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Autor Thema: Diskussionsportal für den Aktionstag in Karlsruhe am 03.10.16  (Gelesen 64984 mal)

  • Beiträge: 710
Ich will die Aktion keinesfalls schlecht reden aber welche Auswirkungen hat das nun gehabt?

Sind wir mal ehrlich, um einen Eindruck bei der/ einer Partei zu haben, welche die Wählerschaft braucht, welche nun hierdurch dazu angeregt wird den Umstand "Rundfunkbeitrag" zu thematisieren, wird diese Aktion nicht ins Gewicht fallen.
Das liegt auch am Volk.

Okay ich gebe zu ich war nicht dabei, weil ich wusste, dass das öffentliche Feedback, sei es bei Twitter oder Facebook oder hier, so dermaßen gering ist, dass man sich wieder auf die Kernthematik Klage und Probleme und Fragen beruft und sein Ding so durchzieht bis man sich selber eine eher finanzielle Grenze setzt.

Sicher wird an vielen Argumente gebaut und gebastelt und die Institutionen kochen schier über, doch die öffentlichen Aktionen insgesamt sind sehr mager. Leider ist das auch nicht nur ein Eindruck.
Zweifel an der kritischen Masse habe ich nur bedingt.

Wer damit Probleme hat, soll doch bitte öffentlich mehr Feedback geben. Das ist ein Appell.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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OK, der Tag dannach, puh, gestern nur noch platt, aber jetzt.

Es war eine absolut "coole" Super-Aktion.

Ok, dass das Wetter so war wie es war, nun denn.

Aber es gab trotzdem Unermüdliche, da die dargebotenen Inhalte einfach klasse waren:

Sieglinde Baumert mit einen sehr ergreifenden Bericht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Koblenzer (Vortrag und Teilnahme an der Podiumsdiskussion)

Rechtsanwalt Thorsten Bölck (Vortrag und Teilnahme an der Podiumsdiskussion)

etc.

Super-Moderator: Holger Kreymeier von fernsehkritik.tv. Vielen lieben Dank dafür,
ich bin selber schon unheimlich gespannt auf das Bildmaterial :) 8)

Anneliese, Frieda und der "Verursacher": einfach köstlich dargestellt.

7 Info-Stände aus der ganzen Bundesrepublik informierten über verschiedene
Ansichtpunkte dieser Problematik unheimlich engagiert (sind schließlich auch schon
seit 2 Jahre in dieser "Beratungssituation aktiv, aber ohne Rechtsberatung" und man wächst an
seine Aufgaben.)

Dann der beeindruckende Demo-Marsch zum Bundesverfassungsgericht und die tolle Rede :)

Alles in allem, einfach gelungen, vor allem was die Vorgaben anbelangt! :)

Hier jetzt ganz offiziell von mir an die vielen emsigen und extrem aktiven Mitstreiter
in und um Karlsruhe, die diesen Event eigentlich erst ermöglicht haben:

Ich bin unheimlich stolz auf Euch.

Von sehr auswärtigen Mitstreitern, z.B. aus Hamburg mit Info-Stand auf dem Marktplatz, wurde
der unheimlich selbstlose und spontane Sofort-Einsatz der anwesenden Mitstreitern beim Aufbau
der Info-Stände, sowie des Abbaus lobend erwähnt. (Ratzfatz war alles so etwas von engagiert
und mitdenkend aufgebaut und der Abbau erfolgte ebenso ratzfatz und sehr umsichtig, danke schön  :))

Auch für das leibliche Wohl wurde sich in sehr umfangreichen Maße gesorgt.
(der vielfache Hit: selbstgebackene Schokokuchen)

Die Mitstreitern, die für die Hardware, Licht, Ton und Technik sich verantwortlich zeigten, verdienen
einen ganz besonderen Dank von mir. IHR habt mich mehr als positiv überrascht, whow, danke schön  :)

Nun denn, alles in allem mehr als gelungen (für das Wetter konnte niemand etwas)

Wir übten ja hier nur für den nächsten "großen Event", man darf gespannt sein.

Mit dieser Vorübung und der Reflexion, wie kann dann wie was anders/besser gemacht werden, super :) 8) ::)

Auf ein Neues, auf das Nächste
8)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Oktober 2016, 08:02 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 191
Warum waren wir aus Frankfurt an dem Tag in Karlsruhe?

