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Autor Thema: Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?  (Gelesen 62567 mal)

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Das heist, der in 2013 gezahlte Beitrag müsste noch nachträglich mit dem Einwand "nur unter Vorbehalt bezahlt" an die Rundf.Anstalt bis Ende 2016 gesendet werden?


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edit nichtnutz, nach technischen Probleme bei der Beitragserstellung:

Das heist, der in 2013 gezahlte Beitrag müsste noch nachträglich mit dem Einwand "nur unter Vorbehalt bezahlt " an die Rundf.Anstalt bis Ende 2016 gesendet werden ?

Ich verstehe die Frage nicht. nochmal zahlen?

Die Vorbehaltszahlung sollte auf dem Überweisungsträger vermerkt worden sein. Vgl. http://www.juraforum.de/forum/t/zahlung-unter-vorbehalt-wie-geht-das.393813/ Eine Zahlung im Nachhinein unter Vorbehalt zu stellen, ist vielleicht nicht möglich.

Kann es sein, dass sich deine Frage auf einen Fall bezieht, den ich in 5.2. beschrieb, siehe Vor-Vorbeitrag?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2016, 15:06 von nichtnutz«
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  • Beiträge: 890
Im diesem Fall wurde 2013 nicht mit "unter Vorbehalt" bezahlt. Deswegen die Frage, ob dies noch nachträglich geschehen kann. Wie ich sehe hast Du das schon beantwortet.

Dann dumm gelaufen. Die Hoffnung lebt zum Schluss :P


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  • Beiträge: 88
Im diesem Fall wurde 2013 nicht mit "unter Vorbehalt" bezahlt. Deswegen die Frage, ob dies noch nachträglich geschehen kann...

Eine Rückforderung von Beiträgen, die ohne Vorbehalt geleistet werden (Fall 5.2.), stelle ich mir ungefähr so vor:

Antragstellung, Antragsbegründung, ablehnender Bescheid, Widerspruch, evtl. Klage, Beweislast liegt bei Antragsteller*/Kläger*, Antragsbegründung wie in bisherigen Widerspruchs- und Klageverfahren, Verfahren möglichst ruhend stellen lassen...? Oder anders. Mal ausprobieren?! Ist bis zum Klageverfahren kostenlos.

(Wenn es gut läuft, beschreitet man quasi den Verfahrensweg, den andere hier im Forum durch ihre Verweigerung + Widerspruch + Klage auch schon gingen? ... allerdings hat man ein Fülle von bereits ausgearbeiteten Ideen zur Verfügung.)


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1. sofort eine kurze Antragsbegründung (Vorbehaltsbegründung) mit einreichen bzw. ggfs. nachreichen? (z.B. dem Musterbrief von Academie.de entnehmen https://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige/musterbrief-vorbehalt)

Da stößt man schon mal auf die Schwierigkeit, dass der oben genannte link/Text nicht mehr aktuell ist. Macht das was? Hat jemand einen brauchbareren/aktualisierten Text, den er oder sie hier zur Verfügung stellen kann?


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d
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Hallo liebe Zwangsbeitragsverweigerer

Das Schreiben des SWR auf meine Rückforderung für die in 2013 bezahlten Zwangsbeiträge.

Mein Schreiben wurde ungewöhnlich schnell beantwortet.
Der SWR scheint sich seiner Zwangseintreibung ziemlich sicher zu sein - oder ist da schon kurz vorm Untergang Panikstimmung ausgebrochen? Es wird sich noch zeigen, wenn die Rechtsgrundlage des RBSTV für die Zukunft geändert wird, das nicht auch für die Vergangenheit Beitragsrückerstattende Konsequenzen beinhaltet, für denjenigen der dies auch geltend macht.

Zitat
Ihr Schreiben vom ...

Sehr geehrte ...

gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom ...

Im Hinblick auf etwaige Erstattungsansprüche und deren Verjährung beachten Sie bitte Folgendes:

Die Rundfunkbeiträge werden auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) erhoben. Der RBStV stellt gültiges Abgabenrecht dar, dessen Rechtmäßigkeit bundesweit von sämtlichen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht sowie von den Verfassungsgerichtshöfen von Rheinland-Pfalz und Bayern bestätigt worden ist.

