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Autor Thema: VG bietet an, Klage zurückzuziehen ? Eure Einschätzungen bitte.  (Gelesen 2997 mal)

C
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Hallo liebes Forum,

ich würde gerne kurz ein paar weitere Meinungen zu meiner derzeitigen Situation in Sachen Klage einholen. Folgendes Szenario:

Es wurde vor kurzem ein "interessanter" Brief vom VG (Bayern) in Bezug auf meine Klage gegen den BR zugestellt. Das Schreiben ist dem Posting angehängt und unkenntlich gemacht worden.

Im Oktober letzten Jahres hatte ich eine umfangreiche Klage gegen den BR am VG eingereicht. Seitdem war Ruhe, sowohl vom Gericht als auch vom BS. Nun legt mir das Gericht in dem Schreiben nahe, meine Klage zurück zu ziehen, auch, um meine finanziellen Verluste abzumildern (Oha...). Mit unter anderem interessanten Begründungen.

Mir ist klar, dass sich das VG lieber nicht mit einer 48-Seiten-Klage befassen möchte wenn nicht unbedingt zwingend notwendig und deswegen alles daran setzt, diese schon im Vorfeld aus lächerlichen Gründen und mit Formaliendrescherei abzuschmettern.

In dem Brief wurden drei Punkte erwähnt, warum meine Klage keinen Aussicht auf Erfolg hätte und ich sie lieber zurückuziehen solle. Dazu wollte ich folgendes mitteilen:

1. Der Antrag "alle" Bescheide aufzuheben ist an sich zu unbestimmt.

Okay, mein Fehler. Habe ich nicht klar genug formuliert bzw. bin wohl durcheinander gekommen. Mit "alle" Bescheide war von mir selbstverständlich "alle von mir beanstandeten Bescheide" gemeint, nicht alle, die mir jemals zugegangen sind. Hätte mich in meiner Klage klarer ausdrücken sollen.

2. Ursprüngliche Klage nach derzeitiger Aktenlage schon verfristet.

Ich hatte fast befürchtet, dass das VG diesen Trick versuchen würde.

Die Klage wurde nicht per Post zugestellt, sondern am letzten Tag der Frist von mir persönlich beim VG eingeworfen. Der Einwurf wurde per Smartphone dokumentiert, außerdem wurde eine Person als Zeugin mitgenommen, um den Einwurf zu bestätigen. Dass das VG die Klage also angeblich erst am 24.06.2016 vorliegen hatte geht zu Lasten des VGs. Von meiner Seite aus/aus meiner Sicht wurde die Frist eingehalten. Die Frage ist jedoch, wie weit das VG gewillt ist, den rechtzeitigen Zugang zu bestreiten und wie stark versucht wird, meine Nachweise (Video und Zeugin) als nicht aussagekräftig/wertlos darzustellen. Eine weitere Klage gegen das VG über das Klarstellen des rechtzeitigen Zugangs würde ich ungern vom Zaun brechen müssen.

Der Rest (Punkt 3) ist das übliche "Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist"-Blabla.

Mir wäre wichtig, dass sich mit dem Inhalt meiner Klage tatsächlich befasst wird, und sie nicht NUR wegen irgendwelchen formalen Fehlern abgelehnt wird. Allerdings sieht es nicht danach aus, dass man sich die Arbeit machen wird ?

Ich hätte gerne ein paar weitere Meinungen und Einschätzungen, bevor ich eine Entscheidung treffe. Ich tendiere eigentlich zum Klage aufrecht erhalten. Was würdet ihr tun ?

Da sowieso mit einem Abschmettern der Klage zu rechnen ist, geht es mir hier hauptsächlich um das Sand-im-Getriebe-Prinzip. Was würde den größtmöglichen büroktratischen Aufwand generieren ? Danke schon mal für euer Feedback.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2016, 06:20 von seppl«

j
  • Beiträge: 265
Person X kennt diesen Brief,

man muss sich im klaren sein, das dass VG kein Urteil im Sinne des Klaegers sprechen wird.

Ich persoenlich halte daher den Klageweg mittlerweile fuer Unsinnig, weil die VGs die Klagen abschmettern.

