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Autor Thema: Hinweis vom Gericht > in Klage sei kein "Kostenfestsetzungsantrag" enthalten  (Gelesen 3546 mal)

  • Beiträge: 2
Hallo,
muss mich nach vielem Mitlesen und hoffen auch mal an Euch wenden, da ich aktuell in meiner fiktiven Gedankenwelt nicht mehr weiterkomme:

Person A hat sich überlegt, gegen die Beitragsbescheide bzw. wegen einer evtl. Zwangsvollstreckung vor dem VG hier in Bayern zu klagen, sofern sie mal welche erhalten sollte. Die Aussetzung der Vollziehung würde natürlich immer gleichzeitig mit beantragt, wenn die Widersprüche geschrieben werden (vor einer Klage).

Weiter geht Person A davon aus, dass die Zwangsvollstreckung aufgehoben werden würde, da sie Klage und Antrag auf Eilrechtschutz beantragt hat.

Dann ist davon auszugehen, dass der BS (Bayerische Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts) das Beitragskonto von Person A bis zum Abschluss des Eilverfahrens und des Klageverfahrens in der ersten Instanz mahn- und sollausgesetzt stellt.

Der BS würde sich dann auch mit dem "Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts" einverstanden erklären  (Person A ja auch), da am 16. und 17. März ja mehrere Fälle zu der ganzen Sache verhandelt werden  (und sich die Gedanken von Person A ja noch im März befinden).

Der BS würde dann angeben, dass der Streitwert den streitgegenständlichen Beträgen entspricht (nehmen wir an 640 EUR).

Daraufhin würde Person A ihren EILANTRAG als erledigt erklären.
Das Gericht würde das Verfahren nach §80 Abs. 5 VwGO und §123 VwGO einstellen.

Somit wäre es dann an der Zeit, dass Peson A ihre Klagebegründung an das Gericht sendet.
Sie würde also nun annehmen, dass sie diese abgesendet habe und 8 Wochen warte.

Nun denke ich mir folgendes aus:
Person A erhält ein Schreiben vom VG mit dem Hinweis, dass in der Klage kein "Kostenfestsetzungsantrag" enthalten war.
Das Gericht würde davon ausgehen, dass sich die Klage "gegen erlassene Nutzungsbescheide" richtet  (was sind denn Nutzungsbescheide? Ich habe ja manchmal komische Gedanken...)
Nun müsste Person A wohl in wenigen Tagen Antwort an das VG schreiben und klarstellen, was genau Gegenstand der Klage ist und einen korrekten Antrag stellen.
Wobei sich Person A eigentlich in ihrer Klage und Klagebegründund schon ausreichend Gedanken gemacht ha und das innerlich für sich auch formuliert hatte.

Habt ihr dazu Tips für Person A?
Insbesondere wie es sich mit dem "Kostenfestsetzungsantrag" verhält??

Danke!

Wenn noch Fragen sind schreibt einfach, ich habe das ja alles fiktiv in meinen Kopf und würde mir dann was dazu überlegen   8)


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden. Zur Sicherstellung der "hypothetischen Fiktivität" sollte besser "Person A" statt "ich" verwendet werden, da ansonsten Antworten u.U. als unzulässige Rechtsberatung gewertet werden könnten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2016, 02:45 von Bürger«

c
  • Beiträge: 1.025
Ich habe mir überlegt,gegen die Beitragsbescheide bzw. wegen einer evtl. Zwangsvollstreckung vor dem VG hier in Bayern zu klagen,...

Weiter gehe ich davon aus, daß die Zwangsvollstreckung aufgehoben werden würde, da ich Klage und Antrag auf Eilrechtschutz beantragt habe.
...
Somit wäre es dann an der Zeit, daß ich meine Klagebegründung an das Gericht sende.  ...

Ich erhalte ein Schreiben vom VG mit dem Hinweis, daß in der Klage kein Kostenfestsetzungsantrag enthalten war.

Das Gericht wird davon ausgehen, daß sich die Klage "gegen erlassene Nutzungsbescheide" richtet  (was sind denn Nutzungsbescheide? ...)

Nun müsste ich wohl in wenigen Tagen Antwort an das VG schreiben und klarstellen, was genau Gegenstand der Klage ist und einen korrekten Antrag stellen. 

Habt ihr dazu Tips für mich? Insbesondere wie es sich mit dem Kostenfestsetzungsantrag verhält??

klingt verwirrend für mich.

Kostenfestsetzungsantrag? - könnte so etwas gemeint sein: "beantrage ich, die Kosten des Verfahrens der Gegenseite aufzuerlegen"? Ich glaube, so ein Antrag sollte in der Klageschrift enthalten sein, möglicherweise auch im Aussetzungsverfahren. Die Gegenseite wird jedenfalls beantragen, dich die Kosten tragen zu lassen...!  (Evtl. auch Antrag zur Höhe des festzusetzenden Streitwertes stellen??)

Wenn man nicht versteht, was das Verwaltungsgericht meint oder möchte, kann man sehr gut dort anrufen und nachfragen. Oder hingehen, sich beraten bzw. bei der Formulierung von Anträgen helfen lassen.   

"Nutzungsbescheid"? - wäre auch so ein Begriff, den ich mir mindestens telefonisch erklären ließe. (sollten etwa Festsetzungsbescheide gemeint sein?)