Wir gehen auch nicht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht von der bisherigen Rechtsprechung abweichen wird. Selbst wenn es den RBStV als (teilweise) rechtswidrig beurteilte, heißt das nicht automatisch, dass es die gesetzlichen Vorschriften als von Anfang an nichtig erklären würde. Denn würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk rückwirkend seiner Finanzierungsgrundlage beraubt, würde die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Grundversorgungsauftrags gefährdet und wiederum ein verfassungswidriger Zustand hergestellt.

Mithin ist nicht davon auszugehen, dass die Rechtsgrundlage des RBStV nachträglich entfällt, sondern allenfalls für die Zukunft geändert wird.
Somit ist weiter davon auszugehen, dass die Rundfunkbeiträge auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage entrichtet wurden. Eine rechtsgrundlose Zahlung, die ein Rückerstattungsanspruch nach § 10 Abs. 3 RBStV voraussetzen würde, liegt unseres Erachtens nicht vor.

Da kein Erstattungsanspruch anzunehmen ist, stellt sich auch nicht die Frage der Verjährung.

Unabhängig davon bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihnen im Hinblick auf etwaige Ansprüche und Verjährungsfragen keine Rechtsberatung erteilen können, da dies grundsätzlich der Anwaltschaft vorbehalten ist.

Und noch zum Schluss:
Zitat
Denn würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk rückwirkend seiner Finanzierungsgrundlage beraubt, wäre die Erfüllung der gigantischen Gehälter und Pensionen gefährdet, und das wollen wir doch alle nicht.

Bombardiert eure Rundfunkanstalten mit den Rückforderungen.  ;)


Person W hat vor kurzem auch versucht seine Beiträge zurück zu fordern und hat nun auch dieses Schreiben erhalten (siehe oben: Erstattungsansprüche und Verjähung ...).

Was muss Person W nun machen?
Was für ein Schreiben muss Person W nun aufsetzen bzw. wie kann Person W reagieren?

Person W ist kein Student. Darum scheint hier leider keine Lösung für Person W beschrieben. Es wird hier was von FU Berlin geschrieben.

Vielen Dank im voraus.

Gruß


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@don_wheppo
Falls noch nicht geschehen, wird empfohlen unter anderem folgende Beiträge durchzulesen:

Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
#77 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg136092.html#msg136092
#85 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg136774.html#msg136774
evtl #88 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg136789.html#msg136789
#89 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg136800.html#msg136800

Kannst du die Geschichte von Person W bitte mal genauer beschreiben? Hätte sie 2013 zum Beispiel „unter Vorbehalt“ bezahlt?


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1. sofort eine kurze Antragsbegründung (Vorbehaltsbegründung) mit einreichen bzw. ggfs. nachreichen? (z.B. dem Musterbrief von Academie.de entnehmen https://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige/musterbrief-vorbehalt)

Da stößt man schon mal auf die Schwierigkeit, dass der oben genannte link/Text nicht mehr aktuell ist. Macht das was? Hat jemand einen brauchbareren/aktualisierten Text, den er oder sie hier zur Verfügung stellen kann?

Nochmal anders gefragt: Wäre jemand bereit auf die Schnelle den o.g. Text sachkundig zu überarbeiten evtl. zu ergänzen? Das wäre wirklich eine große Hilfe - ich schaffe das nicht alleine und und benötige Unterstützung. Der Text wird kurzfristig für ein weiteres Schreiben benötigt, für die Option einer nachträglichen Vorbehaltsbegründung.


