Dem Vernehmen in facebook nach, wo in einer einschlägigen Gruppe (die allerdings meinem Kenntnisstand nach mehr "Halbwissen" und "unkonventionelle Methoden" als alles andere verbreitet) ein paar der möglichen Hintergründe "geleaked" wurden, könnte es sich nicht nur um die vom Vollstreckungsschuldner mit 72h(?)-Frist versehende Aufforderung zum Vorweisen einer
"amtlichen Legitimation" des Beamten sowie der
"notariellen Beglaubigung der Gründungsurkunde des Staates, des Bundeslandes und der Stadt, durch die der Hauptgerichtsvollzieher legitimiert", gehandelt haben, sondern darüber hinaus noch um die
"Androhung" eines
"Pfandrechts" dem GV gegenüber
"in Höhe von 450.000€" sowie dessen Behörde gegenüber
"in Höhe von 4.8000.000€"...
Die Staatsanwaltschaft meinte wohl wortwörtlich
Dieses Verhalten ist sozialwidrig.
(...mal abgesehen von der Dummheit, sich darauf eingelassen zu haben, aber diese Einschätzung lässt dann aber tief blicken bei ARD-ZDF-GEZ und dem sog. "Rundfunkbeitrag" in seiner Gänze... )und stufte dies als in Summe als "versuchte Erpressung" ein, welche wohl vom Gericht nicht anerkannt, aber wohl zumindest als "Nötigung" eingestuft wurde.
...nun ja.
Jedenfalls nichts, was hier im Forum jemals gutgeheißen wurde, wird oder würde.
Der hier Angeklagte/ Verurteilte scheint wohl in Berufung gehen zu wollen.
Alles weitere wäre zum derzeitigen Zeitpunkt ledigliche Spekulation.
Insofern sollten erst weitere belegbare Informationen abgewartet werden.
Am Ende ist zwar jeder selbst verantwortlich für das, was er tut, ABER:
Jeder ist auch ein bisschen dafür verantwortlich, nicht zu irgendwelchem Blödsinn anzustiften.
Man kann den Betroffenen im Grunde nur bedauern, dass er sich zu solch einer Sache hat hinreißen lassen.
Obwohl ich auch hier die Verhältnismäßigkeit der Strafe nicht gegeben sehe...
Man kann ihm nur die Daumen drücken, dass er das vielleicht doch noch irgendwie abwenden kann...
...und bei den Leuten, die zu solchem Mist durch dessen unreflektierte oder bewusste Verbreitung anstiften, möge endlich Vernunft einkehren.
Insgesamt betrachtet ist dieser Fall als Warnung an alle zu betrachten, sich nicht ungeprüft auf jeden Mist einzulassen. Darüber hinaus hat der Fall erst mal keine erkennbare besondere Bedeutung in der Sache "Rundfunkbeitrag". Zuviel darüber zu lamentieren wäre also wohl vertane Liebesmüh...