Nach unten Skip to main content

Autor Thema: SZ: Rundfunkbeitrag - Wo der Groschen fällt  (Gelesen 7493 mal)

c
  • Beiträge: 873
Süddeutsche Zeitung, 20.5.2016

http://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-wo-der-groschen-faellt-1.2999994

Karoline Meta Beisel
Rundfunkbeitrag - Wo der Groschen fällt

Zitat
Leben wir in einem Land der Beitragsverweigerer? Der Eindruck täuscht. Warum wegducken zwecklos ist: ein Blick auf die Rechtslage - und auf diejenigen, die es trotzdem versuchen.

Zitat
Vollstreckt wird dennoch nicht sofort. "An die Vollstreckungsbehörde wird ein Vorgang jedoch erst dann weiter gegeben, wenn drei solcher Festsetzungsbescheide nacheinander erlassen worden sind", sagt Vanessa Zaher. Es dauert also etwa zehn Monate, bis die Vollstreckung beginnen kann: drei mal drei Monate plus die vier Wochen, die es dauert, bis der dritte Bescheid rechtskräftig wird. Danach folgt noch ein letzter Brief vom Beitragsservice. Erst dann wird die Vollstreckungsbehörde aktiv...

Ich hab nicht mal den ersten Feststellungsbescheid. Muss ich mir jetzt Sorgen machen??

Man kann ihn fast sehen, den Groschen, wie er wackelt. So richtig fallen will er noch nicht, bei Karoline Meta Beisel. Aber das kommt noch. Auch die Grafik ist ganz gut. Vielleicht wird's noch mit der Meta-Analyse (was bin ich neidisch auf diesen Zweitnamen).

Man weiß halt nicht so richtig, wo der Artikel hin will -- aber egal: only no news is bad news.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2016, 23:18 von Bürger«

K
  • Beiträge: 810
Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht war zum letzten Mal im März mit dem Rundfunkbeitrag befasst. Einige Beitragszahler hatten geklagt, weil sie den Beitrag insgesamt für verfassungswidrig halten (Paragrafenreiter).

Die Kläger als "Paragrafenreiter" zu titulieren, empfinde ich als sehr respektlos. Mir stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob sich die Autorin selbst als Journalistin, d.h. als unbefangene Berichterstatterin, wahrnimmt, oder ob sie sich mit solch einem Werk gar für eine Stelle beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfehlen will.

Wo man früher als "schäbiger Lump" bezeichnet wurde, wenn man die Zivilcourage hatte, sich gegen ein Unrechtssystem aufzulehnen, wird man heute als "Paragrafenreiter" verunglimpft. Und bevor nun solcherlei Denunziationen klammheimlich wieder aus dem Ursprungsartikel gelöscht werden, habe ich zu Beweiszwecken einen Screenshot davon erstellt (siehe beigefügte Bilddatei).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2016, 03:28 von Knax«

  • Beiträge: 721
Als sie [MDR] im April erfuhren, dass eine Frau aus Thüringen zwei Monate lang in Haft saß, weil sie sich weigerte, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, bat man den Gerichtsvollzieher, die Frau zu entlassen.

Der MDR ist aber lieb: Er hilft, wenn er "erfährt" das Menschen monatelang in Haft gesetzt werden, weil sie nicht 13000 Euro in lebenslangen monatlichen Raten a 17,50 für etwas bezahlen, das sie gar nicht brauchen und "bittet" Gerichtsvollzieher dann, diese zu entlassen.

Da es mittlerweile mehr Millionen Menschen sind, die örR heute nicht mehr brauchen, die also buchstäblich für Nichts 13000 Euro bezahlen sollen, als die, welche ARD/ZDF & Co im Zuge mittlerweile verfügbarer Alternativangebote tatsächlich noch benötigen (Durchschnittsalter jenseits der 60), muss der MDR und die anderen Rundfunkanstalten in Zukunft viel bitten, es geht immerhin um 22 Millionen unter Erzwingungshaftandrohung abgepresste Euro (nicht pro Jahr, sondern TÄGLICH) in Verbindung mit Intendantengehältern von 30.000 Euro und mehr (nicht pro Jahr, sondern MONATLICH) von einer stetig waschsenden Masse von mehreren Millionen Menschen für buchstäblich Nichts.