Um Menschen zu unterstützen, die extrem viel Zeit aufwenden diese Plattform am laufen zu halten.

Um Menschen zu unterstützen, die extrem viel Zeit aufwenden, die Infostände und runde Tische am laufen zu halten.

Ich hielt es einfach als Pflicht, gerade für Sieglinde Baumert dort zu erscheinen. Sie war schließlich im Knast !

Das öffentliche Feedback über Twitter/Facebook, ja und??
Das reale Leben spielt sich draußen ab und die Meckerköppe aus den sozialen Netzen werden sich auch nicht von der Couch wegbewegen.
Aber wir waren doch alle da. Das zählt, oder??


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Genau so ist es!

Es war definitiv eine gelungene Aktion. Auf jeden Fall besser, als sich vom Sofa aus über Twitter & Co. zu beschweren, ohne der Veranstaltung beigewohnt zu haben. Es gibt immer eine Ausrede – diese hilft aber nur der anderen Seite.

Ich bin so was von Stolz auf alle, die dazu beigetragen haben, dass die Veranstaltung zu einem Erfolg wurde. Den Jakobsweg beginnt auch mit dem ersten Schritt – danach folgen viele...

VIELEN HERZLICHEN DANK!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2016, 22:43 von Bürger«

e
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@ pepe
So sehe ich das auch,
ich konnte zwar leider nicht bis zum Ende bleiben,aber ich war dabei!!

Dank an Alle,die sich so toll einsetzen!!!

Grüße von   es reicht


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Bin positiv überrascht, wie gut gestern alles gelaufen ist und alle am gemeinsamen Ziel trotz unterschiedlichsten sozialen Hintergründen orientiert waren und sind, obwohl bei entsprechender Anzahl und Entschlossenheit auch wesentlich mehr an Aktionen hätte laufen können. Ich schließe mich den meisten Kommentaren hier ohne diese noch mal zu zitieren an.
Danke allen, die da waren für die Motivationsspende weiterzumachen und besonderen Dank an die Leute aus Karlsruhe, die die Veranstaltung organisiert und mit aufgebaut haben, Schlafplätze für die Auswärtigen zur Verfügung gestellt haben und an all die unbekannten Spender und Spenderinnen die mit ihren Geldspenden das Funktionieren vieler Infostände, die An- und Abreise und die Verpflegung der dazugehörenden aktiven „Wohnungsinhaber“ erst möglich gemacht haben. :)
Nicht unerwähnt, dafür aber ohne Dank sollen an dieser Stelle die 2 Polizisten in ihren Gala(?)-uniformen vor dem BverfG sein, statt wie „gewohnt“ in Schildkrötenpanzerung. >:D

Im Anhang 3 Bilder von der Kundgebung, ohne weiteren Kommentar, wer darauf zu sehen ist.  :o
Außerdem weiß ich noch von 2 während den Reden von Bölck, Koblenzer und Baumert aufgenommenen mov-Videos, die von ganz hinten links am roten Infostand aufgenommen wurden. Insgesamt 45 Minuten lang und über 7 GB groß, sofern konvertierungsfähig in eine download- bzw. übermittlungsfähige Größe lasse ich diese Videos dem User René dann zukommen. Wenn in den nächsten Tagen keine besseren Audioaufzeichnungen der Reden von anderen Quellen veröffentlicht werden, veröffentliche ich die 2 Videos dann als nur-Audioaufzeichnung.

Grüße,
Sergal

Wessen Einheit???
Wacht auf, Verdammte dieser Erde, die stets man noch zum Hungern zwingt!
Das Recht wie Glut im Kraterherde nun mit Macht zum Durchbruch dringt.
Reinen Tisch macht mit dem Bedränger! Heer der Sklaven, wache auf!
Ein Nichts zu sein, tragt es nicht länger. Alles zu werden, strömt zuhauf!
...
Es rettet uns kein höh'res Wesen, kein Gott, kein Kaiser noch Tribun.
Uns aus dem Elend zu erlösen können wir nur selber tun!
Leeres Wort: des Armen Rechte, Leeres Wort: des Reichen Pflicht!
Unmündig nennt man uns und Knechte, duldet die Schmach nun länger nicht!
… (Quelle: die Internationale)


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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann rufe nicht die Menschen zusammen, um Holz zu sammeln, Aufgaben zu verteilen, und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
Antoine de Saint-Exupéry

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Kurzbericht, weitere Bilder, Videos und Kommentare auf Facebook:

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a

azdb-opfer

Ich war auch dabei. Die Aktion war insgesamt sehr gut: die Vorträge, die Diskussion, Frieda und Anneliese ...