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Vielleicht solch ein Schreiben (Verbesserungsvorschläge willkommen):

Zitat
Mustervorlage: Vorbehaltserklärung für den "Rundfunkbeitrag"
[Ihre Absender-Adresse]
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
   [Ort, Datum]

[Durch Einschreiben/Rückschein oder Fax mit Sendebericht]
Beitrags-Nummer: [hier Ihre GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen]
Erklärung zur zukünftigen Zahlung von "Rundfunkbeiträgen" nur unter Rechtsvorbehalt

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter oben genannter Teilnehmer-Nummer soll ich seit dem 01.01.2013 die sogenannten "Rundfunkbeiträge" zahlen. Hiermit erkläre ich, dass ich diese "Rundfunkbeiträge" nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung zahle. Ich bin durch keinen Grundlagenbescheid zahlungsflichtig. Weiterhin ist der Rundfunkbeitrag ist rechtlich stark umstritten. Es sind z.Z vor dem Bundesverfassungsgericht 41 Verfahren anhängig.
Wegen der bestehenden erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob überhaupt, und falls ja, wann wer in welcher Höhe unter welchen Konstellationen "Rundfunkbeiträge" zu zahlen hat, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich meine Zahlungen für Rundfunkabgaben ab sofort nur unter Vorbehalt leiste. Denn auch ich bin von den neuen Ungerechtigkeiten bei der Regelung der Rundfunkabgaben seit 2013 betroffen.
Meine Zahlungen seit 2013 erfolgen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen, dass die "Rundfunkbeiträge" in vergleichbaren Fällen rechts- oder verfassungswidrig sind und daher ganz oder teilweise entfallen, werde ich die bis dahin gezahlten Gebühren von Ihnen zurückfordern.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Eigentlich müsste als Begründung es doch völlig ausreichen zu schreiben:

Ich bin nicht zahlungsflichtig, da kein Grundlagenbescheid vorliegt.

Das mit den Rechtsproblemen kann man dann bei der Rückforderung einbringen.
Es schadet aber sicher auch nicht, es gleich schon zu machen.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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Vielleicht solch ein Schreiben (Verbesserungsvorschläge willkommen):
Zitat
... Weiterhin ist der Rundfunkbeitrag ist rechtlich stark umstritten. Es sind z.Z vor dem Bundesverfassungsgericht 41 Verfahren anhängig....

Das mit den Rechtsproblemen kann man dann bei der Rückforderung einbringen.
Es schadet aber sicher auch nicht es gleich schon zu machen.

Ich freue mich über deine Antwort + Mithilfe. 

Dein Schreiben übernimmt wichtige Teile Akademie.de. Ich glaube, es wäre gut, im Vorbehaltsschreiben auch wesentliche Problembereiche konkret zu benennen und kurz andeutungsweise zu umreißen (Typisierung, Steuer vs. Beitrag, Nichtnutzer...?)

"Viktor7" hatte ja oben auch noch Anregungen geliefert.

Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg136025.html#msg136025

Der Vorbehalt muss begründet werden, ich würde also lieber ein paar Einzelheiten und wesentliche Aspekte miterwähnen, da man sich später darauf beruft. Das sollte gleich ins Vorbehaltsschreiben.

Dann könnte man im Rückforderungsantrag zunächst einfach auf dieses Vorbehaltsschreiben verweisen.

Übrigens ist ein Beispiel-Antwortschreiben in Arbeit und so gut wie fertig  :)
Es wäre gut, wenn wir dazu eine fertige Vorbehaltsbegründung hätten.


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  • Beiträge: 1.525
Und warum willst du an den Beitragsservice schreiben?
Glaubst du, von denen bekommst du eine Antwort?
Die Rundfunkanstalt ist der korrekte Empfänger, auch wenn wir hier im Forum bereits diskutiert haben, daß die "zuständige Rundfunkanstalt" laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht definiert ist...


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Zitat
Und warum willst du an den Beitragsservice schreiben?

Ich habe auf das Konto vom Beitragsservice bezahlt, und will das Geld wieder zurück.
Nix mit Rundfunkanstalt, die hat mich nicht angegeschrieben, daher ist die Zahlung ja auch rechtlich fraglich.
(Vielleicht bin ich ja einem Betrüger aufgesessen ?! Das muss geklärt werden.)


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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  • Beiträge: 88
Und warum willst du an den Beitragsservice schreiben?..
Die Rundfunkanstalt ist der korrekte Empfänger,..