Person X hatte meines Wissens nach die Klage nicht zurueck genommen, worauf hin die Klage abgewiesen wurde.
Da sich Person X ohne Wohnsitz in Dtl. im Ausland aufhaelt ist mir unbekannt wie es weiter gegangen ist.

Im Forum gab es dazu dann jedenfalls keine Information mehr,

und es scheint so als ist der Weg an der Stelle dann auch fuer die meisten zu Ende.

Es laeuft darauf hinaus, das ohne BverfG kein Blumentopf zu gewinnen ist.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Scheinbar bekommt der BR zu Zeit Druck von allen Seiten, gerichtlich und finanziell.

Soviel ich mitbekommen habe, kann man im laufenden Verfahren Ergänzugen machen, z.B. neue  Begründungen oder ergänzende Details, bin mir aber nicht sicher, werde es selbst noch testen.

In einem mir bekannten Fall wurde  bei Person M das Abgabedatum (Einwurfdatum am 24-Stunden-Briefkasten) der Klage vom VG um 3 Tage später angegeben. Person M hat das VG darauf aufmerksam gemacht, dass die Klage persönlich und mit Zeugen 3 Tage früher beim VG eingeworfen wurde. Daraufhin hat sich das VG in einem Antwortschreiben entschuldigt , einen Fehler im hauseigenen Postsystem bestätigt und das Abgabedatum auf den richtigen Tag korrigiert.

Ich werde meine Klage 2015 gegen SWR durchziehen.






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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Ragnar

Hi Chilly,

ich stehe gerade vor derselben Entscheidung wie du und habe mich an dem Wochenende nochmal intensiv mit der ganzen Thematik befasst.
Ich werde zumindest auf eine mündliche Verhandlung verzichten. Das sollte keine weiteren Kosten als die „unter Klagen statt Zahlen“ genannten ~ 130 € verursachen. Sicher bin ich natürlich nicht.
Ich habe in dem Antwortschreiben an das VG neue Klagebegründungen beigelegt, mit der Bitte um Beachtung zur Urteilfällung. Ob diese vom Gericht beachtet werden kann ich natürlich nicht sagen.
Die Chance, dass das Gericht im positiven Sinne für mich urteilen wird, schätze ich persönlich als sehr gering ein. Immerhin kann ich später sagen, ich habe versucht die Ungerechtigkeit zu stoppen.

Ein Grund für mich die Klage durchzuziehen ist der nach wie vor angelastete Säumniszuschlag des SWR. An diesem hält der SWR auch noch im Jahr 2016 fest, obwohl dieser ja mittlerweile durch das VG Tübingen als rechtswidrig erklärt wurde. Ich hoffe so zumindest auf einen Rüffel durch das Gericht gegen den ÖRR.

Gerne stell ich dir den komplett ausgearbeiteten Text später hier zur Verfügung. Wird aber vermutlich noch ein bisschen dauern.


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C
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Vielen lieben Dank für all die Antworten und den Input ! Ich habe beschlossen, ich lasse mir das ganze bis Mittwoch noch durch den Kopf gehen und fälle dann eine Entscheidung. Ich weiß, dass ich nicht gewinnen kann, aber mir geht es ehrlich gesagt auch eher ums Prinzip. Ich möchte auch, dass man sich mit den inhaltlichen Punkten meiner Klage auseinandersetzt. Daher tendiere ich zum Aufrechterhalten.

Ragnar, ich drücke dir die Daumen, dass zumindest der Rüffel gelingt ! Ich würde auch auf die mündliche verzichten.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

... tendiere ich zum Aufrechterhalten.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F das in einer ähnlichen Situation auch so machen würde, weil sie den Eindruck hat, dass es auf Dauer mit der Rechtsverbiegerei der Gerichte nicht so weitergehen wird (außer die aus meiner Sicht vorhandene Schein-Demokratie wird irgendwann zur Diktatur), und der Druck der Öffentlichkeit immer größer wird. Und deshalb würde die Person F auch auf einer mündlichen Verhandlung bestehen, auch wenn das mehr Kosten verursacht, und zum Gerichtstermin die Presse einladen, und die vorher mit den nötigen Infos versorgen (z.B. die Klagebegründung).

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

 
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