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Autor Thema: Ruhende Klage unbeabsichtigt angerufen?  (Gelesen 2901 mal)

U
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Ruhende Klage unbeabsichtigt angerufen?
Autor: 04. Juni 2016, 19:32
Zunächst meine Bitte an die Mod's: Falls das Thema nicht in dieses Board passt, bitte geeignet verschieben. Danke.

Folgender hypothetischer Fall:

Person A hat eine ruhende Klage gegen seine zuständige Rundfunkanstalt beim Verwaltungsgericht (VG) wegen Rundfunkbeitrag.
Nach dem Urteil des BVerwG Leipzig vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 6.15 - erhält Person A ein Schreiben vom VG mit der Aussage, dass das Verfahren noch ruht, die Kopie der Pressemitteilung des BVerwG Leipzig zum o.g. Verfahren, und der anschließenden Frage, wie nun mit der Klage weiter zu verfahren sei. Es bestünde die Möglichkeit, dass das VG eine Entscheidung trifft, die für Person A negativ ausfallen dürfte. Es werden konkret die Möglichkeiten 1. Klagerücknahme oder 2. Festhalten an der Klage angeboten und um Mitteilung innerhalb einer Frist gebeten, wie Person A weiter vorgehen möchte.

Person A bittet zunächst beim VG um Fristverlängerung um die vollständige Urteilsbegründung des BVerwG lesen zu können. Diese Fristverlängerung wird mündlich gewährt. Die vollständige Urteilsbegründung wird innerhalb der Frist veröffentlicht und von Person A gelesen.

Kurz vor Ablauf der Frist antwortet Person A an das VG, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt an der Klage festhalten möchte, da der im Verfahren BVerwG 6 C 6.15 erfolglose Kläger offenkundig Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einlegen wird bzw. das bereits getan hat. Die aktuelle Verfahrensruhe setzt Person A dabei stillschweigend als weiterhin gegeben voraus und erwähnt den Punkt in seinem Schreiben nicht.

Kurz danach erhält Person A ein Schreiben des VG, in dem mitgeteilt wird, dass sein wieder angerufenes Verfahren nun unter neuem Aktenzeichen weitergeführt wird. Die anrufende Partei wird im Schreiben des VG nicht genannt. Offensichtlich hat das VG die Antwort von Person A als Anruf des Verfahrens interpretiert. Das hatte Person A nicht beabsichtigt. Person A ist von diesem Schreiben mehr als überrascht und fragt sich nun ob es noch eine Möglichkeit gibt, um seine Klage zurück in den Zustand "ruhend" zu bekommen.

Hat jemand eine Idee, wie das rein hypothetisch funktionieren könnte?


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Hypothetisch und in Sachen der erwähnten Person A, von mir eher spekulierend...

Das Verfahren war bis zum Zeitpunkt der erfolglosen Klage "6C6.15" als ruhend eingerichtet.
Nach dem erfolglosem Urteil des abgewarteten Prozess dann nicht mehr.

Könnte man nun nicht wieder anknüpfen auf Grund der allg. verfassungsrechtliche Bedenken?
Dazu das Gericht anrufen und um erneute Ruhendstellung, bzw. Aussetzung des Verfahrens bitten.

Dabei den
Art 100 GG in den Vordergrund stellen:
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen [...].
Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.


Gleichzeitig auf "unsere"  Klage beim BVerfG mit dem Aktenzeichen  1 BvR 2666/15 hinweisen,
bei welchem ebenso noch das Urteil aussteht

Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg109449.html#msg109449
 


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Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

U
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Dazu das Gericht anrufen und um erneute Ruhendstellung, bzw. Aussetzung des Verfahrens bitten.

Zum Thema Verfahrensruhe hatte Person A vor der Ruhendstellung seines Verfahrens vom Gericht die Erklärung bekommen, dass die Einrichtung der Verfahrensruhe nur ein einziges Mal möglich ist. Sobald das Verfahren durch Anruf in der Ruhe gestört wird, muss es weiter geführt werden. Das heißt: erneute Ruhendstellung geht vermutlich nicht.


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Was ist mit einer Aussetzung?
Begründung: Verletzung des obersten Gesetz / BVerfG Urteil steht noch aus
etc..


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Zu diesem Thema hätte ich auch gerne eine Antwort.

Wird auch hier behandelt:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18925.msg123309.html#msg123309


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