Leider war ich beim Marsch zum BVerfG nicht mehr dabei, ich bin vor dem Regenschauer "geflohen".

Respekt an Herrn Dr. Eicher, ich hätte nicht gedacht, dass er tatsächlich kommt.

@karlsruhe: NDR +1


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C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2016, 20:58 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

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@ChrisLPZ
Wir schreiben Geschichte und Du lieferst das wertvolle Live-Mitschnitt-Dokument, vielen lieben Dank dafür :-*

Ja, so können alle daran teilnehmen!!!! :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

P
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Es ist nicht sicher ob es hier richtig ist, vielleicht muss das dann doch in ein anders Thema verschoben werden.

Transcript aus

3. Prof. Dr. jur. Thomas Koblenzer (21:25 min / 9,1 mb)

zunächst die Zeit von 0:00 bis 7:16

Moderator
Zitat
Die entscheidende Frage ist ja eben jetzt, wie ist das überhaupt mit diesem Rundfunkbeitrag, wie kann man eigentlich dagegen vorgehen.

Ist das überhaupt alles rechtens. Es gibt ja ein hoch interessantes Urteil aus Tübingen. Ganz frisch wonach festgestellt wurde, dass die, dass der Rundfunkbeitragsservice oder die ARD und ZDF keine Behörde sind, sondern ein Unternehmen. Das heißt es gibt da wieder andere Voraussetzungen wie
die überhaupt ihr Geld eintreiben dürfen. Ich darf jetzt Professor Doktor Koblenzer zu uns bitten.
Er hat ein umfangreiches Gutachten erstellt zum Thema Rundfunkbeitrag. Und das ist sehr interessant was er uns zu erzählen hat. Sie haben das Wort.

Professor Doktor Koblenzer

Zitat
Ja vielen Dank, zunächst einmal allen herzlich willkommen ich bin also schier baff, dass so viele Mitstreiter sich heute hier in Karlsruhe auf dem Marktplatz gefunden haben, bei diesen doch etwas schlechten Wetter und gemeinsam hier Protest zum Ausdruck bringen wollen.

Ja das Problem, dass ich so ein bisschen habe, ich vertrete ja die rechtliche Seite und muss mich ein bisschen zurückhalten, wenn es um politische Themen geht.
Das Thema Rundfunkbeitrag hat ja verschiedene Dimensionen. Wir haben eben schon einige Aspekte gehört über die Frage ob überhaupt der Rundfunkbeitrag geeignet ist oder ob man nicht hier sagen muss es geht eigentlich um ein Allgemeinwohl was der Staat Finanzfrei der Bevölkerung zur Verfügung stellen muss.

Wir müssen natürlich versuchen, wenn wir dagegen vorgehen wollen über die rechtsstaatlichen Mitteln zu unserem Recht zu kommen wir kämpfen ja, auch mit anderen Anwälten zusammen, schon seit 2013 gegen diesen Rundfunkbeitrag und ich selbst habe insgesamt fünf Musterverfahren betreut davon sind jetzt drei beim Bundesverfassungsgericht. Also wir haben inzwischen die gesamten Instanzen durchgezogen. Danke.

Das heißt wir warten jetzt darauf, dass irgendwann mal das Bundesverfassungsgericht sich dieser Sache annimmt. Das kann noch einige Zeit in Anspruch nehmen, das ist nicht schön das muss ich dazu sagen. Aber das ist nun mal der Lauf der Dinge ich hoffe natürlich das im Hinblick auf das öffentliche Interesse diese Verfahren irgendwann auch etwas vorgezogen werden dass wir bald Rechtsklarheit bekommen.

