Kurze Info nebenbei:
Person M ist aufgefallen, dass das VG bei zwei identischen Klagen bzw. Streitwert, zweier unabhängigen Personen M und B, bei der einen Klage den geforderten Betrag des Festsetzungsbescheides z.B. 421,- Euro als Streitwert festgelegt hat und bei Person B den aktuellen, "fälligen" Betrag im Widerspruchsbescheid z.B. von 530,- Euro als Streitwert festgelegt hat. Dies hatte zur Folge, dass Person M eine Gerichtskostenrechnung von ca. 105,- Euro und Person B von ca. 159,- Euro erhalten haben.
Man muss auch dazu sagen: die Klagen wurden von zwei unterschiedlichen Mitarbeitern am VG bearbeitet.
Selbstverständlich hat Person B das VG angeschrieben und eine Begründung für den unterschiedlichen Streitwert verlangt.
Darauf wurde vom VG der Streitwert ohne Begründung auf 421,- Euro geändert und Person B brauchte nur 105,- Euro Gerichtskosten überweisen.
Man sollte nicht vergessen, bei Gericht sitzen auch nur Menschen...
Festsetzungsbescheid 03/2015->Widerspruchsbescheid 05/2015->Klage gegen den SWR 06/2015