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Autor Thema: erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage  (Gelesen 36139 mal)

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Person B sucht gerade die Faxnummer vom Beitragsservice..

Warum müssen Schuldner eigentlich die teurere 01806- Nummer (20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz! Vom Mobiltelefon aus noch teurer..) bezahlen und die Stadtkassen dürfen (kostenlos) ein Ortsgesprach führen?!

Das Ganze ist so abartig, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.


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P
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Ohne Gewähr, 0221 50612507 war mal die Fax Nummer, wenn angerufen wird geht wahrscheinlich immer noch ein Fax ran.


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Person B hats an die 0221 5061 *** geschickt. Steht ja auf dem Wisch an die Stadt..

Wir sind gespannt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2016, 22:23 von Bürger«

B
  • Beiträge: 422
Um auf den Ausgangsthread zurückzukommen hat Person A nun ein Schreiben an den Vollstreckungsbeamten geschickt, indem er beantragt, die Vollstreckung einzustellen bzw. zu unterbleiben. Aufgrund des nicht zugestellten Widerspruchbescheid und damit verbunden auch erwartungsoffenen Entscheidung über Aussetzung der Vollstreckung sind die Voraussetzung trotz Aufforderung an den WDR weiterhin nicht gegeben.

Ferner hat Person A noch einige Zitate aus dem Beschluss 5 T 311/15 vom 03. Februar 2016 des VG Tübingen mitgegeben. Dieser wurde mit einem expliziten Hinweis versehen, dass es sich nicht um den durch den BGH aufgehobenen Beschluss des LG Tübingen vom 19. Mai 2014 handelt, der in diverse Schreiben an die Stadtkassen aufgeführt wird, so wie er sich auch im Email-Eingang des überforderten(?) Vollstreckungsbeamten wiederfand, den Person A mal besuchte.


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

B
  • Beiträge: 422
+++ Update +++
Person A hat kurzfristig ein Schreiben des Vollstreckungsbeamten erhalten.

Hier heißt es wörtlich (Achtung OCR Scan, daher Fehler möglich):

Zitat
Ihr Schreiben vom xx.07.2016

Sehr geehrter Herr xxxx,

mit Schreiben vom xxx wurde die Stadt xxx vom Westdeutschen Rundfunk im Rahmen der Amtshille beauftragt eine rückständige Forderung zur Beitragsnummer das xxx xxx xxx einzuziehen. Die Vollstreckbarkeit dieser Forderung wurde vom Westdeutschen Rundfunk bescheinigt. Daraufhin erhielten Sie durch den Vollziehungsbeamten der Stadt xxx eine Pfändungsankündigung.

ln Beantwortung ihres Schreibens teile ich lhnen mit, dass die Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der zu vollstreckenden Forderungen im Vollstreckungsverfahren unbeachtlich sind. Solche Einwendungen sind außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen (§ 7 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW).

Zur Nichtanerkennung der Beiträge des Westdeutschen Rundfunk (Gläubiger) vertreten durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gebe ich Ihnen zur Kenntnis, dass diese Rechtsauffassung völlig abwegig und rechtsmissbräuchlich ist und deshalb mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht beachtet werden kann.

Ich bin daher verpfiichtet. das Vollstreckungsverlahren fortzuführen.

Um weitere Maßnahmen (Lohn/Gehalt- Konten Oder Sachpfindung etc.) abzuwenden, ist die Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 699.xx Euro in der Stadtkasse (bar oder per Scheck) sofort erforderlich. Bei Überweisung auf das Konto der Stadt  (s. rechts) geben Sie bitte das Kassenzeichen xxxxxxx an.

Zu den weiteren Vollstreckungsmaßnahmen gehört insbesondere die Vorledung zur Abnahme der Vermögenaauskunft.

Vorsorglich teile ich auch mit, dass künftige Schreiben und Mitteilungen, die sich auf die Rechtmäßigkeit der beizutreibenden Forderung beziehen, nicht beachtet werden und die Vollstreckung fortgeführt wird.

Mfg
Im Auftrag (?)
Vollziehungsbeamter

Damit wäre es jetzt Zeit für die Erinnerung beim Amtsgericht, richtig? Wie lange hat Person A dafür Zeit?


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b
  • Beiträge: 764
ein Paar Gedanken:
Zitat
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel 11
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
„(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“

1. somit existiert kein Leistungsbescheid (notwendige Voraussetzung für Zwangsvollstreckung), da der Leistungsbescheid sofort beim Erstellen nichtig wird wegen Verletzung der Charta der Grundrechte.
2. Vollziehungsbeamter darf die Zwangsvollstreckung nicht durchführen, da Leistungsbescheid nicht existiert (Punkt 1) und die eigenen Maßnahmen auch gegen Charta verstoßen.