Ich habe so ein bisschen das Problem, dass es eine äußerst schwierige verfassungsrechtliche Materie ist. Die ich irgendwie versuchen möchte Ihnen ein bisschen näher zu bringen. Ich selbst zu meiner Person bin dem Steuerrecht verschrieben. Ich lehre an der Universität Siegen das nationale und internationale Unternehmen Steuerrecht. Das ist jetzt etwas fernliegend zum Rundfunkbeitrag aber auf der anderen Seite auch irgendwie wieder nicht weil es geht ja hier im Kern um die Frage handelt es sich nicht in Wirklichkeit bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer und wird nicht im Grunde genommen nur so getan als wenn wir hier einen Beitrag eine nicht öffentliche oder eine nicht öffentliche Abgabe letztlich erheben und wo liegt eigentlich im Kern der Unterschied?

Nicht dadurch, dass der Gesetzgeber schreibt es sein ein Beitrag oder eine Abgabe oder eine Gebühr, heißt es dass es keine Steuer ist. Im Kern haben die Verwaltungsgerichte und auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es sich hier um eine an eine Leistung verknüpfte finanzielle Abgabe handelt und deswegen wurde durchweg eigentlich abgelehnt zu sagen es handelt sich hier um eine Steuer. Wir sind im Kern anderer Auffassung und ich versuche einfach mal Ihnen etwas deutlich zu machen wo das Problem ist. Der Bürger muss ja davor geschützt werden, dass nicht hier der Gesetzgeber wahllos einfach Steuern erfindet und erhebt ohne das der Bürger genau weiß wofür.

Und deswegen sieht das Grundgesetz eine ganz klare Kompetenz Verteilung vor, nämlich die Frage wann darf man Steuern nehmen und wann darf ein Landesgesetzgeber Abgaben, Gebühren, Beiträge erheben.

Der Unterschied liegt darin, dass bei Abgaben und Gebühren, Beiträgen im Grunde genommen eine äquivalente Leistung eine öffentliche Leistung dem gegenüberstehen muss nur dann handelt es sich eben nicht um eine Steuer. Und hier ist im Kern zu unterscheiden, wenn man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sich genau einmal ansieht, in zwei Stufen zu untersuchen.

Das eine ist die materiell-rechtliche Frage, mit denen sich alle beschäftigt haben auch die Gerichte, nämlich ob tatsächlich, dass eine Abgabe ist die letztliche bedingungslos zu entrichten ist oder ob hier eine öffentliche Leistung dem gegenübersteht.

Man muss allerdings einen Schritt weiter vor gucken. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung und zwar in der Kernrechtsprechung aus dem Jahr 2003 einmal festgelegt und gesagt, damit der Bürger geschützt wird muss schon unmittelbar aus dem Gesetz selbst hervor gehen für was tatsächlich etwas geleistet wird.

Das Bundesverfassungsgericht formuliert das etwa so, dass es sagt es muss eine tatbestandliche Anknüpfung des finanziellen Beitrags den der Bürger zu leisten hat mit der öffentliche Leistung aus dem Gesetz unmittelbar ableitbar sein und damit ist nichts anderes gemeint als dass im Gesetz klar drin stehen muss. Wofür bezahle ich eigentlich?

Und jetzt werden sie sich wahrscheinlich den entsprechenden Rundfunkstaatsvertrag nicht genau angesehen haben, aber wenn man sich den mal ansieht, da steht nirgendswo an einer Stelle wofür eigentlich was bezahlt werden muss.

Das ist ein formeller Mangel. Den könnte man mal ganz lapidar als Lapsus bezeichnen.
Der Gesetzgeber hat das schlicht und ergreifend vergessen hineinzuschreiben und da ist schon Ende der Fahnenstange.

Denn in der ersten Stufe muss zunächst Formel rein Formel geklärt werden ist es eine Abgabe oder ist eine Steuer. Und nur dann ausdrücklich, wenn im Gesetz selbst drin steht wofür etwas zu leisten ist, nur dann komme ich überhaupt in den Bereich der Abgabe.

Und wenn ich dann in dem Bereich der Abgabe bin, dann ist in einer zweiten Stufe, wir Juristen nennen das dann die materielle Prüfung, also unter dem Unterschied zu der formellen Frage die materielle Prüfung zu stellen ob überhaupt diese Abgabe sachlich gerechtfertigt ist.

