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Autor Thema: Warum muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen ?  (Gelesen 1746 mal)

T
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Warum muss ein Verwaltungsgericht sein Urteil nicht begründen ?
Oder sollte da, Person A , später noch ein schreiben bekommen ?


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R
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Der Urteilstext sollte schon die Begründung enthalten. Aber um was geht es denn konkret?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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