Es wird nicht an den Beitragsservice geschrieben. Dieses Vorbehaltsschreiben ist nur eine Anlage, die dem Rückforderungsantrag beigefügt wird und auf das man sich inhaltlich zur Begründung bezieht. Man kann auf das Adressenfeld (im Vorbehaltsbrief) auch ganz verzichten.

Eine Begründung muss mit dem Rückforderungsantrag eingereicht werden. Bitte noch mal lesen

Viele Leute haben ihre Vorbehaltszahlung gleich zu Anfang begründet [/b](z.B. mit Hilfe dieses Beispielschreibens von akademie.de https://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige/musterbrief-vorbehalt). Das sollte genügen.**

Fiktive Menschen, welche bisher keine Begründung für ihre Vorbehaltszahlung an die RA/BS/GEZ schickten, müssten mit der Beitragsrückfordung anscheinend eine Begründung für die Vorbehaltszahlung mitliefern. Erst dann wäre die Vorbehaltszahlung tatsächlich wirksam, oder so,...
..
1) http://www.juraforum.de/forum/t/zahlung-unter-vorbehalt-wie-geht-das.393813/
2) http://srbg.de/was-bedeuted-eine-zahlung-unter-vorbehalt.html

Ich nehme an, dass die Begründung der Vorbehaltszahlung in jedem Fall auch vor Ablauf der Verjährungsfrist zu erfolgen hat?

Es eilt also.  (**Da das o.g. Schreiben von Akademie.de  nicht mehr aktuell genug ist, sollte es überarbeitet werden. Der Entwurf hierzu von noGez99 ist gut. Allerdings sollten die wesentlichsten Kritikpunkt bereits aufgelistet, kurz skizziert und eingefügt werden (ungefähr an dieser Stelle des Schreibens:)

.... Weiterhin ist der Rundfunkbeitrag rechtlich stark umstritten. Es sind z.Z vor dem Bundesverfassungsgericht 41 Verfahren anhängig.

...(Begründungspunkte einfügen)....

Wegen der bestehenden erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob überhaupt, und falls ja, ...
...
Zitat
Ich bin nicht zahlungspflichtig, da kein Grundlagenbescheid vorliegt. (könnte man mit aufnehmen)

Das mit den Rechtsproblemen kann man dann bei der Rückforderung einbringen. Es schadet aber sicher auch nicht, es gleich schon zu machen.
Darum geht es! Wir befinden uns bereits bei der Rückforderung!

Ich bin in diesem Bereich im Moment nicht gut genug eingearbeitet und denke, es gibt hier kompetente Leute, die sich damit leichter täten. Ich schaffe es nicht noch und bitte um Unterstützung.


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  • Beiträge: 88
@zeitungsbezahler

Die Frage ist natürlich trotzdem gut, an wen ein Vorbehaltsschreiben (früher oder später) eigentlich zu richten ist  ;)

... und eigentlich gilt das auch für den Rückforderungsantrag (darin sind bisher beide Empfänger angeboten, kann jeder selbst entscheiden)


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  • Beiträge: 2
@don_wheppo
Falls noch nicht geschehen, wird empfohlen unter anderem folgende Beiträge durchzulesen:

Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
#77 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg136092.html#msg136092
#85 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg136774.html#msg136774
evtl #88 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg136789.html#msg136789
#89 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg136800.html#msg136800

Kannst du die Geschichte von Person W bitte mal genauer beschreiben? Hätte sie 2013 zum Beispiel „unter Vorbehalt“ bezahlt?

Vielen Dank, aber die Beiträge haben nicht geholfen, wie schon erwähnt. Was muss Person W nun aufsetzen oder reagieren? Es stehen leider keine Lösungen wie nun weiter vorgegangen werden sollte aufgrund der Rückmeldung von der GEZ.
Person W hat mitbekommen, dass man die Rundfunkbeiträge zurückfordern kann, hat dann Antrag für Rückerstattung gestellt und dann kam halt dieses Schreiben. Und Person W weiß nicht ob unter Vorbehalt bezahlt wurde, da kein Schreiben mehr vorhanden ist von 2013.


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