Wird Unrecht zu Recht, weil ein Paragraph dafür erfunden wurde? Diese Frage stellten sich schon Millionen Menschen in Deutschland vor rund 80 Jahren.

Danke MDR, danke Karoline Meta Beisel für diesen tollen Bericht über "Paragraphenreiter".



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2016, 23:14 von Bürger«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 15
Die Vollstreckungsbehörden leiten die Vollstreckung aufgrund eines anonymen Schreibens ein.
Auf dem Amtshilfeersuchen ist weder ein Name (Bearbeiter) noch ne Unterschrift.
Ist das BBG in unserem Land nicht mehr gültig?
Nur mal sone Frage......Dienstanweisungen müssen nicht befolgt werden?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 7.303
Ist das BBG in unserem Land nicht mehr gültig?
Nur mal sone Frage......Dienstanweisungen müssen nicht befolgt werden?

1.) Das fragst Du in einem Land, wo ÖRR staatliche Verwaltungen offensichtlich gezielt beeinflussen darf? (Wie man ja an einigen Stellen hier im Forum zu lesen bekommt?)

2.) Das fragst Du in einem Land der Europäischen Union, daß sich offensichtlich nicht darum kümmert, mitbeschlossenes europäisches Recht auch tatsächlich selber einzuhalten?

Artikel 11, (Meinungs- und Informationsfreiheit), der bei Umsetzung europäischen Rechts verbindlich einzuhaltenen Charta der Grundrechte der Europäischen Union bestimmt, daß der Bürger bspw. das Recht hat, sich ohne behördliche Einwirkung zu informieren und es gemäß Artikel 54 keine Einschränkung geben darf, die die Charta nicht selbst vorsieht.

Nicht ohne Grund hat PISA nicht jenes Land gewonnen, das früher, offenbar vor langen, langen Zeiten, mal als das Land der Dichter und Denker bezeichnet worden ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Gerade mal wieder daran erinnert worden beim Lesen einer sehr guten Klagebegründung:
Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.0.html

Zitat
Im Jahr 2014 haben der Norddeutsche Rundfunk, der Westdeutsche Rundfunk und die Süddeutsche Zeitung einen Rechercheverbund geschlossen. Dieser verstößt gegen das Rundfunk-, das Vergabe- und das EU-Beihilferecht.

Wessen Brot ich ess' dessen Lied ich sing. Das sind alles Rundfunkbeitragsgelder von den Zahlschafen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2016, 23:17 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Gerade mal wieder daran erinnert worden beim Lesen einer sehr guten Klagebegründung:
Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.0.html

Zitat
Im Jahr 2014 haben der Norddeutsche Rundfunk, der Westdeutsche Rundfunk und die Süddeutsche Zeitung einen Rechercheverbund geschlossen. Dieser verstößt gegen das Rundfunk-, das Vergabe- und das EU-Beihilferecht.

Danke an cook für das Erstellen dieses Threads sowie an LeckGEZ für den Link auf die von volkuhl veröffentlichte Klagebegründung.

Das mit dem Rechercheverbund ist mir neu. Ich muss gestehen, dass ich bis gestern die Süddeutsche Zeitung, auch wenn ich sie nicht lese, als relativ seriöse Alternative zu öffentlich rechtlichen Medien betrachtet habe.

Danke, insbesondere an volkuhl, dass Ihr meine Meinung diesbezüglich geändert habt. Für mich persönlich steht die SZ jetzt erst einmal auf dem Index.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Wo man früher als "schäbiger Lump" bezeichnet wurde, wenn man die Zivilcourage hatte, sich gegen ein Unrechtssystem aufzulehnen, wird man heute als "Paragrafenreiter" verunglimpft. Und bevor nun solcherlei Denunziationen klammheimlich wieder aus dem Ursprungsartikel gelöscht werden, habe ich zu Beweiszwecken einen Screenshot davon erstellt (siehe beigefügte Bilddatei).

Ich nutze dafür (Seiten mit Beweisen und/oder Belegen, wo ich die Befürchtung habe dass die deswegen wieder gelöscht werden) auch gerne den Service "Internet Archive", mit dem man komplette Seiten im derzeitigen Status archivieren kann, z.B. hier die oben genannte Seite der SZ.

Frei  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

 
Nach oben