Und unsere Argumentation die wir bisher vorgetragen haben ist, dass wir bereits auf der formellen Prüfungsebene schon am Ende sind, denn im Gesetz steht nirgends wo drin wofür etwas zu leisten ist.

Fortsetzung wird folgen.


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Hier noch 16 Bilder des Aktionstages:
http://ul.to/8jzx13hi


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M
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Die Vorträge gerade gehört.

Die Veranstaltung klingt sehr professionell organisiert.

Ausgezeichnet!


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wir haben uns zumindest Mühe gegeben und ich bin sehr zufrieden mit unserem Ergebnis. :)
Die Latte für den nächsten Aktionstag hängt hoch  ;)

Vieleicht schafft man es die Klägerin und den Richter des Tübinger Urteils einzuladen?

Man darf gespannt sein... 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2016, 10:45 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

M
  • Beiträge: 210
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Transkript der Vortrages von RA Thorsten Bölck vom 3.10.2016.
1.Teil bis Minute 14:10

Zitat von: Moderator
Wie kann man sich [gegen die Vollstreckung] wehren?

Zitat von: Transkript RA Bölck bis ca Minute 5:30
Von der vollstreckunsrechtlichen Seite ist es so, dass die Festsetzungsbescheide Grundlage für eine Vollstreckung sind. Wenn man diesen Bescheid bekommen hat und dieser ist auf dem Postweg angekommen, lässt sich relativ wenig dagegen einwenden.

Interessant ist nun der aktuelle Beschluss des LG Tübingen vom 16.9.2016 in einer Vollstreckunsgsache. Da ist erstmals gerichtlich entschieden worden, dass die Zugangsfiktion für Bescheide, die per Post versandt werden, für den SWR nicht gilt.

Man muss dazu folgendes wissen: die Bescheide werden ja nicht zugestellt, wie zB. ein Bußgeldbescheid oder ein Gerichtsurteil, sondern werden mit einfacher Post versandt. D.h. man weiss letzten Endes nicht, ob der Bescheid überhaupt beim Empfänger ankommt. Und diese Ungewissheit ist gesetzlich geregelt zu Gunsten der Behörden dadurch, dass ein Bescheid als zugegangen gilt, wenn er zur Post aufgegeben wurde. D.h. was muss die Behörde nur nachweisen? D.h. sie muss nuch nachweisen, dass der Bescheid zur Post aufgegeben wurde und sie braucht keinen Nachweis, dass er beim Empfänger angekommen ist, also z.B. mit einer Zustellungsurkunde.

Diese Regelung steht im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Baden-Württemberg und gilt für sämtliche Behörden in Baden-Württemberg, also Landes- und Kommunalbehörden. Die können dieses Privileg in Anspruch nehmen, alle anderen wie z.B. auch Private müssen ja ein Einschreiben mit Rückschein nehmen oder können förmlich durch den Gerichtsvollzieher zustellen. Behörden haben dieses Privileg, eben weil sie Behörden sind und weil man eine gewisse Seriösität bei Behörden vermutet.

Aber eine Ausnahme gibt es: der SWR darf sich auf dieses Privileg nicht berufen. Er ist ausgenommen vom Anwendungsbereich des VwVfG für BA-Wü. D.h. dieses Privileg, das allen Behörden zusteht, hat der SWR nicht. Das steht so ausdrücklich im Gesetz drin. Eigentlich ist es völlig klar, trotzdem brauchte es noch eine gerichtliches Entscheidung, die besagt, dass der SWR diese Privileg nicht in Anspruch nehmen darf.

