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Autor Thema: Bund der Steuerzahler: "Rundfunkbeitrag ist Zwangsabgabe! - Überschüsse zurück!"  (Gelesen 12787 mal)

k
  • Beiträge: 110
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. ("Steuerzahlerbund") positioniert sich eindeutig zum Rundfunkbeitrag:


Bund der Steuerzahler e.V., 15.06.2016
Rundfunkbeitrag – Kneifen gilt nicht!
BdSt: Gebt den Beitragszahlern die Überschüsse zurück!

Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist nicht mehr geräte- sondern haushaltsabhängig und damit eine Zwangsabgabe!

Auch zur Diskussion über eine Senkung des Rundfunkbeitrages stellt der BdSt eine klare Forderung:
Zitat
Wir fordern eine schnelle Entscheidung: Gebt den Beitragszahlern die Überschüsse zurück!


weiterlesen unter
http://www.steuerzahler.de/Rundfunkbeitrag-Kneifen-gilt-nicht/74255c85398i1p1520/index.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2016, 02:05 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Auch zur Diskussion über eine Senkung des Rundfunkbeitrages stellt der BdSt eine klare Forderung:
Zitat
Wir fordern eine schnelle Entscheidung: Gebt den Beitragszahlern die Überschüsse zurück!
http://www.steuerzahler.de/Rundfunkbeitrag-Kneifen-gilt-nicht/74255c85398i1p1520/index.html

Besser noch wäre diese Forderung:

Schafft endlich ein gerechtes und demokratisches Finanzierungssystem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Mitbestimmung der reellen Nutzer und deren örR-Konsum.
Jeder soll nur das bezahlen was er vom örR auch konsumiert. Die technischen Voraussetzungen dafür werden anderweitig längst erfolgreich angewendet.
Warum also nicht auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk?


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Jeder soll nur das bezahlen was er vom örR auch konsumiert. Die technischen Voraussetzungen dafür werden anderweitig längst erfolgreich angewendet.

Zitat:

»Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.«

Man(n) Frau könnte feststellen, dass 1.590.000.000 Milliarden  EURO wieder zurückgezahlt werden müssen von den Landesfürsten an die Bürger und Unternehmen, wegen Beitragsüberzahlung. Periode 2013-2016.

Dies geht aus dem Amtsblatt vom 22.12.2011 hervor auf Seite 1628 des Amtsblattes letzter Abschnitt.
Gesetz Nr. 1760
über die Zustimmung zum
Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung
rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Vom 30. November 2011

"Protokollerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg, des Landes Niedersachsen, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt
Die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Niedersachsen, der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen Anhalt unterstreichen, dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden."

Link zu Amtsblatt:

http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal/portal/t/1kf4/page/bsverkslprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VB-SL-ABlI2011505-G&documentnumber=10&numberofresults=15&doctyp=Verkuendungsblatt%3Asl-abl-i-ges&showdoccase=1&frompsml=group/HomepageUser/html/fpverksl.psml&action=portlets.jw.CopySessionState&source=fpverksl.psml&doc.part=D&paramfromHL=true#focuspoint
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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

f

faust

... gut so !!!

Der "Bund der Steuerzahler"  ist nicht irgendwer, das KANN ein mächtiger Verbündeter sein/werden !


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k
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Zitat
Der Steuerzahlergedenktag 2016 ist am Dienstag, den 12. Juli. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) arbeiten die Bürger und Betriebe dann ab exakt 14.44 Uhr wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Damit liegt die Volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote im Jahr 2016 bei voraussichtlich 52,9 Prozent. Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 47,1 Cent
[…]
Der Steuerzahlergedenktag bezieht sich auf Steuern und Abgaben, die der Staat vereinnahmt, sowie auf die EEG-Umlage und den Rundfunkbeitrag als so genannte Quasi-Steuern.
http://www.steuerzahler.de/Von-1-Euro-bleiben-nur-471-Cent/74981c86128i1p637/index.html


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Das ist ja auch eine Steuer.

Schon vergessen, daß es für die EU eine staatliche Beihilfe darstellt?

Schon vergessen, daß auch gemäß BVerfG-Urteil zur EZB-Problematik, Rz, 118, europäisches Recht vorrangig anzuwenden ist, wenn sich europäisches und nationales gegenüberstehen?

Wenn europäisches Recht hier also sagt, daß das eine Steuer ist, dann hat die anderslautende nationale Auffassung keinen Wert mehr.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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http://www.steuerzahler.de/Rundfunkbeitrag-Kneifen-gilt-nicht/74255c85398i1p1520/index.html[/quote]

Und hier im Gutachten von Herrn Prof. etc. Kirchhof steht auf Seite 71/72 folgendes:

Zitat:
<< In diesem Zielkonflikt bietet schon das geltende Recht den Ausweg, den Rundfunkbeitrag so zu bemessen, dass er den Rundfunkanstalten verlässlich das Angemessene garantiert, diese Abgabenbemessung aber mit der gesetzlichen und in der Autorität der Verhandlungsführer öffentlich bestätigten Zusage zu verbinden, dass jeder Überertrag an die Beitragsschuldner zurückgegeben wird. Bleibt der Beitrag für die Haushalte gleich, stellt sich diese Frage nur für die Beitragsbelastung der Betriebsstätten, deren Staffelung neu definiert werden muss. Insoweit wäre der Vorbehalt eines Überertrages nur an diese Gruppe der Beitragsschuldner zu richten und nur für sie wirksam. >>

Weiterlesen auf Seite 71 unten des Gutachtens von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Bundesverfassungsrichter a. D. Direktor des Instituts für Finanz und Steuerrecht Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Heidelberg, April 2010

http://www.ard.de/download/398406/index.pdf
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