Person B bestreitet den klassischen Weg, Festsetzungsbescheid, Widerspruch, Widerspruchsbescheid und Klage.
Im Widerspruch wurden der Widerspruch begründet, Antrag auf Aussetzung und ein formloser Antrag auf Befreiung gestellt.
In Widerspruch- und Klagebegründung wurde unter anderem auf die geringen finanziellen Verhältnisse hingewiesen (mit Belege). Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass Person B aus persönlichen Gründen keinen Antrag auf Harz 4 stellen wird und nicht dazu gezwungen werden kann.
Die Antwort des ÖRR auf die Klage bestand aus den üblichen bekannten Floskeln und den Hinweis, dass Person B vorgeschlagen wird, die Entscheidung zum Antrag auf Befreiung abzuwarten.
Dem Vorschlag des ÖRR hat Person B zugestimmt, mit dem Hinweis, dass diese Zustimmung nur als mögliche Entlastung des Gerichtes angesehen wird, da durch einen positiver Bescheid auf Befreiung und die Aufhebung der Bescheide durch den ÖRR die Klage unbegründet wird. Person B wird weiterhin an Klage und Begründungen festhalten, solange keine Befreiung und keine Aufhebung der Bescheide vorliegen.
Die Ablehnung des Antrages auf Befreiung hat Person B nun nach ca. einem Jahr erhalten. Da die Ablehnung diverse Begründungen und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, hat Person B der Ablehnung widersprochen und ist auf jede einzelne Begründung des ÖRR eingegangen, widerlegt und hat weitere Begründungen (auf Grund aktueller Ereignisse..etc.) für eine Befreiung ergänzt.
Das Gericht hat mittlerweile (nach Abgabe des zweiten Widerspruchs) beim ÖRR angefragt, wie es um den Antrag auf Befreiung des Klägers steht. Der ÖRR hat geantwortet, dass der Kläger der Ablehnung widersprochen hat und noch nicht über den Widerspruch entschieden wurde.
Bis heute liegt noch keine Entscheidung des ÖRR vor. Wenn die Entscheidung wieder ein Jahr dauern sollte, werde ich erst nächstes Jahr darüber berichten können.
Fortsetzung folgt....aber auf dem Nichtzahlerprogramm