Was bedeutet, das jetzt? Wenn der SWR seine Beitragsbescheide versenden will und die sollen wirksam werden, damit sie beim Empfängern ankommen und ihre rechtliche Wirkung entfalten, müssen nach der derzeitigen Rechtsprechungslage des LG Tübingen sämtliche Bescheide förmlich mit Postzustellungsurkunde zugestellt werden. Eine förmliche Zustellung kostet für die Behörde, ich glaube es ist ungefähr ein Betrag von 4,- Euro früher waren es mal 11,- DM, ist mal billiger geworden. Das ist natürlich ein Aufwand, der ist unter finanziellen Gesichtpunkten nicht zu leisten, d.h. wenn jeder Bescheid förmlich zugestellt werden muss und wenn nicht bezahlt wird, ergehen häufig die Bescheide im 3-Monats-Rhythmus, ist das finanziell für den SWR gar nicht mehr zu machen. D.h. es wird ein immenser Kostenaufwand entstehen für die Zustellung von Bescheiden, damit man den Nachweis hat, dass sie beim Empfänger angekommen sind. Wenn man das dann macht und man hat den Nachweis, lässt sich im Vollstreckunsgwege wenig einwenden.

Allerdings muss man dazu sagen, die Entscheidung des LG Tübingen ist noch nicht endgültig, die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, sicherlich auch wegen der grundsätzlichen Bedeutung, denn das hat zumindest Bedeutung auf Landesebene in Ba-Wü, aber diese Regelung gibt es auch in anderen Bundesländern, zB. auch in Hamburg ist es so, dass der NDR ausgenommen ist vom hamburgischen VwVfG. Ich selber führe da zZ. ein Berufungszulassungsverfahren vor dem Hamburger OVG und der SWR wird mit Sicherheit sofort die Rechtsbeschwerde eingelegt haben. D.h. man muss jetzt mal abwarten, wie der BGH zu dieser Frage entscheidet.

Eigentlich ist die Rechtslage klar: der SWR ist ausgenommen. Man kann auch keine Rechtssprechung machen, die an dem Gesetzeswortlaut vorbeigeht. Dieses Privileg ist eben ein Privileg, dass man als Behörde ausdrücklich haben muss und wenn man es nicht hat, darf man dieses Privileg nicht nutzen. Eine andere Sichtweise ist rechtlich nicht vorstellbar. Alles andere würde am Gesetz vorbeigehen und wäre eine Rechtsfindung wider das Gesetz, die dem Gesetz widersprechen würde. Was letzten Endes auch gegen das Willkürverbot verstoßen würde, so dass man mal sehen muss. Ich hoffe natürlich, dass der BGH hier die Entscheidung des LG Tübingen bestätigt und ansonsten wäre dann zu überlegen, wenn er das nicht macht, ob er hier gegen das Willkürverbot verstößt, das dann gegen eine vielleicht negative Entscheidnug des BGH Verfassungsbeschwerde zu erheben sein wird. Soviel zur aktuellen, der vollstreckunsgrechtlichen Frage.

Zitat von: Moderator
Jetzt ihr Vortrag [sinngemäß nicht wörtlich]

Zitat von: Transkript  RA Bölck  ca. Mintute 5:30 - 14:10
Ich möchte aufbauen, was der Kollege Herr Rechtsanwalt Koblenzer hatte ja schon Ausführungen zum Rechtlichen gemacht. Ich möchte mal mit folgendem Beispiel anfangen: ein Auftraggeber aus Frankfurt, den ich beim dortigen Verwaltungsgericht vertrete, sagte mir: Ich weiss eigentlich gar nicht wogegen ich bin. Und das ist wahrscheinlich ein Problem: viele Leute sind zwar dagegen, wissen aber gar nicht genau wogegen sie sind.

D.h. die Frage: was ist überhaupt der Gegner? Gerade wenn man jetzt auch die vielen Schilder sieht, die hier hochgeahlten werden, der Gegner ist nicht der Rundfunk. Zwar ist er die beklagte Partei in den Verwaltungsprozessen, die z.Z. geführt werden, aber selbst bei der Verfassungsbeschwerde sieht man schon mal, der Rundfunk taucht da gar nicht mehr auf. Bei der Verfassungsbeschwerde ist der Gegner quasi der Staat.

Wenn man so will: der Gegner ist ein Gesetz. Und zwar sind es die 16 verschiedenen Zustimmungsgesetze zum RbStV, die von den Landesparlamenten verabschiedet wurden. Gegen diese Gesetze geht es, es geht zwar gegen den Rundfunk, man muss die Behörde verklagen, die die Bescheide erlassen hat, aber letzten Endes ist der Rundfunk nur eine Verwaltungsbehörde, die das Ganze vollzieht. Letzten Endes hat er das Gesetz nicht erlassen und der Gegner ist hier dieses Gesetz.

