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Autor Thema: David gegen Goliath: Baumert vs. Eicher – Neue Antwort  (Gelesen 10551 mal)

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David gegen Goliath:
»Zunächst sehe ich nicht, dass wir uns in einer „schwierigen Ausgangssituation“ befänden.«
Neue Antwort von Sieglinde Baumert an den SWR-Justiziar Herrn Dr. Hermann Eicher


Wir berichteten bereits am 26. Mai 2016 ausführlich über den Dialog zwischen Sieglinde Baumert, die 61 Tage wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, inhaftiert war und dem Justiziar des Südwestrundfunks, Herrn Dr. Hermann Eicher – ein sehr ungleiches Paar.

Während Frau Sieglinde Baumert ihre Arbeitsstelle verlor und zwei Monate in der JVA Chemnitz saß, sagt Herr Dr. Eicher unter anderem:

Zitat:
»Zunächst sehe ich nicht, dass wir uns in einer „schwierigen Ausgangssituation“ befänden.«

Eine extrem fragwürdige Aussage von Herrn Dr. Hermann Eicher – man darf dabei nicht vergessen, dass u. v. a. sein Gehalt und seine Altersvorsorge durch den umstrittenen Rundfunkbeitrag, aus dem es keine vernünftige Ausstiegsmöglichkeit gibt, finanziert werden. Deswegen wird dieser in der Bevölkerung als „Zwangsbeitrag“ bezeichnet.

Meinungen

Die Meinungen zu diesem Vorfall sind eindeutig. Ein Mitglied unseres Forums äußert sich treffend zu dieser Aussage:

Zitat:
»Da hinkt doch der Vergleich mit dem demokratischen Diskurs offensichtlich: Der Eine hat natürlich keine „schwierige Ausgangssituation“, weil er sich als Justiziar in der Komfortzone des SWR befindet, die Andere hingegen durfte den „Diskurs“ aus dem Gefängnis fortführen!

Das ist in meinen Augen schon pervers, wie diese Ungleichstellung auch noch mit demokratischen Verhältnissen erklärt werden soll und wie ein psychisch belastender und in diesem Fall auch existenzgefährdender Gefängnisaufenthalt ignoriert wird. Ich hätte mir ein „Es tut mir leid, dass Sie das durchmachen mussten.“ Gewünscht – das kann man aber scheinbar von einem SWR-Justiziar nicht erwarten.

Bei Frau Baumerts Einstellung zum Rundfunkbeitrag handelt es sich nicht um eine „Auffassung“, sondern um eine tiefgehende Gewissensentscheidung, sonst wäre sie dafür nicht freiwillig ins Gefängnis gegangen und hätte dort nicht bis zu ihrer durch den MDR herbeigeführten Entlassung ausgeharrt.

Herr Eicher möchte die öffentliche Meinung auf das „Bockigkeitsprinzip“ der Verweigerer lenken. Dabei bietet er dann auch einen den Anschein der Fairness erweckenden Meinungsaustausch an, um menschlich kompetent zu wirken: die „Wir können doch über alles reden“-Geschichte

Ich gehe davon aus, dass dies bewusst geschieht. Der Mann hat ja nun auch schon einige Jahre und Lebenserfahrung auf dem Buckel, so dass er wissen müsste, dass Gesetz und Gewissen nicht zwangsläufig zusammenpassen, so wie es ja auch damals bei der Kriegsdienstverweigerung war.

Frau Baumert muss angeboten werden, sich als Härtefall aus Gewissens- oder weltanschaulichen Gründen vom Rundfunkbeitrag freistellen zu lassen! Nach der derzeitig gültigen gesetzlichen Regelung ist keine andere Lösung möglich.«


 
Antwort von Sieglinde Baumert an den Justiziar des SWR Herrn Dr. Hermann Eicher auf seine letzte Stellungnahme vom 23.05.2016 auf Online-Boykott

http://online-boykott.de/de/nachrichten/151-david-gegen-goliath-zunaechst-sehe-ich-nicht-dass-wir-uns-in-einer-schwierigen-ausgangssituation-befaenden-neue-antwort-von-sieglinde-baumert-an-den-swr-justiziar-herrn-dr-hermann-eicher


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Warum, z.r.g.K., schickt diese Frau das nicht an die Generalstaatsanwaltschaft der EU? Einfach hinschicken, die müssen und sollten Kenntnis dieses rechtsbrecherischen Verhaltens wissen dürfen sollen können müssen zu wollen haben.

