Gerichte und Rundfunk schlagen Kapriolen um das Bargeld und nähren Zweifel am RechtsstaatAusschnitt aus ZITAT:
Das ist eine so dreist falsche Rechtsauskunft, dass klar wird, warum der Rundfunk es vorzieht,
diese über seine nicht rechtsfähige Inkassostelle ohne Unterschrift zu verschicken. Dann kann niemand dafür belangt oder
als Jurist bis auf die Knochen vor der Öffentlichkeit blamiert werden. Der Rundfunkjustiziar, der sich diese Formulierungen ausgedacht hat, möge bitte vortreten und sich hinter diese Behauptungen stellen.
Ergänzend ist zu bemerken, dass die Justiziarin des Westdeutschen Rundfunks und Pressesprecherin des Beitragsservice jüngst der Presse gesagt hat, man habe für die Barzahlungsanbieter extra Barzahlungsmöglichkeiten geschaffen. Das kontrastiert doch sehr mit der Rechtsauskunft an die Barzahlungsanbieter durch eben diesen Beitragsservice und der ruppigen Drohung mit Vollstreckung. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Quelle: Handelblatt Dr. Norbert Häring
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http://norberthaering.de/de/27-german/news/654-rundfunkbeitrag-rechtsstaat#weiterlesen+++
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (
https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)