So, wenn man den Gegner ausgemacht hat, das Gesetz, gibt es 2 Möglichkeiten gegen ein Gesetz vorzugehen: das eine ist die rechtliche Schiene, das andere ist die politische Schiene. Zum Rechtlichen will ich dann im 2.Punkt etwas sagen, erstmal zur politischen Schiene.

Jedes Gesetz, das vom Gesetzgeber verabschiedet wurde, kannn auch auf die gleiche Weise wieder abegschafft werden, wie der Gesetzgeber es geschaffen hat. Diese Zustimmungsgesetze zum RBStV sind relativ kurz, häufig ist es ein Paragraph oder es sind 2 Paragraphen. Meistens steht dort nur drin, dem RBStV wird zugestimmt und der RBStV ist dann gleichtzeitig Anhang zu diesem Gesetz, damit hat er gleichzeitig Gesetzeskraft erlangt, d.h. gesetzes-technisch ist er zB. sowas wie die Auflistung der Verkehrszeichen, die Anlage zur StVO sind. Aber natürlich sind auch die Verkehrszeichen rechtlich verbindlich, deswegen ist auch der RBStV rechtlich verbindlich. Wie jedes Gesetz, das einmal verabschiedet wurde von einem Landtag, kann natürlich das Gesetz auch auf diese Weise wieder aufgehoben werden. Dafür braucht man nur eine entsprechende parlamentarische Mehrheit, die es wahrscheinlich derzeit noch nicht gibt, aber die es natürlich geben kann.

Die andere Möglichkeit ist die, sich eines Plebiszits zu bedienen. In zahlreichen Ländern gibt es so etwas auf Landesebene zB. in Hamburg gibt es so etwas aber auch in Bayern. Ich will kurz auf die Verfassungs- und Rechtslage in Bayern eingehen, weil ich damals beauftragt wurde kurz Stellung zu nehmen. Bayern nennt sich ein Volksstaat, d.h die Gesetzgebung in Bayern geht einmal vom Landtag aus aber auch vom Volk. D.h. wenn es im Volk eine ausreichende Mehrheit gibt ein Gesetz zu beschließen, kann man bestehende Gesetze kippen. D.h. es ist letzen Endes eine Frage der Mehrheit.

Man kann einen solchen Gesetzesvorschlag einbringen in das Parlament. Die Staatsregierung nimmt Stellung dazu, man kann sicherlich ahnen wie das schon ausgehen wird, aber es ist alles nur eine Frage der Mehrheit.  Wenn sich eine Mehrheit findet, das bestehende Gesetz zu kippen, dann ist dieses Gesetz kippbar. Man müsste natürlich eigentlich in allen 16 Ländern das machen, weil diese Regelung ist in allen 16 Ländern die gleiche, aber es würde natürlich ausreichen, wenn in einem Land das Zustimmungsgesetz aufgehoben wird. Dann tritt quasi ein Dominoeffekt ein, denn wenn ein Land aus dieser Kette ausschert, wenn ein Kettenglied, sag ich mal, herausgeschnitten wird, werden praktisch Dominosteine angestoßen und dann bricht dieses System zusammen.

Das System funktioniert nur, wenn alle 16 Länderparlamente wortgleich Gesetze verabschieden und diese Gesetze nach wie vor Bestand haben. Wenn von diesen 16 Kettengliedern ein Glied herausgeschnitten wird,  bricht das ganze System zusammen. Man sollte sich aus dann politischen Gründen sicherlich dasjenige Land aussuchen, wo man am ehesten eine Mehrheit für diese Idee finden kann. Da bieten sich sicherlich die Stadtstaaten an, wie zB. Hamburg und Berlin. Weil man da einmal auf kleinem Raum viele Menschen hat, die auch leicht zu ereichen sind.

