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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juni 2016 => Thema gestartet von: koybott am 23. Juni 2016, 14:06

Titel: Bund der Steuerzahler: "Rundfunkbeitrag ist Zwangsabgabe! - Überschüsse zurück!"
Beitrag von: koybott am 23. Juni 2016, 14:06
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. ("Steuerzahlerbund") positioniert sich eindeutig zum Rundfunkbeitrag:


Bund der Steuerzahler e.V., 15.06.2016
Rundfunkbeitrag – Kneifen gilt nicht!
BdSt: Gebt den Beitragszahlern die Überschüsse zurück!

Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist nicht mehr geräte- sondern haushaltsabhängig und damit eine Zwangsabgabe!

Auch zur Diskussion über eine Senkung des Rundfunkbeitrages stellt der BdSt eine klare Forderung:
Zitat
Wir fordern eine schnelle Entscheidung: Gebt den Beitragszahlern die Überschüsse zurück!


weiterlesen unter
http://www.steuerzahler.de/Rundfunkbeitrag-Kneifen-gilt-nicht/74255c85398i1p1520/index.html
Titel: Re: Bund der Steuerzahler: "Rundfunkbeitrag ist Zwangsabgabe! - Überschüsse zurück!"
Beitrag von: Hailender am 23. Juni 2016, 17:04
Auch zur Diskussion über eine Senkung des Rundfunkbeitrages stellt der BdSt eine klare Forderung:
Zitat
Wir fordern eine schnelle Entscheidung: Gebt den Beitragszahlern die Überschüsse zurück!
http://www.steuerzahler.de/Rundfunkbeitrag-Kneifen-gilt-nicht/74255c85398i1p1520/index.html

Besser noch wäre diese Forderung:

Schafft endlich ein gerechtes und demokratisches Finanzierungssystem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Mitbestimmung der reellen Nutzer und deren örR-Konsum.
Jeder soll nur das bezahlen was er vom örR auch konsumiert. Die technischen Voraussetzungen dafür werden anderweitig längst erfolgreich angewendet.
Warum also nicht auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Titel: Re: Bund der Steuerzahler: "Rundfunkbeitrag ist Zwangsabgabe! - Überschüsse zurück!"
Beitrag von: marga am 23. Juni 2016, 17:22
Jeder soll nur das bezahlen was er vom örR auch konsumiert. Die technischen Voraussetzungen dafür werden anderweitig längst erfolgreich angewendet.

Zitat:

»Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.«

Man(n) Frau könnte feststellen, dass 1.590.000.000 Milliarden  EURO wieder zurückgezahlt werden müssen von den Landesfürsten an die Bürger und Unternehmen, wegen Beitragsüberzahlung. Periode 2013-2016.

Dies geht aus dem Amtsblatt vom 22.12.2011 hervor auf Seite 1628 des Amtsblattes letzter Abschnitt.
Gesetz Nr. 1760
über die Zustimmung zum
Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung
rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Vom 30. November 2011

"Protokollerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg, des Landes Niedersachsen, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt
Die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Niedersachsen, der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen Anhalt unterstreichen, dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden."

Link zu Amtsblatt:

http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal/portal/t/1kf4/page/bsverkslprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VB-SL-ABlI2011505-G&documentnumber=10&numberofresults=15&doctyp=Verkuendungsblatt%3Asl-abl-i-ges&showdoccase=1&frompsml=group/HomepageUser/html/fpverksl.psml&action=portlets.jw.CopySessionState&source=fpverksl.psml&doc.part=D&paramfromHL=true#focuspoint
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Titel: Re: Bund der Steuerzahler: "Rundfunkbeitrag ist Zwangsabgabe! - Überschüsse zurück!"
Beitrag von: faust am 23. Juni 2016, 18:33
... gut so !!!

Der "Bund der Steuerzahler"  ist nicht irgendwer, das KANN ein mächtiger Verbündeter sein/werden !
Titel: Re: Bund der Steuerzahler: "Rundfunkbeitrag ist Zwangsabgabe / Quasi-Steuer"
Beitrag von: koybott am 12. Juli 2016, 21:40
Zitat
Der Steuerzahlergedenktag 2016 ist am Dienstag, den 12. Juli. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) arbeiten die Bürger und Betriebe dann ab exakt 14.44 Uhr wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Damit liegt die Volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote im Jahr 2016 bei voraussichtlich 52,9 Prozent. Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 47,1 Cent
[…]
Der Steuerzahlergedenktag bezieht sich auf Steuern und Abgaben, die der Staat vereinnahmt, sowie auf die EEG-Umlage und den Rundfunkbeitrag als so genannte Quasi-Steuern.
http://www.steuerzahler.de/Von-1-Euro-bleiben-nur-471-Cent/74981c86128i1p637/index.html
Titel: Re: Bund der Steuerzahler: "Rundfunkbeitrag ist Zwangsabgabe! - Überschüsse zurück!"
Beitrag von: pinguin am 13. Juli 2016, 08:50
Das ist ja auch eine Steuer.

Schon vergessen, daß es für die EU eine staatliche Beihilfe darstellt?

Schon vergessen, daß auch gemäß BVerfG-Urteil zur EZB-Problematik, Rz, 118, europäisches Recht vorrangig anzuwenden ist, wenn sich europäisches und nationales gegenüberstehen?

Wenn europäisches Recht hier also sagt, daß das eine Steuer ist, dann hat die anderslautende nationale Auffassung keinen Wert mehr.
Titel: Re: Bund der Steuerzahler: "Rundfunkbeitrag ist Zwangsabgabe! - Überschüsse zurück!"
Beitrag von: marga am 13. Juli 2016, 13:24
Wir fordern eine schnelle Entscheidung: Gebt den Beitragszahlern die Überschüsse zurück!
http://www.steuerzahler.de/Rundfunkbeitrag-Kneifen-gilt-nicht/74255c85398i1p1520/index.html[/quote]

Und hier im Gutachten von Herrn Prof. etc. Kirchhof steht auf Seite 71/72 folgendes:

Zitat:
<< In diesem Zielkonflikt bietet schon das geltende Recht den Ausweg, den Rundfunkbeitrag so zu bemessen, dass er den Rundfunkanstalten verlässlich das Angemessene garantiert, diese Abgabenbemessung aber mit der gesetzlichen und in der Autorität der Verhandlungsführer öffentlich bestätigten Zusage zu verbinden, dass jeder Überertrag an die Beitragsschuldner zurückgegeben wird. Bleibt der Beitrag für die Haushalte gleich, stellt sich diese Frage nur für die Beitragsbelastung der Betriebsstätten, deren Staffelung neu definiert werden muss. Insoweit wäre der Vorbehalt eines Überertrages nur an diese Gruppe der Beitragsschuldner zu richten und nur für sie wirksam. >>

Weiterlesen auf Seite 71 unten des Gutachtens von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Bundesverfassungsrichter a. D. Direktor des Instituts für Finanz und Steuerrecht Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Heidelberg, April 2010

http://www.ard.de/download/398406/index.pdf
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