Mir ist auch nicht ganz klar, von welcher Ausgangslage du ausgehst. Sollte in dem Fall etwa eine Zwangsvollstreckung konkret eingeleitet worden sein trotz laufenden Widerspruch- und Aussetzungsantragsverfahren? Wären etwa bisher keine entsprechenden Bescheide ergangen bzw. zugestellt worden? Läge als noch gar kein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vor?

Sollten nicht von dir bereits bei Einreichung der Klage evtl. schon irgendwelche Anträge formuliert worden sein? Wenn ja - wie würden die aussehen? Könntest du die hier einstellen/zeigen?


In meiner Phantasie

bei der Klage, die du einreichen würdest,

a) könnte es sich um eine Untätigkeitsklage handeln, um den BR/BS dazu zu bewegen, endlich Widerspruchsbescheide zu erlassen? (weil du erst dann gegen die Beitragsverpflichtung bzw. den RBStV klagen könntest - und dies unbedingt ??? jetzt schon willst?)

b) oder handelt es sich um eine Feststellungsklage, mit der festgestellt würde, dass bisher keine Bescheide (Widerspruchsbescheid, Verbescheidung des Aussetzungsantrags) erlassen wurden und dass deshalb die Zwangsvollstreckung rechtswidrig war?

c) oder um eine Anfechtungsklage, mit der der RBSTV, also die grundsätzliche Beitragspflicht angegriffen würde... ? (in Ermangelung eines Widerspruchsbescheides? Wäre denn diese Klageart überhaupt jetzt zulässig???)

Wenn ich die Wahl hätte, würde ich b) wählen, da mir die Erfolgsaussichten und Perspektiven am günstigsten erschienen. Es kommt aber auf die Ausgangslage an und darauf, was man bezweckt.


Ich müsste mich bei der Wahl der Klageart und der Formulierung entsprechender Anträge wohl vom Gericht unterstützen lassen, da ich mir die unterschiedlichen Herangehensweisen tatsächlich nur ausdenken kann und selbst nichts konkreteres wüsste.

Ich male mir aus, dass es schon wesentlich ist, sich zu entscheiden für eine Klageart, siehe hier http://www.juraforum.de/lexikon/klagearten-im-oeffentlichen-recht.

Es scheint mir nämlich so, als könne eine Klage als nicht statthaft abgewiesen werden o. ä., wenn die Bedingungen nicht stimmen, wenn man also eine falsche Klageart wählt...? Dann hätte man das Verfahren schnell verloren - wär ja blöd, oder?

Du schreibst:
Zitat
Das Gericht wird davon ausgehen, daß sich die Klage "gegen erlassene Nutzungs [- äh, Festsetzungs??? -] bescheide" richtet

spricht das Gericht dann also von

c) einer Anfechtungsklage (s. o.) ? -

welche aber womöglich gar nicht statthaft wäre ???   


Für die Wahl der Klageart und die Formulierung der Anträge sind meiner vorsichtigen laienhaften Meinung nach Unterstützung oder Vorlagen nötig. Vom Verwaltungsgericht? Vom Forum...?


Ich hoffe, es findet sich jemand, der Möglichkeiten solch einer Geschichten besser, realistisch und detailreich einzuschätzen weiß 




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c
  • Beiträge: 1.025
ergänzend:


1.) denkbar wäre es auch, sich beim Verwaltungsgericht nach einer möglichen Fristverlängerung zu erkundigen und ggfs. schriftlich zu beantragen (wegen der komplizierten Rechtslage, weil vorab Beratungsbedarf besteht o. ä.)


2) zu c) Anfechtungsklage:

könnte es evtl. sinnvoll sein, das einer Vollstreckung zugrundeliegende Vollstreckungsersuchen anzufechten, sofern grundlegende Widerspruchsbescheide fehlten?

(bei der Formulierung der notwendigen Anträge müsste notfalls das VG, Rechtsantragsstelle, helfen)




Im übrigen Verweis auf das Ablaufschema hier im Forum

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg71809.html#msg71809 .

Dort dürften sich generell wichtige Anregungen und Links finden lassen.
sowie möglicherweise in diesen threads:

Klage ohne Widerspruchsbescheid einreichen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14051.msg94260.html#msg94260

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.msg105401.html#msg105401

oder ähnlichen Seiten - bitte Suchfunktion verwenden


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  • Beiträge: 2
Hallo cecil,
danke für deine Antworten.

Nutzungsbescheid....  war mir auch nicht ganz klar, ich denke die Rechtspflegerin hat den Begriff einfach umgedeutet,  genutzt habe ich ja nichts von daher ärgert mich das nur umso mehr. aber nuja

Wegen dem Kostenfestsetzungsantrag:  rein fiktiv ging ich davon aus, daß eine Klage eingereicht wurde und eine weitere Klage hinzugefügt werden sollte (für die gleiche Wohnung, aber zwei Personen.... Mann und Frau).

Der Richter hat dem aber nur zum Teil entsprochen und für die Schreiben der Frau fehlte somit noch der Antrag  "dem Begklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen".


Wenn ich nun beide Urteile (für Mann und Frau) erhalten würde >>>> wo könnte ich die denn hier hochladen zur weiteren Diskussion ??

danke


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Zitat
Wenn ich nun beide Urteile (für Mann und Frau) erhalten würde >>>> wo könnte ich die denn hier hochladen zur weiteren Diskussion ??
danke

na, hier  ;)   

erstmal, denke ich.

gruß.
cecil


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  • Beiträge: 443
Es stellt sich die Frage ... gegen was soll konkret geklagt werden ( Klageantrag / Klageziel ?)
Daraus ergibt sich der STREITWERT !


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