Denn wenn man ein Plebiszit durchführen will, was letzten Endes mit einem Volksentscheid endet, braucht man natürlich eine entsprechende Mehrheit in der Bevölkerung dafür, d.h. man muss letzen Endes Unterschriften sammeln, damit ein vom Volk beschlossenes Gesetz zustandkommt. In so einem Fall muss man dann eine Vorlage machen, wenn man einen Volksentscheid durchführen will. D.h. man muss den Leuten sagen, wofür sie abstimmen sollen und das wär in einem solchen Fall. Die Vorlage würde lauten: "Das Volk möge beschließen," - sag ich jetzt mal als Beispiel von Hamburg - "das hamburgische Zustimmungsgesetz zum RBStV wird aufgehoben". Das ist dann die Vorlage für einen Volksentscheid. Und dann gibt es gesetzlich festgelgte Mehrheiten, die man dafür erreichen muss und wenn diese Mehrheit erreicht wird, ist das Volk in der Lage dieses Gesetz aufzuheben.

Der andere Weg ist natürlich der, wir leben in einer repräsentatvien Demokratie, das Volk kann sich an seine Repräsentanten wenden, das sind die Abgeordneten der Landtage. Ob das fruchten wird, weiss ich nicht. Auf jeden Fall braucht es auch da Masse, denn [wenn] die Abgeordneten massenhaft kontaktiert werden mit diesem Problem und massenhaft sehen, dass eine große Gegnerschaft besteht, wäre vielleicht denkbar, dass eine Gesinnungsumkehr, ein Gesinnungswandel eintritt bei den Abgeordneten.

Aber da kann sicherlich nichts der einzelne erreichen, der vielleicht mal einen Brief schreibt oder mal persönlich vorspricht. In der Politik ist es immer so, da macht´s die Masse. Wenn Masse auftritt, wenn Masse sich rührt, wenn Masse sich wehrt, kann man etwas erreichen. Dann ist es sicherlich auch möglich bei den Abgeordneten eine Umkehr zu erreichen, das setzt aber voraus, dass die von den Bürgern konaktiert werden. D.h. jeder müsste Kontakt suchen zu seinem zuständigen Landtagsabgeordneten, müßte ihm sagen worum es geht, müßte sagen, dass er dagegen ist und warum. Das ganze ist ziemlich aufwendig, das kann man machen. Es erfodert ein bisschen Geschick in der politischen Argumentation, dass man die Gründe darlegt, warum man dagegen ist, warum man das gerne abgeschafft haben möchte.

Die andere Möglichkeit ist eben die im Wege eines Plebiszits. Ist in soweit einfach, da braucht man eben keine politischen Diskussionen führen mit Abgeordneten, sondern braucht nur bei einer Abstimmung entweder sein Kreuz machen oder seine Unterschrift machen. Ich bin davon überzeugt, wenn es entsprechende Mehrheiten gibt und das Volk bewegt werden kann, ist das Volk in der Lage dieses Gesetz abzuschaffen. Bekanntlich haben schon einmal Menschen in Deutschland gesagt "Wir sind das Volk" und haben was ereicht auf diesem Wege. Das wird sicherlich auch so sein, man muss allerdings die Menschen dann motivieren, aktivieren, ihnen Anschübe geben - von alleine wird nichts kommen. Aber das ist eine Herausforderung für die Zukunft spätestens dann, falls man beim BVerfG scheitern sollte, was ich persönlich nicht hoffe, was auch der Kollege Koblenzer natürlich nicht hofft.

Aber wie bei allen verfassungsrechtlichen Fragen, die ja gleichzeitig politische Fragen sind: das Ergebnis ist offen. Kein Mensch kann das Ergebnis voraussehen und wie bei jeder gerichtlichen Entscheidung kann sie entweder positiv oder negativ ausgehen. D.h. im Moment ist noch zu hoffen auf eine positive Entscheidung des Verfassungsgerichts. Nur wenn die negativ ausgehen sollte, dann darf man nicht den Kopf in den Sand stecken und sagen: Jetzt ist alles verloren, jetzt sind wir bei Gericht gescheitert. Dann muss der politische Protest einsetzen und zwar massenhaft mit den Möglichgkeiten, die ich beschrieben habe und unsere Demokratie bietet diese Möglichkeiten, diese Möglichkeiten müssen genutzt werden, sie müssen aktiviert werden und mit einer entsprechende Mehrheit wäre dann, meine ich, das Ergebnis erreichbar, dass dieses Gesetz abgeschafft werden kann, falls man beim BVerfG scheitern sollte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2016, 18:37 von Maverick«

 
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