Die EU wartet nur darauf, um auch den dt. ÖRR auf EU-Linie zu bringen.

Zur Erinnerung:
Die alleinige Regelungsbefugnis des EU-Binnenmarktes steht der EU zu.


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k
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Warum, z.r.g.K., schickt diese Frau das nicht an die Generalstaatsanwaltschaft der EU? Einfach hinschicken, die müssen und sollten Kenntnis dieses rechtsbrecherischen Verhaltens wissen dürfen sollen können müssen zu wollen haben.

Die EU wartet nur darauf, um auch den dt. ÖRR auf EU-Linie zu bringen.

Zur Erinnerung:
Die alleinige Regelungsbefugnis des EU-Binnenmarktes steht der EU zu.

Pinguin, dies verstehe ich anders. Lese bitte mal Artikel 308 EGV, dort steht: Art. 308 EGV eröffnet der Europäischen Gemeinschaft keine nennenswerten Regelungsbefugnisse in Bezug auf den Rundfunk.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juni 2016, 20:28 von Uwe«

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Art. 308 EGV eröffnet der Europäischen Gemeinschaft keine nennenswerten Regelungsbefugnisse in Bezug auf den Rundfunk.
Und genau dieses ist ein Trugschluß.

Die EU redet beim Rundfunk schon lange rein; man denke mal nur an die Vorgabe bezüglich Werbung, Kinderschutz, etc. Wir sind auch beim Rundfunk definitiv in einem von der EU geregelten Bereich der Wirtschaft; gleichermaßen geltend für PRR wie ÖRR, siehe Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste.

Weil vom EU-Recht belegt, gelten nicht nur die Datenschutzgrund-Verordnung auch im gesamten Rundfunkbereich, sondern auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, gemäß Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union, die in Artikel 11 eindeutig festlegt, daß der Bürger das Recht hat, sich ohne behördliche Einwirkung zu informieren.

Bitte übersehe nicht, daß Rundfunk aus mehr besteht, als das Zusammenstellen und Aussenden von Filmen, Unterhaltung, etc.

Die EU wird hier früher oder später zugreifen, wenn ihr Rahmenrecht von den Mitgliedsländern derart nachhaltig ignoriert wird, wie dieses offenbar aktuell schon länger der Fall ist.

Daß die Länder ihren Rundfunk schützen dürfen, heißt nicht, daß es ihnen erlaubt wäre, alle anderen auch für den Bereich Rundfunk geltenden EU-Reglungen mißachten zu dürfen.

Bitte Obacht.


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L

Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Quelle:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/151-david-gegen-goliath-zunaechst-sehe-ich-nicht-dass-wir-uns-in-einer-schwierigen-ausgangssituation-befaenden-neue-antwort-von-sieglinde-baumert-an-den-swr-justiziar-herrn-dr-hermann-eicher

Zitat
Den durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattfindenden Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte dulde ich nicht. Das Programm mögen bitte die Menschen finanzieren, die es für gut befinden und die Angebote nutzen möchten. Zwang kann niemals eine befriedigende Antwort bei dieser Ausgangssituation sein. [...]

Kann es richtig sein, Millionen Menschen wider Willen durch erpresserische Maßnahmen zur Zahlung zu zwingen?

Hierzu drei Zitate von Mahatma Gandhi:
  • "Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen."
  • "Was mit Gewalt erlangt wird, kann nur mit Gewalt bewahrt werden."
  • "Ich glaube an die Gewaltlosigkeit als einziges Heilmittel."


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