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Autor Thema: Zwangsanmeldung > Einspruch > nie was gehört > jetzt Vollstreckungsankündigung  (Gelesen 2660 mal)

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  • Beiträge: 14
Angenommen Person E hat vergangene Woche ein Brief seiner Stadtverwaltung bekommen mit dem Hinweis, dass eine Zwangsvollstreckung kurz bevor steht.

Nun weiß Person A nicht wie er sich verhalten soll.

In dem Schreiben steht, dass Person A nicht den Mahnung etc nachgekommen sei.
Person A hat aber nie irgendwelche Forderungen oder Mahnungen erhalten.

Person A hat nur vor 3 Jahren einen Hinweis erhalten, dass er angemeldet wurde.
Dagegen hat Person A aber Einspruch eingelegt und seitdem nichts mehr von der Einrichtung gehört.

Was sollte Person A nun machen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2016, 05:09 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A hat nur vor 3 Jahren einen Hinweis erhalten, dass er angemeldet wurde.
Dagegen hat Person A aber Einspruch eingelegt und seitdem nichts mehr von der Einrichtung gehört.
Was sollte Person A nun machen?

Dies klingt grundsätzlich nach einem klassischen Fall einer "Vollstreckung ohne Bescheid".

Hatte Person A "Einspruch eingelegt"
- gegen die Bestätigung der Anmeldung?
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417
oder
- gegen einen offiziellen FestsetzungsBESCHEID?
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


Person A täte wohl gut daran, die Umstände so unmissverständlich zu schildern und sich wohl am besten direkt an diejenige Stelle von ARD-ZDF-GEZ zu wenden, an welche sie dazumal ihren (rechtlich allerdings wohl nicht wirksamen) "Einspruch gegen die Zwangsanmeldung" gerichtet hatte...
...und dass sie seither keine Schreiben (und also auch keine FestsetzungsBESCHEIDe/ rechtsmittelfähige VERWALTUNGsakte) erhalten habe.

Gern dann auch wie ähnliche
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html

Das dient der "VERWALTUNGsvereinfachung"...
...und der ständigen Erinnerung der dafür Verantwortlichen an den Bockmist, den sie da verzapft haben.


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