Das ist ja auch eine Steuer.
Schon vergessen, daß es für die EU eine staatliche Beihilfe darstellt?
Schon vergessen, daß auch gemäß BVerfG-Urteil zur EZB-Problematik, Rz, 118, europäisches Recht vorrangig anzuwenden ist, wenn sich europäisches und nationales gegenüberstehen?
Wenn europäisches Recht hier also sagt, daß das eine Steuer ist, dann hat die anderslautende nationale Auffassung keinen Wert mehr.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;