Person P kann einen Brief an den Bürgermeister der Stadt schreiben:
1. dort informieren, dass jede Person das Recht nach Charta inkl. ohne behördliche Eingriffe besitzt.
2. fragen, wie die Stadt "ohne behördliche Eingriffe" realisiert. Welche Maßnahmen werden von der Stadt unternommen, um behördliche Eingriffe zu unterbinden?
3. wenn die Stadt nichts unternimmt und sogar selbst Eingriffe durchführt, und somit das anerkannte EU-Recht für Person P abschafft, dann soll die Stadt das schriftlich bestätigen, dass Person P ab Zeitpunkt kein Recht nach Art. 11 der Charta besitzt.
4. wenn nicht, dann soll die Stadt jeden behördlichen Eingriff unterbinden. Darüber auch eine Bestätigung.
5. über diesen Brief kann Person P den Vollziehungsbeamten informieren, dass sein Vorgesetzter (Bürgermeister) jetzt damit beschäftigt ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2016, 14:58 von boykott2015«

B
  • Beiträge: 422
Ein entsprechendes Schreiben wurde an den Bürgermeister und parallel an den GV verfasst und via Fax weggeschickt. Sollte person a jetzt auch noch parallel eine Erinnerung an Amtsgericht beantragen, um einer Vollstreckung zuvor zu kommen, falls die Schreiben ignoriert werden?


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  • Beiträge: 8
Du musst damit klagen. Solange darüber kein Gericht entschieden hat ist das der Stadt und dem Bürgermeister und wem auch immer egal. Die Antwort wird sein: Hallo, danke für Ihr Schreiben, aber wir haben eine andere Rechtsauffassung! Tschüss


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e
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Zitat
Zur Nichtanerkennung der Beiträge des Westdeutschen Rundfunk (Gläubiger) vertreten durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gebe ich Ihnen zur Kenntnis, dass diese Rechtsauffassung völlig abwegig und rechtsmissbräuchlich ist und deshalb mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht beachtet werden kann.Zitat Ende

Die gehen ja noch viel weiter, indem sie wieder einmal die Nichtnutzer und deren Auffassung als rechtsmissbräuchlich, ja VÖLLIG abwegig bezeichnen. Was für eine Diktatur |-


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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+++ Update +++

Uff. Ich wundere mich bereits, warum Person B noch nichts bekommen hat. Keine Reaktion, nichts.  :o

Muss mir das gleich hier mal alles in Ruhe durchlesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2016, 20:05 von Eierkopp«

B
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Ein Frage wäre da noch: Ist die Erinnerung beim Amtsgericht nur bei drohender Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher möglich oder auch die drohende Vollstreckung durch den Vollstreckungsbeamten der Stadt? Oder muss sich der Beamte der Stadt vorher erstmal einen gerichtlichen Beschluss holen?


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Person B hat gerade angerufen. Sie haben geantwortet, fährt jetzt jedoch erstmal an den See den Sommer genießen. (#)


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c
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Ein Frage wäre da noch: Ist die Erinnerung beim Amtsgericht nur bei drohender Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher möglich oder auch die drohende Vollstreckung durch den Vollstreckungsbeamten der Stadt? Oder muss sich der Beamte der Stadt vorher erstmal einen gerichtlichen Beschluss holen?

soviel ich weiß, ist das Verfahren identisch. Auch Vollziehungsbeamte sind an die ZPO gekoppelt... Mal nachlesen? hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Vollziehungsbeamter.

@eierkopp
See? ... gute Idee!

lg.
cec.


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B
  • Beiträge: 422
+++ Update +++

Auch die Obrigkeit der Stadt hat sich zu der Frage von Person B Frage bezüglich ihrer Grundrechte entsprechend der Charta der EU geäußert. Kurz und knapp meint diese, dass sie sich dem Schreiben des Vollziehungsbeamten (siehe oben Post vom 14. Juli 2016, 12:33) nichts hinzuzufügen hat und keine andere Antworten erteilen kann.

WANN
genau muss die Erinnerung bei dem AG eingereicht werden? Schon bei angedrohter Vollstreckung (siehe oben Post vom 14. Juli 2016, 12:33) oder erst bei konkreter Vorladung mit Termin zur Vermögensauskunft?


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WANN[/u] genau muss die Erinnerung bei dem AG eingereicht werden? Schon bei angedrohter Vollstreckung (siehe oben Post vom 14. Juli 2016, 12:33) oder erst bei konkreter Vorladung mit Termin zur Vermögensauskunft?

Soweit ich weiß, gibt es kein "muss".
"Erinnerung" könnte wohl jederzeit im gesamten Vollstreckungsverfahren eingelegt werden.
Ich vermute, ein "lieber eher als später" ist dabei nicht schädlich.

JEDOCH:
Mich deucht, dass das Erinnerungsverfahren mglw. nicht geeignet ist, eine
"Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID"
abzuwenden, lasse mich aber auch gern eines besseren belehren.

Wie nachzulesen u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
könnte allenfalls versucht werden, massiv Druck auf die Rundfunkanstalt auszuüben, ihr Vollstreckungsersuchen zurückzuNEHMEN.
Dies erscheint jedenfalls aussichtsreicher, als dass Vollstreckungsstellen bei den derzeitigen "Kräfteverhältnissen" Vollstreckungsersuchen an ARD-ZDF-GEZ zurückGEBEN.

...bzw. ist doch hier sogar schon Klage anhängig, oder?
Habe zur jetzigen Zeit nur nicht mehr die Energie, mir den fiktiven Werdegang noch einmal vollständig zu Gemüte zu führen...  :-[


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