldedaten und behaupten dass laut Beck'schem Kommentar, Hahn/Vesting, Rn 16 zu §2 RBSTV letztlich nur eine korrigierte Meldebescheinigung als Gegenbeweis in Betracht käme.
Um die Meldedaten abzufragen, bzw. zu korrigieren müsste A persönlich in der Behörde vorstellig werden, oder? A befindet sich weit weg und der ganze Aufwand lohnt sich kaum bei den ca 400 € um die es geht. Oder geht das auch mit Vollmacht?
A hat in der Gemeinde X ein Kfz und ein Gewerbe, der Zweitwohnsitz aber wäre erloschen mit Verzug ins Ausland. Da gibts eine Abmeldebescheinigung von der Ex-Hauptwohnsitzgemeinde, da steht aber nichts von Abmeldung des Nebenwohnsitzes. Ob das bis zu Gemeinde X durchgedrungen ist, per Datenabgleich? Eher unwahrscheinlich. Ob der Richter vor Ort die Gegebenheiten in Augenschein nimmt und dann zu A's Gunsten entscheidet? Schön wärs.
Alles zusammen... A ist kurz davor zu zahlen. Wenn der Eigentümer dann nochmal ausfällt kommen die natürlich wieder an ...
Eine letzte Frage ist ob das Gericht den Schriftwechsel an meine Schwester schickt oder muss das ein Anwalt sein?