Moin.
ich habe da eine Frage, und finde die Antwort auch nach Recherche nicht, vielleicht verwende ich einfach auch die falschen Suchbegriffe:
Wie lange vor dem Termin muss eine Einladung zur mündlichen Verhandlung bei einem Verwaltungsgericht mindestens zugestellt werden?Und, muss die Einladung quittiert werden, z.B. durch so einen gelben Brief oder per Einschreiben, oder wird die einfach in den Briefkasten geworfen und ist dann gültig?
(Es kann ja passieren, dass man sich mal rein theoretisch länger im Ausland aufhält, deshalb die Frage.)Gefunden habe ich was von den früheren Gerichtsferien der Gerichte, bin mir aber nicht sicher ob die auch für Verwaltungsgerichte in Niedersachsen gilt:
Soweit ein Termin zwischen dem 1. Juli und dem 31. August betroffen ist, ist die Verlegung im Hinblick auf § 227 Abs. 3 ZPO meist unproblematisch – sofern man rechtzeitig nach Zugang der Ladung reagiert.
Aber wenn man jedoch mal länger nicht in Deutschland ist kann man ja nicht rechtzeitig reagieren...
Frei

P.S.: Habe jetzt folgendes gefunden, gilt zumindest in Bayern:
Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
... Wird eine mündliche Verhandlung anberaumt, werden Sie mindestens zwei Wochen vorher geladen.
2 Wochen ist ganz schön knapp wenn man 4 Wochen unterwegs ist...