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Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)

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Frei:
Moin.

Hier können allgemeine und spezielle Infos und Fragen zur KEF ihren Platz finden.


--- Zitat von: http://www.kef-online.de/inhalte/aufgaben.html ---Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde am 20. Februar 1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet. Ihre Aufgabe war es, den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf zu überprüfen und auf dieser Grundlage gegenüber den Regierungschefs der Länder Empfehlungen über die Höhe der Rundfunkgebühr abzugeben.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat von: http://www.kef-online.de/inhalte/aufgaben.html ---Die Überprüfung bezieht sich darauf, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages (siehe 10. Bericht, Tzn. 39 ff.) halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist.
--- Ende Zitat ---
Kennt/hat jemand den 10. Bericht der KEF, Tzn. 39 ff., wo angeblich der rechtlich umgrenzte Rundfunkauftrag definiert wird? Und, ist der abgenickte Finanzbedarf tatsächlich im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit...?


--- Zitat von: http://www.kef-online.de/inhalte/aufgaben.html ---Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen, die von den Ministerpräsidenten jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen werden; Wiederberufung ist zulässig.
--- Ende Zitat ---
Wenn der Job gut ist (Ansehen, Belastung & Bezahlung), und eine Wiederberufung zulässig ist, ist man dann tatsächlich unabhängig, oder redet und entscheidet man dann wohl besser im Interesse derer, die einen zu dem Amt berufen (Ministerpräsidenten)...!? Also doch abhängig von Politik...?

Hier ein paar der dieser unabhängigen KEF-Mitglieder:

--- Zitat von: http://www.kef-online.de/inhalte/mitglieder.html ---Dr. Heinz Fischer-Heidlberger
1984 - 1998 Persönlicher Referent des Bayerischen Ministerpräsidenten

Marion Classen-Beblo
1991-1997 Richterin am Kammergericht Berlin

Dr. Helmuth Neupert
1992 Hauptabteilungsleiter im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Reimers
Technischer Direktor des Norddeutschen Rundfunks (NDR)

Horst Röper
Volontariat beim WDR im Jahr 1980 zunehmend auch für das Fernsehen (WDR-Sendereihen "Glashaus", "ARD Pressekritik" und "Politik aktuell"; bis 1995)

Hubert Schulte
2005 - 2011 Mitarbeit in der ... Rundfunkkommission der Länder und im Fernsehrat des ZDF

(...)
--- Ende Zitat ---

Frei  8)


Edit "Bürger" - einige gesammelte Links zum Thema:
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19048.0
Ab Januar 2022 acht neue Mitglieder in der KEF (12/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35867.0
KEF-Anfrage fragdenstaat an Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26691.0
KEF Statut (ab 01.01.2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35868.0
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Expertenkommission KEF erhält mehr Briefe: Zahler beschweren sich immer öfter (12/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25724.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen !!!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0

TVfrei:

--- Zitat von: Frei am 31. Mai 2016, 21:26 ---Hier ein paar dieser unabhängigen KEF-Mitglieder
--- Ende Zitat ---

Ein weiteres illustres Beispiel


--- Zitat ---Dr. Norbert Holzer
1997
SAARLÄNDISCHER RUNDFUNK (SR)
Verwaltungs- und Betriebsdirektor
ab 1.1.2012
Rechtsanwalt in Saarbrücken
Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht, Saarbrücken-Brüssel
--- Ende Zitat ---
http://www.kef-online.de/inhalte/mitglieder/dr_norbert_holzer.html

Ein hervorragendes Beispiel von "Unabhängigkeit", wenn ein ehemaliger Verwaltungsdirektor einer Rundfunkanstalt dann in die Kommision zu deren Überprüfung erwählt wird!

Und zum "Institut für Europäisches Medienrecht" nur soviel:

--- Zitat ---Das EMR wurde am 10. August 1990 in Saarbrücken unter dem Namen "Institut für Europäisches Medienrecht e. V." als eingetragener Verein gegründet. Gründungsdirektor war der Justitiar des Saarländischen Rundfunks (SR), Dieter Dörr. Außerdem waren an der Gründung der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Manfred Buchwald, sowie der Chef der Staatskanzlei des Saarlandes, Rechtsanwalt Reinhold Kopp, maßgeblich beteiligt. Weitere Gründungsmitglieder waren Rechtsanwalt Klaus Hümmerich, Mitglied der KEF, Norbert Holzer, [...]
--- Ende Zitat ---
https://de.wikipedia.org/wiki/Institut_f%C3%BCr_Europ%C3%A4isches_Medienrecht

So schafft man die richtigen connections ...

boykott2015:

--- Zitat ---Die Geschäftsstelle der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist organisatorisch an die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz angebunden und ist daher gemäß der geltenden Rechtslage betreffend die Entrichtung von Rundfunkbeiträgen keine eigenständige Betriebsstätte.Die Rundfunkbeiträge werden nach den für Betriebsstätten maßgeblichen Vorschriften in §§ 5 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz entrichtet.
--- Ende Zitat ---
https://fragdenstaat.de/anfrage/kommission-zur-ermittlung-des-finanzbedarfs-der-rundfunkanstalten-kef
https://fragdenstaat.de/files/foi/74331/170807AntwortStkRLPaufAnfragegem.LTranspGvom06.07.2017_geschwaerzt.pdf

marga:

--- Zitat von: boykott2015 am 07. August 2017, 09:26 ---Die Rundfunkbeiträge werden nach den für Betriebsstätten maßgeblichen Vorschriften in §§ 5 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz entrichtet.

--- Ende Zitat ---

Die Staatskanzlei bezahlt nach dieser Aussage also Zwangsrundfunkbeitrag an den BS.

Die Staatskanzlei ist dann das sogen. "eigenständige Mutterunternehmen" der KEF, ist dass so richtig betrachtet, gemäß §§ 5, 6 RBStV? +++  >:D

marga:

--- Zitat von: Frei am 31. Mai 2016, 21:26 ---
--- Zitat von: http://www.kef-online.de/inhalte/aufgaben.html ---Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde am 20. Februar 1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet. Ihre Aufgabe war es, den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf zu überprüfen und auf dieser Grundlage gegenüber den Regierungschefs der Länder Empfehlungen über die Höhe der Rundfunkgebühr abzugeben.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Im Klartext:

Die Staatskanzleien gründen eine Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der LRAn (KEF).
Die KEF ist nicht eigenständig, derweil Staatskanzlei verantwortlich ist für KEF.
Finanziert wird das ganze Konstrukt der KEF aber mit Zwangsrundfunkbeitrag.
Die Staatskanzleien lassen sich selbst vom Zwangsrundfunkbeitrag bezahlen, als ihr eigenes gegründetes nicht selbständiges Unternehmen (KEF).
Das ist absonderlich.

§ 6 RFinStV - Finanzierung und Organisation der KEF
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFinStV-6

--- Zitat ---(1) 1 Die Kosten der KEF und ihrer Geschäftsstelle werden vorab aus dem Rundfunkbeitrag gedeckt. [...]

--- Ende Zitat ---

Meinungen? +++  :o

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